Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 16.448 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. März 2019 um 09:43) ist von StrikerTwo.

  • Auf youtube gibt es eine Vielzahl von Videos, die sog. 2. Amendment Audits zeigen und wie cool Polizisten in den USA teilweise darauf reagieren.

    Ich frage mich, wie würde das etwa in Deutschland laufen, wenn hier einer sein Recht wahrnimmt und einen Bogen, eine Luntenflinte oder gar eine SSW offen führt?

    Bitte - es handelt sich um eine rein theoretische bzw. rechtliche Frage. Ich will dies weder machen noch jemanden dazu verleiten.

    Soweit man durch das Führen kein Gesetz bricht ..., die Polizei wird sicherlich trotzdem reagieren, aber wie würde das ganze vor einem Verwaltungsgericht weiter gehen. Letztlich kann man ja auch nicht nur wegen einer Frisur, einem legalen TShirt oder einer krummen Nase polizeilich behandelt werden, also bei Einhaltung der Gesetze.

    Gruß

    DSM

    No my mind is not for rent, to any god or government !

  • Also ich würd mir nen Ast lachen wenn irgendein Spinner mit Bogen und Hotzenplotztröte durch die Stadt laufen würde. Das gibt sicherlich nen Freifahrtschein in die Klappse. Bei ner SSW im Holster hat derjenige dann mit Sicherheit nen größeren Polizeieinsatz am Hals. Mir fällt auch kein Grund ein warum man das machen sollte.

    „Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld lasse sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat.“

    Aristoteles Onassis

  • Ich frage mich, wie würde das etwa in Deutschland laufen,
    wenn hier einer sein Recht wahrnimmt . . .

    Welches Recht ?
    Antworten darauf wären rein spekulativ und nicht wirklich sinnvoll 8)

    Aber sowas geht problemlos, jedenfalls in Franken:

  • das verhalten der plolizei hat sich ja massiv verändert in den 80zigern bin ich mal vom mittelalterfest mit kettenhemd und schwert durch die stadt , schnell nochwas einkaufen. da wurde ich vion einer doppelsttreife fußpolizei angehalten.
    die hatten kein problem damit, machten mich aber darauf auf merksam, sehr höflich, das wenn in einer innenstadtstrasse jemand gefunden wird mit kopf ab oder schwertverletzungen, das man mir mein schwert durchaus auch erstmal konfizieren müsse zur untersuchung.

    das ist ja nachzuvollziehen.

    oder mit der ambrust auf dem rücken auf dem moped durch die stadt. war alles kein thema ohne hülle natürlich

    unsere ssw haben wir halb verdeckt getragen, guckten unten aus der jacke raus.

    diese zeiten sind in der heutigen hysterie völlig vorbei. auch wenn man es darf , ich würd es nicht mehr machen. hab genug stress im leben. brauch mir nicht noch extra welchen machen

    die kanone da kann man nicht verdeckt tragen..... :D


    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich würde es auch nicht machen....ich meine es kommt ja auch immer drauf an, was bei der Polizei ankommt, wenn sie denn gerufen wird.
    I.d.R. ist das in DE ja dann eher so "Oh je oh je, da läuft einer mit einer Waffe durch die Gegend. Kommen sie bitte schnell".
    Das ist natürlich dehnbar und ich kann verstehen, wenn die Polizei dem mit Nachdruck auf den Grund geht.
    Wenn ich jetzt mit nem Bogen oder so rumlaufen würde, dann würd ich es der Polizei auch nicht übel nehmen, wenn sie mich fragen, was ich denn damit vorhabe, bzw. wo ich hin möchte. Ich muss zugeben, dass ich eher verunsichert wäre, wenn die Polizei dies nicht täte.

    Wie beispielsweise Luftdruckwaffen mit F im Fünfeck heut zu Tage behandelt werden finde ich eher schlimm.
    Da wird auch immer ein riesen Wirbel drum gemacht.
    Klar kannst du damit einem n Auge aus schießen...du kannst es ihm aber auch mit ner Glasflasche aus werfen....
    Ist ein blödes Thema was den gesellschaftlichen Diskurs angeht...aber ne Änderung ist da wohl eher nicht in Sicht...

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • ein currythread könnte lang werden, immerhin kann man bis zu 17 gewürze in ein currygewürz einmischen.

    als pulver in england erfunden , um sich geschmacklich an indien anzudocken, die curry in pulverforn aber nicht kennen....

    soviel zu open curry

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Das könnte wieder ein Federthread werden.

