Hämmerli Master – legal?

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 7.316 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Mai 2017 um 08:15) ist von Diego01.

  • Hallo zusammen,

    über die angeheiratete Familie – dort konkret einen WBK-"Inhaber" – könnte ich eine Luftpistole "Hämmerli Master" als Geschenk erhalten. Ein schönes Gerät, das wohl schon fast 40 Jahre eingemottet war und das sich meiner Meinung nach in einem sehr schönen Zustand befindet.

    Nun konnte ich an der Luftpistole kein "F im Fünfeck" feststellen. Nach dem Gesetz wäre mir als Volljährigem der Erwerb und Besitz erlaubt, wenn die Waffe vor dem 1.1.1970 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vor dem 2.4.1991 im Beitrittsgebiet in den Handel gebracht wurde. Der Waffe liegt noch ein DJWDWJ-Artikel von ca. 1968 bei, in dem die Hämmerli Master vorgestellt wird. Der derzeitige Eigentümer glaubt auch, dass er die Luftpistole zu dieser Zeit erworben hat. Jedoch verfügt er über keine Rechnung mehr.

    Hat jemand Erfahrung damit, wie man dem Wortlaut des Gesetzes in diesem Fall gerecht werden kann. Lässt sich da eventuell noch etwas über die Seriennummer nachvollziehen? Oder ist die Hämmerli Master als "Altbestand" per se anerkannt? Wenn das für mich nicht rechtssicher zu lösen wäre, würde ich wohl schweren Herzens von diesem Geschenk Abstand nehmen müssen. ;(

    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit solchen Fällen und kann mich daran teilhaben lassen.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

    Hier ist das gute Stück:

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (6. März 2016 um 20:31)

  • Wenn diese (!) Waffe vor 1970 in den Handel gebracht wurde, ist sie auch ohne F frei zu erwerben. Aber daran denken, das gilt nicht für einen Waffentyp, sondern für diese Waffe. Das schreibe ich wegen des Artikels, der zumindest belegt, dass dieser Waffentyp vor diesem Datum erhältlich war - wenn da nichts Gegenteiliges drin steht.

  • Man sagt die Unterlagen von Hämmerli seien alle verloren gegangen.
    Selbst wenn die Seriennummer nach 1970 wäre, niemand kann das Gegenteil beweisen.
    Eine Master mir F ist mir noch nie persönlich begegnet. Soll es aber geben. Selbst in muzzle de ist das F nachträglich gestempelt.
    Ist das eine Antwort mir der es sich leben lässt?
    Bis wann die Master gebaut wurde weiss ich nicht.

    Ich würde aber im Schützenverein testen lassen wieviel Joule sie hat.
    Und falls das mehr als 7,5 Joule sind, niemals zugeben sie zuhause geschossen zu haben. Das wäre dann nämlich verboten.
    Alles klar?
    Dem Erwerb steht somit nichts im Wege.

    Wieso ist eigentlich die Laufklammer in der Packung?

    Es ist noch anzumerken daß ich meine Hämmerli vor ein paar Jahren in egun geschossen habe.
    Für ca 50 bis 80 Euro.
    Momentan gehen die von 80 bis 200 Euro weg, je nach Zubehör und Griff.
    Eigentlich kaum zu verstehen.
    Aber eine noch besser verarbeitete Pistole habe ich noch nie gesehen, mit Ausnahme der Korth Revolver vielleicht.

    Wenn der Ladestift hängt bitte keine Gewalt anwenden.
    Dann muss der Griff nur vorsichtig gelockert werden. Aber das hat man schnell raus.
    Eventuell ist auch nur der Laufmantel verrutscht. Siehe Laufklammer.

  • Nach dem Gesetz wäre mir als Volljährigem der Erwerb und Besitz erlaubt, wenn die Waffe vor dem 1.1.1970 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vor dem 2.4.1991 im Beitrittsgebiet in den Handel gebracht wurde.

    Das kann man oft so lesen, selbst auf Seiten von Waffenhändlern und Behörden, ist aber trotzdem nicht korrekt.
    Im Waffengesetz steht:

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    ......
    1.2
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung
    finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem
    2. April 1991 hergestellt
    und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel
    gebracht worden sind;

    Die Klausel "vor dem 1. Januar 1970" enthält keine Einschränkung, wo das Gerät hergestellt bzw in den Handel gebracht wurde.

