Anfänger stellt sich vor und benötigt Hilfe bei SSW

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 4.717 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. April 2016 um 09:15) ist von Valor.

  • Guten Tag liebe co2air-Gemeinde,

    ich bin 23 Jahre alt und stamme aus NRW. Vor 4 1/2 Monaten (ja, nach Silvester :whistling: ) bin ich auf die Themen SSW und KWS gestoßen. Ich interessiere mich schon länger für Waffen, Militär, usw., allerdings wurde das Interesse vor 4 1/2 Monaten erst wirklich konkret, zumal mir bis dahin die Existenz von SSW nicht wirklich bekannt war. Seitdem lese ich fast täglich etwas über SSW oder schaue mir Videos an. Leider verstehe ich nicht, wie eine Waffe technisch gesehen "funktioniert" und was genau die einzelnen Bauteile so machen, aber Waffen sind trotzdem interessant und ich bin gewillt, zu lernen :thumbup:

    Ich erwarte Anfang nächster Woche die Lieferung meiner ersten SSW (HW 37 schwarz brüniert, PTB 887), allerdings habe ich noch einige Fragen, zu denen ich im Internet entweder keine Antwort oder zu viele verschiedene Antworten gefunden habe. Ich möchte mit meiner SSW nicht falsch umgehen und möglichst lange Vergnügen an ihr haben.

    Die SSW ist zur Heimverteidigung und zur SV in der Öffentlichkeit gedacht, der KWS ist beantragt und in Bearbeitung (bitte keine Diskussion über SSW zur SV. Ich habe mich genug in das Thema eingelesen, auch in diesem Forum, ich habe Videos geschaut und mir die Vor- und Nachteile dazu angeschaut). An Silvester wird die Waffe niemals benutzt werden, auch nicht zu Testzwecken ("1000 Schuss Test" oder änhliches). Daher wird die Zahl der abgegebenen Schüsse überschaubar bleiben.


    So, nun zu den (leider vielen) Fragen. Es wäre sehr nett und hilfreich, wenn sich einer oder mehrere erbarmen kann/können, mir zu helfen.


    1) Kann jemand einem Technik-Laien bestenfalls idiotensicher erklären, worauf ich achten muss, um nach Erhalt der Waffe mögliche Mängel zu erkennen? Gibt es sonst irgendwelche HW 37-typische Eigenheiten, die zu beachten sind?

    2) Mit wie vielen Schuss sollte die Waffe ungefähr eingeschossen - und Munition getestet werden?

    3) Darf man zu Testzwecken die SSW ungeladen abfeuern? Ich habe gelesen, dass dadurch die Waffe beschädigt werden kann und man lieber bereits abgeschlagene Kartuschen einsetzen sollte, falls man "trocken" schießen möchte. Müssen selbst diese abgeschlagenen Kartuschen irgendwann gewechselt werden, falls ich öfter einfach so schießen möchte? :wacko: Oder wird davon generell komplett abgeraten?

    4) Das (für mich schwierige) Thema Reinigung

    a) Die Reinigung des Laufes und der Trommel ist selbstverständlich, nachdem Schüsse abgegeben wurden. Ist handelsübliches WD-40 als Öl zur Reinigung ausreichend? Ich habe von vielen, teils begeisterten, Leuten positives über WD-40 gehört.

    b) Muss eine Waffe auch von außen am Lauf, an der Trommel, am Rahmen mit Öl gereinigt werden? :wacko:

    c) Muss eine Waffe nach jeder Benutzung auch aufgeschraubt - und das Innenleben gereinigt werden?

    d) Ich habe etwas über Konservierung gelesen, nachdem die Waffe gereinigt wurde und dann weggelegt wird. Ich habe gelesen, dass die Waffe mit einem leichten Ölfilm versehen werden soll, wenn man sie (längere Zeit) beiseite legt. WD-40 soll wohl der Brünierung schaden, welches andere Öl/Mittel ist dafür zu empfehlen?