    Wer den Tag noch nicht verplant hat, oder unter chronischer Langeweile leidet,
    der kann sicherlich mit unverdeckten Waffen durch die Fußgängerzone laufen.
    Davon hätte ich dann ganz gerne noch ein Video, denn auch ich habe manchmal
    Langeweile.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Es kommt auch immer auf die jeweilige Situation an und wie sich diese durch die Polizei beurteilen lässt.
    Beispiele:

    • Ein Mann in grünen Klamotten läuft mit Gewehr über der Schulter über einen Feldweg in der Nähe eines Dorfes. Eine vorbeifahrende Streife wird ihn als Jäger erkennen und entspannt bleiben.
    • Ein Mann läuft mit Compoundbogen unterm Arm und Pfeilköcher am Gürtel durch eine Fussgängerzone. Die Streife wird wahrscheinlich erst Verstärkung anfordern und dann den Mann unter Androhung von Waffengebrauch auffordern, den Bogen wegzuwerfen und sich das Strassenpflaster mal sehr genau anzusehen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Vielleicht sollte man dem Thema eine andere Richtung geben.
    Ich kann mich nicht in den US Amerikaner hineinversetzen, der mit einer M4 durch denn Walmart läuft. Ich kann mir nur gut seine Denkweise erklären: "Ich darf das, dass Gesetz erlaubt es mir. Ich möchte mich, meine Familie verteidigen können!"
    Dann die Tradition im Rücken, das die Cowboys ja auch schon open carry praktiziert haben....
    Die Verbrechensrate ist viel höher, als bei uns. Die Natur ist in manchen Teilen der USA auch wilder und gefährlicher. Ich weiß nicht, ob ich beim Wandern(zB. in den Rocky Mountains) nicht auch was am Gürtel hätte.
    Wenn dagegen die Diskussion über ein paar Wölfe hier in DE so verfolge, möchte ich nicht wissen, was bei uns los wäre.....

    Was ich aber überhaupt nicht nachvollziehen kann, die Denkweise nicht verstehe, den Grund sich durch Kontrolle oder falsche Deutung in Gefahr zu begeben: Warum läuft man in Deutschland mit einer Schreckschusswaffe durch die Gegend?
    Wie lächerlich ist das denn? Hat für mich was von:" Mit großen Hunden pissen gehen, aber das Bein nicht geben können".

  • In der Schweiz ist es ziemlich normal das Männer bes. am Wochenende mit dem geschulterten Sturmgewehr zum Schießsplatz laufen (oder Radfahren).
    In Israel sind Reservisten auch überall mit ihren Dienstwaffen unterwegs und es gehört zum Strassenbild. In Arizona ist open carry recht normal ...ist einfach eine Gewöhnungssache, nach ein paar Tagen im Land nimmt man das kaum mehr wahr.
    Würde ich in Deutschland eine SSW offen tragen? Nein, aber nicht weil ich damit ein Problem hätte sondern die Mehrheit (Waffen-Phobiker).

  • Ich frage mich, wie würde das etwa in Deutschland laufen, wenn hier einer sein Recht wahrnimmt und einen Bogen, eine Luntenflinte oder gar eine SSW offen führt?

    Kommt - wie schon geschrieben - sicher auf die Gegend an sowie darauf, was du sonst noch anhast.
    In Jäger- oder Räuberkostüm wird sich eher niemand wundern, wenn mit einer Flinte auf dem Rücken durchs Dorf läufst.

    Wenn du in voller dägtigl-Montur und der SSW im Oberschenkelholster vor der Grundschule im Gebüsch rumrobbst, wird vermutlich jemand nervös.

    Wenn du äußerlich aussiehst wie ein Zivilpolizist (und ggf. auch noch jemand dabeihast, der auch so aussieht), sagt auch niemand was, wenn du die SFP9 am Gürtel hast und nicht damit herumfuchtelst. Zumindest laufen so welche hier öfter mal rum, da ist dann auch das Zivilfahrzeug erkennbar um die Ecke geparkt.

    Ich bin in meinen jungen Jahren auch schon mit drei SSWs in diversen Holstern gleichzeitig zum Fasching spaziert, das hat (außer meinen Eltern) niemand interessiert... ist aber schon ein paar Jahrzehnte her.


