Das Schießen mit Schwarzpulver Hinterladern

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 18.704 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2017 um 16:25) ist von Sgt_Elias.

  • ...
    Ich habe jetzt mal in meinen Pulverschein nachgeschaut. Dort steht tatsächlich drin"
    "Treibladungsmittel dürfen nur zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen oder zum Vorderladerschießen verwendet werden."
    Das dürfte sinngemäß in fast allen 27'er Erlaubnissen so stehen.

    Damit ist das Thema doch erledigt...

    Zitat

    Treibladungsmittel dürfen nur zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen...

    Und damit sind die Hinterlader ok durch die Patronenhülsen. Die sind entweder fertig aus Metall oder selbstgemacht aus Papier, wie oben bereits geschrieben wurde.

    Ich frage mich warum das erst jetzt zum Problem wird, solche Hinterlader sind doch schon seit Jahrzehnten frei und werden geschossen. Warum wird das jetzt auf einmal zum Problem?

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Und damit sind die Hinterlader ok durch die Patronenhülsen. Die sind entweder fertig aus Metall oder selbstgemacht aus Papier, wie oben bereits geschrieben wurde.


    Eben nicht. Denn die Wiederladererlaubnis bezieht sich auf Munition. Die Ladehülsen sind aber keine Munition.

    Ich frage mich warum das erst jetzt zum Problem wird, solche Hinterlader sind doch schon seit Jahrzehnten frei und werden geschossen. Warum wird das jetzt auf einmal zum Problem?


    Das frage den Themenstarter. Ich habe ja schon geschrieben, dass diese Meldung der SPI nicht aktuell ist. Dennoch eine interessante Fragestellung.

  • Naja, im Endeffekt ist es eine Art Munition, das Zündhütchen ist halt extern... :P

    Und bei so Gewehren wie dem Dreyse Zündnadelgewehr ist es richtige Munition die da selbst gebaut wird, da ist nämlich auch das Zündhütchen drin. Nur die Hülse wird halt aus Papier selbst hergestellt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Und jetzt komme ich und ich habe eine 1874 im Cal. 40-65 Win und schieße damit auf 300m auf Stahlplatte die aus sieht wie ein Schweinchen...

    Wir in Wiesbaden haben 10 x 300m Schießstände..ich weis gehört nicht hier her!!

  • Hallo allerseits,
    Ich bin über die Seite der SPI gestolpert und danach hier auf diesen Beitrag gestoßen.
    Die letzte Meldung ist nun ein Jahr alt und daher wollte ich mal nachfragen, ob sich diesbezüglich etwas geändert hat?
    Wenn man die einzelnen Beiträge hier liest merkt man, dass das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz hier eine Lücke gelassen haben, die nicht alles eindeutig klärt.

    Habe dann nochmals den SPI Beitrag gelesen, wenn man denen glauben schenkt haben sie eine Möglichkeit für ihre Mitglieder gefunden das Problem zu umgehen.

    Sicher werden sie ein Schriftstück haben, mit dem man seinen §27erSchein ändern kann, oder einen Neuen, gleich mit der richtigen vollständigen Beschreibung der genehmigten Waffen beantragen kann?
    Wenn das Sprenstoffgesetz aber eine solche Hinterlader Waffe gar nicht beinhaltet, werden die Behörden wahrscheinlich auch keinen erweiterten Eintrag machen dürfen???

    Ich habe leider momentan nur eine Böller Erlaubnis in meinem 27er und hoffe, dass ich im Februar den VL dazu getragen bekomme.

    Deshalb meine Frage:
    Was meint ihr, wie könnte man es formulieren um es richtig eingetragen zu bekommen?
    Voraussichtlich es ist eintragbar.

    Gruß
    Freudi

  • Sicher werden sie ein Schriftstück haben, mit dem man seinen §27erSchein ändern kann, oder einen Neuen, gleich mit der richtigen vollständigen Beschreibung der genehmigten Waffen beantragen kann?
    Wenn das Sprenstoffgesetz aber eine solche Hinterlader Waffe gar nicht beinhaltet, werden die Behörden wahrscheinlich auch keinen erweiterten Eintrag machen dürfen???

    Das verstehe ich nicht. Was soll das für ein Schreiben sein und was soll in dem 27'er Pulverschein geändert werden?
    Sprengstoffgesetz und Hinterladerwaffen, wie ist das gemeint?

  • Na man könnte die Behörden dazu bringen in der 27 nicht nur den Umgang mit Vorderladern rein zu schreiben sondern auch das Wort „Hinterlader mit Perkussonszündung“

  • Am einfachsten wäre es wohl, du erweiterst deinen vorhandenen 27'er mit den Themen VL + Wiederladen. Dann wäre das alles inklusive.
    Böller bleibt eben Böller, auch weil du damit kein Schwarzpulver für VL erwerben darfst.

  • Das mit der Erweiterung ist klar, Böller ist nur Böller.
    Wenn aber nirgends steht, dass mit der Genehmigung einen VL schiessen zu dürfen, auch die Hinterlader einbezogen werden, hat man im Falle eines Unfalls o.ä. sicher die Karten nicht unbedingt auf seiner Seite.

    Die Freigabe, Vorderlader ab 18 frei kaufen zu dürfen, weil das Gesetz alle Einzellader Waffen vor 1871 in einen Topf wirft, ist im Sprenstoffrecht ja nicht so, und wenn man dort nur von VL spricht, meint man es möglicherweise im Ernstfall auch so.

    Jeder der sich mit diesem Thema beschäftigt, weiß, dass man wahrscheinlich auch die Hinterlader mit dem 27er Vorderlader Schein schießen darf, aber auf welcher Rechtsgrundlage können wir uns da stützen , das ist ja die Frage???

  • Einfach nicht überlegen...

    Das hat Jahrzehntelang auch funktioniert, und auf einmal wo jemanden langweilig wird und Gesetze zerlegt und was hinein interpretiert wird, soll es auf einmal Probleme geben?

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    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.