    e) Wie regelmäßig (und womit?) sollte die Mechanik der Waffe geschmeidig gehalten werden? Welche Teile genau sollten eingeölt/gefettet werden? Muss die Waffe dafür komplett in Einzelteile zerlegt werden oder reicht es, den Rahmen abzunehmen und "von außen" Öl/Fett an die entsprechenden Stellen aufzutragen? Bleiben Öl/Fett dann an den Teilen oder muss das wieder grob abgewischt werden? :wacko:

    5) Benötige ich bei Schießübungen auf dem befriedeten Grundstück eines Familienmitgliedes eine schriftliche Erlaubnis oder reicht ein mündliches Abklären (§ 12 (4) 1. b) WaffG)? Wie muss ggf. diese schriftliche Erlaubnis aussehen, was muss da drin stehen? Muss sie der Polizei oder dem Ordnungsamt oder sonst wem vorgelegt werden? Da das Grundstück "abgelegen" ist (in jede Richtung mindestens 100 - 200 m nur Wiesen und Felder, das Grundstück liegt in einem Tal), nehme ich an, dass die Nachbarn durch diese Entfernung nicht sooo viel mitbekommen werden. Sollte ich denen trotzdem Bescheid geben, um mögliche Komplikationen (Nachbarn rufen Polizei o.Ä.) zu vermeiden? Empfiehlt es sich, die Waffe auf dem Grundstück eher in einem ca. 3x6 m großen Bauwagen zu testen, um Lärm zu vermeiden, oder fliegen mir dann die Ohren weg? :D

    6) Wo kriege ich generell gute und verständliche Informationen zur Funktion und Mechanik von SSW her, vielleicht sogar spezifisch dem HW 37 Revolver?

    7) Ist irgendwo eine Teileliste oder eine sog. "Explosionszeichnung" erhältlich? Bestenfalls auf Deutsch :whistling:

    8) Ich habe öfter von einem "weichen Schlossgang" gelesen... kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist, damit ich das selbst auch merken kann? :D

    9) Zuletzt eine Frage zum KWS: das Führen einer SSW auf öffentlichen Veranstaltungen ist verboten, ganz klar. Ist es auch verboten, mit einer SSW verdeckt am Gürtel schnell in ein Geschäft zu gehen und einzukaufen (falls es sich nicht anders vermeiden lässt und die SSW vorher nicht abgelegt werden kann) oder fallen solche alltäglichen Dinge dadurch auch weg?

    So, Fragen über Fragen, ich hoffe ich verärgere damit nicht direkt mal alle Leute hier :whistling: Es wäre sehr nett, wenn ich diese Fragen beantwortet bekäme.


    Mit freundlichen Grüßen an alle Leser und Helfer und schon mal vielen Dank im Voraus,

    Valor

  • Deine Fragen wurden in den letzten Jahren hier bis zum Erbrechen durchgekaut.
    Stöbere im Forumsteil" Gas- und Schreckschuss", lies dich ein - so lernst du am besten.

    Ansonsten abstrahiere deine spezielle Frage und gib sie direkt bei Googel ein. Die interne Forensuche rechts oben ist nicht das gelbe vom Ei.
    Beispiel "CO2air Reinigung Schreckschuss".

    Edit: Da du ja den HW37 noch nicht mal Zuhause hast, warte doch einfach mit deinen Fragen, bis du das Objekt befingern kannst.
    Lies die Anleitung durch, schau dir die Mechanik an.

    Mache deine Erfahrungen - oder kann man heute Wissen nur noch durch dritte erlangen, Foren und Youtube?

    Spaß am Entdecken - neugierig sein.

  • Willkommen im Forum!

    1) Kann jemand einem Technik-Laien bestenfalls idiotensicher erklären, worauf ich achten muss, um nach Erhalt der Waffe mögliche Mängel zu erkennen?


    Sichtprüfung auf Beschädigungen, prüfen ob sich die Waffe spannen und wieder auslösen lässt. Man kann den Hahn vor Betätigung des Abzuges festhalten und langsam auf den Ruherast führen, wenn der (noch) Besitzer ein Abschlagen nicht will.

