zib-militaria GROSSER SONDERVERKAUF %

Es gibt 668 Antworten in diesem Thema, welches 103.603 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juli 2017 um 23:28) ist von ulli s.

  • Apropo Teilesatz:
    So machen es doch auch alle Regierungen beim Verkauf von Rüstungsgütern wie Panzern, ...

    Werden dann als Bergegerät, Zugmaschine, Feuerwehrfahrzeug, ... verkauft. Der Turm / Kanone kommt dann als Ersatzteil bzw Teilesatz hinterher. ;)

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Moin!

    Ich zitiere mich mal selbst. April letzten Jahres:


    Das BMI ist nicht der Gesetzgeber, sondern der, sozusagen, Überbringer.

    Auch die können Inverkehrbringung interpretieren wie sie wollen! Und in dem Falle wurde es zu unserem Ungunsten interpretiert!

    Dazu:

    nach der herrschenden Meinung zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) „die endgültige, willentliche Entlassung des Produkts aus dem Einfluss- und Organisationsbereich des Herstellers“.[1] Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs[2] genügt es für ein Inverkehrbringen im Rahmen von Art. 7 lit. a der dem Gesetz zu Grunde liegenden Richtlinie 85/374/EWG jedoch, „dass der Herstellungsprozess des Produkts nach dem Willen des Herstellers abgeschlossen ist.“[3]

    Demzufolge ist der Privathandel KEIN Inverkehrbringen!

    Es gab da eine Definition eines EU Anwaltes.

    Die wurde aber mittlerweile vom Netz genommen! Komisch, nicht wahr?

    "
    Die Definition von Inverkehrbringung ist hier gut erklärt und beleuchtet worden:
    http://it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html
    "In Anlehnung an die gefundenen Übereinstimmungen und als Abschluss des Definitionskonflikts, der bis dato nicht vollständig gelöst werden kann, sieht die IT-Recht-Kanzlei im Inverkehrbingen die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines neuen oder wesentlich veränderten Produkts (Abgabe oder Überlassung zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung) im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auf dem Gemeinschaftsmarkt. "
    Demzufolge dürfte man weiterhin Dekowaffen die vor dem 8.4.16 von Herstellern verkauft wurden privat handeln.


    Viele Grüße

    Thorsten

  • Demzufolge darf man weiterhin Dekowaffen die vor dem 8.4.16
    von Herstellern verkauft wurden privat handeln.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Theoretisch schon.... praktisch nicht so einfach.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • UND es gibt eine Einschränkung:

    Von in der EU niedergelassenen Online-Anbietern zum Kauf angebotene Produkte gelten als auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, unabhängig davon, wer sie in Verkehr gebracht hat (der Online-Händler, der Einführer usw.).

    Daher auch das Verschwinden der Dekos aus dem Onlinehandel!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Ich warte auf die erste Biathlon-WM mit Wasserpistolen. Wer seinen Luftballon als erstes mit Wasser gefüllt hat, ...

    Wie gut, daß ich keine Dekos mehr brauche. Demnächst werde ich dem kleinen Sohn meiner Schwester aber seine kleine Plastik-Spielzeug-Deko wegnehmen müssen. :bash:

    Und alle Steine im Garten werden durch Styropor-Dekosteine ersetzt. Mit Dekozertifikat.

    In 5 Jahren werden uns die Hände abgehackt und durch Schaumstoffattrappen ersetzt. Die abgehackten Hände kommen in ein Museum für verbotene Waffen.

    Bis dahin sollte man ein mal im Leben bei ZIB-miliaria gewesen sein und dann in nostalgischer Erinnerung behalten.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    3 Mal editiert, zuletzt von the_playstation (3. März 2017 um 13:08)

  • UND es gibt eine Einschränkung:

    Von in der EU niedergelassenen Online-Anbietern zum Kauf angebotene Produkte gelten als auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, unabhängig davon, wer sie in Verkehr gebracht hat (der Online-Händler, der Einführer usw.).

    Daher auch das Verschwinden der Dekos aus dem Onlinehandel!

    Viele Grüße

    Thorsten

    Wo ist das denn her? Gilt das für egun? Ist egun in der EU niedergelassener online Anbieter?
    Ansonsten würde ich gern die Argumentationskette sehen, mit der das Innenministerium "Inverkehrbringen" auf den privaten Verkauf ausdehnt 8o

  • Das steht in dem von Dir genanntem Dokument. Punkt 2.3 "Inverkehrbringen"

    Seite C 272/19 unten!

    Egun ist kein Händler, sondern Vermittler!

    Meine Aussage bezog sich aber auf Händler!

    Das BMI hat wohl die Gelegenheit genutzt, die Definition des "Inverkehrbringens" für sich zu interpretieren, um die Dekos zu verbannen!

    Hat ja auch niemand groß widersprochen! Salamitaktik!

    Viele Grüße

    Thorsten

    Einmal editiert, zuletzt von Bastelfreak (3. März 2017 um 13:53)

  • Ach so, ja. Ist alles so klein auf dem Handy. Online Handel (sieht Fußnoten!) ist also auch Inverkehrbringen, das ist klar. Damit ist aber auch der gewerbliche Anbieter gemeint. Außer ZIB, die sind irgendwas anderes. ... 8|
    Und Privatverkäufer sind doof, denen kann man was vom Pferd erzählen :thumbup:

  • DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2403 DER KOMMISSION
    vom 15. Dezember 2015
    zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die
    gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden


    (9)
    In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung
    deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche
    Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.