  • Einfach mal ganz unten auf dem Prospekt das 1965 bemerken ;)

    Da wie besagt die Unterlagen fast alle wech sind wird da wohl keiner ein Fass aufmachen selbst wenn sie von 1971 ist

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Hallo zusammen,

    Floppy
    Danke für die Klarstellung. Das DWJ 772 (wohl aus Oktober 1968 ) ist immerhin ein Anhaltspunkt.

    @Bürklammer
    Herzlichen Dank für die Infos. Soweit ich das richtig erinnere, hat der Eigentümer die originale Laufklammer gegen eine Laufbeschwerung ausgetauscht, weshalb erstere im Karton beiliegt.

    Eastwood
    Dir auch vielen dank für die Richtigstellung. Tatsächlich hatte ich den Text per Copy & Paste von einer Waffenbehörde verarbeitet. Wie der Jurist zu sagen weiß: "Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung." :whistling:

    @Webster
    Sei bedankt. Es ergibt sich auch aus der Original-Bedienungsanleitung, dass die Luftpistole seinerzeit von der "Hämmerli Jagd- und Sportwaffenfabrik GmbH, 7897 Tiengen/Hochrhein (Deutschland) " hergestellt und vertrieben wurde. Ein guter Anhaltspunkt.

    @ German-Redneck
    Danke für den Hinweis.

    Ich werde den Eigentümer zur völligen Sicherheit bitten, doch noch einmal seine alten Rechnungsordner zu wälzen. Vielleicht taucht ja wider Erwarten doch noch etwas auf.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (6. März 2016 um 20:35)

  • Es ist völlig unstrittig. Die sind frei.
    Die nach 70 verkauften wurden mit F versehen.
    Mündungsgeschwindigkeit ist relativ gering. Unter 120m/s.
    Also weit weg von den 7,5 Joule und somit konnten die auch
    nach 70 ohne Bedenken unverändert verkauft werden.

    Gruß Klaus

  • Dann sind es halt 120 m/sec. :^)


    Nun hat mich der Umrechnungsehrgeiz einmal gepackt. Ist es richtig, dass es auf Grundlage eines Standard-Diabolo und der von Klaus angegebenen Mündungsgeschwindigkeit 3,6 Joule sind?

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

  • Ja, stimmt exakt.


    Danke, Floppy. Ein Hoch auf die Internet-Suchmaschine, mit deren Hilfe selbst ein blindes Huhn auch einmal ein Ei findet. 8o

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

  • Nachtrag - man muss wissen, dass ein 4,5 mm Standard-Dia ca. 0,5 g wiegt.
    Es gibt viele Umrechnungsrechner. Dabei aber auf die Einheiten aufpassen. Dummerweise hat das vielverbreitete "Grain" eine ähnliche Abkürzung, wie das Gramm. Aber der Unterschied ist groß.
    1 g = 15,432 grain
    1 grain = 0,0648 g

  • Hi,
    ich bin mir völlig sicher, das auf der Rückseite der Zielkarte mit der Seriennummer das Datum handschriftlich oder per Datumsstempel ist. Das dann gut aufheben, da es beweist wann sie gebaut wurde. Wird bestimmt 1967/68 gewesen sein, womit sie mir Sicherheit innerhalb des zeitlichen Rahmens vor 1970 verkauft wurde. Schau mal nach... ;^)

    Was ja hier von vielen Mitgliedern, und leider auch im echten Leben von Beamten permanent ignoriert wird, ist das sie ständig rechtswidrige Beweislastumkehr betreiben.

    Wenn also eine Pistole von 1966 bis 1972 gebaut wurde, muss man Dir beweisen das sie nach dem Stichtag gebaut/ eingeführt etc. wurde, nicht umgekehrt, . Man muss Dir also beweisen das sie illegal vertrieben und über Jahrzehnte verborgen wurde. Was jedem gesunden Menschenverstand, bei einem 3 Joule Sportgerät, widerspricht. Man könnte von einem Beweis des ersten Anscheins sprechen. Den kann man auch für eine Unschuld zitieren, nicht nur um jemanden zu beschuldigen.

