Schreckschusspistole auf befriedet. Besitzum schießen erlaubt oder verboten

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 9.439 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. April 2016 um 09:12) ist von DrDosenbier.

  • Es fällt mir immer wiederauf das ihr so wenig Fantasie habt.
    Man fährt mit seiner Freundin auf einen verlassenen Feldweg und ballert als würde das Leben davon abhängen.
    Und wenn man merkt das sich jemand nähert, dann fängt man heftig an zu knutsche.
    Da wird höchstens gesagt: weitermachen und viel Spaß.

    Obba Gerrit

  • Nachbarn dachten, er würde ein verbotenes Feuer machen und riefen 112. Obwohl kein Verstoß vorlag, trug er die Kosten.


    Wenn der Nachbar die Feuerwehr ruft, weil er davon ausgeht dass es brennt (Gefahr!), dann kann man ihm nix ran flicken. Quasi Erste Hilfe. Zahlt der Steuerzahler.
    Wenn er aber nur glaubt, mithin verbotenes wäre im Gange, dann muss er auch dafür gerade stehen. Er hätte sich schließlich nicht in Gefahr gebracht, sich zunächst eines besseren zu überzeugen. Auch hier muss die Unschuldsvermutung gelten und im Zweifel zahlt wieder der Steuerzahler.

    Den hätte ich bis zum Anschlag verklagt! Wenns danach ginge, kann ja jeder bei jedem Feuerwehr & Polizei rufen und der vermeintliche Verursacher zahlt die Zeche. Die Kohle hätte ich mir zivilrechtlich vom dem zurück geklagt!

    Ganz sicher handele ich aber grob fahrlässig, wenn ich das Dachbodenfenster geöffnet lasse, so dass die Schüsse meiner Lupi auf der Strasse zu hören sind und jeder gleich die Polizei ruft. Vielleicht bringe ich besser ein Schild am Haus an: "Vorsicht- Schusswechsel!". Oder gleich vorher bei der Polizei anrufen: "Herbertstrasse 13 hier, ich geh mal eben ballern- falls jemand anruft..." Das ist doch absurd!
    Schließlich handele ich sogar streng nach Vorschrift- Abgeschlossener Raum, Privatbesitz, und trage sogar noch eine Schutzbrille. Für so viel Vorbildlichkeit müsste ich eigentlich noch ein Lob bekommen.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o


  • Wenn der Nachbar die Feuerwehr ruft, weil er davon ausgeht dass es brennt (Gefahr!), dann kann man ihm nix ran flicken. Quasi Erste Hilfe. Zahlt der Steuerzahler.

    Das gilt aber nicht grundsätzlich für den Verursacher!

    Wenn er aber nur glaubt, mithin verbotenes wäre im Gange, dann muss er auch dafür gerade stehen. Er hätte sich schließlich nicht in Gefahr gebracht, sich zunächst eines besseren zu überzeugen. Auch hier muss die Unschuldsvermutung gelten und im Zweifel zahlt wieder der Steuerzahler.

    Solange der Anrufer nicht bewusst falsche Angaben macht ( falsche Verdächtigung), muss er Garnichts!

    Den hätte ich bis zum Anschlag verklagt! Wenns danach ginge, kann ja jeder bei jedem Feuerwehr & Polizei rufen und der vermeintliche Verursacher zahlt die Zeche. Die Kohle hätte ich mir zivilrechtlich vom dem zurück geklagt!

    Mit Sicherheit nicht!

    Ganz sicher handele ich aber grob fahrlässig, wenn ich das Dachbodenfenster geöffnet lasse, so dass die Schüsse meiner Lupi auf der Strasse zu hören sind und jeder gleich die Polizei ruft. Vielleicht bringe ich besser ein Schild am Haus an: "Vorsicht- Schusswechsel!". Oder gleich vorher bei der Polizei anrufen: "Herbertstrasse 13 hier, ich geh mal eben ballern- falls jemand anruft..." Das ist doch absurd!
    Schließlich handele ich sogar streng nach Vorschrift- Abgeschlossener Raum, Privatbesitz, und trage sogar noch eine Schutzbrille. Für so viel Vorbildlichkeit müsste ich eigentlich noch ein Lob bekommen.

    Um mal zum Thema zurückzukommen:

    Das Abfeuern einer SSW auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt! Aber, abhängig von der Nachbarschaft, kann man doch mit diversen Gesetzen in Berührung kommen. Da gibt es Emissionsschutzgesetzte, den § 117 OwiG und kommunale Verordnungen. Wenn es den Nachbarn stört, dann hat man da wenig Möglichkeiten. Die Entscheidungen der Gerichte was vermeidbaren Lärm angeht, sind hier eindeutig. Daher macht es Sinn, sich zuvor mit den Nachbarn abzusprechen, auch um falsche Eindrücke zu vermeiden! Es hat auch einen Grund, warum beispielsweise Airsoftspieler vor Veranstaltungen die örtliche Polizei unterrichten (wozu sie sie rechtlich nicht verpflichtet sind), nämlich um (teure) Polizeieinsätze zu vermeiden.

    Im Sinne des Hobbys kann man nur davon abraten einfach mal so Nachmittags im (eventuell einsehbaren) Garten ein paar Magazine zu leeren! Nicht alles was erst mal legal ist, ist auch immer sinnvoll!

    Wichtig auch für WBK-Anwärter! Hier kann man schnell seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verspielen, wenn man der Auslöser für einen Polizeieinsatz ist.