Co2 Pistole auf eigenem Grundstück

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 6.033 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2016 um 10:41) ist von Super2000.

  • Hallo,

    ich habe mir mal CO2-betriebene Pistolen < 7,5 Joule angesehen.
    Jetzt frage ich mich nur, ob ich damit auf meinem Grundstück auf Ziele schiessen darf?
    Ich habe ein ganz normales Grundstück, ringsherum einen ganz normalen 90cm Gartenzaun und bisscchen Hecke.
    Das Grundstück ist 30x25 meter. Jetzt steht ja in den Vorschriften, das das Projektil, also in dem Fall die BBs (Stahlkugeln) ,
    das Grundstück nicht verlassen dürfen.

    Somit heisst das ich darf auf meinem Grundstück NICHT schiessen, da die BBs wenn ich über den Zaun drüber schiessen könnte,
    oder schräg Richtung Himmel. Und wie ich gelesen habe, können die BBs ja auchmal bis 300mtr fliegen.

    Sehe ich das richtig, das ich auf meinem Grundstück nicht schiessen darf oder gibt es da möglichkeiten doch schiessen zu dürfen?

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    Gruß, mahimar


  • Wenn du das Ziel so groß gestaltest, das im normalen Schießbetrieb nichts durch bzw. vorbei kann, dann denke ich das ist OK.
    Ich meine damit z.B. eine große Bretterwand oder was ähnliches. Ich hab am Ziel zwei Türen übereinander gebaut, da kann bei verantwortungsvollem handeln nichts vorbei.
    Klar, wenn man in den Himmel ballert, da geht es rüber, aber das macht ja keiner, höchstens der Jäger, und da fragt auch keiner nach. :D

    Gruß Christian

  • Sehe ich das richtig, das ich auf meinem Grundstück nicht schiessen darf oder gibt es da möglichkeiten doch schiessen zu dürfen?


    Du hast das Problem schon richtig erkannt. Es muss technisch weitgehend unmöglich sein, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. Damit ist die Möglichkeit von versehentlichen Fehlschüssen mit einzubeziehen. So kann man Steilschüsse noch durch den Bau eines Unterstandes verhindern, aber wenn am Ziel auch keine Wände sind, sehe ich daher nach deiner Grundstücksbeschreibung keine Chance zum rechtlich einwandfreien Schießen.

  • Für dich gilt: § 12 Abs. 4 Nr. 1 lit. a WaffG

    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besit mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird [...] sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    Du musst also dafür sorgen, dass die Geschosse dein umfriedietes Besitztum nicht verlassen können
    D.h. du musst alles zumutbare Tun damit es verhindert wird.

    Nicht unbedingt notwendig ist, soweit ich weiß, dass du den Raum nach oben begrenzt. Also du darfst unter freien Himmel schießen. Aber hier bin ich nicht 100 % sicher. Da müsste ich in ein Kommtar fürs WaffG schauen, aber hab keins da...
    Dir darf kein Fahrlässigkeitsvorwurf machbar sein

    Vorsätzlicher Verstoß = Du schießt ohne irgendwelche Vorkehrungen zu treffen
    Grob Fahrlässig = Du schießt auf deiner Wiese und hast nur einen kleinen Kugelfang hinter der Zielscheibe. Alles was die Zielscheibe nicht trifft, könnte dein Grundstück verlassen
    "normal" Fahrlässig = Du schießt auf deiner Wiese und hast nur ein bisschen mehr gemacht damit es grad so reicht das die fehlgehende Kugel dein Grundstück nicht verlässt. Passiert aber trotzdem.
    leicht Fahrlässig = du hast eigentlich genug gemacht und die kugel geht doch vorbei und verlässt dein Grundstück

    Wenn du allerdings z.B. wie einer geschrieben hat eine Holzwand extra hinstellst die 10 Meter breit und 2,50 meter hoch ist dann sollte das mehr als genügen. Sollte dann doch eine Kugel dein Grundstück verlassen und jemanden Verletzten würde dir m.E. auch kein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden. Das ist dann die Kategorie: shit happens

    Und wie gesagt ob du nach oben abregeln musst weiß ich grad nicht mehr aus dem Kopf, aber m.E. nicht

  • Hallo und vielen Dank für eure ausführlichen Antworten.


