CO2 Flasche mit DHL versenden?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 17.322 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juni 2019 um 07:24) ist von NC9210.

  • Hallo Gemeinde!

    Ich bräuchte kurz eure Info, ich habe eine 2 kg CO2 Flasche welche noch 3/4 voll ist und die ich los werden möchte. Kann ich die die mit DHL oder einem anderen Versanddienstleister verschicken?
    Oder muss so was als Selbstabholung eingestellt werden?

    Bei DHL ist in den AGB das nur kleine flaschen verschickt werden können, große werden als Gefahrgut abgelehnt.... Allerdings habe ich keine klare Abgrenzung gefunden was als klein oder groß definiert wird? 12g und 88g gehen wohl noch, auch als Großgebinde.... Aber wie sieht es mit einer 2 kg Flasche aus?

    Falls jemand sich da auskennt oder das schon mal verschickt hat wäre ich für Infos dankbar.

  • 1,5 kg CO² einfach abblasen?
    Wenn Greta das hört wirst du gelyncht!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Soweit ich mich in die AGB von DHL eingelesen habe, gelten für Händler/Gewerblichen Anbieter wohl andere Geschäftsbedingungen wie für private. Falls es als Privatperson geht, müsste ich es als Gefahrgut Kennzeichen mit exorbitanten Versandgebühren. ??? Leermachen möchte ich auch nicht so recht, da muss ich 2kg CO2 ablassen was ja auch den Wert erheblich mindert.

    Mich würde es halt interessieren ob hier jemand so was als privater Verkäufer schon mal zu welchen Konditionen verschickt hat und ob es Probleme gab?

    Die Flasche hat keine Schutzkappe sondern nur ein Schutzbügel!
    So wie ich das verstanden habe, muss die auch noch in einer speziellen Sicherheits Verpackung verschickt werden???

  • Ich hab schon öfter welche verschickt.
    Da ja nicht draufsteht was drin ist wars egal.
    Einfach ordentlich verpacken und gut.

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  • Ich bin mir nicht sicher ob das gut ist ! Bei einem Schaden am Ventil kann CO2 austreten.
    Die Versender gehen nicht immer sorgsam mit den Paketen um, die werden oft geworfen :cursing:
    Lelbst Lebensmittelversender müssen CO2 Kenzeichnen :

    Bei CO2 Kapseln ist das nicht so schlimm da es kleine Mengen sind und diese sind auch recht robust !

    Die Umverpackung war mit Warnhinnweisen für den DHL Fahrer übersäht !
    Dafür gibt es Spezialversender, CO2 in größeren Mengen kann Müdigkeit auslößen und die Konzentration beeinträchtigen was für die Fahrer Fatal ist !
    Ich würde mir das nicht an das Bein binden wollen :/

    Mir wurde es von dem Trockeneis im Paket schon schummerig binnen 2 min !!

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Trockeneis ist etwas ganz anderes.
    Jeder Feuerlöscher wird mit DHL versendet,
    das ist auch nur eine CO²-Flasche.

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  • Richtig ist, das wenn undeklariertes CO2 verschickt wurde, man als Versender im Schadensfall in der Haftung ist! (AGB) Wie oben geschrieben gelten da für gewerbliche andere Regeln. :/

    Viele private machen das trotzdem... Auf Risiko! Blöd ist halt das die Flasche nur ein Schutzbügel hat und keine Kappe....

    Mal schauen was ich mach.... Evtl. doch Abholung über Kleinanzeigen....?
    Was Ich nicht verstehe ist : max. 152bar - Liter? Da bin ich mit 2Kg darüber?

    Einmal editiert, zuletzt von Saurus (21. Juni 2019 um 23:14)

  • CO² hat ca. 60 Bar. Passt also.

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  • Klar, nach ADR Vorschrift 653.
    In der Vorschriftenliste steht ja ziemlich deutlich, dass Gasflaschen mit über 120ml nicht zulässig sind und CO2-Flasche max. 25g Inhalt haben dürfen.
    Wenn du so was verschickt und nicht als Gefahrgut deklariert, liegt das Risiko allein bei dir.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Zitat

    Sondervorschrift 653
    Die Beförderung dieses Gases unterliegt in Flaschen, deren Produkt aus Prüfdruck und Fassungsraum höchsten 15,2 MPa*Liter (152 bar*Liter) beträgt, nicht den übrigen Vorschriften des ADR, vorausgesetzt,

    • die für Flaschen geltenden Bau- und Prüfvorschriften sind eingehalten;
    • die Flaschen sind in Außenverpackungen verpackt, die mindestens den Vorschriften des Teils 4 für zusammengesetzte Verpackungen entsprechen. Die „Allgemeinen Verpackungsvorschriften“ in den Unterabschnitten 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.5 bis 4.1.1.7 sind zu beachten.
    • Die Flaschen sind nicht mit anderen gefährlichen Gütern zusammen verpackt;
    • die Bruttomasse eines Versandstücks ist nicht größer als 30 kg und
    • jedes Versandstück ist deutlich und dauerhaft mit der Aufschrift "UN 1006" für Argon, verdichtet, "UN 1013" für Kohlendioxid, "UN 1046" für Helium, verdichtet, oder "UN 1066" für Stickstoff, verdichtet gekennzeichnet; dieses Kennzeichen ist von einer Linie eingefasst, die ein au die Spitze gestelltes Quadrat mit einer Seitenlänge von mindestens 100 mm x 100 mm bildet.

    also: beschriften und fettich.

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