Unbekannte Waffe: nHm Revolver

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 15.862 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. April 2019 um 11:49) ist von NHM.

  • Es ist sowieso komisch weil die WPK die vorhanden ist abgelaufen ist und die behörde sich bei meinem Opa nicht gemeldet hat denn die WPK ist ja abgelaufen und zwar schon lange wodurch die Waffen Illegal sind.

    Wie sieht es nun mit dem Transport aus? Darf ich die Waffen (Egal ob ab 18 oder mit WPK) irgend wie zum Büchsenmacher bringen? Damit der sie sich anguckt und schaut ob sich das übernehmen der Waffe lohnt.


    Liest du meine Antworten?
    WBK heisst das Papierstück
    Die Befristung aller WBK's ist aufgehoben worden und nach wie vor gültig.
    Keine Selbsttransporte erlaubnispflichtiger Waffen!! Dazu hast du keine Erlaubnis.

  • Ich lese alles ich wollte nur nochmal sagen das der Behörde das hier wohl alles egal ist aber ich werde das dann mit der schon klären.
    Danke für die Antworten :)

    Der Behörde wird das nicht egal sein. Spätestens dann, wenn Du/ihr Fristen nicht einhaltet oder unbefugterweise Waffen transportiert, werden die sich schon melden....

  • Ja aber wieso haben sie sich nicht gemeldet wenn sie genau wissen das der WPK nicht verlängert wurde?
    Sie habe sich nicht gemeldet obwohl der WPK hätte verlängert werden müssen.

    Aber ist ja auch schnurzpiepe :) Möchte jetzt hier nicht undankbar euch gegenüber wirken :)

    Einmal editiert, zuletzt von Steve1503 (9. März 2016 um 13:35)

  • [OT] Ich hätte so gern Floppyks Gesicht gesehen :D Steve ist bestimmt Fan von Monthy Python, werft die Waffenpesitzkarte zu poden ;^) [/OT]

    Manchmal gehen solche alten Sachen auch durch die Aktenschränke.. passiert. Dennoch bist Du leider in der Pflicht, nicht das Amt. So ist das leider meistens. Schnell gehts oft nur, wenn Du eine Rechnung zahlen musst, nicht umgekehrt ;)

    Danke und Gruß
    ysu

  • Also, du solltest wirklich das, was Floppyk und andere dir schreiben um dir zu helfen, aufmerksam lesen. Die Waffenrechtliche Erlaubnis nennt sich WBK nicht WPK.

    Die Behörde brauchte sich wegen der Verlängerung der WBK nicht zu melden, weil WBK´s inzwischen unbefristet sind.

    Habt ihr euch schon Gedanken gemacht, was zumindest mit den erlaubnispflichtigen Waffen geschehen soll?

    Hinweis: Dennoch ist das teuer. Wenn die Behörde ein Sperrelement anordenet - was wahrscheinlich ist - könnten Kosten von etwa 150 - 200 € pro Lauf auf den Erben zukommen. Wenn man Pech hat, entspricht der alte Waffenschrank keinerlei heute gültige Normen. Dann muss man diesen auch entsprechend tauschen.

    Floppyk hat recht, das kann u.U. teuer werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass ein Büchsenmacher die Waffen in Verwahrung nimmt. Das würde ja z.B. auch dann Sinn machen, wenn ihr sie nicht behalten wollt. Er könnte sie dann entweder selber ankaufen oder in eurem Auftrag verkaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von JochenOWL (9. März 2016 um 13:53)

  • Ok dazu gibt es jetzt keine Äußerung von mir nur wegen eines Schreibfehlers obwohl es klar ist das WBK gemeint ist.

    Ist den geregelt, vielleicht durch Testament, wer die Waffen erbt?

    Nochmal zur Pos.9 dem nHm-Revolver. Du findest da also kein Zeichen, was so :ptb: aussieht?

    Schau mal bitte nach, wieviele Kammern die Trommel hat und welchen Durchmesser die Kammern ca. haben. Er könnte nämlich das Kaliber .22lfB Knall haben und da gab es einige ohne PTB-Zulassung

    Es sind 8 Kammern.
    Durchmesser ca. 6mm konnte leider nicht perfekt nachmessen.

  • Dann ist es klar. Der Revolver hat das Kaliber .22lfB Knall und hat keine PTB-Zulassung. Das bedeutet, dass er eine erlaubnispflichtige Waffe ist, die auf einer grünen WBK eingetragen sein muss. Eine fehlende Eintragung (von der ich fast ausgehe) ist illegal und somit strafbar.

    Das ist natürlich nicht euer Verschulden, ihr habt ihn ja nur geerbt, könnte aber zur Folge haben, dass die Behörde die Waffe beschlagnahmt, wenn sie die anderen Waffen überprüft.

    Habt ihr denn schon überlegt, was aus den Waffen werden soll?


    Edit: Ergänzung

    Einmal editiert, zuletzt von JochenOWL (9. März 2016 um 15:45)

  • Ok dann weiß ich jetzt Bescheid vielen Dank.
    Nein wissen wir noch nicht doch es wird sich wohl nicht lohnen die Waffen für 120 Euro sichern zu lassen.
    Daher werden wir sie weggeben.

  • Habt ihr einen Büchsenmacher in der Nähe?

    Fahre da mal hin (OHNE die Waffen) und rede mit ihm oder rufe ihn an, mach einen Termin mit ihm aus, damit er sich die Waffen ansehen kann.

    Er kann die dann entweder selber ankaufen oder in eurem Auftrag verkaufen. Er kann sie aber auch in Verwahrung nehmen. Nur solltet ihr bald handeln....

  • Darf man eigentlich legal geerbte Waffen, die man nicht für eine Erben-WBK kostenpflichtig sichern lassen will, über einen Büchsenmacher verkaufen?

  • Die freien Waffen AUF KEINEN FALL versuchen anzumelden!
    Es könnte sein, dass die Behörde versucht, dir den Besitz auszureden!


    Bei den nicht freien Waffen einen Büchsenmacher kontaktieren, er soll vorbeikommen, sie begutachten und an sich nehmen zur Aufbewahrung bis zur weiteren Klärung.
    Du darfst sie auf keinen Fall transportieren!


    Stefan