Schalldämpfer Rechtslage

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 17.697 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2016 um 19:33) ist von NC9210.

  • Hallo!

    Ist es erlaubt, bei der Baikal Makarov CO2-Pistole ein Schalldämpfergewinde selbst in den Lauf zu drehen?

    Würde mir gerne einen kleinen F-Schalldämpfer kaufen, welcher der Pistole ein nettes Aussehen verleiht.

    Grüße

  • Wenn du aus Deutschland kommst, darfst du den Lauf einer Waffe nur als Büma oder als anderstweitig berechtigte Person bearbeiten.
    Oder anderst ausgedrückt, Du darfst dir selber kein Gewinde in den Lauf schneiden.

  • Ok.

    Mal ne dumme Frage:

    Könnte ich das im Ausland machen und den Lauf wieder zurück mitnehmen?
    In Bosnien interessiert sich dafür kei Sau. Oder muss man dann hier in DE nachweisen, wer das Gewinde reingebohrt hat (Quittung usw...)?

    Noch eine weitere Frage:

    Dürfte ich dann ein Gewinde in meine HW45 schneiden?
    Das wäre ja nicht mehr der Lauf, sondern das Oberteil.

  • wenn das kein zertifizierter deutscher büma macht, verliert die waffe offiziell ihr F.
    dann darfste die auch nicht mehr nach .de einführen

    Gruß,
    Martin

  • Ok. Dann wars das mit meinem Vorhaben


    Du darfst das Gewinde halt nicht selber schneiden. Aber wenn du meinst du brauchst das Gewinde kannst du es doch von einen Büma machen lassen.
    Fragen was sowas kostet, kostet ja nichts :)

    Polieren darfst du an so einem Teil soviel du willst, nur bestimmte Beschriftungen dürfen dabei natürlich nicht entfernt werden. Der der Lupi das :F: oder bei einem Gaser das :ptb: .

    Die Kaliber Angabe muss wohl auch erhalten bleiben.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • In Bosnien interessiert sich dafür kei Sau.


    Das ist Lustig. Auch wenn es (dort) "keine Sau" interessiert, bliebt es eine Veränderung waffenwesentlicher Teile.

    Oder muss man dann hier in DE nachweisen, wer das Gewinde reingebohrt hat


    Indirekt schon. Denn immer dann wenn waffenwesentliche Teile spanabhebend verändert werden, müsste die komplette Waffe neu zur Beschussprüfung. Allerdings gibt es für Druckluftwaffen keine Beschussprüfung. Aber damit sichergestellt ist, dass die Waffe nicht unzulässig oder in gefährlicherweise abgeändert worden ist, müssen Änderungen von einer anerkannten Fachkraft durchgeführt werden. Das ist z.B. ein Büchsenmacher. Denn der kann abschätzen, ob diese Änderung zulässig ist oder nicht.
    Übrigens - man kann sich auch nicht damit ausreden, dass die Waffe bzw. einige Serien ab Werk mit einem SD-Gewinde versehen sind. Das ist leicht nachzuprüfen und die genannte Waffe gehört mit Sicherheit nicht dazu.
    Eigenmächtiges Schneiden ist auch nicht trivial, denn erstens haben die meisten Dämpfer für die kleinen Kaliber das Gewinde 1/2x20 UNF und zweitens verfügt der Hobbybastler kaum über Werkzeug für dieses doch recht spezielles Gewinde im Zollmaß. Drittens lohnt ein Kauf dieses Werkzeuges kaum, denn dann kann man die Waffe auch von einem Büma bearbeiten lassen.
    Wenn ich die Waffe recht in Erinnerung habe, dürfte das so einfach auch nicht gehen. Das muss man adaptieren.


  • Könnte ich das im Ausland machen und den Lauf wieder zurück mitnehmen?


    Ja, das geht. Ich würde aber die ganze Waffe mitnehmen weil
    die Zweckbestimmung eines einzelnen Laufs u.U. beim Zoll zu
    Missverständnissen führt. Ein Ausdruck dieser Seite hilft auch.
    Am besten den Abschnitt "Erlaubnisfreies Verbringen" markieren.
    Man darf zwar in D einen Lauf nicht bearbeiten, aber einen
    Bearbeiteten besitzen. Eine Nachweispflicht für die Bearbeitung
    gibt es nicht, eine Beschußpflicht wie bei Feuerwaffen auch nicht.
    Eine geäffte Waffe darf auch erlaubnisfrei verbracht werden.
    Und das F wird auch nicht ungültig solange die Energie nicht 7,5J
    übersteigt.

    Dürfte ich dann ein Gewinde in meine HW45 schneiden?
    Das wäre ja nicht mehr der Lauf, sondern das Oberteil.


    Wenn es nur ein Gehäuseteil ist: Ja.

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  • Mal 'ne dumme Frage:

    Ist der Teil einer CO2 Waffe, in dem man ein Gewinde für einen Schalldämpfer schneidet, tatsächlich der "Lauf" im Sinne des WaffG ? Meist ist der Lauf bei diesen Waffen doch ein Messingrohr mit einem durch das Kaliber gegebenen recht geringen Durchmesser, das in eine Art "Aussenlauf" eingebaut ist, und nur dieser hat an der Mündung einen ausreichenden Durchmesser, um einen Schalldämfper zu montieren.Am eigentliche "Lauf" würde ja keine Modifkation vorgenommen.

  • Der Lauf ist der Teil durch den das Geschoß getrieben wird.
    Andere Teile sind ggvs. nur Verkleidung. Aber ACHTUNG!
    Das Griffstück ist bei Kurzwaffen auch ein wesentliches Teil
    das NICHT bearbeitet werden darf!

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  • Nein, weder Griffschalen noch Laufmäntel.

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  • Natürlich darfst du sie polieren, das ist ja keine technische Veränderung. Du musst eben nur aufpassen dass nichts von der Beschriftung verloren geht.
    Und was die Griffschalen angeht, wenn ich an einer CO2-Knifte die Plaste-Schalen durch ein paar hübschere aus Holz tausche, ich glaube das interessiert niemanden.

  • Mit Bearbeitung ist nicht polieren, gravieren oder ähnliche
    Verschönerungen gemeint sondern spanabhebende oder
    vergleichbare Bearbeitung.
    Im Grunde zielt die Vorschrift auf scharfe Waffen, es gibt
    halt keine Ausnahme für Luftpumpen, daher gilt es für Die
    auch.

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