kleines Dröhnchen fliegen lernen

Es gibt 732 Antworten in diesem Thema, welches 86.313 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2019 um 17:16) ist von zocker.

  • Beim RC Segelflug habe ich bestimmt x mal meinen Flieger geschrottet. Aber das war kein Problem, da man irgendwo flog, wo sonst Niemand war (Wiesen, ...).
    Das gefährliche bei den Quadrokoptern / Dronen ist eher, daß man Sie überall fliegt bzw fliegen kann. Die guten, besseren, teureren Dronen sind ansich sicherer geworden. Alleine durch die immer bessere Kreiselstabilisierung + Ultraschallentfernungsmessung + Kamerabildauswertung. Wobei die leichteren Dronen mit Styro-Rotorummantlung recht harmlos sind, da die Rotorblätter ja geschützt sind.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Naja, harmlos ist immer so eine Sache. Habe mich selber mal mit einem Blade mQX attackiert und selbst die flimsigen 14cm Plastikrotoren haben meinen Unterarm ganz gut geshreddert...
    Und dieser ganze Autopilotenkram (geht sowieso gegen meine RC Pilotenehre ;) ) wiegt den Anfänger nur in trügerische Sicherheit. Man muss einfach lernen wie man so ein Gerät fliegt, um in außergewöhnlichen Situationen auch ohne Helferlein richtig reagieren zu können. Als Unterstützung für für einen sicheren Piloten, damit er schöne Bilder machen kann ist es ja okay, aber sich als absoluter Anfänger an eine große Drone zu trauen und hoffen, dass schon alles gut geht, weil man ja nur noch als Ständer für die Funke agiert, ist mMn nicht ganz ohne.

    Einmal editiert, zuletzt von Heinzzz (7. März 2017 um 20:52)

  • ich war grad nochmal kurz auf dem (verwaisten) Spielplatz bei mir ums eck...

    das wetter hier ist super, blauer himmel und Sonnenschein
    nur leider zu windig um mein zuppelding stabil in der Luft zu halten

    mal sehen, das wetter wird ja hoffentlich kontinuierlich besser, dann wird auch mehr geflogen ^^


    und wenn ich dann nächste woche meine (erste) Brille habe, dann werden die Manöver auch riskanter-immerhin kann ich dann hoffentlich auch erkennen, was ich mir da zusammenfliege :D


  • Es braucht keine kamera, kein gps oder sonstige späße, soll einfach nur zum fliegen da sein

    vor allem weils mir vor allem ums fliegen geht und weniger um bilder zu machen. Wenn ich damit anfangen sollte, dann wirds vermutlich ne phantom oder was vergleichbares an das man ne gopro packen kann, aber zum einfachen fliegen und für gelegentliche tricks eignen die sich nicht so sehr.

    fliegen, und zwar nicht hoch, vorwärts und im Kreis, sondern enge kurven, durch lücken durch und ein paar centimeter überm boden wegdüsen, dann ein Slalom um die Seile einer Schaukel und im sinkflug um die Stufen der Rutsche rum.

    also schnelle und riskante Flugmanöver, die laut einiger berichte mit etwas wie einer Phantom nicht möglich sind

    wenn ich dann Lust habe, dann kommt irgendwann mal so ne phantom, vielleicht auch ein älteres Modell, mit dem ich dann ein paar Fotos vom See mache um den wir mit der Familie immer gewandert sind, aber das interessiert mich momentan doch eher weniger

    ich hoffe, Klarheit verschafft zu haben ^^

  • Ja, verstanden schon, nur den Weg, den du gehst ist etwas kurvig ;)
    Aber gut, jeder Pilot macht seine eigenen Erfahrungen. Jeder, der dem Hobby des RC Fliegens heute noch nahe kommt, ist ein Gewinn.

  • heute ist's mir bei meinem Ausflug mal wieder etwas sehr aufgefallen..

    Ich fliege ja normalerweise auf einem Spiel- und Fußballplatz in einem Wald, wo öfter mal leute mit hunden oder Spatziergänger vorbeikommen da der Weg in den Wald direkt an dem Fußballfeld vorbei führt.. Und es passiert sehr oft, dass Passanten dann irgendwo -wo sie denken- außerhalb meines Sichtfelds stehen bleiben und die Drohne beobachten.

    heute ist einer direkt vor mir vorbei gelaufen in den Wald rein, lief weiter und blieb dann einige meter neben mir stehen, ein paar schritte hinter mir.. hab Ihn aber noch im Augenwinkel sehen können. Als ich mich aber zu ihm umgedreht habe ist er in den wald verschwunden.. auch eine junge Mutter mit Kinderwagen blieb in einer ähnlichen position ein stück hinter mir stehen

    Ich weiss nicht ob ich der einzige bin bei dem sowas passiert oder ob ihr auch schon sowas mitbekommen habt.. aber vielleicht seh ich auch einfach zu gruselig aus D:

  • Hallo
    Wenn es dein Grundstück ist und du eine Modellflugversicherung hast, dann ist es ok.

    vg

  • Hallo
    Nur mal ein Auszug.
    Das größte Problem ist die Versicherung, die 99% aller Hobbypiloten nicht haben, deshalb erübrigen sich dann alle anderen Punkte.
    ich darf ohne Versicherung nicht fliegen!

    LUFTVERKEHRSORDNUNG

    Am 7.4.2017 ist die neue Luftverkehrsordnung in Kraft getreten. Damit gelten ab sofort einige neue Regeln für Modellflug-Piloten. Es gibt aber auch Übergangsfristen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
    Benötige ich für den Modellfug jetzt eine Genehmigung?
    Nein, Modellflug bleibt grundsätzlich genehmigungsfrei. Allerdings gilt wie schon vor der Änderung der Luftverkehrsordnung, dass in bestimmten Fällen eine Aufstiegserlaubnis vorliegen muss. Zum Beispiel wenn das Modell mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht (früher 5 Kilogramm) hat, mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben wird oder für Flugmodelle aller Art auf oder in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen.“
    Darf ich weiterhin über 100 Meter fliegen?
    Prinzipiell ja, sofern es die örtliche Umgebung zulässt und es sich nicht um einen Multicopter handelt. Allerdings muss man sich als Pilot von einem Flugmodellsportverein oder einem beauftragtem Verband (wie dem DMFV) in die Regeln einweisen lassen und darüber eine individuelle Bescheinigung („Kenntnisnachweis“) erlangen. Erst dann darf man wie bisher über 100 Meter hoch fliegen. Für den Kennntnisnachweis gilt eine Übergangsfrist bis 1.10.2017. Bis dahin sollen Verbände wie der DMFV ein Verfahren mit den Behörden abgestimmt haben und den Kenntnisnachweis ausstellen können.
    Darf ich auf einem Modellflugplatzt mit entsprechender Aufstiegserlaubnis über 100 Meter hoch fliegen?
    Auf einem zugelassenen Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis (AE) ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. Auch Multicopter dürfen hier über 100 Meter fliegen, sofern sie – wie alle anderen Modelle – in Sichtweite des Piloten betrieben werden.
    An welche Vereine kann ich mich wenden, um mir eine Einweisung geben zu lassen?
    Rechtzeitig vor dem 1.10.2017 (Übergansfrist), wird der DMFV Infos darüber geben, wie und wo der Kenntnisnachweis erworben werden kann.
    Kann ich mir den Kenntnisnachweis bereits jetzt holen?
    Nein, das ist noch nicht möglich.
    Muss ich für die Einweisung Mitglied in einem Verein sein?
    Nein, das ist nicht nötig. Die beauftragten Verbände, zu denen der DMFV gehört, können allen Modellflugsportlern eine Bescheinigung ausstellen.
    Gibt es weitere Voraussetzungen, um den Kenntnisnachweis zu bekommen?
    Der Kenntnisnachweis kann erst ab einem Alter von 14 Jahren ausgestellt werden. Kindern und Jugendlichen ist es aber möglich, auf einem Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis über 100 Meter zu fliegen. Außerhalb solch eines Geländes können Kinder unter 14 Jahren höher als 100 Meter fliegen, wenn eine Aufsichtsperson dabei ist, die über einen entsprechenden Kenntnisnachweis verfügt.
    Ich war über Jahre Mitglied in einem Modellflugverein, bin jetzt jedoch ausgetreten. Muss auch trotz jahrelanger Flugerfahrung eine Einweisung erfolgen?
    Ja, wenn man außerhalb von Modellflugplätzen mit AE über 100 Meter hoch fliegen möchte oder die Modelle in diesem Fall (außerhalb von Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis) schwerer als 2 kg sind. Das gilt nicht nur für ehemalige, sondern auch für aktuelle Vereinsmitglieder.
    Kostet die Einweisung etwas?
    Die Gebührenordnung sieht vor, dass für den Kenntnisnachweis 25,- Euro berechnet werden müssen. Der DMFV und andere Verbände haben leider keinen Einfluss auf diese Kosten.
    Ist das Einweisungsprozedere aufwändig?
    Konkrete Vorgaben für den Kenntnisnachweis gibt es noch nicht. Der DMFV wird das Prozedere jedoch so unbürokratisch wie möglich gestalten, da er das Verfahren gemeinsam mit anderen Verbänden und Abstimmung mit den Behörden entwickeln wird.
    Gilt die Einweisung nur für den Ort, an dem sie stattgefunden hat oder überall?
    Die Einweisung gilt generell, also nicht nur für einen Ort. Aber natürlich muss man sich über die jeweils örtlichen Gegebenheiten informieren.
    Was bedeutet, dass man nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers fliegen darf?
    Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Modell ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
    Darf ich mit Videobrille oder anderen optischen Hilfsmitteln fliegen?
    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Um zum Beispiel mit einer Videobrille zu fliegen, darf das Modell nicht mehr als 250 Gramm wiegen. Ist es schwerer, muss eine zweite Person das Flugmodell ständig in Sichtweite haben, den Luftraum beobachten und den Piloten auf Gefahren hinweisen können. In beiden Fällen gilt, dass die Modelle nicht höher als 30 Meter fliegen dürfen.
    Wenn ich beispielsweise mit einer Videobrille höher als 30 Meter fliegen will, ist das dann gar nicht mehr möglich?
    Doch, das geht wie vorher auch mittels Lehrer-Schüler-Betrieb.
    Darf ich mit meiner Drohne/meinem Multikopter in meinem Garten fliegen?
    Ja, das ist weiterhin möglich, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen und die geltenden Gesetze in puncto Datenschutz eingehalten und die Persönlichkeitsrechte Dritter gewahrt werden. In Wohngebieten gilt zudem, dass man auch das Einverständnis der Grundstückseigentümer benötigt über deren Grundstücke geflogen wird. Ein Flug über den Garten des Nachbarn ist folglich nur mit seinem Einverständnis möglich.
    Muss ich mein Flugmodell jetzt kennzeichnen?
    Ja. Ab 250 Gramm Abfluggewicht müssen alle Flugmodelle an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
    Weitere Informationen zur neuen Luftverkehrsordnung gibt es auf der Website des DMFV und beim BMVI

  • moin. wenn bei mir ne drohne über das grundstück fliegt, knall ich die ab.

    Davon kann ich nur abraten, denn solltest Du die Drohne mit solchen Dingen zum Absturz bringen und das Fluggerät richtet dabei noch einen Schaden an bzw. verletzt dabei Menschen möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Behörden nennen dies auch, Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.

  • Benötige ich für den Modellfug jetzt eine Genehmigung?
    Nein, Modellflug bleibt grundsätzlich genehmigungsfrei. Allerdings gilt wie schon vor der Änderung der Luftverkehrsordnung, dass in bestimmten Fällen eine Aufstiegserlaubnis vorliegen muss. Zum Beispiel wenn das Modell mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht (früher 5 Kilogramm) hat, mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben wird oder für Flugmodelle aller Art auf oder in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen.“

    mit ner drohne von 80 gramm und weit ab von jedem Flugplatz bedarf es also nicht mal einem Namensschildchen an der Drohne
    Erlaubnis ebensowenig

    zumindest entnehme ich das diesem text