    2) Mit wie vielen Schuss sollte die Waffe ungefähr eingeschossen - und Munition getestet werden?


    Das kann man pauschal nicht beantworten. Eigentlich sollte eine Schusswaffe mechanisch gleich aus dem Karton funktionieren. Aber das bessere mechanische "Gefühl" stellt sich erst nach dem aufeinander reiben nach einiger Zeit ein.

    3) Darf man zu Testzwecken die SSW ungeladen abfeuern? Ich habe gelesen, dass dadurch die Waffe beschädigt werden kann und man lieber bereits abgeschlagene Kartuschen einsetzen sollte, falls man "trocken" schießen möchte.


    Das kann man machen, aber wenn man das trockene Abschlagen ohne Leerkartusche im Patronenlager nicht übertreibt, sollte das kein Problem sein.

    Müssen selbst diese abgeschlagenen Kartuschen irgendwann gewechselt werden, falls ich öfter einfach so schießen möchte?


    Der Schlagbolzen arbeitet sich mit jedem Schlag in das Zündhütchen ein. Man weiß aber nie sicher, ab wann der Schlabo bei sehr eingearbeitetem Zündhütchen ins Leere schlägt. Will man das sicher verhindern, sollte man die Kartusche irgendwann wechseln (solange der Spieltrieb noch anhält).

    4) Das (für mich schwierige) Thema Reinigung

    a) Die Reinigung des Laufes und der Trommel ist selbstverständlich, nachdem Schüsse abgegeben wurden. Ist handelsübliches WD-40 als Öl zur Reinigung ausreichend?


    WD 40 ist ein Kriechöl. Warum kaufst nicht gleich ein richtiges Waffenöl, wie Brunox, Freischütz, oder andere Hersteller.

    b) Muss eine Waffe auch von außen am Lauf, an der Trommel, am Rahmen mit Öl gereinigt werden?


    Überall dort, wo sich Schmauch absetzt. Das wirst schon sehen.

    c) Muss eine Waffe nach jeder Benutzung auch aufgeschraubt - und das Innenleben gereinigt werden?


    Nein, sog. "feldmäßige" Zerlegung reicht. Beim Revolver ohnehin nicht. Der Schlabo darf nicht geölt werden.

    dass die Waffe mit einem leichten Ölfilm versehen werden soll, wenn man sie (längere Zeit) beiseite legt.


    Das empfiehlt sich immer, da Handschweiß nach dem Anfassen irgendwann zur Korrosion führt.

    WD-40 soll wohl der Brünierung schaden, welches andere Öl/Mittel ist dafür zu empfehlen?


    Siehe oben.

    5) Benötige ich bei Schießübungen auf dem befriedeten Grundstück eines Familienmitgliedes eine schriftliche Erlaubnis oder reicht ein mündliches Abklären (§ 12 (4) 1. b) WaffG)?


    Aha, du hast dich an richtiger Stelle belesen. Das Problem bei mündlichen Zusagen ist immer deren Standhaftigkeit. Wenn die Polizei vor der Tür steht, könnte der Grundstückseigentümer dann leicht sagen - ich wusste nicht genau... so war das nicht gemeint ... oder ähnlich. Dann hast den schwarzen Peter gezogen. Daher empfiehlt sich das immer, spätestens wenn es Rahmen der familiären Umgebung verlässt, sofern der Grundstückinhaber nicht dabei ist, bzw. sogar mit schießt.

    Sollte ich denen trotzdem Bescheid geben, um mögliche Komplikationen (Nachbarn rufen Polizei o.Ä.) zu vermeiden?


    Tja, auch das ist aus gleichem Grund problematisch. Aber auch wenn das Schießen auf eigenen oder zugestimmten Grundstück zulässig ist, kann der Nachbar sich gestört fühlen und das untersagen lassen. Er kann § 117 OWiG anführen und sogar Anzeige erstatten, wenn er sich durch (irgendeinen) vermeidbaren Krach gestört fühlt.

