Jagen mit dem Luftgewehr - möglich/erlaubt?

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 55.898 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2008 um 07:35) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo zusammen,

    da das Thema "Jagen" , insbesondere mit Druckluftwaffen, ab und zu auftaucht, mal ein paar Worte dazu:

    Tiere welche unter das Bundesjagdgesetz fallen, dürfen in DE nicht einfach so gejagt werden. Dazu zählen alle größeren Wirbeltiere, auch z.B. Marder. Voraussetzung ist hier der Jagdschein / Jahresjagdschein.
    Der Personenkreis, der diesen besitzt, weiss am besten was er darf. Somit erübrigen sich bereits die meisten der hiesigen "Jagd" - Diskussionen von Nichtjägern.

    Kleinere Wirbeltiere wie Mäuse, Ratten etc., fallen unter das Tierschutzgesetz, dürfen also nicht unnötig gequält werden, was bei einem Beschuß mit einem freien Luftgewehr wohl schon bei Ratten der Fall wäre. Dazu kommt, dass auch die Entsorgung des Kadavers wegen der Seuchengefahr rechtlichen Bestimmungen unterliegt, zum Teil müssen sie von Spezialisten entsorgt werden.

    Sinnvoller als "freizeitliche Übungen" mit einem LG ist das Einsetzen von Lebendfallen. Schlagfallen: Hierbei wird der Ratte das Genick gebrochen. Ansonsten umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen mit Ködern, die Antikoagulantien (Blutgerinnungshemmer) enthalten. Hier gilt ==> Geprüfte Schädlingsbekämpfer beauftragen!

    Wie man nun am besten SCHÄDLINGE bekämpft kann man u.a. hier erfahren:

    SCHÄDLINGE: Ratten und Hausmäuse bekämpfen

    In einer 40seitigen Broschüre der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft erläutern Fachleute aus Behörden und Forschungseinrichtungen, warum Ratten und Mäuse bekämpft werden müssen und welche Möglichkeiten es gibt, der Besiedlung vorzubeugen und vorhandenem Befall zu Leibe zu rücken. Gegen Einsendung von 0,77 Euro oder von einem entsprechend frankierten Rückumschlag (mindestens DIN b5, das sind 25 x 17,6 cm) kann die Broschüre "Was tun gegen Ratten und Mäuse?" bei der Biologischen Bundesanstalt, Messeweg 11-12, 38104 bestellt werden.

    Was noch so alles in das Thema "Schädlingsbekämpfung" einfliesst:

    - Gefahrstoffverordnung
    - Gesetz über die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden
    - Gefahrstoffrecht
    - VO zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
    ..... und wohl noch einiges mehr!

    Ihr seht, alles ein wenig komplexer...

    Wir empfehlen euch deshalb, bei ernsthaften Fragen zur JAGD auf das Forum von Wild und Hund auszuweichen.

    Rugerclub / Old_Surehand

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (21. August 2011 um 20:05) aus folgendem Grund: Link zum Wild und Hund-Forum geändert