Laser und Licht an Softair und defekte Laser und Lichter an F-Waffen ???

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 13.709 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2020 um 12:53) ist von Belitz.

  • Das Theater mit dem Licht haben uns die Jäger
    eingebrockt - aus Angst vor Wilderei.


    Aha, wie kommst du darauf ?
    Wilderei ist illegal. Also hat der Gesetzgeber was verboten, das was Illegales noch illegaler wird ? Dir ist auch sicher nicht bewusst was passiert, wenn du in der Nacht ein Wildschwein mit der Taschenlampe anleuchtest . Bis 3 kannst du dann nichtvmehr zählen, bevor sie weg ist.
    Erzähl mal wofür du eine Taschenlampe an der Waffe brauchst, und an welcher Waffe du sie verwenden willst.

  • Ich brauche das gar nicht. Befasse dich mit
    den Plenarsitzungen des Bundestages zum
    Waffengesetz, da kannst du es nachlesen.

    Also hat der Gesetzgeber was verboten, das was Illegales noch illegaler wird?

    Das machen die doch ständig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich würde erstmal sagen, daß es weiterhin eine blöde Idee ist, irgendwas Laservisierartiges oder eine Funzelatur an die Waffe zu friemeln.

    An der Armbrust, finde ich es durchaus praktisch.
    Damit kann ich vor jedem Training kurz prüfen, ob das ZF noch stimmt.
    Nichts ist schlimmer, als wenn der erste Pfeil weeeeeeit in Nichts geht.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Aha, wie kommst du darauf ?
    Wilderei ist illegal. Also hat der Gesetzgeber was verboten, das was Illegales noch illegaler wird ? Dir ist auch sicher nicht bewusst was passiert, wenn du in der Nacht ein Wildschwein mit der Taschenlampe anleuchtest . Bis 3 kannst du dann nichtvmehr zählen, bevor sie weg ist.
    Erzähl mal wofür du eine Taschenlampe an der Waffe brauchst, und an welcher Waffe du sie verwenden willst.

    Ich denke schon, dass NC da Recht hat.
    Zum einen kennt er sich in der Juristerei bestens aus, zum anderen kenne ich jüngere Aussagen von LJV-Präsidiumsmitgliedern zur Freigabe von Nachtsichttechnik.
    Und wenn jemand seinen eigenen Verbandsmitgliedern, die regelmäßig ihre Zuverlässigkeit nachweisen müssen, unterstellt, nach Freigabe von Vorsatzgeräten das Nachtjagdverbot nach § 19 Bundesjagdgesetz zu vergessen und Hirsche und Böcke nachts um eins zu erlegen....
    Zumal Wilderei ja immer noch vorkommt.
    Und ein Stück Wild springt nach meiner Erfahrung nicht zwingend bei Licht ab.
    Bei Sauen kommt es auch immer drauf an, welche Erfahrungen sie mit Lampen gemacht haben.
    In RLP, wo ich jage, ist Licht zur Jagd auf Schwarzwild erlaubt (nur halt nicht an der Waffe montiert).
    Und mal geben sie sofort Fersengeld, mal brechen sie seelenruhig weiter.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wenn ich ein Wilderer wäre, dann würde ich dieses Gesetz natürlich befolgen. Man will ja auf der sicheren Seite bleiben. ;):lol: IRONIE OFF

    Wie ich Wikipedia entnehmen konnte ist es in Österreich auch erst seit 01.01.19 erlaubt diese an Gewehren zu montieren.

    Dort wurde der § 17 Abs. 1 Zi. 5 des WaffG 1996 gestrichen. Siehe BGBl. I Nr. 97/2018.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Taktisches_Licht

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Ich brauche das gar nicht. Befasse dich mit
    den Plenarsitzungen des Bundestages zum
    Waffengesetz, da kannst du es nachlesen.

    Das machen die doch ständig.


    Also haben Jäger tatsächlich nichts mit dem Verbot von Lampen zu tun .

    Bei uns ist schon viel länger die Schwarzwildbejagung mit Kunstlicht erlaubt .
    Mit normaler Taschenlampe machst du keinen Stich. Da halt nur der grüne Laser. Aber auch das nicht immer.
    Nein, ich hatte die Lampe nicht Fest an der Waffe montiert.

