Polizeieinsatz wegen Luftgewehr

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 10.045 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2019 um 22:39) ist von shooter45.

  • Es kann der frömmste nicht in frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

    Egal ob man im Recht ist oder nicht, ein Nachbarschaftsstreit kennt keine Regeln. So meine Erfahrung. Ich persönlich würde den Ball so flach wie möglich halten und mich so unauffällig wie möglich verhalten. Tut mir leid für Dich so nen Tiefschlag bekommen zu haben. Viel Glück.

    :direx: BIG BROTHER IS WATCHING US :direx:

  • Hi,

    ich habe folgendes gefunden.

    Quelle :

    Waffengesetz (WaffG)
    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten.

    Demnach kann ich auf meinem Grundstück, egal ob Eigentum oder gemietet(bei gemietet geht das Hausrecht szf den Mieter über!) , mit freien Luftdruckwaffen schießen. Unter Einhaltung der Vorschriften.

    Es ist wohl trotzdem besser, die zuständige Waffenbehörde mit ins Boot zu holen.

    Gruß Toto

  • Danke dir Toto für den Auszug!
    Bisher habe ich mich noch nie informiert welcher Behörde man was am Besten meldet. Ich stehe was das angeht total bei Null.
    Ich spreche mit dem Besitzer und schau dann wie wir weiter vorgehen!

  • Meines Wissens nach ist ein (genehmigungspflichtiger) Schießstand erst dann ein Schießstand wenn er fest als solcher aufgebaut ist und gewerblich oder Vereinsmäßig genutzt wird.

    Insofern kann ich holztoto nur zustimmen!

    Und auf gar keinen Fall anfangen den Duckmäuser zu machen.

    Solange alles was Du tust legal ist, hast Du dazu nicht den geringsten Grund!

  • @holztoto und @AirGhandi

    Ganz so einfach und locker ist es nicht, ein privates Grundstück zum Schießstand deklarieren zu lassen, siehe Schießstandverordnung Sektionen für freie DL-Waffen.

    Ich habe gerade eine Regeluntersuchung unseres Vereins mit SSV, Polizei und Stadt hinter mir. Inklusive Nutzungszulassung für FT-Trainingslanes.

    Nur 2 Details, Sicherheitsentfernung bei 7,5 Joule sind 180m. Nach oben, links und rechts nur 20 Grad gestattete Abweichung vom Schützenstand, d.h. Zur Seite und oben Blenden oder min. 180m Platz.

    Zu deinem Fall, Andi.

    Tut mir leid, dass es dir und deinem Kumpel passiert ist! Unangenehm und stressig.

    Da der Nachbar weis, dass da geschossen wird und mit was, ist sein Verhalten lächerlich.

    Da es ohne Vorwarnung und ersichtlichen Grund passierte, würde ich ihm, wie hier schon öfters angeraten, hier ein Stoppschild zeigen!

    Ob ihr etwas unternehmt oder nicht, ist euer Entscheid.

    LG Mario

    Sagt ein Banker zum Politiker: "Halt du sie dumm, ich halt sie arm"

    Baikal MP46M + 53, FWB LP65, Weihrauch HW40 & HW45, Beretta FS92, Umarex UX Patrol, Umarex Python .357, Hämmerli 850 AirMagnum, Walther LGU Varmint, FWB 300S, FWB 601, Tesro PA10-2 Classic, Anschütz 9015 "Verein bunt"

  • Manchen ist das mit was auch egal ,denn es ist das Schiessen was denen gegen den Strich geht .

    Mich wundert dieses verhalten auf jeden Fall gar nicht ,das sind eben diese Sorte Gutmensch die auch behauptet das man damit Katzen quälen würde und sowieso nicht ganz dicht im Schädel ist wenn man so interessen hätte .

    Zu mir hat mal eine gemeint ich wäre ja krank weil ich ein LG besitze :D .

    In der heutigen Zeit ist es besser die F....e zu halten denn auch wenn es erstmal nicht danach aussieht alles kann und wird auch mal gegen einen gewendet .

    In einer Zeit wo man schon wegen eines Taschenmessers von manchen komisch angeguckt wird sollte man bei "Waffen" ganz vorsichtig sein .

    Kauft euch mal ne Visier und legt die aufs Kassenband und beobachtet mal die Blicke so mancher Menschen :D

  • Ganz so einfach und locker ist es nicht, ein privates Grundstück zum Schießstand deklarieren zu lassen, siehe Schießstandverordnung Sektionen für freie DL-Waffen.

    Ich habe gerade eine Regeluntersuchung unseres Vereins mit SSV, Polizei und Stadt hinter mir. Inklusive Nutzungszulassung für FT-Trainingslanes.

    Nur 2 Details, Sicherheitsentfernung bei 7,5 Joule sind 180m. Nach oben, links und rechts nur 20 Grad gestattete Abweichung vom Schützenstand, d.h. Zur Seite und oben Blenden oder min. 180m Platz.

    Das wäre dann aber keine rein private Nutzung ohne feste Aufbauten (Lanes) mehr? Richtig?

    Wie Du ja geschrieben hast: Privates Grundstück zum Schießstand deklarieren.

