ne Opus alles gut.
Kommt davon wenn ich blind durch Forum stolper
Wunsch-Waffe
Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 12.603 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Nur kein Stress - es gab mal ein interessantes Programm irgendwo im Netz, da gab es allerhand zum Basteln - so... Waffenteile zum Hin- und Herschieben, da habe ich diverse Waffen konzipiert für unsere Rollenspiele - wenn es eine Waffe gäbe, die mir echt taugen könnte in der No-Limit-Klasse - dann das hier:
Das wäre ein Ding für mich - ich mag große Gewehre...
Mal zusammengeschwartet - ein paar Teile vergrößert und angepasst... das TUNGUSKA .500NE.
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@ Magnum Opus (sorry verdreht gewesen)
Schickes Ding. Erinnert mich stark an die Chippa Rhino mit dem 6" Lauf, nur besser. Geiles Teil.Im Übrigen, schön das es hier nach so langer Zeit überraschenderweise weitergeht.
Gruß an alle
Jason -
Das ist doch mal was Feines hier - gute Idee, einen was-wäre-wenn-Thread aufzumachen. Gäbe auch die fetteste H&H-Variante ever:
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Ich habe mir meine momentane Wunschwaffe heute einfach gekauft:
Mal was Neues in 4,4 mm -
Floppy?
das ist ja schon, das ist, aber sowas von
rotz frech
einfach so kaufen
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ich wünsch mir ne fx crown mit f für deutschland
Es ist so traurig wieviel schönes einem in deutschland vorenthalten wird -
Naja die Crown ist eher albern in F einfach zuviele einstellmöglichkeiten die wegfallen durch 7,5!
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ich wünsch mir ne fx crown mit f für deutschland
Es ist so traurig wieviel schönes einem in deutschland vorenthalten wirdich dachte allerdings das du einen Bü kennst dann sollte es doch kein problem seine eine F en zu lassen!
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mir gefällt das aussehen, der günstige und schnelle kaliberwechsel, die großen magazine und präzise soll sie auch sein, auch mega viel schuss pro füllung.
Alles dran auf was ich wert lege
Das geld ist das problem^^ -
ich dachte allerdings das du einen Bü kennst dann sollte es doch kein problem seine eine F en zu lassen!
Die Zeiten in denen BüMas so einfach F-en dürften sind leider schon seit Jahren vorbei.
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Ein schönes SMLE mit richtigem Kammerstängel, Holzschaft, gezogenem Lauf und 7,5J. Und Trageriemen. Oder ein Gewehr 98 mit gleichen Spezifikationen. Ausserdem wird es langsam zeit für ne realistische Querflinte.
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Die Zeiten in denen BüMas so einfach F-en dürften sind leider schon seit Jahren vorbei.
wie kommst du denn da drauf?
Kannst du das bitte begründen!Es will halt keiner mehr dafür haften!
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Das dürfte als Grund auch reichen, denke ich.
Das kann einem heutzutage nachhaltig den Tag versauen.
Also, dürfen ist wohl nicht das Problem - vielmehr das Wollen.
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Naja wenn man die Person
persönlich kennt dürfte das kein Problem sein!
Nur das Kleingeld -
Trotzdem würde ich gerne die Regelung wissen die es verbieten soll!
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Die existiert nicht.
Unsinn wird auch durch häufiges Zitieren nicht wahr. -
Die existiert nicht.
Unsinn wird auch durch häufiges Zitieren nicht wahr.Beschuss V § 11 (6)
" (6) Für Schusswaffen, die nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 des Waffengesetzes anzuzeigen sind und deren Geschossen eine Bewegungsenergie von höchstens 7,5 Joule erteilt wird, ist eine Messung der Bewegungsenergie nach Anlage VI durchzuführen. Die Messung kann bei einem Beschussamt beantragt werden oder durch den Antragsteller mit einer kalibrierten Geschossgeschwindigkeitsmessanlage selbst durchgeführt werden. Es sind der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt fünf Messprotokolle und ein Hinterlegungsmuster, das aus der Serie der Prüfgegenstände ausgewählt werden muss, einzureichen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bestätigt die Anzeige und nach bestandener Prüfung die Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach Anlage II Abbildung 10. Soweit es sich um Einzelstücke handelt, das heißt sofern nicht mehr als drei Stücke eines bestimmten Modells hergestellt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, die nicht das Kennzeichen nach Anlage II Abbildung 10 tragen, können von einem Beschussamt auf Antrag mit diesem Kennzeichen versehen werden. Dabei müssen die Beschussämter das Ortszeichen nach Anlage II Abbildung 3 zusätzlich auf der Schusswaffe anbringen."
Die Frage ist eher wo steht, das ein BüMa das noch selbständig darf.
In der Beschuss Verordnung jedenfalls nicht.
Da sind explizit nur mehr die Beschussämter bei Einzelabnahmen als berechtigt genannt... .Über andere Infos bin ich immer dankbar NC9210.
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Meine Wunschwaffe wäre eine 906 mit doppelreihigem Magazin, also mit 11 statt mit 6 Schuss! *träum*
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Meine Wunschwaffe wäre eine 906 mit doppelreihigem Magazin, also mit 11 statt mit 6 Schuss! *träum*
Wäre dann aber eine 911
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