Schreckschusspistole auf befriedet. Besitzum schießen erlaubt oder verboten

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 9.445 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. April 2016 um 09:12) ist von DrDosenbier.

  • Ich habe heute die Polizeidienststelle Alfeld / Leine (Landkreis Hildesheim) angerufen, und hervorgebracht, das ich meine neue Schreckschusspistole (PTB)
    zum Zwecke des Tests/ Erstbenutzung in meiner Blockhütte drin (3,6mx3,6m) die auf meinem Grundstück (ca.950m²) steht, ca 5-7 Schuss schiessen möchte.

    Daraufhin wurde mir gesagt, das ich eine Schreckschusswaffe "-nur auf Schießstätten-" schiessen dürfe.
    Sonst würde auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren auf mich zukommen.

    Nun kann ich die Aussage der Polizeistation Alfeld gar nicht nachvollziehen, da ich im WaffG gelesen habe,das das Schießen ausserhalb von Schießstätten gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 b WaffG erlaubnisfrei ist, wenn :
    - ich mich auf meinem befriedetem Besitztum befinde ( in dem Fall in meiner Blockhütte drin, die auf meinem Grundstück steht )
    - Geschosse unter 7,5Joule ( eine Schreckschuss verschiesst aber gar keine Geschosse )
    - mit der Schusswaffe die nur Kartuschenmunition verschossen wird ( dies trifft auf eine Schreckschusspistole zu )

    Ich werde am Montag den Landkreis, die zuständige Behörde dazu mal anrufen.Bis dahin würde ich gern mal eure Meinungen dazu hören.....danke.

    Was stimmt nun? Interpretiere ich den Gesetzestext falsch? Wenn ich mich im Recht befinden sollte, wäre trotzem ein Ermittlungsverfahren möglich?

    ___________________________


    Gruß, mahimar


    3 Mal editiert, zuletzt von mahimar (16. April 2016 um 10:41)

  • Ich würde mich da nicht auf Gesetze und Polizei verlassen, sondern hätte das mit den Nachbarn geklärt.
    Wenn die alle Bescheid wissen, ruft auch keiner panisch bei der Polizei an und meldet, das in der Straße Schüsse gefallen sind.

    Wo klein Kläger, da kein Richter... ;^)

  • Bitte nicht auf die Aussagen von irgendwelchen Beamten in Dorf-Polizeidienststellen vertrauen. Bei der Polizei gibt es qualifizierte Beamte, die sach-, fach- und rechtskundig sind.

    Für meinen Kreis, wäre das diese Dienststelle: Polizei Wesel

    Hier die Links, für alle Kreise in NRW: Polizeidienststellen NRW

    Für andere Bundesländer müßt Ihr selbst im Internet die Dienststellen raussuchen.

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

  • Bei der Polizei bist du damit an der falschen Stelle. Die werden dir immer sagen, dass das verboten ist usw.

    Mach einfach. Habe ich auch gemacht. :D

    Zehntausende Schüsse später und noch keiner ist gekommen... (und das längst nicht alles drin und in den Kasten)
    Das Einzige was du beachten solltest, sind Ruhezeiten.

  • Oh je, also nix für ungut aber, wiedermal hat man sich eine Schreckschußpistole gekauft...und nun...unbedingt ausprobieren, das ist verständlich.
    Aber abgesehen vom WaffG geht es schlicht und einfach um "vermeidbaren Lärm" und das ist dann schnell eine Ordnungswidrigkeit mit entsprechendem Ordnungsgeld.
    Kann alles gutgehen, kann auch dumm laufen, Garantien gibt's da keine.

  • Oh je, also nix für ungut aber, wiedermal hat man sich eine Schreckschußpistole gekauft...und nun...unbedingt ausprobieren, das ist verständlich.


    Entfaltung der Persönlichkeit aufgrund von Hobbyausübung ist das. :D

    Und wenn man sich wegen ein paar Schuss aufregt, dann hat derjenige meiner Meinung nach einen an der Erbse. Wenn sich einer wegen 1000 Schuss beschwert, kann ich das nachvollziehen. Nicht aber, wenn man mal im eigenen Gartenhäuschen ein Magazin verplästern will.

    Schlag mit einem Hammer volle Kanne auf ein Blech. Ist bestimmt genauso nervig...

    EDIT: Wenn du Angst hast, dann bohr einfach ein bissl in Holz und schlag mit dem Hammer rum. Zwischendurch kannst du die Schüsse abgegeben und kein Schwein wird es merken. In dem Holzhäuschen werden sich die Schüsse wie Hammerschläge anhören.

    Einmal editiert, zuletzt von mistermister (16. April 2016 um 12:00)

  • Und wenn man sich wegen ein paar Schuss aufregt, dann hat derjenige meiner Meinung nach einen an der Erbse.


    Mag sein, aber unsere Zeitgenossen sind (leider) recht "dünnhäutig" geworden.

    Daraufhin wurde mir gesagt, das ich eine Schreckschusswaffe "-nur auf Schießstätten-" schiessen dürfe.
    Sonst würde auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren auf mich zukommen.


