Unbekannte Waffe: nHm Revolver

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 15.819 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. April 2019 um 11:49) ist von NHM.

  • Hallo,

    ich bin noch komplett neu hier im Forum und weiß auch nicht ob ich hier richtig bin :)
    Aber naja ich dachte mir vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Und zwar habe ich einen alten Revolver (ich vermute Gas/Schreckschuss) und ich habe keinerlei Informationen zu diesem.
    Nur eins und zwar steht auf den Griffschalen nHm.
    Kann mir hier jemand sagen was das für eine Waffe ist?
    Ich hänge hier auch noch mal Bilder an :) (Sorry für die Qualli)

    Und noch eine kleine frage zu dem Haenel Sportmodell 33 und zwar konnte ich auf der Waffe kein F/PTB zeichen finden was eventuell am alter der waffe liegt ;) aber mich würde natürlich dennoch interessieren ob mir jemand sagen kann wie viel Joul das ding hat :)


    MFG
    Steve M.

  • Hallo

    und herzlich willkommen.

    Der Revolver stammt von der Fa. Nanno Hübenbecker aus Mölln und müsste das Kaliber 9mmR haben, Es ist also eine SSW.

    Schau mal bitte ob da eine PTB Nr. eingestanzt ist, wahrscheinlich 107-69


    Nachtrag: Kannst du mal ein Foto von der linken Seite machen?

  • Wenn auf dem Revolver kein PTB-Zeichen im Kreis vorhanden ist, handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe. Sie muss also auf einer Waffenbesitzkarte (WBK grün) eingetaregn sein. Wenn nicht, ist die illegal. Das ist unabhängig davon, ob das Eisen scharf schießen könnte oder es um einen Schreckschussrevolver handelt.
    Daher wäre es schon wichtig, ob ein PTB Zeichen zu finden ist.

    Zur Haenel - diese Druckluftwaffen stammen aus der ehemaligen DDR und sind frei. Sie erreichen aber bei weitem nicht die Grenze normaler F-Waffen, die bis 7,5 Joule frei wären. Rechne da mit um die 4 Joule.

  • FloppyK, jetzt hast du ihn vergrämt, der hat das "erlaubnispflichtig" gelesen :D

    Die Firma existiert m.W. seit 1980 nicht mehr. Die haben SSW mit und ohne PTB-Zulassung gebaut und zwar als S- und G- Modelle, also Ausschuß oben auf dem Lauf ("S") und Ausschuß an der Mündung ("G")

    Es gab auch ein achtschüssiges Modell im Kaliber .22lfB Knall:


    Edit: Ergänzung

    Einmal editiert, zuletzt von JochenOWL (9. März 2016 um 00:21)

  • Ok mit so vielen und schnellen Antworten habe ich wirklich nicht gerechnet :D

    Danke schon mal an alle für die Antworten. :)
    Erstmal ja ich bin aus Deutschland ;)

    Und jetzt erst mal zu der Geschichte woher die Waffen kommen.
    Es gab einen kürzlichen Todesfall in der Familie weshalb die Waffen Erbwaffen sind und ja ich weiß das ich die Waffen melden muss und ich werde das auch innerhalb der frist tun.
    Ich habe folgende Waffen:

    1. Haenel Sportmodell 33 = Luftgewehr
    2. L.G.Mod. Feinwerkbau 300 Cal 4.5/177 = Luftgewehr
    3. Anschütz Cal. 22 Mag = Jagdgewehr
    4. Mauser Mod. K98 S/42 = Karabiner K98
    5. Smith & Wesson 38 Special CTG Revolver = Revolver
    6. Röhm RG 69 Kal 9mm KNALL = Schreckschuss Revolver
    7. Diana = Luftgewehr
    8. Diana = Luftpistole

    9. nHm = Gas/Schreckschuss Revolver?


    Ich weiß eigentlich bei allen Waffen (Jetzt auch bei der Haenel) was sie sind und ob ich eine WPK brauche oder ob sie frei ab 18 sind.
    Aber ich würde noch gerne wissen ob ihr mir bei den Waffen 3, 4 und 5 (eventuell 9) eine WPK Empfehlt oder ob sich das für die nicht lohnt. (da ja auch eine Sicherung für jede Waffe nötig wäre, sind die kosten es wert?)


