Firecap Waffen Rechtliche Lage?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 4.815 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. April 2016 um 18:13) ist von pistenmops.

  • Ja, sind legal.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Seit dem Feststellungsbescheid des BKA besteht diesbezüglich Rechtssicherheit. Solange ein Verwaltungsgericht den Feststellungsbescheid nicht aufhebt, sind an diesen die Behörden, Staatsanwaltschaften und sogar die Strafgerichte (!) gebunden. Es ist also ausgeschlossen, wegen des Imports einer Fire-Cap angeklagt zu werden.

    Hierzu aus BVerwG vom 24.06.2009, Az 6 C 21/08:

    a) § 2 Abs. 5 WaffG ermächtigt das Bundeskriminalamt zum Erlass sachbezogener Verwaltungsakte. Das besagt schon der Wortlaut der Vorschrift, in der von einem "Gegenstand", dessen "Erfassung" oder "Einstufung" nach dem Waffengesetz, der "Entscheidung" des Bundeskriminalamts hierüber und der "Allgemeinverbindlichkeit" dieser Entscheidung die Rede ist, und wird durch ihren Sinn und Zweck untermauert. Wie die Entstehungsgeschichte der Vorschrift verdeutlicht (vgl. BTDrucks 14/7758 S. 104), soll das Bundeskriminalamt in Zweifelsfällen durch seine Entscheidungen Klarheit über die richtige waffenrechtliche Einordnung von Gegenständen schaffen. Dabei geht es insbesondere um die Klärung der Fragen, ob der jeweilige, der Art nach bestimmte Gegenstand als Waffe vom Waffengesetz erfasst wird und - wenn ja - ob es sich um eine verbotene, eine erlaubnispflichtige oder um eine ganz oder teilweise vom Waffengesetz ausgenommene Waffe handelt (vgl. König/Papsthart, Das neue Waffenrecht, 1. Aufl. 2004, § 2 Rn. 79). Da von der richtigen Beantwortung dieser Fragen unterschiedliche Rechtsfolgen abhängen, soll durch die Entscheidungsbefugnis des Bundeskriminalamts die Anwendung des Waffengesetzes erleichtert und bundesweit vereinheitlicht werden. Nach der Vorstellung des historischen Gesetzgebers sind die getroffenen Entscheidungen nicht nur gegenüber Bürgern und Verwaltungsbehörden, sondern darüber hinaus sogar im Verhältnis zu den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten verbindlich (BTDrucks 14/7758 a.a.O.). Sie sind mithin in ihren Wirkungen nicht auf den innerdienstlichen Bereich beschränkt, sondern zielen auf Regelungswirkungen nach außen, die vom Gesetzgeber mit dem Begriff "allgemein verbindlich" umschrieben werden und denen die vorgeschriebene Form der Bekanntgabe (Veröffentlichung im Bundesanzeiger) entspricht.

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (15. April 2016 um 22:58)

  • Kann man sie frei erwerben


    Steht ja da - frei ab 18 Jahren.
    Aber da die EU starke Eingriffe in das Waffenrecht in Planung hat, die sich u.a. mit Umbauten vormals scharfer Vollautomaten beziehen, würde ich das nun nicht unbedingt kaufen. Nach jetztigem Stand fallen solche Umbauten unter einem Verbot. Ob da dann Besitzstandwahrungen gelten, bleibt noch fraglich.
    Überhaupt scheint sich die EU Kommission verstärkt auf vollautomatische Waffen zu konzentrieren, die auch Umbauten aus solchen mit einbezieht.

  • Die Dinger waren nie Waffen, und es werden auch keine sein. Schon vom Prinzip her geht das nicht. Diese Waffen haben keinen Schlagbolzen, sondern die sogenannten Firecaps werden in patronenähnliche Hülsen geladen. Eine Spitze der Laufsperre ragt dann vorn in eine Öffnung der Hülse rein wenn sie im Lager der Waffe liegt. Wenn die Waffe abgeschossen wird, wird von hinten auf die Hülse geschlagen und diese dann gegen die Spitze der Laufsperre gedrückt und dadurch wird das Zündplättchen (Firecap) gezündet. Also nur Waffeneffekte, sonst nix. Wenn einer meint die Laufsperre entfernen zu müssen, kann die Waffe nicht mehr funktionieren, denn es fehlt der Schlagbolzen. Es fehlt auch die Bohrung im Verschluss damit einer aufgenommen werden kann. Dazu kommt natürlich noch das diese Teile von der Konstruktion her so leicht sind wie Airsofts, denn die Firecaps haben nicht viel Dampf. Da können keine großen Massen bewegt werden. Deswegen sind die Firecap-Kurzwaffen in der Regel auch alle aus Kunststoff.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Bleibt vielleicht noch zu sagen, dass sie mal verboten waren und zwar nach dem alten WaffenG nach § 37 Abs.1 Nr.10

    Damals gab es unter anderem bei Kotte&Zeller eine MP5, ein M15 und eine Uzi als Bausatz zu kaufen. Und nein, niemand… wirklich niemand hat sie damals zusammen gebaut, weil alle nur die Einzelteile besitzen wollten. Mir haben auch die Einzelteile gefallen. Es war sogar ein hochwertiger matter schwarzer Lack als Spray enthalten, der die Waffenoberfläche ziemlich gut imitiert hat. Der war extrem schlecht aus der Dusche weg zu bekommen, wenn man neben das Zeitungspapier sprühte. :))  :ngrins:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.