Frage zur Einstufung des Walther Messer TFK II, 5.0756

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 14.975 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juli 2016 um 11:16) ist von Arutha.

  • Aber da siehst Du mal wie unklar und zu welcher Unsicherheit das Ganze führt.
    Es gibt dabei soviele Unterpunkte und Ausnahmen, wer soll dabei noch den Überblick behalten?

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Da sind wir uns einig, sammler6601. Natürlich kriegt man selbst als Hersteller nur Klarheit (zeitweise) durch einen beantragten und zu bezahlenden Feststellungsbescheid. Der kann aber auch wieder gekippt werden. Mir ging es einfach um den Hinweis, dass man mit solchen "Das ist so!"-Feststellungen auch den suchenden Neulingen nicht weiterhilft.

    Es gibt im Übrigen auch zu Rettungsmessern zahlreiche sich widersprechende Aussagen. Wir haben an einem Modell einen Einhandknopf und einen Flipper entfernt, damit es als Zweihandmesser angesehen wird (was bisher auch geklappt hat). Andererseits ist ein Rettungssanitäter verknackt worden, weil er beim Einsatz(!) ein Einhand-Rettungsmesser geführt hat. Wenn das keine Ausnahme aus Berufsgründen war - wahrscheinlich war er nicht hauptberuflich, sondern nur ehrenamtlich tätig.

    Statistiken zeigen zudem, dass das Einhand-Führverbot trotz seiner dramatisch durchgedrückten Schnelleinführung keinerlei signifikanten Einfluss auf die Messerkriminalität hatte. Purer Aktionismus.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Kurz mal eingemisch ..(ich spar mir mal meine Meinung zu Quali und Schliff von Walthermesser) ...ein Einhandmesser wird nicht durch Entfernung des Pins zu einem Zweihandmesser. Und ja, auch das besprochene TFK II läßt sich einhändig öffnen und fixieren (rechtliche Definition) ...einfach mal die Klinge greifen und flippen!

    Der TS benötigt ein Messer für die kanadische Wildnis, dass TFK II ist aber was für den tactical Großstadthipster.

    Also § 42 a konform? No!

    Kanadatauglich? No!

  • Statistiken zeigen zudem, dass das Einhand-Führverbot trotz seiner dramatisch durchgedrückten Schnelleinführung keinerlei signifikanten Einfluss auf die Messerkriminalität hatte. Purer Aktionismus.


    Die gesamten Verschärfungen seit den 70er Jahren, alle völlig unnötig haben nur Menschen kriminallisiert.
    Oder hat das Balisong verbot was gebracht? Wer möchte kann sich mal mrein Letztes Video anschauen geht um die Thematik nur die Umgebungsgeräusche stören.
    Mein Kanal ist in der Signatur verlinkt das Video selbst werd ich hier nicht einstellen. "no Politics no Cry"


  • Die gesamten Verschärfungen seit den 70er Jahren, alle völlig unnötig haben nur Menschen kriminallisiert.
    Oder hat das Balisong verbot was gebracht? Wer möchte kann sich mal mrein Letztes Video anschauen geht um die Thematik nur die Umgebungsgeräusche stören.
    Mein Kanal ist in der Signatur verlinkt das Video selbst werd ich hier nicht einstellen. "no Politics no Cry"

    Kriminalität hat nie was mit der Verfügbarkeit von Waffen oder "Waffen" zu tun, sondern mit der Gesellschaft und der kriminellen Marktwirtschaft.

  • Andererseits ist ein Rettungssanitäter verknackt worden, weil er beim Einsatz(!) ein Einhand-Rettungsmesser geführt hat. Wenn das keine Ausnahme aus Berufsgründen war - wahrscheinlich war er nicht hauptberuflich, sondern nur ehrenamtlich tätig.

    Statistiken zeigen zudem, dass das Einhand-Führverbot trotz seiner dramatisch durchgedrückten Schnelleinführung keinerlei signifikanten Einfluss auf die Messerkriminalität hatte. Purer Aktionismus.

    Jener Sanitäter - sofern er ehrenamtlich tätig war - müsste darauf hin UNVERZÜGLICH seine Tätigkeit als Sani quittieren !