    Auch hier wird man schnell unruhig bzw. beunruhigt.

    Die Thematik hatten wir hier im Forum ja auch schon mit Masse.

  • Zusammenfassend:

    Es ist erlaubt. Es wird dann nur ein Problem, wenn sich einer wegen Ruhestörung beschwert. Deine eigene Blockhütte und großes Grundstück? Wer soll sich da denn gestört fühlen?

  • Hy,

    also, man muss mehrere Gesetze unterscheiden um die Sachlage abschließend zu beurteilen.

    Nach dem WaffG ist das Schießen auf Befriedetem Besitztum erlaubt. Aber alle Freiheitsrechte gelangen unter anderem an ihre Grenzen wenn sie die Rechte anderer tangieren. Und das ist hier auf zwei verschiedene Rechtsvorschriften zurückzuführen.

    Einmal Ruhestörung. Das ist ein Straftatbestand. Und einmal vermeidbare Lärmbelästigung, das ist nach 117 OWIG eine Ordnungswidrigkeit. Ein Straftatbestand der Ruhestörung KANN es NICHT sein, da hier die Allgemeinheit als Adressat die Geschädigte sein muss. Also bleibt die Ordnungswidrigkeit übrig unter die das Schießen mit SSW subsumiert werden kann. Niemand MUSS mit SSW schießen, also ist der Lärm vermeidbar.

    Außer in Notwehr, dann ist es aber per Gesetz gerechtfertigt. Egal ob Ruhestörung oder OWI.

    Das sind die rechtlichen Voraussetzungen. Mal völlig wertfrei, was ich davon halte.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Die Kidis aus der Nachbarschaft zünden immer noch die China Böller an mind. 2x die Woche.
    Ich selst gehe 1x im Monat in den Keller(Eigenheim) und dann werden 3 Pistolen(HW-94,RG-96,und PPQM2) mit 7,9,und 15 Schuss abgefeuert

  • Okay, jetzt bin ich dann vielleicht doch nicht ganz wertfrei mit meiner Äußerung, aber ich sage es trotzdem: Mich kotzt es an, dass mittlerweile alles hier überreguliert werden muss und selbsternannte Moralapostel andere Leute anschwärzen weil sie meinen das müsste nach ihrem Kraft souveräner Willkür empfundenen Rechtsverständnis so sein. Oft ist ja objektiv nicht einmal eine Störung gegeben, aber trotzdem wird einfach des Prinzips wegen weil sie es besser wissen und um sich wichtig machen bei der Polizei angerufen. Diese Leute sind auf den Dienststellen SEHR beliebt.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Zitat

    Bitte nicht auf die Aussagen von irgendwelchen Beamten in Dorf-Polizeidienststellen vertrauen

    Genau dieser wird aber vorbei kommen, wenn doch ein Nachbar bei der Polizei anruft.

    Zitat

    Und wenn man sich wegen ein paar Schuss aufregt, dann hat derjenige meiner Meinung nach einen an der Erbse.

    Und der Sherrif seine Da-seins-Berechtigung :o)

    Zitat

    Ich würde mich da nicht auf Gesetze und Polizei verlassen, sondern hätte das mit den Nachbarn geklärt.

    Den Gedanken finde ich auch am besten.
    Wieviel Nachbarn bis hinein in den Ort würdest du ansprechen?
    Die 2 direkten Nachbarn links und rechts?
    Die ganze Strasse (9) ?
    Den halben Ort (450) ?

    ___________________________


    Gruß, mahimar


  • Hallo mahimar,

    spätestens in dem Moment in dem ein außenstehender diesen Vorfall meldet oder die Polizei selbst darauf aufmerksam
    wird z.B. durch den Knall, wird aufgrund des Legalitätsprinzip eine Ermittlungs-tätigkeit im Vorfeld gegen dich eingeleitet.
    Jedoch um das etwas abzukürzen, versetze dich doch einmal in die Lage eines Behördenvertreters der diesbzgl. einen Anruf
    bekommt und darauf hin entscheiden soll dies ggf. zu gestatten.
    Würdest du dich an seiner Stelle einem beruflich. Risiko aussetzen weil jemand anders den Drang hat seine SSW zu testen
    und dies gestatten -zumal vollkommen formlos?
    Von daher wird ein Nein weit naheliegender als ein Ja sein, auch bei deinen weiteren Anfragen.

    Netter Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von Ballistic (16. April 2016 um 23:57)

  • Da ich weder dich, die Örtlichkeit und deine Nachbarn kenne, kann ich dir beim "wie viele Ansprechen" leider nicht weiter helfen.
    Um möglichem ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich in deinem Fall sogar zu einer Schusskiste raten. Kostet nur ein paar
    Euro im Eigenbau und du kannst testen wann du willst. Notfalls lässt du noch vor dem Gartenhaus für 5 Min den
    Rasenmäher laufen.