    Jetzt zu dem nHm Revolver noch mal:
    Ich konnte kein Zeichen oder Zahlen finden.
    Die Waffe ist aber auch alt und könnte es nicht sein das sie vor der Pflicht des PTB Zeichens hergestellt wurde?
    Sollte ich beim Büchsenmacher die Waffe vorstellen und ihn urteilen lassen?
    Wie sollte ich sie am besten transportieren? Einfach im unauffälligen Karton ohne Munition?


    Wisst ihr eventuell auch was ist wenn die Waffen nicht oder in einem Abgelaufenen WPK eingetragen ist (von dem verstorbenen)?
    Darf ich die Waffen dann überhaupt in einen neuen WPK eintragen lassen? (Sie sind ja eigentlich nicht so richtig illegal)


    Ich hoffe habe nichts vergessen :)



    (Auf dem dritten Bild sieht man leider nicht wirklich etwas aber dort sind noch zwei Sachen eingraviert 1.DeutscherAdler 2.Ein Blatt einer Eiche)

    MFG
    Steve M.

  • 1,2,6,7,8 sind frei ab 18.

    Bei 7 und 8 wäre ein Bild oder eine Modellbezeichnung sinnvoll.
    Wenn keinerlei drauf sind, dann sind sie auf jeden Fall alt genug, um frei zu sein.


    Die freien Waffen AUF KEINEN FALL versuchen anzumelden!
    Es könnte sein, dass die Behörde versucht, dir den Besitz auszureden!


    Bei den nicht freien Waffen einen Büchsenmacher kontaktieren, er soll vorbeikommen, sie begutachten und an sich nehmen zur Aufbewahrung bis zur weiteren Klärung.
    Du darfst sie auf keinen Fall transportieren!

    Da anscheinend bisher keine WBK vorhanden war, ist es ziemlich unmöglich, sie zu behalten.
    Falls du keine WBK besitzt (gehe ich nicht von aus), ist es noch schwieriger.


    Stefan

  • Ok Danke :)
    Bei den Diana's weiß ich das sie unter 7.5 Joul sind :)
    Nur die 3, 4,5 und eventuell die 9 sind nur mit WPK erlaubt aber würde sich das bei den Waffen lohnen? Da wie oben gesagt es sich ja vielleicht nicht lohnt?

    MFG
    Steve M.


  • Es gab einen kürzlichen Todesfall in der Familie weshalb die Waffen Erbwaffen sind und ja ich weiß das ich die Waffen melden muss und ich werde das auch innerhalb der frist tun.
    Ich habe folgende Waffen:


    Es gibt keine Frist. Wer Kenntniss von Waffen als Finder, Erbe usw. hat und diese in Besitz nimmt, muss unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Behörde machen. Siehe § 37 WaffG.
    Erst später ergibt ja durch die Erbfolge und ggf. des Erbscheines (vom Amtsgericht) wer Erbe dieser Waffen ist. Derjenige kann dann ohne WSK innerhalb von 4 Wochen eine Erben-WBK beantragen (§ 20 WaffG). Diese wird aber ohne Munitionserwerb ausgestellt und die Waffen werden mit einem Sperrelement versehen. Kann man als Jäger oder Sportschütze ein Bedürfnis belegen, können die Waffe(n) ohne Auflagen in vorhandene WBK's eingetragen werden.
    Generell können nur legale Waffen geerbt werden. Dazu muss der Erblasser eine WBK haben. Ist die nicht aufzufinden, kann aber die örtliche Behörde Auskunft geben, ob eine WBK ausgestellt wurde und kennt auch alle Eintragungen. Für das Erbe ist es egal, mit welchem Bedürfnis der Erblasser die Waffen im Besitz hatte. Passenderweise sollte der Waffenschrank mit übernommen werden, da die Pflicht der sicheren Einlagerung erhalten bleibt.

  • Ist den geregelt, vielleicht durch Testament, wer die Waffen erbt?

    Nochmal zur Pos.9 dem nHm-Revolver. Du findest da also kein Zeichen, was so :ptb: aussieht?

    Schau mal bitte nach, wieviele Kammern die Trommel hat und welchen Durchmesser die Kammern ca. haben. Er könnte nämlich das Kaliber .22lfB Knall haben und da gab es einige ohne PTB-Zulassung

  • Ok aber ich habe beim Amt nach gefragt und mir wurde gesagt das ich nach der Aussprache des Erbes 4 Wochen zeit habe um die Waffen zu melden.
    Was stimmt den nun?


    Meldung unverzüglich, nach Bekanntgabe bzw. Regelung des Erbes 4 Wochen zur Beantragung des Waffenerbes.
    Eigentlich ist es üblich, dass die Behörde die Waffen vorerst abholt und bis zur Klärung des Erbes in Verwahrung nimmt. Oder sie nimmt beide Schlüssel des Waffenschrankes.

    Nachtrag: Ich würde ein Brief an die Behörde verfassen mit sinngemäß folgendem Inhalt:
    Hiermit zeige ich einen Waffenfund gemäß § 37 WaffG meines verstorbenen .... an. Es sind erlaubnispflichtige Waffen und freie Waffen aufgefunden worden.
    Nach Bekanntgabe der Erbfolge werden für alle Waffen gemäß § 20 WaffG eine Erben-WBK beantragt.

    Die Behörde müsste dann eigentlich einen Besuch abstatten. Auf keinen Fall selbst die Waffen zur Behörde od. Polizei bringen.

    Hinweis: Dennoch ist das teuer. Wenn die Behörde ein Sperrelement anordenet - was wahrscheinlich ist - könnten Kosten von etwa 150 - 200 € pro Lauf auf den Erben zukommen. Wenn man Pech hat, entspricht der alte Waffenschrank keinerlei heute gültige Normen. Dann muss man diesen auch entsprechend tauschen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (9. März 2016 um 12:53)

  • Jaein meine Mutter und ihr Bruder erben alles Hälfte Hälfte doch ihr Bruder möchte keine der Waffen haben wodurch es auf meine Mutter geht.
    Ich kümmere mich aber um das ganze da meine Mutter noch weniger Ahnung und zeit dafür hart :)
    Ja es ist definitiv kein zeichen vorhanden.
    Wegen der Trommel schaue ich noch mal bin aber momentan nicht im Erbhaus wo die Waffen im Waffenschrank sind.

    Ok die Behörde hat sich gar nicht gemeldet und der WPK des verstorbenen ist ja wie schon gesagt abgelaufen weshalb es schon komisch ist das die Behörde das wohl gar nicht interessiert :D

  • Ok die Behörde hat sich gar nicht gemeldet und der WPK des verstorbenen ist ja wie schon gesagt abgelaufen weshalb es schon komisch ist das die Behörde das wohl gar nicht interessiert :D


    Die frühere Befristung der WBK's ist ersatzlos entfallen. Sie behalten ihre Gültigkeit. Aber dann hast du ja nun eine Möglichkeit welche Waffen ordnungsgemäß gemeldet sind.

    (Anmerkung: Waffen-Besitz-Karte)

  • Wie Floppyk richtig schreibt, müssen die Waffen unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.

    Du hast da also "nur" angerufen und man hat dir dort gesagt, du hättest nach der Testamenteröffnung vier Wochen Zeit zur Anmeldung?

    Das wundert mich, denn das ist so nicht üblich. Normalerweise erfolgt zuerst die Meldung bei der Behörde. Die entscheidet dann, ob sie die Waffen in Verwahrung nimmt oder auf andere Weise unbefugten Zugriff verhindert (Schlüssel des Waffenschrankes einziehen, Waffenschrank versiegeln). Die Vier-Wochen-Frist zur Beantragung einer Erben-WBK beginnt am Tage, der Testamentseröffnung.

    Damit man DIR keinen Vorwurf aus einer Fristversäumnis machen kann, musst DU (evtl. mit Vollmacht deiner Mutter/deines Onkels) die Waffen der Behörde melden. Dann hast du (vorerst) deine Pflicht erfüllt.

    Einmal editiert, zuletzt von JochenOWL (9. März 2016 um 13:06)

  • Ok ich werde mich darum dann noch mal kümmern Danke.
    Es ist sowieso komisch weil die WPK die vorhanden ist abgelaufen ist und die behörde sich bei meinem Opa nicht gemeldet hat denn die WPK ist ja abgelaufen und zwar schon lange wodurch die Waffen Illegal sind.
    Aber naja ist ja egal werde mich bei der Behörde dann melden.

    Wie sieht es nun mit dem Transport aus? Darf ich die Waffen (Egal ob ab 18 oder mit WPK) irgend wie zum Büchsenmacher bringen? Damit der sie sich anguckt und schaut ob sich das übernehmen der Waffe lohnt.

    Wegen dem nHm Revolver melde ich mich nachher noch mal :)