    Hier geht es aber um ein geschlossenes Privatgrundstück auf dem ab und zu mal zum Spaß geschossen wird und keinerlei feste Installationen vorhanden sind! ;)

  • Könnte an der 18/12 Regelung hängen bleiben, sofern die Ämter diese noch nutzen.

    Also wenn ein Gelände 18 mal in 12 Monaten zum schießen genutzt wird, dann wird es rechtlich zum Stand mit allen Auflagen, soweit ich weiß.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Solange kein fester Aufbau vorhanden ist fällt das nicht
    unter die Regeln für Schießstände.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es ist halt alles sehr schwammig formuliert und daher nicht einfach umzusetzen.
    Aber eines muss einem klar sein, das schießen auf dem eigenen Grundstück ist zuerst einmal unter gewissen Bedingungen erlaubt, kann aber UNTERSAGT werden.

    Und dann ist definitiv Schicht im Schacht.

  • Kennst du so einen Fall?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • @RS100
    Auch auf privatem Gelände, egal wie oft geschossen wird, gelten diese Minimalanforderungen.
    Also, wenn dein Grundstück nach links, vorne und rechts min. 180m lang ist und mit Zaun eingeschlossen ist, sollte dem nichts im Wege stehen.
    Nur wer hat diese Grundstücksgröße...?

    Bei unseren Lanes mußte ich zwischen Blende 1 und 2 des 100m Standes, Klappbare Schutzblenden anbringen, da aus dem sitzenden oder liegenden Anschlag ein „Sichtspalt“ war. Zu sehen waren nur Wald und blauer Himmel. Aber links beim blauen Himmel ist ein Fußballplatz innerhalb der 180m Sicherheitszone...

    Sicherheit im Zusammenhang mit Schießen ist eine Sache, da kommt noch Immissionsschutz dazu.

    Du kannst mal Spaßeshalber bei deiner Kommune nachfragen, auf was du alles auf deinem Privatgelände achten mußt, wenn du mit einer 7,5er schiessen willst...

    Ein paar Regeln sind mir persönlich lieber, als das jeder macht, was er will...
    Es dient unser Aller Sicherheit!

    LG Mario

    Sagt ein Banker zum Politiker: "Halt du sie dumm, ich halt sie arm"

    Baikal MP46M + 53, FWB LP65, Weihrauch HW40 & HW45, Beretta FS92, Umarex UX Patrol, Umarex Python .357, Hämmerli 850 AirMagnum, Walther LGU Varmint, FWB 300S, FWB 601, Tesro PA10-2 Classic, Anschütz 9015 "Verein bunt"

  • die polizei hat korekt gehsandelt, die kann nicht anders handeln..... manch muß sich nur mal die meldung vorstellen, wenn die bei der polizei aufläuft..

    wenn nichts gemacht würde , würde auch auf die polizei geschimpft beim wort schiessen ist ja alles von lg bis große kaliber möglich.

    der nachbar ist der honk, kein andrer...

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich habe noch von keinem Fall gehört wo das schießen mit einer F Waffe untersagt wurde.
    Aber ich habe einen Bekannten dem wurde das Grillen auf seinem eigenen Grundstück untersagt, beziehungsweise eingeschränkt auf 1x monatlich.
    Dies war das Ergebnis eines Rechtsstreit mit seinem Nachbarn. Dieser fühlte sich durch den Qualm und Geruch belästigt.
    Mein Bekannter darf nur noch einmal im Monat grillen und es ist egal ob Holzkohle, Gas oder Elektrogrill!

  • Grundsätzlich wäre das möglich, da es aber eine ausdrückliche
    gesetzliche Erlaubnis gibt wäre es sehr schwer das zu begründen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Als ich hierhergezogen bin, hab ich sämtliche Nachbarn angeklingelt und denen gesagt, daß ich gerne im Garten mit dem LG schiessen würde.

    Nur eine Nachbarin war skeptisch und hat gesagt "... aber nicht auf meine Katzen..."

    Die Nachbarn genau in Schussrichtung entpuppten sich dann als Polizisten - Ehepaar mit zwei Kindern und hatten das größte Verständnis dafür.

    Ich würd die Vorgehensweise jedem empfehlen.

  • Macht da doch nicht son Aufstand davon, der Nachbar hatte Bedenken und hat die Polizei informiert, diese hat es überprüft (müssen die in solch einem Fall), und die Sache für OK befunden. OK, dass die da gleich überfallsmäßig mit 4 Mann angerückt sind?! Hatten wohl Angst oder Personal über.
    Sowas hatte ich damals auch Mal, nie Probleme gehabt, im Gegenteil, meine Nachbarn sind gerne Mal zum Schnacken und Mitschießen rüber gekommen, dann sind nebenan neue "grün/öko angehauchte" Nachbarn eingezogen.
    Und ein paar Wochen später standen auf einmal 2 Cherifs auf meiner Terrasse, kurzes Gespräch und die Sache war erledigt, 1 Beamter hat dann wohl hinterher noch mit den Nachbarn gesprochen, in meinem Fall war das dann damit auch erledigt, auch wenn die neuen Nachbarn es wohl nicht besonders gut fanden.
    In heutiger Zeit sind viel Menschen durch die Medien übersensibilisiert, früher war es halt normal das man ein Luftgewehr oder auch Flobert/KK hatte. Gerade auf dem Land standen die "Flinten" einfach hinter der Küchentür.