    Lustige Geschichte am Rande: Ein paar Vereinskameraden sind mal nach einer privaten Meisterschaft mit den (entladenen) Kurzwaffen im Holster vom Schießstand spaziert.
    Erst als das Personal in der Autobahnraststätte auffällig zuvorkommend war, ist ihnen aufgefallen dass etwas nicht stimmt, und sie sind ganz schnell hinters Auto verschwunden und haben erstmal sehr zügig abgerüstet und geschaut dass sie weiterkommen :D

  • Bei YT gibts einen Bericht von einem Sachbearbeiter der Waffenbehörde ,es ging um das Thema KWS ,dieser sagte wenn ein Passant die Waffe sehen sollte weil man sie offen trägt und die Polizei verständigt dann muss der KWS Inhaber mindestens den Einsatz bezahlen der leicht in die 1000sende gehen kann ,zusätzlich könnte noch die Persönliche Eignung angezweifelt werden .

    Was da so passieren kann findet man im Internet

    https://homburg1.de/saarbruecken-m…satz-aus-23411/

    Selbst in den eigenen 4 Wänden

    https://www.swr.de/swraktuell/bad…insatz-100.html

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (6. März 2019 um 17:12)

  • Ich versteh da was gar nicht.

    Wozu soll das "Open Carry" denn gut sein?

    Schwanzersatz?

    Eine Waffe, so sie denn geführt wird, ist dazu da, um sich zu verteidigen - und zu mehr nicht.

    Dafür ist es nicht nötig, die Waffe unverdeckt zu führen...

    In einer Aggressionslage _kann_ es unter Umständen sinnvoll sein, die Waffe kurz zB. im Holster den Aggressoren zu zeigen, um zu signalisieren, daß man sich wehrt, wenn ein Angriff erfolgt.

    Alles andere ist Unfug...

    Wobei es ja neuerdings immer mehr Spinner gibt, die auf Hochzeiten bestimmter Provenienz mittels sogenannter Autokorsos Straßen blockieren und dabei herumballern und sich dann wunders wie stark und "männlich" vorkommen...

    Das ist das, was zumindest ich als erbärmlich schwanzlos bezeichne...

    Und gerade diese schwanzlosen, nur im Rudel "starken" möchtegern-männlichen Proleten bestimmter Provenienz sind es ja, warum Deutsche immer mehr zur Waffe greifen...

  • Die Frage ist doch die, kann ich kostenmäßig für ein polizeiliches Handeln später finanziell belangt werden, wenn ich nicht den Anschein einer Straftat oder Gefahr gesetzt habe, weil ich lediglich ein Recht ausübe? Ein anderes Beispiel: Die Polizei hält ein PKW an, auf welchem hinten ein Racing Aufkleber ist. Genügt dies, dem Halter die Kosten eines Gutachtens aufzudrücken, in welchem sich heraus stellt, dass der PKW nicht illegal getunt war? Ich denke nein, dass macht kein Verwaltungsgericht mit.

    Wie sind denn die Fälle, von denen im Forum berichtet wurde kostenmäßig ausgegangen, in denen beispielsweise ein Nachbar, der ein legales Luftgewehr erspäht hat die Polizei rief? Oder die Besteller von Exportfedern, ohne Einbau aber mit Hausdurchsuchung? Wer musste da was zahlen?

    DSM

    No my mind is not for rent, to any god or government !

  • Na ja, es kann ja auch sein, dass ich mich an der Polizei vorbei bewege und sie nicht wegen mir kommt.

    Die Fälle der Hausdurchsuchungen, wegen nicht verbauter Transportfedern zu Grunde gelegt bedeutet doch, die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt die Kundenkisten von Internetgetränkehändlern und wer Alkohol bestellt und eine Fahrerlaubnis hat, dem zweifelt man die Fahrtüchtigkeit kann. Wer Pfeifen oder Spritzen bestellt bekommt als potentieller BTMG Besitzer eine Hausdurchsuchung. Wer Baumaterial bestellt ohne auf dem Landratsamtes eine Baugenehmigung beantragt zu haben, bekommt Besuch von der Bauaufsichtsbehörde. usw

    Ich denke so einfach ist es nicht. Vor allem soll dies dann noch der Betroffene alles zahlen?

    DSM

    No my mind is not for rent, to any god or government !

  • Die Tochter einer Bekannten (7 Jahre alt) hat ihren Kinderrucksack in der Parfümerie im HBF Berlin stehen lassen. Die haben wegen möglicher Terrorgefahr die Polizei gerufen. Den späteren Kostenbescheid 800,- hat das Verwaltungsgericht Berlin in der Luft zerrissen.

    In den letzten 3 Monaten galt in Berlin in den meisten SBahn Stationen und Routen ein generelles Waffenverbot (auch Pfefferspray usw.). Hat das Verwaltungsgericht in allen Fällen die geklagt haben als unzulässig abgeurteilt. Dies interessiert aber die Bundespolizei nicht, die es einfach weiter umgesetzt hat.

    DSM

    No my mind is not for rent, to any god or government !