    Leider lassen das ja alle Bürger mit sich machen, vor allem die Polizei und Staatsanwaltschaft glauben ja ständig so vorgehen zu können. "Also ein wenig müssen Sie uns schon helfen, Ihre Unschuld zu beweisen" kommt sicher jedem bekannt vor. Ich höre schon die Polizisten aus dem Forum jammern, das dies doch gar nicht so sei. Statt aber sauber "auch Unschuld!" zu ermitteln, kittet man aus angeblicher Zeitnot und Arbeitsüberlastung dem am besten passenden etwas an, der kann ja dann, auf eigene Kosten selber beweisen, das er unschuldig ist. Kann er das nicht bezahlen oder will er das nicht, weil er es dem Gesetz nach ja gar nicht muss, wird er halt verknackt und die Statistik stimmt. Wenn nicht für die Tat, dann für unkooperatives Verhalten. Wird das Verfahren eingestellt, bleibt der Beschuldigte auf den Kosten sitzen. Ist ja eh nur ein wertloser Bürger. So wird aus einem erfundenen Verdacht dann ganz schnell ein Beweis konstruiert.
    In einem Land, wo der schuldige Bürger auch eine erhebliche Einnahmequelle für den Staat bedeutet, wird so schnell aus den Vorgaben im Haushalt ein Druck zum Verteilen auch ungerechtfertigter Strafen aufgebaut.

    Also, sieh mal nach, die Schießkarten haben immer ein Datum, die Seriennummer ist ja auch drauf. Sonst such noch mal mit der Lupe das gerät ab, vielleicht ist das F ja nur unleserlich und ein netter Büchsenmacher (Deines WBK Bekannten z.B.) stempelt im Ramen einer Instandsetzung mal kurz nach?

    Ich erwerbe nur gestempelte Sachen, da bin ich, auch wenn ich nicht weis wer wann den Stempel gemacht hat, auf der legalen Seite. Meine Zeit ist mir zu kostbar um mich wegen so einem Gerät mit Amok laufenden Beamten zu streiten, ob der Katalog, die Rechnung oder sonst was ein Ersatz für ein dummes "F" im Fünfeck ist.

    So viel ist das "Geschenk" dann auch nicht wert. Spätestens, wenn der Nachbar dich im Keller plinken hört, bist Du sonst dran.

    Gruß!

  • Hallo Trifftnienix,

    vielen Dank für Deine Infos und Anregungen. Die kleine Zielkarte mit der Seriennummer ist satt mit der Styropor-Einlage verklebt. Vielleicht schaffe ich es, sie vorsichtig zu lösen und einmal einen Blick hinten drauf zu werfen.

    Im Übrigen fällt mein Blick auf die Beamtenschaft nicht ganz so pessimistisch aus. Aber das ist ja auch immer eine Sache des persönlichen Erlebens.

    Viele Grüße vom tumben

    Trompeter

    P.S.: Und ja, es soll nicht nur ein "Geschenk", sondern wirklich ein Geschenk sein.

  • Da es ja hier einige gibt die eine Master besitzen hier meine Frage....
    Ich habe meine Master vor langer Zeit zerlegt, die Waffe hatte ich als defekt gekauft und beim zerlegen festgestellt das da mal was sehr feucht geworden war...
    Hatte ich eigentlich alles in den Griff bekommen lediglich die Kugel im Ventil gefiel mir nicht so richtig.
    Die Habe ich dann mit in die Arbeit genommen um zu schauen ob wir da was passendes da haben.
    Hatten wir wohl nicht..... aber schlimmer die Kugel ist weg, keine Ahnung wo ich das Teil gelassen habe ;(

    Kann mir wer weiter Helfen ? und mir sagen welchen Durchmesser die Kugel im Ventil haben muss ?
    Gruß
    Jörg

  • Kann dir meine gerne zuschicken - dann könntest du gleich noch etwas dichten . . . :thumbup:
    Antwort wie immer gerne per Mail - schönes WE noch . . . 8)