Waffenrechtskonforme Aufbewahrung von Softair-Waffen

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 8.238 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2019 um 09:14) ist von Arutha.

  • Moin Leute!

    Ich bin seit Kurzem ins Airsoft-Thema eingestiegen und habe mir mehrere Waffen zugelegt, alle mit einer Schussleistung unter 1J.

    Ich habe die Waffen mit einer einfachen Wandhalterung an der Wand im Wohnzimmer befestigt. Nun hat mich ein Kumpel gefragt, ob dies denn "legal" sei.
    Nach kurzer Recherche heißt es im § 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV ja, dass nicht erlaubnispflichtige Waffen in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren sind.

    Wie ist hier jetzt die waffenrechtliche Auslegung eines verschlossenen Behältnis zu verstehen?

    Ich bin bei eBay auf folgende Wandhalterung gestoßen:
    https://www.ebay.de/itm/Franzen-Wa…34b64%7Ciid%3A1

    Diese sichert den Abzug der Waffe und verschließt die ganze Waffe quasi fest mit der Wand.
    Außerdem ist das Wohnzimmer stets abgeschlossen, wenn ich nicht im Raum bin (Angewohnheit, damit meine beiden Katzen die Tür nicht aufspringen, weil die nicht ohne mich in dem Raum sein dürfen.) Zusätzlich sind alle im Raum befindlichen Fenster abschließbar.

    Eine kurze Anfrage an den VDB gab als Antwort, dass die dazu keine genaue Aussage treffen können und ich dies doch mit meiner Waffenbehörde absprechen soll. Es wurde seitens des VDB nur gesagt, dass aus deren Sicht kein Tresor notwendig ist; ein abschließbarer (begehbarer) Kleiderschrank oder abschließbare Kommode sei ausreichend.
    Eine Anfrage bei meiner Waffenbehörde ergab kein genaues Ergebnis. Es ist denen sogar gänzlich neu, dass Airsoft Waffen überhaupt vom Waffengesetz erfasst sind. Es gab nur die Empfehlung, dass in der heutigen Zeit sowas schnell zu Missverständnissen kommen kann, wenn das ein falscher sieht und dass die das nicht empfehlen. Ein Verbot oder eine Erlaubnis konnte man mir nicht geben.

    Da das Wohnzimmer komplett abgeschlossen ist UND zusätzlich die Waffen verschlossen fest an der Wand hängen, wäre ich hier der Auffassung, dem Waffengesetz zu entsprechen, da keine unberechtigten Personen Zugriff zu den Waffen erlangen können (außer bei einem gewaltsamen Einbruch natürlich, aber da wäre auch ein abschließbarer Kleiderschrank nicht sicherer).

    Wie ist dazu hier die Meinung?

    Besten Dank!

  • Hallo,

    „Eine Anfrage bei meiner Waffenbehörde ergab kein genaues Ergebnis. Es ist denen sogar gänzlich neu, dass Airsoft Waffen überhaupt vom Waffengesetz erfasst sind. Es gab nur die Empfehlung, dass in der heutigen Zeit sowas schnell zu Missverständnissen kommen kann, wenn das ein falscher sieht und dass die das nicht empfehlen.“

    Ich sehe das genauso, wie du das schreibst. Ich würde diese Teile in einen Schrank weg schließen, egal ob es zur Zeit schon vorgeschrieben ist oder nicht, damit sie niemand sieht und auf dumme Gedanken kommen kann.

    Gruß Viper1497

  • Hallo,

    „Eine Anfrage bei meiner Waffenbehörde ergab kein genaues Ergebnis. Es ist denen sogar gänzlich neu, dass Airsoft Waffen überhaupt vom Waffengesetz erfasst sind. Es gab nur die Empfehlung, dass in der heutigen Zeit sowas schnell zu Missverständnissen kommen kann, wenn das ein falscher sieht und dass die das nicht empfehlen.“

    Ich sehe das genauso, wie du das schreibst. Ich würde diese Teile in einen Schrank weg schließen, egal ob es zur Zeit schon vorgeschrieben ist oder nicht, damit sie niemand sieht und auf dumme Gedanken kommen kann.