    Was die Änderungen der Gesetze bezüglich ASP und Schwarzwildbejagung betrifft , kann im Moment doch noch niemand sagen wo die Reise hingeht. Breitet sich die Seuche stärker aus, werden auch mit Sicherheit Nacht- Wärmebildzielgeräte erlaubt.
    Vor nicht all zu langer Zeit , hätte auch niemand daran geglaubt das mal Vorsatzgeräte erlaubt werden .

    Wenn es um Zielbeleuchtung an der Waffe geht, gibt es für den privaten Bereich eher sehr wenige Gründe dafür. Außer natürlich dem "Haben wollen Faktor" .
    Jagdlich macht es noch Sinn , wenn in der Nacht gesucht wird. Wobei Nachsuche auf Schwarzwild dann eine eher schlechte Idee ist.

    Wilderei ist sogar ein größeres Thema als viele meinen. Unsere Region gehört zu den Hotspots in Deutschland. Aber dem Wilderer ist eine Taschenlampe viel zu auffällig. Das wird mit viel effektiveren Methoden gemacht.
    Nachtsichtzielgeräte gibt es im Ausland für knapp 600€ .
    Dort decken sich solche Menschen ein. Taschenlampe ist denen nicht effektiv genug.

  • Soweit ich das in Erinnerung habe, wurde damals nicht von Wilderei sondern von Nachts Wild blenden, so dass es vor "Schock" still stehen bleibt gesprochen.
    Man wollte dem Wild mehr Chancen/Ruhe geben.
    Die Diskussion ist aber ja schon Jahrzehnte her und da ich kein Jäger bin, habe ich das damals nur als Randnotiz irgendwie mitbekommen.

    Da die Wildschwein Populationen ja immer weiter wächst, was sicherlich auch was mit der Öko Monokultur beim Maisanbau zu tun hat, dazu auch bei den Schweinen ein Virus grassiert, muss jetzt stärker bejagt werden und man hat dementsprechend Lampen wieder erlaubt.

  • Das bringt mich auf die Idee eine Taschenlampe mit Klebeband an eine 0.5er zu befestigen.
    Ich hab dann doch weder Waffe, noch Halterung.
    Oder sehe ich das falsch..

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • NEIN...der Besitz einer Halterung ist der Knackpunkt. Da kann man auch nicht mit 0,5J machen was man will, wenn man sich so eine Halterung besorgt.


    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:…
    1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die…
    1.2.4 für Schusswaffen bestimmte

    1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

  • NEIN...der Besitz einer Halterung ist der Knackpunkt. Da kann man auch nicht mit 0,5J machen was man will, wenn man sich so eine Halterung besorgt.


    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:…
    1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die…
    1.2.4 für Schusswaffen bestimmte

    1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

    Die Halterung ist dann das Klebeband nehme ich an? :D
    Ist dann nur die Frage ob ein Klebeband eine für Schusswaffen bestimmte Halterung ist? Ich würde jetzt mal sagen nein ist es nicht. Ärger würde es wahrscheinlich dennoch geben, auch wenn es wohl eher eine Grauzone/Schlupfloch ist.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Selbst bei Real kann man Lampen mit Monatgevorrichtung kaufen. Der Händler sitzt zwar in China dennoch ist es ein deutscher Shop und Real müsste ja eigentlich darauf achten?

    https://www.real.de/product/354891616/

    Das ist nur der von REAL betriebene Marktplatz. So wie Ebay Kleinanzeigen oder DHD24.
    Da kann jeder inserieren.
    Und als Käufer bist Du allein verantwortlich für das was Du bestellst. Du bist verpflichtet dich an die deutschen Gesetze zu halten.
    REAL ist da aus der Haftung raus.

  • Es ging um die Aussage, dass man mit 0,5 J machen kann was man will...

