Waffenrecht Niederlande

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 30.917 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Mai 2016 um 09:34) ist von Ingo.M.

  • hallo, darf man sein Luftgewehr von Deutschland mit nach Holland nehmen, und dann dort auch auf 16 Joule schießen?
    Da man in Deutschland ja für Luftdruckwaffen über 7,5 Joule eine WBK benötigt. Aber in Holland gibt es für Luftwaffen ja keine Joule Begrenzung! Jetzt ist meine Frage darf man in Holland z.b wenn man dort im Urlaub ist sein Luftgewehr oder pressluftgewehr mitnehmen und dort eine Exportfeder einbauen bzw ein Exportventil und z.B in einem Wald auf Zielscheiben schießen ? Oder ist es dort wie in Deutschland ? Nur auf eigenem Grundstück wo das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann?


    Mit freundlichen Grüßen
    Chrismastr

  • Soweit mir das Niederländische Gesetz bekannt ist, darfst du in den Niederlanden nicht in der freien Natur schießen, zwar gibt es da keine Joule Begrenzung, ist aber wie in Deutschland mit den Exportfedern, besitzen ja, benutzen nein.
    Ob ein Holländer im eigenen Garten schießen darf oder nur auf dem Schießstand weis ich nicht.
    Du solltest aber auf keinen Fall ein Luftgewehr was in irgend einer Form militärisch aussieht mit rüber nehmen, das mögen die nach meinem Kenntnisstand überhaupt nicht.
    Es gibt hier aber ja auch einige Niederländer im Forum, die werden da sicherlich genaueres zu sagen können.
    Gruß Ingo

  • Soweit mir bekannt ist, haben die Niederländer ein striktes Verbot für Anscheinwaffen. Wenn deine Knifte mit einem "scharfen" verwechselt werden kann, würde ich das Teil lieber zu Hause lassen. Außerdem benötigst du einen europäischen Waffenpass für dein Sportgerät als Voraussetzung es überhaupt über die Grenze mitnehmen zu können. Dazu musst du eine Verbringerlaubnis besorgen und zwar für die Ausfuhr als auch für den "Reimport" von bzw nach D. Alles in Allem ein recht hoher bürokratischer Aufwand. Gibt es keine Möglichkeit ein Gewehr in den Niederlanden zu leihen?
    Habe mich ein wenig mit dem Sachverhalt befasst, da ich FT mit meinem eigenen Waffen in Belgien betreiben wollte. Leihen ist unkomplizierter.

  • Außerdem benötigst du einen europäischen Waffenpass für dein Sportgerät als Voraussetzung es überhaupt über die Grenze mitnehmen zu können. Dazu musst du eine Verbringerlaubnis besorgen und zwar für die Ausfuhr als auch für den "Reimport" von bzw nach D

    Für :F: Luftgewehre? Für Ausfuhr und Wiedereinfuhr?

  • Wieso F? Der Threatstarter will doch bis 16J schießen?

    Infos über rechtliche Bestimmungen bei Verbringen und Mitnahme findest du unter "Zoll online - Verbringen und Mitnahme"

    Und ja, auf jeden Fall würde ich mir einen EWP auch für meine 7,5-Knifte besorgen. Allein um sämtliche Unsicherheiten im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Nicht jeder Zoll-Beamte kennt sich mit deiner speziellen Waffe aus und kann/will sie sicher einordnen, leider. In D ist es kein Problem seine 7,5 einen EWP zu erhalten.

    Ich empfehle auch noch den Zoll des jeweiligen Landes anzufragen bezüglich Besonderheiten vor Grenzübertritt mit der speziellen Waffe.
    Momentan geht ja eine Verschärfungswelle seitens WaffenG in der EU um.

  • Und ja, auf jeden Fall würde ich mir einen EWP auch für meine 7,5-Knifte besorgen. Allein um sämtliche Unsicherheiten im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Nicht jeder Zoll-Beamte kennt sich mit deiner speziellen Waffe aus und kann/will sie sicher einordnen, leider.


    Das stimmt. Jede Unwissenheit von Polizei und Zoll zum Thema Waffenrecht macht meistens auch Stress. Denn was die nicht genau wissen, wird bis zur Klärung konfisziert.

    In D ist es kein Problem seine 7,5 einen EWP zu erhalten.


    Das ist nicht so ganz einfach, weil der EFWP auf einer WBK fußt. Ich erinnere mich an einem Fall, wo genau dieser Umstand zu einem Problem wurde und der EFWP sehr zögerlich und mit viel nachbohren ausgestellt wurde. Ob da nun eine einheitliche Regelung neu gefasst wurde, weiß ich aber nicht.

    Nebenbei: Ich habe ein Gewehr verlauft und wollte das aus meiner WBK austragen lassen. Da poppte dem SB auf dem PC ein neues Fenster auf und wies darauf hin, dass genau diese Waffe noch in andere Erlaubnisse eingetragen ist. Damit was mein EFWP gemeint, wo diese Waffe tatsächlich eingetragen war. Also sind die Eintragungen verschiedener Erlaubnisse in der Datenbank miteinander verbunden.

    Übrigens kostet der EFWP 50 € Gebühr plus die Einträge. Ich nehme aber mal an, weil der EFWP keine Erlaubnis im Sinne des Erwerbs und Besitzes einer WBK ist, wird auch keine WSK verlangt. Zumindest als WBK-Inhaber muss man den EFWP nicht extra begründen.

  • Ich bin schon viel durch Europa gereist und habe meine "F"-Spielzeuge auch mitgenommen.

    Jedoch bin ich in den Niederlanden noch nicht mit Waffen gewesen.