    Gruß Viper1497

    Danke für die Antwort.
    Genau das möchte ich aber ja nicht.. ;)
    Ich möchte die Waffen ja an der Wand hängen haben. Es wäre mir auch egal, wenn das jemand von außen sieht und die Polizei ruft - WENN das ganze denn rechtlich legal ist und die mir kein Owi-Verfahren eröffnen können... Gerade im Hinblick darauf, dass ich eventuell vorhabe, in einen Schießverein einzutreten und "legaler" Waffenbesitzer zu werden, wo mir ansonsten ja die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt werden kann, sollte das ganze nicht legal sein...
    Dass ich in der Wohnung schieße, wissen zumindest meine direkten Nachbarn wohl sowieso... ^^

  • Hier wird man Dir denke ich zu deinem speziellen Problem keine rechtsverbindliche Lösung geben können.

    Im Prinzip müsstest Du wohl einen Sachverständigen im Bereich des WaffG befragen bzw. einen auf das Waffenrecht spezialisierten Anwalt beauftragen.

  • Wie ist hier jetzt die waffenrechtliche Auslegung eines verschlossenen Behältnis zu verstehen?

    Ein den Gegenstand umschließendes, nicht mit blossen Händen zu öffnendes, Raumgebilde.

    Es gab nur die Empfehlung, dass in der heutigen Zeit sowas schnell zu Missverständnissen kommen kann, wenn das ein falscher sieht und dass die das nicht empfehlen.

    Stimmt.

    Diese sichert den Abzug der Waffe und verschließt die ganze Waffe quasi fest mit der Wand.

    ...und erweckt damit sehr schnell eben diesen falschen Eindruck.


    An der Wand hängen sollten wirklich nur Dekostücke die fachgerecht deaktiviert wurden.
    Bei Blankwaffen sollten diese auch wirklich stumpf-geschliffen sein.

  • Ganz von all den Gesetzen abgesehen haben m. M. nach Waffen generell nichts an Wänden zu suchen, hier im speziellen geht es ja nur um Kunststoff, der in eine gewisse Form gebracht wurde.

    Ein Faktor ist die Nachbarschaft, die kann beherrschbar sein.

    Der zweite Faktor sind Gäste die ungebeten durch Fenster schauen oder irgendwie erfahren das da wer Waffen an der Wand hängen hat.

    Für mich macht man sich dadurch nur unnötig interessant und zu jemandem bei dem man mal vorbei schauen könnte.
    Natürlich entsprechend vorbereitet, denn ist der Eigentümer zu Hause könnte es ja brenzlich werden, der hat ja Waffen in der Wohnung, dementsprechend radikal würde man dann auch gegen diesen vorgehen.

    Habt Waffen im Haus oder in der Wohnung und behandelt diese wie eure Frau, die soll ja auch nicht 24 Stunden am Tag unbekleidet vorm Fenster oder vor Besuch rumturnen, die ist auch nur für euch wenn kein anderer dabei ist.

    ;)

    Wer Waffen jedweder Art hat und diese an die Wand hängt um jedem zu zeigen das er welche hat sollte sich mal Gedanken machen ob man überhaupt dazu geeignet ist diese zu besitzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Butika (30. Juli 2019 um 18:09)

  • Rechtlich interessant ist zunächst einmal ob die Dinger über 0.5 Joule liegen. Falls ja wären die Softairs vermutlich "richtigen" Luftdruckwaffen <7,5 Joule gleich gestellt. D.h. wegschließen. Futeral oder Koffer mit Schloss dran. Oder abschließbarer Kleiderschrank. Alles andere sind Interpretationen die man im Fall der Fälle mit einem Richter diskutieren kann.

    Bei kleiner 0,5 Joule würde ich sie so aufbewahren dass sie der Paketbote nicht zufällig sieht.

  • Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz spricht ja von "mindestens" einem geschlossenen Behältnis, wodurch nach meiner Lesart alles zulässig ist, was sich gleich schwer öffnen lässt oder schwerer.
    Das geschlossene Behältnis ist aber nicht näher definiert. Wenn man sich jetzt mal am Standardfutteral mit Reissverschluss orientiert oder dem einfachn Waffenkoffer aus Kunststoff, so bin ich der Meinung, dass eine stabile, abschließbare Wandhalterung mindestens genauso gut vor unbefugtem Zugriff schützt und somit legal ist. Allerdings gibt es hier im Forum dazu gegensätzliche Ansichten und manche überlesen einfach dieses "mindestens" in der Verordnung.
    Und es ist wohl so, dass es im Behördenbereich ebenfalls unterschiedliche Ansichten zum Thema gibt.
    Konsens herrscht aber ziemlich bei der Ansicht, dass eine verschlossene Tür zu einem Wohnraum, wo die Waffen gelagert werden, nicht allein ausreicht.
    Da sollte es schon erkennbar ein speziell hierfür hergerichtetes Zimmer sein, das erkennbar kein normaler Wohnraum ist (auch hier verschiedene Ansichten).
    Du könntest eine Glasviteine mit Schloss nehmen, dann wäre das verschlossene Behältnis sicher erfüllt und du kannst alles sehen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ah, vergessen zu erwähnen. Bei den Softair Waffen handelt es sich um Waffen mit allesamt maximal 1J.

    Eine Vitrine hatte ich auch bereits überlegt, finde allerdings nichts bezahlbares für die Langwaffen... Für die Pistolen und Revolver gibt es jede Menge ausreichende Vitrinen, bei den Langwaffen, die über 100cm lang sind, hab ich nach stundenlangen Suchen aber nichts gefunden, was nicht gleich 1000 Euro kostet...
    Ich habe meine Waffenbehörde nun nochmal angeschrieben und um rechtliche Prüfung gebeten. Letztlich ist ja nur interessant, wie die das in meinem konkreten Fall beurteilen. Wenn die sagen das ist OK, dann kann mir ja auch keiner mehr was... ^^

  • https://de.m.wikipedia.org/wiki/Softairwaffe

    Siehe Rechtliches.

    Die Diskussion wie das Gesetz interpretiert werden kann um sich um Koffer, Futeral oder Schrank mit Schloss zu drücken wurde hier oft genug geführt und bringt den TO nicht weiter. Wenn man es unbedingt ausloten will kann man die Diskussion mit Polizei und Richter führen.

    Fakt ist, die Grenze zum Spielzeug liegt bei 0,5 Joule.

  • Fakt ist, die Grenze zum Spielzeug liegt bei 0,5 Joule.

    Und es muss eine CE-Kennzeichnung tragen.

    Ansonsten fällt auch Airsoft unter das WaffG.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Eine Vitrine hatte ich auch bereits überlegt, finde allerdings nichts bezahlbares für die Langwaffen

    Billy-Regal + Glastür + Schlösschen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Regalbretter raus, Langwaffen aufrecht in Halter stellen. Oben ist dann noch Platz für KW.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Mal so als Denkanstoß..... Ich würde mir keine Waffen von außen sichtbar an die Wand hängen. Nicht weil ich damit moralische Probleme hätte....

    Nicht nur das dies bei ängstlichen Nachbarn und der Damenwelt oft Befindlichkeiten hervorruft.... So kann dies auch Begehrlichkeiten bei Gesindel wecken.... Und ich möchte daher nicht unter diesen Umständen mit der Versicherung und der Polizei Einbruchsschäden abwickeln wollen!.

  • Gibts außer der Sache mit den Anscheinswaffen noch etwas zu beachten wenn die Softair unter 0,5 Joule bleibt?

    Kein Zugang für Kinder (unter 14 Jahre).
    Das war's.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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