Verankern Waffenschrank

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 10.678 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2019 um 20:56) ist von Oldcrow.

  • Ist es dir hier im Text der folgt wirklich nötig die Verankerung von einem Handwerker bzw Firma durchführen zu lassen?

    Ich kopiere hier mal den Text rein.

    "
    Verankerung nur durch einen Fachmann!
    Hersteller, Prüfstellen, Versicherungen und Behörden sind sich darüber einig, dass man es Tätern und Dieben immer so schwer wie möglich machen sollte, an gefährliche Waffen zu gelangen. Unbedingt beachtet werden muss bei Bohrungen, Dübeln oder Verankerungen allerdings, dass diese Absicherungen keine Aufgaben für Hobbyhandwerker sind. Für einen optimalen Diebstahl- und Versicherungsschutz müssen diese Arbeiten von einem Fachmann durchgeführt werden, anderenfalls ist die Sicherheitsstufe nicht mehr gültig und der Versicherungsschutz erlischt. Im schlimmsten Fall macht sich der Besitzer des Waffenschranks damit strafbar."

    Also ich lese da raus kann es sein das meine Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird wenn ich meinen Tresor selber fest an der Wand mache ?

  • Ich frage mich ernsthaft wer ständig solchen Stuss von sich gibt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sicherheit ist ja eine super Sache.

    Aber wenn plötzlich ein Bewaffneter eindringt und die Tresoröffnung verlangt, helfen die Dübel auch nicht.

    Bekommt der Einbrecher den Tresor nicht auf, wartet er bis du nach Hause kommst. Darüber macht sich der Gesetzgeber wohl keine Gedanken.

  • Das wär mal was für "Verstehen Sie Spaß": So einen S I -Tresor vor eine Rigipswand stellen und dann einen "Fachmann" für die sichere Befestigung bestellen ... das Gesicht - unbezahlbar.

  • Das ist wohl eher die Privatmeinung von Irgendjemand. Das ist dann auch nicht rechtsverbindlich.
    Tatsache ist, dass das WaffG nur das Leergewicht von Waffenschränken mit 200 Kg beziffert, was dann gewisse höhere Grenzen bei der Lagerung zulässt. Ist der Schrank leichter, so kann das Gewicht durch Verankerung künstlich erhöht werden, so dass das Abbruchgewicht diesen Wert übersteigt. Das ist mit einer Spaxschraube in einer Gasbetonwand naturgemäß nicht zu erreichen. Ob eine 8 mm Schraube das in einem Kunststoffdübel erreicht weiß ich nicht. Deswegen empfehle ich möglichst dicke Metalldübel und das mindestens 2 Stück davon.

    Eine andere Frage ist die versicherungsfähigkeit. Dort spielen die Sicherungsklassen nur in Verbindung mit einer sachgerecht ausgeführten Verankerung eine Rolle. Das hat aber mit dem Waffenrecht nichts zu tun. Ich vermute daher, das hat der Autor verwechselt.

    In diesem Zusammenhang gefragt - gibt es eine Tabelle über theoretische Festigkeiten einer normalen Verdübelung mit Standardschrauben in Beton oder Kalksandstein? 200 Kg sollten doch prinzipiell spätestens mit zwei 8´er Kunststoffdübel erreichbar sein, so diese denn mindestens in Kalksandstein sitzen.

    Nachtrag: Es geht ja auch nur um eine Auflast. Wenn der Waffenschrank schon 150 Kg wiegt, so müsste doch ein Dübel mit zusätzlichen 50 Kg Haltekraft ausreichen. Zumindest verstehe ich das WaffG so.

  • Das ist doch mittlerweile bei fast allen Dingen so, mit denen man irgendwas dummes anstellen könnte.

    In der Anleitung unseres neuen Küchenherdes stand auch dick und Fett, das dieser nur von geschultem Fachpersonal angeschlossen werden darf. (hier sehe ich das ja noch halbwegs ein)
    Auf der Rechnung der letzten 18650 Akkus stand, das diese nicht für die Verwendung in E Zigaretten geeignet sind und selbst mein PKW Hersteller empfiehlt nur "geeignetes" (also sein eigenes) Wischwaschwasser in den Behälter zu kippen.

    Alles nur um sich als Hersteller so gut wie möglich aus der Haftung zu nehmen.

  • Bei Elektrogeräte schreibt der Hersteller das alleine schon wegen der Haftung vor. Deswegen steht auch bei allen Sachen dran, du sollst erst die Bedienungsanleitung vor dem Benutzen auswendig lernen.

    Mich würde auch mal interessieren, was genau denn eine Fachkraft ausmacht, die dann Dübel setzen darf.
    Eigentlich dürfte doch mindestens jede Ausbildung eines Handwerksberufs schon ganz offiziell dazu befähigen.

  • Das ist auch so ein spezielles Thema....
    Hierzu hat irgendwie auch jeder seine eigene Meinung....
    Aktuell ist es wohl so :
    „Es besteht keine gesetzliche Pflicht, seinen Waffenschrank der Klasse 0 gemäß der DIN / EN 1143-1 an der Wand zu verankern.
    Eine Verankerung wird je nach Menge und Art der Waffen lediglich empfohlen, um Dritten den Zugang und Missbrauch zu erschweren.“

    Meine Empfehlung...Anruf beim Sachbearbeiter...wie er es gerne hätte...dann ist er glücklich..und du hast keine Diskussion bei der Kontrolle...