    Aber der sicherste Weg ist der über die Botschaft. Einen kurzen Zweizeiler verfassen und per Mail hinschicken.
    Die Westeuropäischen Botschaften sind ziemlich schnell mit der Antwort. Dauert in der Regel keine Woche.

  • Ok danke Leute für die schnellen Antworten :)

    Dann werde ich mein LG mal lieber zuhause lassen.
    Ist besser sich dann da eins zu leihen.


    Das ist sicher klug. Denn Aufwand bedeutet das schon, will man sicher gehen. Aber wo willst denn Schießen, wo denn mehr als 7,5 J nötig wären, zumal ja auch der beschriebene Umbauaufwand hoch wäre?

  • Außerdem benötigst du einen europäischen Waffenpass für dein Sportgerät


    In den Niederlanden, gilt eine Druckluftwaffe nicht als Feuerwaffe.
    Somit wird Niederländern kein europäischer Feuerwaffenpass für Druckluftwaffen ausgestellt.
    Zumindest war das vor wenigen Jahren so, ob das noch aktuell ist kann ich auch nicht sagen.
    Das war dann immer eine aufwendige und teure Angelegenheit für Schützen aus NL die in DE an einem Wettkampf teilnehmen wollten.

    Die Frage wäre also, ob die niederländischen Behörden sich überhaupt dafür interessieren,
    ob nun Jemand aus DE, der eine Druckluftwaffe einführt, diese in Seinem Feuerwaffenpass hat.

    Schön das innerhalb der EU alles so klar geregelt ist und problemlos läuft. :rolleyes:

  • "Schön das innerhalb der EU alles so klar geregelt ist und problemlos läuft. :rolleyes: "

    Wahre Worte! *lol* :alc: :cry: Darauf einen Dujardin.

    So ich geh jetzt mal in die Garage Blei frustabbaumäßig beschleunigen. :johnwoo:

  • Ich sehe das so, da in Deutschland F-Waffen frei sind und in den Niederlanden Luftdruckwaffen allgemein, braucht man für den Grenzübertritt mit F-Waffen ebenfalls keine Bescheinigung. Wenn das Gewehr dann in NL magischerweise mehr als 7,5 Joule hat, sollte es auch kein Problem geben, da weiterhin frei. Die Frage ist nur, ob man in NL die Waffe umbauen darf, was bekanntermaßen in D nur ein Büchsenmacher darf. Frage: Gibt es in NL entsprechende Gesetze?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)


  • In den Niederlanden, gilt eine Druckluftwaffe nicht als Feuerwaffe.
    Somit wird Niederländern kein europäischer Feuerwaffenpass für Druckluftwaffen ausgestellt.


    Die Ausgangsfrage war aber umgekehrt, aber die Sachlage ist ja gleich.


    Zumindest war das vor wenigen Jahren so, ob das noch aktuell ist kann ich auch nicht sagen.
    Das war dann immer eine aufwendige und teure Angelegenheit für Schützen aus NL die in DE an einem Wettkampf teilnehmen wollten.


    Das war möglicherweise der Fall, an dem ich mich dunkel erinnere.

    Mir fällt auch noch ein zweiter Fall ein, den ich sogar persönlich kenne. Derjenige ist Waffenhändler und benötigt keine WBK. Er sagte mir mal, er ist verärgert, weil es extra eine WBK für eine bestimmte Waffe beantragen musste, weil er mit dieser Waffe privat ins Ausland wollte. Dazu benötigte er den EFWP, den man ihm nur in Verbindung mit einer WBK ausstellen wollte.
    Das ist aber auch schon mehrere Jahre her und inzwischen könnte sich das geändert haben.

  • Eine F-Waffe über die Deutsch/Niederländische Grenze mitzunehmen ist kein Problem, in Deutschland sind F-Waffen Genehmigungsfrei, genauso wie in Holland Luftdruckwaffen, bei einer Kontrolle in Holland könnte es allerdings Probleme geben, laut Aussage eines Holländers wurde sogar schon mal eine Crossmann 1077 wegen militärischem Aussehens beschlagnahmt, obwohl diese dort auch frei verkäuflich ist.
    Von daher wäre ich mit solch einem Vorhaben vorsichtig, zumal du dort wahrscheinlich (das weis ich nicht genau) nur auf Schießständen schießen darfst.
    Gruß Ingo

  • Ja mein Anliegen ist dort auf 70-100m zuschießen da es ja in Holland keine Begrenzung gibt und man dort auch mit 40 Joule z.b schießen und auch solche LG und pcp besitzen darf.

  • Da gibt es 2 Möglichkeiten:

    1.) Du suchst dir in Deutschland einen Schützenverein und schießt dort KK (die Vereine haben auch eigene Waffen) hast du später eine WBK, kannst du dir auch ein starkes Luftgewehr drauf eintragen lassen und damit auch auf der KK Bahn schießen.

    2.) Du suchst dir in Holland einen Verein, kaufst dir in Holland ein starkes Luftgewehr, und lässt dieses Luftgewehr auch in Holland im Verein.

    Jedes Mal bevor man über die Grenze fährt das ganze Gewehr zum Umrüsten zerlegen wäre sowieso sehr umständlich und auch nicht förderlich für dein Luftgewehr.

    Vereine sollte es in fast jeder Gegend geben, aus welcher Ecke kommst du denn?
    Gruß Ingo

  • Komme aus der Nähe von roermond.
    Aber danke für die ganzenhilfreichen antworten!
    Werde mich nach einem Gewehr in Holland umsehen und es wohl in den Niederlanden lassen.
    Aber mal ne andere frage hat nix mit dem Thema zutun aber vllt kann mir hier auch einer weiterhelfen ?!

    Wo bekomme ich die co2 AK47 von GSG zu kaufen finde diese nirgends.
    Soll zum spass schießen und plinken sein.