    7) Ist irgendwo eine Teileliste oder eine sog. "Explosionszeichnung" erhältlich? Bestenfalls auf Deutsch :whistling:


    Sollte bei den meisten Waffe beiliegen.

    Ich habe öfter von einem "weichen Schlossgang" gelesen... kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist,


    Damit ist ein - ich nenne es mal - sanftes Gleiten des Verschlusses bzw. der Spannmechanik gemeint ohne dass es hakelt oder kratzig läuft. Gleiches gilt für den Abzug. Allerdings hat das eine besondere Bedeutung beim scharfen Schießen, da eine schlechte Abzugskarakteristik gute Treffer verhindert.

    9) Zuletzt eine Frage zum KWS: das Führen einer SSW auf öffentlichen Veranstaltungen ist verboten, ganz klar. Ist es auch verboten, mit einer SSW verdeckt am Gürtel schnell in ein Geschäft zu gehen und einzukaufen (falls es sich nicht anders vermeiden lässt und die SSW vorher nicht abgelegt werden kann)


    Willst du im Ernst mit einer geholsterten Schusswaffe in den Supermarkt? Überlege mal wenn das einer sieht oder sie fällt dir unglücklich aus dem Holster und wie dann die eigentliche fast sicher Reaktion der Leute und Angestellten im Markt sein wird. Das auch insbesondere der heutigen Zeit, wo fast jeder an einer Anschlagsgefahr von Terroristen denkt.
    Was das Schießen zu Silvester betrifft, sei mir noch eine Anmerkung erlaubt:
    Für das Führen in der Öffentlichkeit benötigt man den KWS. Das hast richtig erkannt. Er ist aber keine Schießerlaubnis. Da schafft auch Silvester kein Ausnahme. Das Schießen mit einer SSW auf der Straße ist grundsätzlich verboten. Nur eine Notwehrsituation kann das entschuldigen und man ist straffrei.

  • Willst du im Ernst mit einer geholsterten Schusswaffe in den Supermarkt? Überlege mal wenn das einer sieht oder sie fällt dir unglücklich aus dem Holster und wie dann die eigentliche fast sicher Reaktion der Leute und Angestellten im Markt sein wird. Das auch insbesondere der heutigen Zeit, wo fast jeder an einer Anschlagsgefahr von Terroristen denkt.
    Was das Schießen zu Silvester betrifft, sei mir noch eine Anmerkung erlaubt:
    Für das Führen in der Öffentlichkeit benötigt man den KWS. Das hast richtig erkannt. Er ist aber keine Schießerlaubnis. Da schafft auch Silvester kein Ausnahme. Das Schießen mit einer SSW auf der Straße ist grundsätzlich verboten. Nur eine Notwehrsituation kann das entschuldigen und man ist straffrei.


    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Zur letzten Frage: Nein, ich möchte das nicht tun, über mögliche Konsequenzen bin ich mir bewusst! Es geht mir hier nur um den rechtlichen Aspekt: das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen ist verboten. Gilt der Besuch eines Supermarktes oder der Bank, um schnell Geld abzuheben, auch als "öffentliche Veranstaltung"? Oder wäre es dort rein rechtlich gesehen möglich, eine SSW zu führen?

    Zusatz: muss diese schriftliche Erlaubnis zum Schießen einer besonderen Form unterliegen? Oder reicht: "Ich, ..., erlaube Herrn ..., auf meinem Grundstück mit seiner SSW zu schießen." ?

    Zusatz 2: Kann die Polizei o.Ä. mir einen Strick daraus drehen, dass ich mit meiner SSW ja nicht nur Kartuschenmunition verschießen kann (so wie es laut Gesetz erforderlich ist, wenn ich auf befriedetem Grundstück schießen will), sondern diese SSW ja auch Pyromunition verschießen kann? Bedeutet das, dass ich mit der Waffe doch nicht wie geplant schießen darf? Selbst wenn ich den Abschussbecher nicht bei mir habe und keine Pyromunition besitze?

    3 Mal editiert, zuletzt von Valor (25. April 2016 um 16:04)