Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 12.545 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. November 2017 um 12:25) ist von Sagt. Iceman.

  • Meine Wunschwaffe wäre eine 906 mit doppelreihigem Magazin, also mit 11 statt mit 6 Schuss! *träum*

    Nimm doch 2, eine rechts, eine links, so possierlich wie die ist wäre das eine ganz neue Erfahrung

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Da steht nur das die Beschussämter das dürfen. Das war notwendig weil Behörden
    keine Leistungen anbieten dürfen wenn Sie nicht gesetzlich dazu ermächtigt sind.

    Das schränkt Büchsenmacher in keiner Weise ein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Beschuss V § 11 (6)

    " (6) Für Schusswaffen, die nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 des Waffengesetzes anzuzeigen sind und deren Geschossen eine Bewegungsenergie von höchstens 7,5 Joule erteilt wird, ist eine Messung der Bewegungsenergie nach Anlage VI durchzuführen. Die Messung kann bei einem Beschussamt beantragt werden oder durch den Antragsteller mit einer kalibrierten Geschossgeschwindigkeitsmessanlage selbst durchgeführt werden. Es sind der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt fünf Messprotokolle und ein Hinterlegungsmuster, das aus der Serie der Prüfgegenstände ausgewählt werden muss, einzureichen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bestätigt die Anzeige und nach bestandener Prüfung die Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach Anlage II Abbildung 10. Soweit es sich um Einzelstücke handelt, das heißt sofern nicht mehr als drei Stücke eines bestimmten Modells hergestellt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, die nicht das Kennzeichen nach Anlage II Abbildung 10 tragen, können von einem Beschussamt auf Antrag mit diesem Kennzeichen versehen werden. Dabei müssen die Beschussämter das Ortszeichen nach Anlage II Abbildung 3 zusätzlich auf der Schusswaffe anbringen."


    Die Frage ist eher wo steht, das ein BüMa das noch selbständig darf.
    In der Beschuss Verordnung jedenfalls nicht.
    Da sind explizit nur mehr die Beschussämter bei Einzelabnahmen als berechtigt genannt... .

    Über andere Infos bin ich immer dankbar NC9210.

    es geht nur um Waffen die Gewerblich als Serie verkauft werden nicht um einzelne die vom Bü umgebaut werden!

  • Sagt mir doch Einfach bitte WO definiert ist, das ein BüMa noch ein F vergeben darf.
    Das würde mich und mit Sicherheit auch einige Andere brennend interessieren.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Dreh die Frage mal um. Wo steht daß er es nicht darf?
    Und was nicht ausdrücklich verboten ist = erlaubt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich werde jetzt nicht die Rechtsgrundlagen heraussuchen, die belegen, das behördliche Abnahmezeichen nur durch Berechtigte aufgebracht werden dürfen... .

    Gegenfrage:
    Darfst Du Deiner Argumentation nach das F nicht gleich selbst stempeln?

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    3 Mal editiert, zuletzt von Bad.Boy (11. November 2017 um 01:00)

  • Gegenfrage:
    Darfst Du Deiner Argumentation nach das F nicht gleich selbst stempeln?

    Nein darfst du nicht, der Büchsi darf es dennoch. Er ist berechtigt Wesentliche Teile einer Waffe zu bearbeiten und zu ändern du nicht.

    Edit:
    Du kannst wenn dir eine Waffe gefällt die es nur im Ausland gibt vom Büchsi importieren lassen der darf sie auf 7,5 Drosseln und ihr ein :F: verpassen.

  • Das :F: ist kein Abnahmezeichen. Es ist lediglich eine
    Kennzeichnung. So ähnlich wie das CE-Zeichen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nein darfst du nicht, der Büchsi darf es dennoch. Er ist berechtigt Wesentliche Teile einer Waffe zu bearbeiten und zu ändern du nicht.
    Edit:
    Du kannst wenn dir eine Waffe gefällt die es nur im Ausland gibt vom Büchsi importieren lassen der darf sie auf 7,5 Drosseln und ihr ein :F: verpassen.

    so ist es und er muss es nicht bei einem Einzelstück zum Beschuss geben!

    Er haftet automatisch sobald er sein Kürzel einschlägt, dadurch zählt die Waffe so woe wenn er eine selber baut!

  • Meine Traumwaffe wäre ein halbautomatischer Einzelwinkelrepetierer, mit Spannungsbeschleuniger und Fluxkompensator.
    Natürlich komplett aus bestem 420er Stahl-Polymerverbund und tacticoolen Griffen. 8o

  • Der Fluxkompensator macht es möglich.
    Durch die Zeitverschiebung ist die gemessene V0
    immer unter 25m/s :)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ja, darf er.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ein schönes SMLE mit richtigem Kammerstängel, Holzschaft, gezogenem Lauf und 7,5J. Und Trageriemen. Oder ein Gewehr 98 mit gleichen Spezifikationen.

    Das sag ich schon seit Jahren... Und dann kommen die Hersteller immer mit so Plastebombern und komischen Pumphebeln...
    der jugendliche Abenteurer ist als potentieller Kunde wohl wichtiger als der "ältere Sack", der aber die dickere Brieftasche hat...
    Ein klassischer Karabiner mit Co2 Antrieb, das wärs doch. Perfekt für die Sammlung und lässt sich auch noch gut schießen, dank Diabolo und gezogenem Lauf, also nicht so langweilig und pöööse wie ein Salutgewehr...

    GmbH

  • Ich bin jetzt nicht der älteste aber ich wage es mal zu sagen das es nicht nur an den jungen Leuten liegt sonderen auch an den alten bzw. an dieser miesen Wegwerfgeselschaft! Viele wollen nicht viel ausgeben aber im grundegenommen geben Sie trotzdem viel zu viel für Billigglumb aus! Mitlerweile muss man für einen gescheiten Knicker minimum 200€ bzw wenn es nicht die hw 30 ist 250-400€ ausgeben! Bei Presslüftern fang ich erst garnicht an! Wobei es da relativ gute China optionen gibt!