  • das sicherheitsrisiko ging nicht von unseren deutschen dekos aus. es waren diese aus slowenien usw. hergestellten salut-ak und salut pistolen. da war doch nur ein bolzen im lauf und aus die maus...und für diesen pfusch müssen nun alle bluten :thumbdown: wenn ich schon eu-lese wird mir übel! was dieser kommision wohl noch alles einfallen wird ?( deutschland sagt natürlich immer,oh eine gute idee...das machen wir und das schaffen wir <X ohne irgendwelche einwände oder bedenken schickt unsere regierung ihr volk deshalb immer weiter an die armutsgrenze. der ganze eu-mist geht doch nur an den geldbeutel der kleinen <X

  • Kann man das .pdf erkennen? Scheinbar ist beim Internethandel von privat zu privat noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der genannte Ausschuß des Bundestages will das weiter erlauben, die Grünen sind damit nicht einverstanden und haben deswegen diese Anfrage gestellt. Also abwarten.

    Damit sind die Grünen nicht einverstanden:

    "Der Rat für Justiz und Inneres hat am 10. Juni 2016 eine Allgemeine Ausrichtung verabschiedete, die wesentliche
    Teile des ursprünglichen Kommissionsvorschlags zurücknimmt. So sollen ....-/-..., deaktivierte Feuerwaffen
    lediglich meldepflichtig werden und der Internethandel für Privatpersonen weiterhin möglich bleiben."

    Was für ein rumgeeiere.... <X für Altmetall als Briefbeschwerer.....
    Meldepflicht von mir aus gerne, das macht die Welt sicherer als jeder weitere Schweißpunkt!

  • Betrifft eine Waffe von ZIB Militaria OHNE BKA Raute. Vielleicht könnt Ihr ja helfen. Was ist mit Dekowaffen demilitarisert nach Kriegswaffenkontrollgesetz vor 8.4.16, also korrekt nach deutschem Recht deaktiviert worden sind und im Inland verbleiben? Diese Waffen haben ja häufig keine BKA Raute, sondern ein deutsches Zertifikat. Haben die nun auch Bestandsschutz, solange sie nicht verkauft werden?

    Keiner hat da anscheinend eine gescheite Antwort parat - ausser bei denen mit Raute - da ist der Fall mit dem Bestandsschutz recht eindeutig.

    Habe das jetzt schon in drei verschiedenen Threads gepostet und will hier nicht rumspammen.

    Wer weiß dazu was?

    Danke und Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von peter70 (14. März 2017 um 18:31)

  • Betrifft eine Waffe von ZIB Militaria OHNE BKA Raute. Vielleicht könnt Ihr ja helfen. Was ist mit Dekowaffen demilitarisert nach Kriegswaffenkontrollgesetz vor 8.4.16, also korrekt nach deutschem Recht deaktiviert worden sind und im Inland verbleiben? Diese Waffen haben ja häufig keine BKA Raute, sondern ein deutsches Zertifikat. Haben die nun auch Bestandsschutz, solange sie nicht verkauft werden?

    Keiner hat da anscheinend eine geschite Antort parat - ausser bei denen mit Raute - da ist der Fall mit dem Bestandsschutz recht eindeutig.

    Habe das jetzt schon in drei verschiedenen Threads gepostet und will hier nicht rumspammen.

    Wer weiß dazu was?

    Danke und Gruß

    das weiß der geier ;( auf jeden fall macht es keinen spaß mehr und die freude an den stücken ist irgendwie verflogen...

  • Aktuell gelten für den Besitz die bisherigen Vorschriften.

    Beispielhaft hier was über verschiedenen Phasen (Nein, nicht alle + nicht im Detail)
    Dekoumbauten ohne BKA-Stempel

    Näheres für zukünftig erlaubten Umgang mit Altbesitz wird erst eine Durchführungsverordnung des Innenministeriums bringen.

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf
    Erweiterte Suche nach dem Begriff unbrauchbar bringt 77 Treffer.

    Einzelfallprognosen über Inhalte und Umsetzung zukünftiger Rechtsnormen sind Traumtänzerei.

    Andreas

  • Vielen Dank für Deine Antwort, Andreas.

    Genau dieses Dokument des Bundestages vom 20.02.2017 hatte ich zuvor auch gelesen bzw. hier in einem anderen Thread zitiert und daher "...sind bisherige Unbrauchbarmachungsatteste nur noch eingeschränkt als Legitimationsgrundlage für den Umgang gültig: Sie rechtfertigen lediglich die Fortsetzung des (Eigen-)Besitzes"

    UND ABER! - Du hast recht -> "Inhalte und Umsetzung zukünftiger Rechtsnormen sind Traumtänzerei"

    Ich erfreue mich jetzt erstmal am istzustand.


    Gruß


    Peter

  • ZIB hatte bis vor ein paar Tagen noch einiges an Altbestand mit BKA Abnahme im Shop, jetzt jedoch nicht mehr.

    Weiß jemand was da los ist?

    Abverkauft kann ich mir nicht vorstellen, es waren zuletzt noch knapp 1000 1928A1 und an die 700 PPsh43 gelistet.

    Vielleicht raus genommen wegen unklarer Rechtslage? Gibts da was Neues?

    "Früher war alles runder."

  • moin. ich würde ja gerne zu zuib nach hamburg, aber ich fürchte da um mein herz, das das den besuch nicht mitmacht.

    schon diese riesenlagerfotos waren ja der hammer,

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich war 3x da. Das ist nur ein Bruchteil von den Regalen. Stelle Dir alle Arnold Schwarzenegger-Rambo-Filme mit Waffenläden und Lagern vor und multipliziere mit 10. Da kann man locker den ganzen Tag verbringen. Dummerweise findet man da immer noch was, was dann im "Einkaufskorb" landet. Bzw auf dem Haufen. ;)

    Da gibt es 3x große Metallkontainer mit AKs.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play