    Ja, und dass die "Halterung" ein Klebeband ist. Rechtlich hat man dann aber wirklich nichts verbrochen. 0,5er Softair, Klebeband/Kabelbinder und eine normale Taschenlampe/Laserpointer. Alles Gegenstände die nicht unter das Waffengesetz fallen, auch in Kombination nicht. Ist eher eine Grauzone welche den Ärger natürlich nicht wert ist.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Da haben wir das Dilemma wieder auf ganzer Breite, dies Phänomen kann man hier im Forum hundertfach finden.

    Gesetze werden im Normalfall erlassen, aber in den wenigsten Fällen erläutert oder gar begründet.

    Und dann passiert genau das was wir im Moment hier haben, jeder interpretiert das anders!

    In der Realität bedeutet das dann, das jeder nach seinem Verständnis oder Auffassung handelt und ihm unliebsame Gesetze anpasst oder gar vollkommen ignoriert.

    Wie viele Luftgewehrbesitzer gibt es in D? Wie viele sind in einen Forum um sich zu informieren? Wie viele (wenige) kennen das Waffengesetz?

    Ich bin überzeugt das 95% aller Luftgewehrbesitzer sich einen Scheixxdreck um irgendwelche Gesetze kümmern. Wenn die bei "Ali" ein Anbauteil mit Laser und Taschenlampe für kleines Geld sehen, dann wird das gekauft und auch angebaut.

  • Soweit würde ich nicht gehen. Ist eine sehr gewagte These.

    Da die meisten hier wohl juristische Laien sind, wie ich ebenfalls, findet hier ja auch keine Rechtsberatung statt. Es wird lediglich diskutiert, mehr nicht. Wer in ein Forum kommt um rechtssichere Aussagen zu bekommen, ist hier wohl falsch. Es gibt nicht umsonst Juraforen, oder Anwälte die sich aufs Waffenrecht spezialisiert haben. Die sollte man anrufen, auch wenn es evtl. Geld kostet.

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  • Das bringt mich auf die Idee eine Taschenlampe mit Klebeband an eine 0.5er zu befestigen.
    Ich hab dann doch weder Waffe, noch Halterung.
    Oder sehe ich das falsch..

    Sicherlich eine Grauzone, aber entdeckte Grauzonen werden nicht selten zu Gesetzen.
    Möchtest Du hier zu einer Waffengesetzänderung beitragen.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

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  • Da die 0,5er ja keine Schusswaffe sondern ein Spielzeug ist, ist alles was man da anbaut auch nicht für eine Schusswaffe gedacht, sondern für ein Spielzeug.
    So darfst du dir einen Laser oder eine Lampe an das Spielzeug bauen, den selben Laser oder Lampe aber nicht an eine Schusswaffe.
    Es geht da rein um die Bestimmung die durch den jeweiligen Anbauort definiert wird.
    Baust du einen Schalldämpfer an ein 7,5J Luftgewehr, ist das erlaubt.
    Baust du den selben Schalldämpfer an ein baugleiches 16J Luftgewehr ist das nicht erlaubt.
    Auch eine 25,4mm Zielfernrohr Montage darfst du kaufen und montieren, eine 25,4mm Taschenlampe darfst du auch kaufen, du darfst nur Schusswaffe, Zielfernrohrmontage und Taschenlampe nicht zusammenbringen.
    Sind natürlich alles schwachsinnige Vorschriften, aber es gibt sie nun Mal so.

  • Eben drum. Auf unseren Endzeitcons gibt es x-wieviel Leute, die irgendetwas, das leuchtet, an ihre Nerfs getackert haben. Und Nerfs sind definitiv Spielzeug...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Es gibt nicht umsonst Anwälte die sich aufs Waffenrecht spezialisiert haben. Die sollte man anrufen, auch wenn es evtl. Geld kostet.

    Bitte ...

    Wenn Max von Dorfe sich eine 120 Euro China-Kniffte kauft um ein bisschen im Wald zu schießen oder aber sich Moritz die gleiche Bude kauft um in der Stadt, verdeckt vom Balkon, auf die unliebsamen Tauben zu schießen, dann lesen die das Waffengesetz vorher nicht durch und rufen schon gar keinen Fachanwalt an.

    Es geht expliziert nicht um die Mitglieder hier im Forum - sondern um Max und Moritz.