0,5 Joule Airsoftguns nur mehr ab 16 in Deutschland?

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 3.124 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. März 2019 um 13:07) ist von Floppyk.

  • Hallo!

    Sagt mal, habe ich da was verpasst beim deutschen Waffengesetz?
    Heute schaue ich auf die Internetseite von einem Airsofthändler und bei der Durchsicht seines Sortiments fällt mir auf das anscheinend alle 0,5 Joule Airsoftguns ab 16 sind.
    Ich bin zwar schon ein alter Sack dem das nicht mehr betrifft aber waren diese 0,5 Joule Kugelschubser früher nicht schon ab 14 erhältlich?

  • Seltsam.

    Bei allen anderen Shops steht weiter ab 14.
    Nur beim Begadi wurde es geändert.

    Gruß
    Der Doc

    "Lasst mich als ersten starten, dann sehen die Anderen die Stages vorab in Zeitlupe!"
    Mein legendärer Spruch vom CO2CAS 18.05.2019 in Amberg bei der Red River Trail Crew 1968 e.V.

  • Begadi macht das wegen dem neuen Altersnachweissystem so, wo die unterste Altersgrenze zur Nutzung 16 Jahre ist. Steht im FAQ.

  • Ach so.

    Die Altersprüfung wurde an den Zusteller übertragen und der kann nur ab 16 kontrollieren. Logisch.
    Die Grenze zu Nutzung ab 14 wird davon nicht berührt. OK.
    Somit müssen Jugendliche das Zeug jetzt von anderen bestellen lassen. Ups!
    Ob das Umsatzeinbußen bedeutet, wird die Zeit zeigen.

    Gruß
    Der Doc

    "Lasst mich als ersten starten, dann sehen die Anderen die Stages vorab in Zeitlupe!"
    Mein legendärer Spruch vom CO2CAS 18.05.2019 in Amberg bei der Red River Trail Crew 1968 e.V.

  • Ja das war beim Begadi, dachte zuerst das ich da eine Gesetzesverschärfung verschlafen hätte.

    Zitat

    Ob das Umsatzeinbußen bedeutet, wird die Zeit zeigen.

    Das Sortiment im 0,5 Joule Bereich war beim Begadi auch schon mal größer und die typischen Airsoftguns die sich das Kiddie Klientel kauft sind dort auch nicht mehr in der Auswahl vorhanden wie früher.
    Also die ganzen "Spring" Airsoftpistolen um 29,90€ oder das billige 0,5er AEG um nen 100er.

  • Softair unter 0,5 J ist im Waffenrecht gar nicht erfasst. Sie gelten als Spielzeug. M.W. ist die "Grenze" 14 Jahre nur eine Empfehlung des Handels, auch weil 14-Jährige als Jugendliche gelten und darunter noch Kinder sind. Möglicherweise will man auch Ärger mit dem "Taschengeld-§" umgehen. Es gibt auch bezüglich des Handels keine Ausweispflicht oder gar Protokollpflicht.
    Ich wüsste jedenfalls keine offizielle gesetzlich bindende Regelung diesbezüglich, lasse mich aber gern des Besseren belehren.