    Wäre evtl. Der einfachste Weg

    Grüße, Kai

  • Mich würde auch mal interessieren, was genau denn eine Fachkraft ausmacht, die dann Dübel setzen darf.

    Eigentlich dürfte doch mindestens jede Ausbildung eines Handwerksberufs schon ganz offiziell dazu befähigen.

    du wirst lachen...Dübel sind eine Wissenschaft für sich.
    Ich habe auf Einladung eine dübelschulung bei der Firma Hilti erhalten..man kann sich vorher nicht vorstellen, was man alles falsch machen kann und falsch macht. Dübel ist auch nicht mehr Dübel...da hat sich echt was getan und es gibt wirklich für jede Wand, Mauer etc. Eine speziellen Dübel. Natürlich kann man in jede Wand ein Loch bohren und nen Dübel reinstecken..die meisten werden es im Heimgebrauch auch gar nicht merken, dass der falsch ist. Aber wo diese wirklich das maximale halten müssen...gibts böse Unterschiede. Auch wird bei manchen Ausschreibungen schon die Befestigungen nach Norm „xxx“ inclusive Schulung Befestigung...quasi der Nachweis, dass du richtige Dübel auswählen und auch fachgerecht setzen kannst...
    Und ja..die Welt wird immer verrückter...aber es will sich halt jeder 5mal absichern...

  • Spoiler anzeigen

    AWaffV


    § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    (1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. [...]

  • Man muss auch darauf achten, das die Dübel, Bohrer und Schrauben zertifiziert sind.

    Plus zertifizierten Mörtel, Mauersteine, Putz und Tapete.
    Das Waffengesetz gibt diese Verankerungsvorschrift nicht her.
    Einzig bei der möglichen Menge der Verwahrung von Kurzwaffen in Nullerschränken, die unter 200kg wiegen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wie schon gesagt wird das wohl wegen der Haftung geschrieben, oder damit man sich ein wenig Gedanken über die Befestigung macht. Wenn es richtig ausgeführt wird ist wohl egal, ob ein Handwerksmeister oder ein Laie die Schraube anzieht solange es die richtige ist.

    Das ist nicht nur beim Waffenschrank so, eigentlich bei allem was irgendwo fest gedübelt werden muss. Ich hab schon Sachen gesehen bei denen mir als erfahrener Hobby-Heimwerker / Häuslerenovierer schlecht wurde.

    Regale in Kinderzimmern mit den kleinstmöglichen Schrauben und Dübeln an der Rigipswand, so dass es schon knackt wenn man einen kleinen Teddy rein stellt, 60 Zoll Fernseher an schwenkbaren Wandhalterungen die nicht mit 4x 10er Dübeln und Schrauben in Ziegel, sondern mit 2x 6er und Spax an Rigips hängen, Waschbecken die mit dem befestigt wurden was gerade da war weil man die Schrauben verloren hat und nun wackelt alles wenn man sich beim rasieren abstützt frei nach dem Motto Silikon hält schon...

    Von Elektrik fang ich gar nicht erst an. Davon lass ich selber die Finger sobald mehr als eine Lampe angeklemmt werden muss, aber andere....

    Manche meinen sie können, haben aber doch keine Ahnung. Mein Motto ist immer: Viel hilft viel, vor allem beim fest schrauben von Sachen die mir den Fuß brechen wenn sie runter kommen ;) . Noch wichtiger: Wer nicht (Leute die sich auskennen) fragt, bleibt dumm.

  • Mein Klasse 0 Schrank hat ein Gewicht von 155kg mit zusätzlicher Möglichkeit der Bodenverschraubung.
    Ich hatte das mit einem M12 Schwerlastanker gelöst, der im Betonboden verankert ist. Mit den Daten und Bildern damals zum SB gegangen, welcher nur meinte: "Ach verankert haben Sie ihn auch noch? Hätten Sie nicht extra noch machen brauchen".
    Fazit: Im Zweifelsfall immer erst den SB fragen, wie er es haben möchte.

  • Ich hatte das mit einem M12 Schwerlastanker gelöst, der im Betonboden verankert ist

    So habe ich meinen kleinen Kurzwaffentresor verankert. Einen M12 Schwerlastanker in das Betonfundament, einen noch zusätzlich in die Wand.
    Das hält!

    ^^

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • Nur aus Interesse :

    Angenommen der SB segnet den Tresor ohne Verankerung ab. Irgendwann gibt's einen anderen SB und bei einer Kontrolle fällt auf das der Tresor nicht verankert wurde.

    Muss man dann ggfs nachbessern? Eine Strafe kann es ja nicht nach sich ziehen da man ja vom SB1 das ok hatte. Oder gilt dann immer noch die Entscheidung vom SB1?

  • Ein Verankern ist nirgends im Waffengesetz vorgeschrieben, ausser, du willst mehr als 5 Kurzwaffen in einen Schrank der Stufe 0 lagern, der unter 200kg wiegt. Nur dann musst du festschrauben.
    Üblicherweise macht man bei Neubeantragung einer WBK ein Foto vom Schrank mit Typschild und reicht eine Rechnungskopie ein.
    Das reicht dann aus.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson