Schalldämpfer Rechtslage

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 17.693 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2016 um 19:33) ist von NC9210.

  • Ich habe mal SWS gefragt, wie viel dieser Schalldämpfer dämft
    http://www.sportwaffen-schneider.de/product_info.p…oducts_id/25218

    Naja, "so gut wie nix" würde ich nun nicht sagen. Allerdings dämpft er schon sehr, sehr deutlich weniger als der Weihrauchdämpfer. Subjektiv wahrgenommen, auf einer Crosman 2240, würde ich die Restlautstärke etwa auf halbem Wege zwischen "mit Weihrauchdämpfer" und "ganz ohne Dämpfer" verorten. Angesichts des geringen Dämpfervolumens (das Ding ist winzig!) war ich durchaus überrascht.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Der Parker-Hale dämpft sehr gut und ist angenehm klein.

    Den Mini-SWS kann man aufpimpen. Mit Filz und kleineren
    Bohrungen kann man einen Dämpfer daraus machen.
    So wie er geliefert wird verdient er die Bezeichnung nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Noch eine Frage bezüglich des Steckadapters.

    Wenn ich das Gewinde schneide, muss ich dies mit einem rechtsschneidenden oder linksschneidenden Schneideisen machen?

    Ich gehe mal vom ersteren aus, aber ich habe noch nie einen Schalldämpfer montiert.

  • Rechts.

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  • Auf http://www.joniskeit-1.de/Schalldampferw…__silencer.html

    lese ich:

    "Sobald Sie einen freien Schalldämpfer für Ihr Luftgewehr mit “F” Zeichen erworben haben, können Sie ihn natürlich so behandeln wie sie wollen und, anders als mit einer Waffe, mit ihm auch machen was Sie wollen. Wenn Ihnen z.B. die gelieferte Dämpfungsleistung nicht zu sagt, experimentieren Sie. Entfernen Sie ruhig die Innereien und versuchen Sie diese durch eigene Kreationen zu ersetzen."

    Stimmt das denn überhaupt?

  • Sagen wir mal so, auch ein Schalldämpfer gilt als Waffenteil und muss vom Beschussamt ja zugelassen bzw. :F: gestempelt werden.
    Diese Zulassung bezieht sich dann natürlich auf den Serienmäßigen Fabrik-Zustand.

  • Stimmt das denn überhaupt?


    Ja, das stimmt. Ein Schalldämpfer enthält kein einziges
    waffenrechtlich relevantes Bauteil.
    Schalldämpfer werden auch nicht zugelassen oder
    beschossen und Stempel braucht es auch nicht.

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  • Sagen wir mal so, auch ein Schalldämpfer gilt als Waffenteil und muss vom Beschussamt ja zugelassen bzw. :F: gestempelt werden.
    Diese Zulassung bezieht sich dann natürlich auf den Serienmäßigen Fabrik-Zustand.

    Falsch!
    Ein Schalldämpfer ist rechtlich der Waffe gleichgestellt, für die er bestimmt ist.
    Für eine scharfe Waffe braucht man eine EWB, also benötigt man für einen "scharfen" Schalldämpfer ebenso eine.
    Für eine freie Waffe braucht man nichts, für einen freien Schalldämpfer also auch nicht.
    Dieser Passus im Gesetz regelt einzig allein Besitz und Erwerb, sowie die Tatsache der Herstellung.

    Es gibt keinerlei Zulassungskriterien für Schalldämpfer (egal was für SD).
    Ein Hersteller kann einen Schalldämpfer für 9x19 aus Spitze klöppeln wenn er möchte, ob das Teil funktioniert oder nicht oder beim ersten Schuss abfällt interessiert den Gesetzgeber waffenrechtlich betrachtet in keinster Weise, höchstens das Produkthaftungsgesetz könnte eine Rolle spielen.
    Es gibt keinen staatlichen Beschuss, keine Prüfung, keine Zulassung.
    Das :F:, was sich auf vielen freien SDs findet, hat absolut keinerlei rechtlichen Wert, denn ein :F: ist vom Gesetzgeber nur und ausschließlich für Luftdruckwaffen vorgesehen, nicht für irgendwas sonst.
    Du kannst es dir aufs Auto kleben, dein Haus damit anstreichen, egal, außer auf Waffen selbst ist es nur en lustiges Symbol.
    Auf einem SD ist es nur aus einem Grund drauf: Der Hersteller hats draufgelötet, damit jeder weiß, wofür der SD bestimmt ist.
    Und nur diese durch den Hersteller (niemanden sonst!) vorgenommene Bestimmung macht einen SD zu einem freien SD.
    Einige freie SDs aus England, die hier zu haben sind/waren, sind eigentlich SDs für Kleinkaliber.
    Aber kaum schreibt der Hersteller drauf "Nur für freie Luftdruckwaffen", ist der SD frei.


    Nun zu den Teilen eines SDs (frei oder nicht ist egal), ich gehe mal etwas weiter als NC9210:
    Nirgendwo im Gesetz ist irgendwo definiert, welche Teile eines SD wesentlich sind.
    Demzufolge sind alle Teile keine wesentlichhen Teile.
    Der SD in Gänze ist ebenso kein wesentliches Teil, denn er ist ja nicht aus einem Stück, sondern aus mehreren.
    Also kann jedes einzelne Teil eines freien (und scharfen!) SD selbst hergestellt und verändert werden.

    Erst wenn man aus einem Haufen selbst hergestellter Teile einen kompletten SD zusammenbaut, hat man einen SD hergestelllt und ein rechtliches Problem (beim freien nur wegen der Herstellung, beim scharfen auch wegen des Besitzes).
    Es sollte also zumindest ein Teil eines SD ein unverändertes Werksteil sein, denn damit hätte man an dem SD nur einige nicht wesentliche Teile ausgetauscht.
    Dass so ein Werksteil nicht unbedingt ein Stück Filzmatte oder ein Lockenwickler (siehe Weihrauch-SD) sein sollte, dürfte auf der Hand liegen.


    Stefan

  • Der letzte Beitrag von HWJunkie ist nicht nur vom Schreibstil her astrein gehalten, sondern enthält soviele sachliche Informationen.....den sollte man mal irgendwie "oben anpinnen".

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Eigentlich wollte ich hier nichts mehr dazu sagen, denn offensichtlich bin ich wohl zu blöde für das hier ->

    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen

    1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Teile von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), die nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind, sowie Schalldämpfer zu derartigen Waffen werden von diesem Gesetz erfasst.
    Wesentliche Teile sind
    1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;


    ?(

    Schneide ich nun ein Gewinde in den Lauf, habe ich diesen verändert. Schraube ich einen Schalldämpfer drauf, ist der aber nicht für die Waffe bestimmt, denn die hat ja ursprünglich gar kein Gewinde.
    Verändere ich den Schalldämpfer in dem ich die Dämmung erhöhe / verdichte, ist das nachher vieleicht gar kein Schalldämpfer mehr sondern eine angeschraubte Laufverlängerung?
    ?(

  • Wie sieht es denn aus wenn ich den Schalldämpfer ansich kürze.Also die Länge verändere?Das "F" würde dabei natürlich erhalten bleiben.


    Gruß Max

  • Du interpretierst einfach mehr in den Text als da tatsächlich steht.
    "Schalldämpfer stehen den Schusswaffen gleich für die Sie bestimmt sind."
    Daraus leitet sich die Erlaubnispflicht ab. Wenn die Waffe für die der Schall-
    dämpfer bestimmt ist der Erlaubnispflicht unterliegt, dann gilt das auch für
    den Schalldämpfer. Wenn für die Waffe ein Bedürfnis erforderlich ist, dann
    ist es das auch für den Schalldämpfer. Bis dahin war das auch so gewollt.

    Daß es auch freie Waffen gibt wurde schlicht übersehen. Wenn ein Schalli
    für freie Waffen bestimmt ist unterliegt er auch keiner Erlaubnispflicht. Nur
    deshalb dürfen wir überhaupt Schalldämpfer kaufen/besitzen/verwenden.

    Die "Bestimmung" legt der Hersteller/Importeur fest. Die meisten schreiben
    "nur für F-Waffen" drauf - damit das unzweifelhaft ist. Es genügt auch wenn
    es z.B. auf der Packung steht. Das wird auch mit Schalldämpfern gemacht
    die im Ursprungsland für .22lr oder .223 gefertigt werden. Das ist insoweit
    unverständlich, ist aber so. Die sind frei zu erwerben.

    Die Herstellung einer Waffe bedarf einer Erlaubnis. Da gibt es keinerlei
    Einschränkungen. Auch für F-Waffen wird die Herstellerlaubnis gebraucht.
    Durch die Gleichstellung gilt das auch für Schalldämpfer.

    Die Bearbeitung von wesentlichen Waffenteilen ist Erlaubnispflichtig. Alle
    anderen Teile dürfen frei bearbeitet werden. Was wesentliche Teile sind
    ist im Gesetz abschließend aufgezählt. Teile des Schalldämpfers gehören
    nicht dazu. Ergo dürfen diese Teile bearbeitet oder angefertigt werden.

    Das Zusammensetzen von Waffenteilen (auch wesentlichen Teilen) ist
    erlaubt wenn es keiner Bearbeitung bedarf. Also dürfen auch bearbeitete
    Teile an den Schalldämpfer montiert werden.

    Zu guter Letzt noch die Spitze des Unfugs. Wenn man einen Schalldämpfer
    der für freie Waffen bestimmt ist besitzt darf man Ihn auch an seinen Waffen
    die der Erlaubnispflicht unterliegen verwenden. Die Bestimmung schränkt
    nämlich die Verwendung nicht ein. Ich würde das aber nicht unbedingt auf
    dem nächsten Stand ausprobieren - es wird gewiss zu Ärger führen!

    Daß dieses Gesetz völliger Schwachsinn ist wird wohl niemand bestreiten.
    Ändert aber nichts daran das es so ist.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn man dann einen Schaldämpfer selber bauen möchte muss man das dann halt für seine <0.5J Airsoftwaffe machen. :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Wenn man dann einen Schaldämpfer selber bauen möchte muss man das dann halt für seine <0.5J Airsoftwaffe machen. :)


    Ich hab mal denwichtigen Teil gestrichen, ist nämlich keine Waffe :D
    Deshalb darf man das ja auch ;^)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nein, es ist ein Spielzeug.
    Nachdem eine EU-Richtlinie das festgelegt hat "musste" sich
    auch das BKA mit einem Feststellungsbescheid anschließen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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