    Einfach so schießen kann (verständlicherweise) böse nach hinten losgehen. Zum besseren Verständnis: Ein befreundeter Polizist
    meinte neulich, das es in unserer Gegend im letzten Jahr 6 ernsthafte Delikte mit Schusswaffengebrauch gab und in allen Fällen
    mindestens ein Toter zu beklagen war. Von daher sind die mittlerweile äußerst sensibel, wenn Schüsse gemeldet werden.
    Wenn jetzt 2-3 Leute aus dem selben Gebiet bei der Polizei anrufen und Schüsse melden, kommt nicht nur eine Streife vorbei.
    Da herrscht Alarm. Das heißt: Alles was nix wichtigeres zu tun hat fährt da hin und auch gleich mindestens ein Notarzt.
    Wenn sich dann raus stellt, das "nur" einer seine SSW ausprobiert hat, wird das nicht gerade billig.

    Aus diesem Grund stelle ich mich nicht mal mit dem Luftgewehr in den eigenen Garten.

  • Wenn sich dann raus stellt, das "nur" einer seine SSW ausprobiert hat, wird das nicht gerade billig.


    Moment! Als Knaller ist man zwar Verursacher aber man hatte ja nie im Sinn, einen solchen Alarm zu verursachen. Hier fehlt jegliche Vorsatz. Wenn überhaupt, kann man jemanden nur per Gericht dran kriegen und auch nur dann, wenn sich raus stellt, dass es mehr als nur eine Ruhestörung war. Und dann auch nur für das, was zweifelsfrei ermittelt und nachgewiesen werden kann! Sonst geht so was auf Staatskosten bzw. zahlt der Steuerzahler.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Als Knaller ist man zwar Verursacher aber man hatte ja nie im Sinn, einen solchen Alarm zu verursachen. Hier fehlt jegliche Vorsatz.

    Ist das nicht ein bisschen Naiv?
    Mit einer Waffe rumballern und sich wundern wenn die Polizei anrückt?
    Bitte auch mal den Wortsinn erfassen...."Schreck - Schuss - Pistole"...

    Nix für ungut und schönen Sonntag noch... ;^)

  • Das sind "Knallpistolen" für Erwachsene. Platzpatronen, heiße Luft, mehr nicht. Hier wird ja richtig Panik geschoben. Naja, jeder kann so handeln wie er will, ich habe meinen Standpunkt und Erfahrungen geschrieben. Ich habe auch außerhalb von Silvester nur 300-400m von der Innenstadt entfernt im Garten geballert. Zig Nachbarn und niemals hat sich jemals jemand beschwert oder das GSG oder KSK oder was weiß ich gerufen. Im Internet werden gerne Horrorstories erzählt und Geschichten künstlich aufgeblasen.

    @Threadstarter
    Versuch es aus. Wenn sich Nachbarn melden/beschweren kannst du ja bestimme Maßnahmen ergreifen. (Knallkiste usw.)
    Aber in einem Blockhäuschen im Garten ist das Knallgeräusch selbst direkt daneben von einer 9mm nicht mehr so laut, dass man sich erschreckt. Alles selber schon ausprobiert...

  • bei dem nachbarschaftsalarm kommt es natürlcih drauf an wie dieser Aussieht. wenn es jetzt nur darum geht "ich habs gerade ein paar mla laut knallen gehört" ist das was anderes als "ich hab gesehen, mein nachbar ballert in seinem Garten mit einer Pistole herum"

    nur mal so angemerkt.


  • Moment! Als Knaller ist man zwar Verursacher aber man hatte ja nie im Sinn, einen solchen Alarm zu verursachen. Hier fehlt jegliche Vorsatz. Wenn überhaupt, kann man jemanden nur per Gericht dran kriegen und auch nur dann, wenn sich raus stellt, dass es mehr als nur eine Ruhestörung war. Und dann auch nur für das, was zweifelsfrei ermittelt und nachgewiesen werden kann! Sonst geht so was auf Staatskosten bzw. zahlt der Steuerzahler.

    Nicht Strafverfahren/OwiG-Verfahren und kostenrechtliche Ansprüche (die sich zum Beispiel aus dem Kostengesetz ergeben können) durcheinanderbringen. Beispiel: Ein Freund machte letztes Jahr ordnungsgemäß ein Feuer in einer Feuerschale, Nachbarn dachten, er würde ein verbotenes Feuer machen und riefen 112. Obwohl kein Verstoß vorlag, trug er die Kosten. Ich hatte das auch schon mal mit dem Ordungsamt, die meinen Kater "retteten" nachdem eine "besorgte" Nachbarin sie rief. Man kann versuchen die Kosten beim Anzeigenden einzuklagen, aber alleine die Anwaltskosten machen das ganze absurd.

    Im Übrigen setzten die Ordnungs- und Verwaltungsbehörden ihre Forderungen ratz fatz durch. Bei Weigerung gibt es sehr schnell eine Freiheitsersatzstrafe!

    PS: Kleiner Nachtrag zum Kater, der wurde von ihr permanent, trotz Aufforderung dies zu unterlassen, gefüttert und wurde dadurch immer aufdringlicher und verjagte sogar die Katze der Nachbarin. Die rief dann das Ordnungsamt mit der Begründung das eine herrenlose und hilflose Katze bei ihr sei.