    Eine 10m breiten und 2,5m hohen Holzwand kann ich mir jetzt nicht unbedingt vorstellen.

    Aber ich habe eine 3,5m x 3,5m breite Blockhütte, die in etwa 2,5. hoch ist.
    Wenn ich mich da 10mtr wegstelle, dürfte das Geschoss auf jeden Fall im Holz landen.

    Wen kann man da vor Ort ansprechen, ob das hinterher rechtlich sicher ist?
    Die Polizei? Den Landkreis? Aber beide werden sicher keinen herschicken, um sich das anzusehen?
    Ich möchte einfach nur Ärger "hinterher" vermeiden.

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    Gruß, mahimar


  • Hallo German Redneck,

    ich habe keinen Keller. :(
    Mit den 10mtr Abstand zum Ziel, war erstmal beispielhaft,
    als blutiger Anfänger muss ich vielleicht bei 5mtr anfangen oder so.....

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    Gruß, mahimar


  • Wie liegt denn das Grundstück? Wie weit ist der nächste Nachbar entfernt oder wie nah kommen Spaziergänger usw. Kann man das Grundstück so leicht betreten, dass plötzlich jemand hinter dir steht oder dir in die Schusslinie laufen kann? Desweiteren machen CO2-Waffen durchaus Krach, allein das dürfte schon für Ängste und Ärger sorgen, wenn da plötzlich jemand in der Gegend rum schießt. Es zieht zumindest akustische Aufmerksamkeit auf sich.

    CO2-Faustfeuerwaffen kann man besser im geschlossenen Raum benutzen, so man denn mind. 5m Schusslinie hat. Also ein langer Flur, alle Türen auf und natürlich immer dafür sorgen, dass niemand ins Schußfeld laufen kann! Wenn man keinen Keller oder Dachboden hat, dafür eine verwinkelte Wohnung, wirds indoor natürlich schwierig.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Hiho

    Also eine gute Softairpistole ist bezahlbar und geht auch gut Indoor.
    Wenn du mit einer CO2 Pistole auf 10 Meter oder mehr schießen magst, ist ein passendes Gelände schon sinnvoll.
    Die Frage ist auch immer wie deine Nachbarn drauf sind.
    Wenn man dein nutzbares Gelände nicht gesehen hat, lässt sich da immer schlecht was zu sagen.
    Keller oder Dachboden sind doch die besten Möglichkeiten, da kann keiner was gegen sagen.

  • rechtliche Sicherheit?
    Anwalt suchen der aufs Waffenrecht speziallisiert ist und fragen und ggf. mal vorbeikommen lassen (kostet defintiv geld)
    oder mal bei der zuständigen Behörde nachfragen

    wie gesagt, wenn was passiert kann man bei dir nicht von einem vorsatzdelikt sprechen
    bedingter vorsatz auch eher nicht, weil du den Verletzungserfolg nicht billigend in Kauf nimmst (herrschende Ansicht in der Rechtsprechung)

    Daher bleibt nur ein Fahrlässigkeitsdelikt
    Da braucht es ein Fahrlässigkeitsvorwurf (Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt)
    wenn du alles mögliche getan hast (insb. aus deiner Sicht und deinen Fähigkeiten entsprechend) dann liegt schlicht keine Fahrlässigkeit vor. Ansonsten kommt es darauf an wie sich ein objektiv besonnen und verständiger Dritter verhalten hätte.. der hätte auch nicht mehr machen können, als einen Schutzwall aufbauen und drauf achten das keine Kugeln abhanden kommen

    und somit auch keine Strafbarkeit jedenfalls nicht nach dem StGB

    ob im WaffG irgendeine Gefährdungshaftung drin ist, weiß ich jetzt nicht pauschal, wenn dann ist das in der Regel aber eher eine Ordnungswidrigkeit

    2 Mal editiert, zuletzt von Super2000 (19. März 2016 um 19:57)

  • das ist ja tatsächlich ein sehr komplexes Thema, bei dem mir scheint man erst erfährt, ob man rechtlich belangt werden kann, wenn es schon fast zu spät ist.
    Habe euch trotzem mal eben eine Skizze gemacht, damit das ganze mal etwas anschaulich wird.

