Laser und Licht an Softair und defekte Laser und Lichter an F-Waffen ???

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 13.704 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2020 um 12:53) ist von Belitz.

  • Der Jet Protector ist gemäß BKA Feststellungsbescheid keine Schusswaffe. Damit gilt auch das Verbot von Lampen oder Lasern nicht für den Jet Protector.
    Wenn eine Lampe für den Jet Protector bestimmt ist, auch wenn sie auf eine Schusswaffe passt, ist sie trotzdem legal.
    Das sind sogenannte Dual Use Eigenschaften, wo nur die rechtswidrige Nutzung verboten ist.
    Das Prinzip gibt es auch z.B. bei Dual Use Nachtsichtvorsatzgeräten, die hier legal und frei verkäuflich sind.
    Die Nutzung als Stand Alone Gerät, mit einem Fernglas oder einem Fotoapparat ist legal, die Montage auf ein Gewehr verboten.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Da gibt's alles, auch die Möglichkeit, sich zu verlaufen.

    Daher nenne ich die Läden Surreal.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Der Jet Protector ist gemäß BKA Feststellungsbescheid keine Schusswaffe. Damit gilt auch das Verbot von Lampen oder Lasern nicht für den Jet Protector.
    Wenn eine Lampe für den Jet Protector bestimmt ist, auch wenn sie auf eine Schusswaffe passt, ist sie trotzdem legal.
    Das sind sogenannte Dual Use Eigenschaften, wo nur die rechtswidrige Nutzung verboten ist.
    Das Prinzip gibt es auch z.B. bei Dual Use Nachtsichtvorsatzgeräten, die hier legal und frei verkäuflich sind.
    Die Nutzung als Stand Alone Gerät, mit einem Fernglas oder einem Fotoapparat ist legal, die Montage auf ein Gewehr verboten.


    Da bist du aber schlecht informiert, was Vorsatzgeräte betrifft
    Die sind mitlerweile legal nutzbar.

  • Da bist du aber schlecht informiert, was Vorsatzgeräte betrifft
    Die sind mitlerweile legal nutzbar.

    Das ist nicht ganz richtig.
    Vorsatzgeräte (*sofern an der Waffe montiert und/oder nur für Gebrauch auf der Waffe vorgesehen, Dual Use Geräte sind frei erhältlich) sind immer noch verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes. Es gibt nur seit der letzten Novelle eine Ausnahmeerlaubnis für Jäger, ähnlich wie bei Faustmessern. Und es gibt (noch!) die Einschränkung, dass zugehörige IR-Strahler nicht an die Waffe montiert sein dürfen.
    Ein Sammler (ohne Ausnahmegenehmigung, sofern es das für einen Sammler geben kann) oder Sportschütze macht sich also bei der Montage immer noch strafbar, genauso wie ein Jäger, der sein Pard NV007a an seine Büchse schraubt.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Esti (27. Dezember 2020 um 16:23) aus folgendem Grund: (*) hinzugefügt, weil sonst falsch verständlich.

  • Selbst bei Real kann man Lampen mit Monatgevorrichtung kaufen. Der Händler sitzt zwar in China dennoch ist es ein deutscher Shop und Real müsste ja eigentlich darauf achten?

    https://www.real.de/product/354891616/

    Dan schau mal woher das Teil kommt. Nur weil es von REAL beworben wird heist das
    nicht automatisch dass es aus Deutschland kommt. Der besagte Artikel wird nämlich aus
    China verschifft und der zoll kann das dan auch immer noch beschlagnahmen.

    Gruß
    Thomas

  • Dan schau mal woher das Teil kommt. Nur weil es von REAL beworben wird heist dasnicht automatisch dass es aus Deutschland kommt. Der besagte Artikel wird nämlich aus
    China verschifft und der zoll kann das dan auch immer noch beschlagnahmen.

    Gruß
    Thomas

    ich weiss das habe ich doch dazu geschrieben

  • Das ist nicht ganz richtig.Vorsatzgeräte (*sofern an der Waffe montiert und/oder nur für Gebrauch auf der Waffe vorgesehen, Dual Use Geräte sind frei erhältlich) sind immer noch verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes. Es gibt nur seit der letzten Novelle eine Ausnahmeerlaubnis für Jäger, ähnlich wie bei Faustmessern. Und es gibt (noch!) die Einschränkung, dass zugehörige IR-Strahler nicht an die Waffe montiert sein dürfen.
    Ein Sammler (ohne Ausnahmegenehmigung, sofern es das für einen Sammler geben kann) oder Sportschütze macht sich also bei der Montage immer noch strafbar, genauso wie ein Jäger, der sein Pard NV007a an seine Büchse schraubt.

    Deswegen ein WBK Vorsatzgerät kaufen , dann erübrigt sich der Aufheller. Oder ein Nachtsichtgerät ( als Vorsatz ) in Röhrentechnik kaufen. Auch kein Aufheller.
    Als Jäger ganz legal. Sportschützen brauchen so etwas auch nicht.
    Alternativ warten was als Gesetzesänderung demnächst kommt. Könnte vieles erleichtern

  • Ja, total überholt. Auf eine Erleichterung kann man denke ich nicht wirklich hoffen. Leider...

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • meint ihr eine Lampe mit magnetischer halterung würde unter das Waffengesetz fallen? Eine Lampe aus zwei Teilen. Einmal die Lampe selbst mit einer magnetischen Oberfläche und dann ein weiteres Teil ein Magnet der an die Rail Montiert wird?

  • Eine Taschenlampe mit Magnet nicht,
    aber die Montage für die Waffe.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nimm einfach eine Taschenlampe und Klebeband, voila illegales Klebeband. :P

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Selbst wenn du die Lampe mit Tesafilm an die Lampe klebst, ist das verboten.
    Wenn du mit Lampe schiessen willst,
    probiere doch mal diese Position aus, die man im Bild sieht.
    So ist die Lampe nicht illegal an der Waffe befestigt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wie blöd muss man sein und solch ein Gesetz einfach so stehen zu lassen. Einfach nur sinnlos. Ein stinknormaler alltäglicher Gegenstand. Eine stinknormale Taschenlampe so zu deklarieren als wäre sie eine vollautomatische ak47 mit nuklearem Sprengsatz. Junge Junge Junge.... wie viel Leute wohl Privat auf dieses Gesetz pfeifen wenn keiner hinsehen kann? Bald ist Furzen in der Öffentlichkeit auch verboten weil es einem Giftgasangriff ähnlich ist oder wie....

  • Das ist leider bei vielen Sachen so.
    Wurfstern verboten - Kreissägeblatt, Freischneider, Diamantflexscheibe usw. erlaubt.
    Lupi mit 10J verboten, Zwille mit 30J erlaubt usw, usw.
    Es gibt jede Menge erlaubte Gegenstände (Werkzeug) welche zweckentfremdet werden könnten.
    Gesetze/Vorschriften sind leider oft nicht logisch erklärbar.
    Viele Politiker haben leider immernoch nicht erkannt dass nicht "neutrale" Gegenstände gut oder böse sind, sondern die Personen die diese benutzen.

  • Das Theater mit dem Licht haben uns die Jäger
    eingebrockt - aus Angst vor Wilderei.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Selbst wenn du die Lampe mit Tesafilm an die Lampe klebst, ist das verboten.
    Wenn du mit Lampe schiessen willst,
    probiere doch mal diese Position aus, die man im Bild sieht.
    So ist die Lampe nicht illegal an der Waffe befestigt.

    Ich habe eine TGS 60 mit Tactical Ring (650 Lumen). Das funktioniert ohne das ganze Geraffel..
    So kann man die Waffe mit 2 Händen halten, zwischen die Finger klemmt man locker das Ding.
    Geht auch beim Gewehr, wenn man die Vorderschafthand nimmt.

    Wie das aussieht, Anleitung Seite 1 unten rechts
    https://www.manualslib.de/manual/332702/Walther-Tgs-60.html

    Da Ganze erinnert mich an die Tüv-Bestimmungen für Sozius Halteriemen....alte Gesetze, um die sich irgendwie keiner kümmert.