Frage zur Einstufung des Walther Messer TFK II, 5.0756

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 14.977 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juli 2016 um 11:16) ist von Arutha.

  • Servus Leute,

    habe das Gefühl, dass ich in dem Forum hier richtig bin für diese Frage.
    Habe auf den ersten Blick mit der SuFu nichts gefunden..

    Also folgender Sachverhalt:


    Ich fliege bald nach Kanada. Es geht schon eher Richtung "Wildnis" Urlaub, wir werden auch viel außen unterwegs sein, wandern usw.
    Nun dachte ich mir, es kann ja nicht schaden, ein Messer dabei zu haben. Man weiß schließlich nie was passiert.

    Ich wollte nicht allzu viel ausgeben dafür, und es sollte auch zeitnah ankommen. Deshalb habe ich mir nach 1-2 Stunden surfen dieses Messer gekauft: Walther Messer TFK II, 5.0756

    Laut Amazon handelt es sich um ein Zweihandmesser.
    Laut §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG ist es verboten,
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Bei meinem Messer handelt es sich ja schonmal um keine feststehende Klinge. Auch hat es keine Daumenpins oder ein Öffnungsloch.
    Jedoch hat es eine Fingernagelkerbe. Nach 1-2 Versuchen war es mir schon möglich, das Messer mit einer Hand auszuklappen. Da dieses automatisch arretiert, frage ich mich nun, ob es sich hierbei dann nicht doch um ein Einhandmesser handelt, und somit der Führen nur bei berechtigtem Interesse vorliegt..


    Zu diesem Thema habe ich mehrfach gelesen, dass lediglich "Wandern" nicht als Interesse ausreicht.


    Außerdem wollte ich dieses Messer nach Kanada einführen, im Gepäck natürlich, und bin mir nun nicht sicher ob dies erlaubt ist. Laut dem Auswärtigen Amt muss die Waffe nur deklariert werden bei der Einreise und sollte dann kein Problem darstellen.


    Ich habe also im Endeffekt zwei Fragen.
    1. Um welche Art Messer handelt es sich hier?
    2. Darf ich es mit nach Kanada nehmen?


    Danke im Voraus!

  • Nach 1-2 Versuchen war es mir schon möglich, das Messer mit einer Hand auszuklappen.


    Der Definition nach im WaffG § 42a geht es ja um ein Führverbot (nicht Besitzverbot) u.a. von Messern, die einhändig zu öffnen und zu arretieren sind. Nach deiner Beschreibung trifft das ja zu.
    Aber im Handgepäck darf das Messer ohnehin nicht und wenn es im Koffer ist, der ja üblicherweise verschlossen ist, führst du nicht, sondern transportierst es ordnungsgemäß. Man könnte ja noch eine Kopie der originalen Verkaufsbeschreibung beilegen.
    Ich würde mir eher Sorgen machen, was im Zielland erlaubt ist.
    Letztlich sollte man sich immer die Frage stellen - muss das Teil unbedingt mit oder kann ich im Zielland nicht besser dort einen ähnlichen Gegenstand kaufen? Dann hat man auch keine Magenschmerzen beim Zoll.

  • Naja, ich habe das Messer zwar hauptsächlich für den Urlaub gekauft, wollte es daheim aber nach dem Urlaub weiterhin nutzen.

    Da das Messer vermutlich als Einhandmesser eingestuft werden könnte, werde ich es wohl zurückschicken.. Ich möchte nicht unbedingt mit einem Messer herumrennen, bei welchem ich nie genau weiß, ob es erlaubt ist oder nicht.

    Danke für die Antwort

    edit:
    Nach insgesamt vielen Stunden, in denen ich mich durch zahlreiche Seiten gelesen habe, habe ich doch meine Meinung ein wenig geändert.

    Demnach sind Einhandmesser erlaubt, wenn es einen Zweck dahinter gibt, wie eben Wandern, Picknick, Pilze sammeln etc. (habe ich oben ja auch geschrieben, allerdings war mein letzter Kenntnisstand ein wenig anders. Wer sollte denn etwas gegen ein Messer haben, wenn ich im Wald auf einer Wanderung bin und Picknick machen möchte etc. Nachdem ich ein wenig darüber nachgedacht habe, erscheint mir diese Begründung doch sinnvoll und ich sehe da auch ehrlich gesagt kein Problem)
    Anscheinend sollen diese Gründe auch anerkannt werden, und somit sollte das Führen eines solchen Messers bei eben genannten Aktivitäten kein Problem darstellen. Ich habe ja nicht vor, es durch die Stadt zu führen o.Ä.

    In Kanada wird dies anscheinend recht ähnlich gehandhabt, sodass ich es wohl einfach mal versuchen werde, es nach Kanada einzuführen.

    Eine Frage zum Transportieren:

    Es reicht also aus, das Messer in meinen Koffer (Reisetasche) zu legen, und diesen dann mit einem Schloss zu sichern? Dann ist der Transport erlaubt und auch richtig?

    3 Mal editiert, zuletzt von Philomatic (21. Juni 2016 um 13:26)

  • In Kanada wird dies anscheinend recht ähnlich gehandhabt, sodass ich es wohl einfach mal versuchen werde, es nach Kanada einzuführen.


    Ich rate dir nachdrücklich dazu, dich erst über die Rechtslage in Kanada und allen eventuellen Transitländern, in denen Du dein Aufgabegepäck bei dir hast, zu informieren. "Einfach mal versuchen" ist, sei mir nicht böse, eine ziemlich dämliche Idee. Entweder gibt es keinen Erkenntnisgewinn (wenns keiner merkt oder es legal ist), oder es gibt mehr Erkenntnisgewinn als dir lieb ist (wenns illegal ist und auffliegt).
    Im einem größeren Messerforum habe ich mal eine Sammlung grober Regeln verschiedener Staaten zum Thema "Messer" gesehen. Ist schon ein paar Jahre her, aber das Thema bleibt ja aktuell.

    Zitat


    Eine Frage zum Transportieren:

    Es reicht also aus, das Messer in meinen Koffer (Reisetasche) zu legen, und diesen dann mit einem Schloss zu sichern? Dann ist der Transport erlaubt und auch richtig?

    In Deutschland: Grundsätzlich ja. Von Versammlungen, "Waffenverbotszonen" u.ä. würde ich dann trotzdem Abstand halten (bin mir aber nicht sicher ob das nötig ist).

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Das Walther Pro TFK II ist eindeutig ein Zweihandmesser nach deutscher Auslegung - ohne Klingenheber, ohne Stift, ohne Flipper und nur mit einem Daumenhieb nah an der Klingenspitze, den man mit dem Daumen (oder sonst einem Finger) der Haltehand nicht erreichen kann, um es einhändig zu öffnen. Auch das Aufschleudern der Klinge durch eine schnelle Handbewegung ist nicht möglich (Tests mit je 100 Versuchen an der Serienausführung hier bei uns bei Umarex).

    Wie die Kanadier das sehen, weiß ich nicht.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Kleiner Tipp am Rande; wenn´s in die Wälder geht, hole dir ein entsprechendes Campknife mit feststehender Klinge. Ob nun ein Mora für 10,- € (Top Messer) oder was aus der gehobenen Klasse.

    Oder dazwischen.....Ich hab das hier, (siehe Foto) für 40,- inklusive Gürtelsystem bekommen.

    Fixed sind stabiler und hygienischer als Folder und mit weniger als 12 cm auch § 42a konform in Deutschland!

  • Auch das Aufschleudern der Klinge durch eine schnelle Handbewegung ist nicht möglich (Tests mit je 100 Versuchen an der Serienausführung hier bei uns bei Umarex).


    Sag mal Ulrich - gehen die Tester bei Umarex mit Tennisarm in Invalidenpension ? 8|

    Im Ernst jetzt - das wird tatsächlich praktiziert, das mit dem aufschleudern probieren ? :wow:


    Gruß Albert

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Auch das Aufschleudern der Klinge durch eine schnelle Handbewegung ist nicht möglich


    Diesen Gedanken hatte ich auch, zumal mir die gemachte Aussage bei einem neuen Messer etwas zweifelhaft vorkam. Das Problem dürfte aber sein, wenn sich das Messer durch Fehler (Ausleiern) oder Manipulation tatsächlich aufschleudern (das Wort fehlte mir bislang) und verriegeln lässt, dürfte derjenige dennoch Probleme bekommen, der es führt. Herstellerbeschreibung hin oder her.

  • Ich habe ein Böker Magnum Mission Commander CB . Die Daumenpins habe ich abgeschraubt, es lässt sich auch nicht aufschleudern. Ohne die Pins sollte es ja nun kein Einhandmesser mehr sein. Durch die breite Klinge, die im zusammen geklappten Zustand noch ein gutes Stück aus dem Griff vorsteht, bekommt man es aber trotzdem noch mit einer Hand auf.
    Was meint ihr, ist rechtlich nur die Bauform entscheidend oder würde z.B. ein Polizist der bei einer Kontrolle merkt dass es sich einhändig öffnen lässt, trotz fehlender Pins, es als Einhandmesser ansehen?

  • Was sollen wir aber sonst machen als Tests mit nagelneuen Messern? Jedem Messer einen Ingenieur auf Lebenszeit dabeilegen? :thumbup: Es wäre doch weltfremd, wenn man nicht, wie bei jedem Produkt, auch bei Messern ein gewisses Ausleiern zugesteht, wie auch das Stumpfwerden.

    Tatsächlich haben wir eine Qualitätsprüfung im Haus, in der vom Prototyp über die Vorserie bis zu Stichproben aus jeder Lieferung ein festes Programm durchgezogen wird, auch mit "Knucke-Test" und Versuchen, ob die Verriegelung hält, wenn man das Messer auf eine harte Kante schlägt. Das ist im Endeffekt billiger als das Zahlen von Arztrechnungen für "appe Finger". Aber auch hier haben alle Tests eben ihre Grenzen (bei Waffen werden dann halt Präzisionstests gemacht, v0-Messungen, Visierung prüfen usw.)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • mit dem messer haste nichts falsch gemacht
    wie ulrich schon geschrieben hat, ist es definitiv ein zweihandmesser laut deutschem recht

    das kannst du problemlos mit dir rumtragen.

    in kanada ist das messertragen wie vieles anderes auch lockerer geregelt als hier.
    dort sind lediglich automatische messer, faustkeile, butterflys und ähnliche gefährlichere messer verboten.

    einhand- und zweihandmesser sowie seitlich aufgehende assisted opening messer sind kein problem.
    auch haben die nicht die dumme längenbeschränkung wie wir hier

    https://en.wikipedia.org/wiki/Knife_legislation#Canada

    als is in kanada war, hatte ich allerdings neben einem victorinox ein feststehendes messer dabei.
    weil das unterwegs oft mehr sinn macht

    hier in deutschland ist mein edc auch ein kurzes feststehendes, was locker in die hosentasche passt (böker plus gnome oder Li'l Friend Arrowhead)
    wenn ich campe, was oft vorkommt, habe ich aber noch ein großes dabei

    Gruß,
    Martin

  • Tatsächlich haben wir eine Qualitätsprüfung im Haus,


    Eben deswegen ist es für mich die Behauotung schwer nachvollziehbar, dass sich so ein neues Messer mit wenigen Versuchen aufschleudern lässt. Die Feder ist ja zugleich Arretierung der Klinge und kann im Prinzip auch nicht ausleiern.

  • Stichproben

    Stichproben ist ein super Wort wenn es um Messer geht :)

    Ich glaube irgendwann ist jedes Messer soweit ausgeleiert das man es aufschleudern kann.
    Da müsste das Messer schon mit einen "Entriegellungsknopf" ausgestattet sein den man beim öffnen des Messer drücken muss.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Hallo PR90,

    ich nehme mal Stellung zu Deinem Post 9.

    Bisher dachte ich auch, wenn ich von einem Einhandmesser die Pins abschraube, ist es ein Zweihandmesser und somit legal zu führen.

    Dem ist aber nicht so!
    Der Gesetzgeber ist der Auffassung, dass ein produktionsbedingtes Einhandmesser auch dann ein Einhandmesser bleibt, selbst wenn die Öffnungshilfe demontiert wurde.
    Er, - der Gesetzgeber -, begründet diese Annahme damit,
    dass Herstellerbedingt diese Messer als Einhandmesser gefertigt wurden
    und ihre Funktion weiterhin erhalten bleibt, auch bei abgeschraubten Pins.
    Auf meine Frage, warum es dann überhaupt die Möglichkeit seitens der Hersteller gibt, diese Pins abzuschrauben, warte ich heute noch auf eine einigermaßen plausible Antwort!

    Vom BKA gibt es, auch in dieser Frage, über verschieden konstruierte Messer einen sogenannten Feststellungsbescheid, der dann selbst bis dato legale Messer, als zum Führen verbotene Gegenstände deklariert.
    Dem normal denkenden Bürger eröffnet sich bei dieser Vorgehensweise unweigerlich der Eindruck eines willkürlichen Vorgehens.
    Das Resultat ist eine weitere Verunsicherung des Bürgers hinsichtlich des Führens oder Nicht-Führens von bis dahin für sein Verständnis konventionellen Gebrauchsmessern.

    Allerdings ist selbst den Ordnungshütern diese ganze Gesetzeslage nicht zu 100% klar. Aus Angst vor Kompetenz- und Gesichtsverlust werden dann trotzdem auch "entschärfte" Einhandmesser eingezogen.

    Aber bei aller Hysterie ist es doch so, dass kein Mensch immer und überall an jeder Ecke kontrolliert wird. Es sei denn, das es meist wieder Jugendliche sind, die mit ihren Spielzeugen "rumflippen" müssen....
    Durch diese Klientel ist es ja erst zu diesen unsäglichen "Gesetzen" gekommen.

    Im Falle des Fred-Starters geht es hier um ein ausgewiesenes Zweihandmesser mit Finger- oder Nagelkerbe. Diese Messer sind ausdrücklich als Zweihandmesser konzipiert.
    Sollte der Besitzer tatsächlich in der Lage sein diese Messer trotzdem einhändig öffnen zu können, so rechtfertigt das keinen Einzug nebst Strafverfolgung durch die Staatsgewalt, sondern ist der Geschicklichkeit des Bedieners geschuldet.
    Bei einer Kontrolle empfiehlt es sich allerdings, von einer Kostprobe der eigenen Fingerfertigkeit vor den Augen des staunenden Beamten abzusehen ;^)

    Schneidige Grüße
    Marcus :winke:

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Vielen Dank sammler6601, das dachte ich mir schon fast. Böker legt diesen Messern oft gleich ein passendes Werkzeug zur Demontage bei. Auf der Seite von Böker heißt es:

    Zitat

    "Einhändig feststellbare" Messer sind nach unserem Verständnis Messer, die eine Vorrichtung zum einhändigen Öffnen und eine Klingenarretierung aufweisen. Sollte ein Messer nur eines dieser Merkmale aufweisen, ist es vom § 42a nicht betroffen.

    Zitat

    ...Wer einer Auseinandersetzung über diese Definition bzw. deren Umfang aus dem Weg gehen möchte, kann natürlich bei einem Einhandmesser die Öffnungshilfe entfernen (soweit technisch möglich). Wenn sich das fragliche Messer nicht mehr einhändig öffnen lässt, fällt es ebenfalls nicht mehr unter die Einschränkung des § 42a.Vielen unserer Messer liegt bereits das entsprechende Werkzeug bei, um den Daumenknopf (zumindest temporär) zu entfernen.Natürlich hat die Demontage des Daumenknopfes den leicht faden Beigeschmack von vorauseilendem Gehorsam, was der Ungenauigkeit des Gesetzes zu verdanken ist...

  • Hallo PR90,

    sehr gerne :^)

    Böker äußert sich dabei auch sehr vorsichtig. Letztendlich liegt es in der verantwortung des Besitzers, wie er mit solchen Messern, hier speziell das Führen, umgeht.

    Aber wie ich schon in meinem letzten Post geschrieben habe, es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass an jeder Ecke ein Polizist bei jedem Passanten eine Leibesvisitation durchführt.
    Auch in der derzeitigen angespannten Sicherheitslage bedarf es doch eines ausreichenden Verdachts, um Personen weitergehend kontrollieren zu dürfen.

    Ich denke, der normale Bürger, der in seinem Auftreten oder durch sein Äußeres keinen Grund zur "Beanstandung" gibt, braucht sich bzgl. einer Kontrolle keine großen Gedanken zu machen.
    Außerdem trägt man im Stadtgebiet normalerweise kein Crocodile-Dundee-Messer am langen Arm :P .
    Ein normales Taschenmesser steckt in der Hosentasche oder sonstwie verdeckt und gut ist.

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Doch mein Lieber, das entspricht der Wahrheit. Ebenfalls wird Dein Messer sofort eingezogen, ob von seitens der Behörde berechtigt oder nicht, Du bist es erstmal los.

    In dieser Beziehung herrscht beim Gesetzgeber auf JEDER Ebene Klarheit, vor allem wenn es darum geht, den unbescholtenen, gefahrlosen Bürger zu maßregeln, zu gängeln und entsprechend strafrechtlich zu würdigen!

    Denn über Eins müssen wir uns doch einmal im Klaren sein:

    Der gewaltbereite Kriminelle schert sich einen Teufel um Gesetze! Seine geplante Straftat zieht er durch. Die Polizei steht ängstlich und hilflos daneben.
    Der Gedanke unserer Regierung durch verschärfte Waffengesetze das Land sicherer zu machen, ist für´s Klo!

    Das Einzige was erreicht wird ist, dass der bis dahin unbescholtene Bürger auf einmal mit einem Bein im Gefängnis steht, weil er sich auf seinem Sonntagsausflug wie gewohnt ein Messer eingesteckt hat, um unterwegs etwas zu schnitzen oder weil er Spass an seinem Hobby hat und sich mit Seinesgleichen auf einer Messer-Börse treffen will und auf dem Weg dahin mit seinen Schätzchen "erwischt" wird.


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