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    Gruß, mahimar


    Einmal editiert, zuletzt von mahimar (20. März 2016 um 07:12)

  • Wenn es noch keiner geschrieben hat: durch den Schuss darf sich auch keine andere Person belästigt fühlen.
    Heißt praktisch : wenn dein Nachbar sieht das du mit einer Waffe oder Waffenähnlichen Objekt durch deinen Garten läufst und dein Nachbar sich dann unwohl fühlt kann dir das offensichtliche tragen deiner Waffe auf deinem Grundstück vom Ordnungsamt/ Polizei untersagt werden.
    Da hilft oft mit den Nachbarn sprechen ( im Vorfeld !!!!)


    Ich habe bestimmt nicht immer oben die richtigen Formulierung getroffen aber ich hoffe das der Inhalt richtig rüber gekommen ist.

  • (Das- wäre -eigentlich alles.)


    Ist der Garten aber kleiner als die Reichweite des Geschosses, müssten bauliche Maßnahmen gemacht werden.
    Außerdem wird die Ausnahme zum Schießen auf eigenem Besitztum auch öfters falsch interpretiert. Das gilt nämlich auch zum Schießen im Haus, wie z.B. Keller, Dachboden usw. Das muss nicht zwangsläufig der Garten sein.

  • ok Leute, damit habt ihr mir jede Menge Anregungen gegeben.
    Ich werde also NICHT in meinem Garten mit Co2 Pistolen schiessen.

    Ich werde mal KonTakt mit dem Schützenverein aufnehmen.
    Zumindest schreiben die auf Ihrer HP, das Gastschützen auch mit Co2 Pistolen, willkommen sind.
    Sonntag Morgens ab 10 für 2 Stunden hin und gut.
    Ich danke euch jedenfalls für eure vielen Informationen.

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    Gruß, mahimar


  • Ich werde also NICHT in meinem Garten mit Co2 Pistolen schiessen.


    Laß dich nicht ins Boxhorn treiben, hier wird doch das Kind mit dem Bad ausgeschüttet. Ballere mal 50 Schuß auf das Blockhaus, bei der Größe kann nichts passieren. Danach gehst du zum Nachbarn und fragst ob ihn das stört, und ob er auch mal zum Ballern rüber kommen möchte. Da kannst du ihm dann die Sicherheit erläutern.
    Danach triffst du eine Entscheidung.
    So wie dein Grundstück ausschaut ist das schon machbar.
    Sicher wirst du auch nicht täglich 1000 Schuß abgeben, und die CO2 Pistole ist relativ harmlos und leise. Solange kein Leichtsinn aufkommt ist die Sache sicher.

    Ich hab es so gemacht, und keiner meiner beiden Nachbarn hat Angst bzw. fühlt sich gestört.

    Gruß Christian

  • Laß dich nicht ins Boxhorn treiben,


    Rede ihm dennoch nicht ein, dass sein Vorhaben rechtlich in Ordnung ist. Denn genau danach hat er gefragt. Und wenn zwei Grundstücksnachbarn das Schießen dulden, so bedeutet das noch lange kein Freibrief.
    Ich schätze das sehr, wenn sich darüber jemand genau zu diesem Thema Gedanken macht, wie es der Themenstarter gemacht hat. Denn leider leben wir jetzt in einer sensiblen Zeit, insbesondere wenn es um Waffen geht. Da geht das manchmal absonderliche Wege, die genau von zwei Nachbarn nicht abhängen.

  • Man kann es auch übertreiben, noch dazu wo in Deutschland nichts rechtlich sicher ist. Hier bringt die Praxis das Ergebnis, und wenn es negativ ausfällt, dann kann man das Vorhaben sofort einstellen.

    Gruß Christian