    Und dies unter Angabe des Vorgefallenen - unter Angabe der Namen des Richters und der erhebenden Polizeibeamten in den Medien breit treten, so breit es nur geht !

    Wie dumm kann man nur sein, einen SANITÄTER ( egal ob ehrenamtlich oder freiwillig ) wegen einem Einhandmesser zu verknacken ? Einem Menschen, der anderen zu helfen bereit ist ! :cc Was hat sich der Richter dabei gedacht ? Oder der Polizist ?

    Aber da spricht schon wieder die Bürokratie !

    Ich möchte fast wetten - wenn morgen ein Gesetz kommt, dass jeder Beamte seine Mutter erschlagen muss, dann ist ein Teil dazu bereit ! Weils IM GESETZ STEHT ! :new2:

    Der Staat lässt uns arbeiten, die schwersten LKWs fahren, die größten Maschinen bedienen, Verantwortung für Familie, Mitarbeiter , Schüler, Kinder übernehmen !

    Und wegen einem Messer wird man kriminalisiert ?

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Taxnop

    Schön, wenn du es dir so einfach machst! Ist aber keine wirkliche Hilfe!

    Die Handhabung des § 42a ist nun mal hochproblematisch, weil die zuständigen Ordnungsbehörden recht, ich sag mal so, individuell entscheiden. Bei Erstverstößen sind immerhin schon mal 300,- Euro drin! Außerdem, ich betone es immer wieder, gefährden Sportschützen mit solchen Verstößen ihre WBK!

    Daher kann es den Leuten nicht egal sein!

    Ich bin selber mit der Regelung hoch unzufrieden, rate (indirekt) deswegen aber noch lange nicht dazu sie zu ignorieren...zumal in einem öffentlichen Forum!


    Gruß

    Dose

  • Taxnop, ich bezweifle ob du noch so gelassen schreibst, wenn du - aus welchen Gründen auch immer - im Rahmen einer Kontrolle wegen dem Messer "aufgebockt" wirst. Dann wird hier der nächste Thread; beginnend mit "Hilfe..!!!...Einhandmesser eingezogen.." gestartet. Wegen einem defekten Rücklicht am Fahrzeug bspw. sind schon ganz andere Sachen entdeckt worden. Ich stimme dir zu: die gesetzliche Regelung ist nicht befriedigend. Und du kannst ja diesbezüglich gerne tun oder lassen was du möchtest. Aber darfst halt hinterher nicht jammern, wenn du einer von 5000 bist wo sie so ein Teil finden....

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Die Gesetze wurden nicht von mir gemacht und ich hab die Macher auch nicht gewählt.
    Da kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. :D


    Selbstverständlich darf jeder eine eigene Meinung haben und darf diese auch ungeschadet äußern. Aber Handeln ist etwas anderes. Wer Gesetzen zuwider handelt, wird halt bestraft. Da wird man dann bei dir keine Ausnahme machen.

  • Der folgende Text ist in ähnlichen Formulierungen in den meisten Online-Shops zu finden:


    "Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in den Großstädten ist das Führen (mit sich tragen) von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer ab dem 01.04.2008 laut § 42 a WaffG verboten.Mit bestimmter Messer sind hier Messer mit feststehenden Klingen mit einer Länge über 12 Zentimetern sowie sämtliche Einhandmesser - unabhängig von deren Klingenlänge - gemeint.

    Das Verbot des Führens gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
    Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist. Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene Führen bei einem Picknick ist weiterhin erlaubt.

    Dem Gesetzgeber geht es einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten zu haben, wobei es selbst hier bei Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Strafbestand gegeben sein wird."


    Das Gesetz ist gezielt schwammig formuliert. Man könnte es zu Gunsten des Messerträgers auslegen aber auch anders herum, was die Behörden auch meist machen.

  • Dem Gesetzgeber geht es einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten zu haben, wobei es selbst hier bei Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Strafbestand gegeben sein wird."


    Die Risikozielgruppe wird sich sehr wohl an das Gesetz halten - und kein Messer einstecken ! Dessen bin ich sicher ! *lol*

    Wenn ich Gewalttäter wäre, hätte ich einen langen Dolch eingesteckt !

    Wenn ich ein intelligenter Gewalttäter wäre, hätte ich einen Schraubenzieher eingesteckt ! :P

    Na im Ernst jetzt : Sicher Zielt der Gesetzgeber darauf ab, gewissen Personenkreisen bei Bedarf das Messer abnehmen zu dürfen. Ein 11.5cm Messer DARF aber mitgeführt werden. Was dann ?

    Ich prangere hier exakt die Richter und Polizisten an, die bei einer Kontrolle ihr Hirn nicht einschalten und mit den Paragrafen drauf los dreschen !

    Dieses Gesocks soll froh sein, dass es noch Mitbürger gibt, die ehrenamtlich für das Wohl anderer arbeiten !

    Wenn ich an die Story von Ulli Eichstätt mit dem Sani denke kommt mir die Galle hoch ! Echt jetzt !

    Gruß, Albert

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !


  • Ich prangere hier exakt die Richter und Polizisten an, die bei einer Kontrolle ihr Hirn nicht einschalten und mit den Paragrafen drauf los dreschen !

    Dieses Gesocks soll froh sein, dass es noch Mitbürger gibt, die ehrenamtlich für das Wohl anderer arbeiten !

    Wenn ich an die Story von Ulli Eichstätt mit dem Sani denke kommt mir die Galle hoch ! Echt jetzt !

    Gruß, Albert

    Richtig! :new11: So sieht es aus.

    Gruß
    Marcus

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Also folgender Sachverhalt:


    Ich fliege bald nach Kanada. Es geht schon eher Richtung "Wildnis" Urlaub, wir werden auch viel außen unterwegs sein, wandern usw.
    Nun dachte ich mir, es kann ja nicht schaden, ein Messer dabei zu haben. Man weiß schließlich nie was passiert.

    Back to Thema ... Also wie schon erwähnt; macht dich über die rechtlichen Gegebenheiten in Kanada schlau und kauf dir für deine Tage in der Wildnis dort ein entsprechendes Messer im Baumarkt, Supermarkt, Jagd-/Angelladen. Ein billiges Fahrtenmesser mit Plastikscheide sollte reichen. Das verschenkst du am Ende des Urlaubs und fertig. Kein Stress am Flughafen u.s.w.

    Und wenn du ein führbares Messer für den Alltag in Deutschland suchst, fragts du hier einfach nochmal nach!

    Gruß

    Dose

  • Schwanke zwischen dem Walther TFK II und einem Smith & Wesson Extreme Ops mit Nagelrille. Beide darf man führen. Welches ist besser?
    Macht die Gummibeschichtung des Walther Probleme beim rausziehen aus einer Jeanstasche? Welche Grifflänge hat das Walther TFK II?

  • Hallo Lärmbelustigung,

    ich habe das Walther TFK II in meinem Besitz und kann Dir sagen, dass es sich mit den gummierten Griffschalen sehr gut greifen und halten läßt.
    Die Grifflänge beträgt 9,5cm.

    Ich habe auf meinem Kanal ein Video über das Messer gemacht.
    Vielleicht hilft Dir das bei deiner Entscheidung.

    Guckst Du hier.

    Gruß
    Marcus :winke:

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Zitat

    Schwanke zwischen dem Walther TFK II und einem Smith & Wesson Extreme
    Ops mit Nagelrille. Beide darf man führen. Welches ist besser?

    Macht die Gummibeschichtung des Walther Probleme beim rausziehen aus einer Jeanstasche? Welche Grifflänge hat das Walther TFK II?

    beide Messer sind hübsch anzusehen... wenn man tactical mag.
    Ich finde beide grausig. die taktischen Griffe werden nach einer stunde schnitzen Blasen an deine Finger zaubern. Verliehrst du eins der Messer findest du die nicht wieder. Die Messer sind extrem schwer zum nachschärfen.
    Alles in allem.
    Die Messermacher haben den Schwerpunkt auf modernes Design gelegt... was natürlich o.k. geht. Als Arbeits und Gebrauchsmesser sind beide nicht zu gebrauchen und jedem 10€ Mora unterlegen...

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )