Was war hier ungesetzlich?

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 7.300 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2016 um 16:44) ist von Floppyk.

  • Ich bin mir nicht sicher aber eventuell hat er nicht die Waffen ordnungsgemäß gelagert.
    Keine Ahnung, viel kann man aus dem Bericht ja nicht rauslesen.

  • Das dürfte mal wieder nur die halbe Wahrheit sein.
    Evtl. war die SSW und das LG im Kofferraum nicht korrekt verpackt, das währe dann ein Fall zum ermitteln.
    Futteral und Koffer nicht verschlossen. Sowas wird von Reportern mal gerne nicht erwähnt währe ja zu Lapidar.
    Also stellen wir es da als würde ermittelt weil er geschossen hat.

  • [quoteder mit einer Pistole aus der geöffneten Terrassentüre eines Anwesens schoss][/quote]

    Es war das abfeuern der SSW. Den es ist verboten. Du darfst eine SSW nicht einfach so in der öffentlichkeitg abfeuern. Offene Terrassentür und die tatsache das die Ankläger mit ihm gesprochen haben zeigt mir war sichtbar.

  • Man kennt die Sachlage ja nicht genau und weiß im Detail auch nicht die Anschuldigung. Dennoch könnten sich Passanten oder Anwohner bedroht gefühlt haben. Und das könnte die Staatsanwaltschaft interessieren. Wenn das sogar ein Offizialdelikt ist, braucht es nicht einmal die Anzeige eines Betroffenen. Da wird die Polizei automatisch tätig, das muss sie sogar.

    Ansonsten zählt auch der Balkon zum befriedeten Besitztum und dort wäre das Schießen ... erlaubt. Aber besonders hier zeigt sich mal wieder - nicht alles was prinzipiell erlaubt ist, sollte man auch tun.

  • Auf befriedeten Besitztum ist es doch ausserhalb der Ruhezeiten erlaubt, ob die Nachbarn über den Zaun gucken können oder nicht.
    Oder ist ein "Umzäuntes"? Grundstück kein Befriedetes Besitztum? ?(
    Das Passanten verunsichert sind und die Polizei rufen ist allerdings auch nachvollziehbar und die weiß ja auch nicht was passiert ist.
    Ob es nun notwendig war die Waffen zu beschlagnahmen kann ich nicht Beurteilen, aber wenn sie sich nicht so damit auskennen oder evtl. Prüfen lassen ob an der SSW oder vorallem am Lg manipuliert wurde wird halt erstmal eingezogen.
    Wobei hier wohl Sparky der Experte ist. ;)

  • Auf befriedeten Besitztum ist es doch ausserhalb der Ruhezeiten erlaubt, ob die Nachbarn über den Zaun gucken können oder nicht.


    Diese Meinung ist zwar weit verbreitet, stimmt aber nicht. Unnötiges Lärmen ist zu jeder Tages- und Nachzeit zu vermeiden. Siehe § 117 OWIG.
    Daher kann unnötiges Lärmen jeder und zu jeder Zeit zur Anzeige bringen, der sich gestört fühlt. Dann geht es nur darum, ob die Tätigkeit nun unnötig war oder halt unabwendbar. Wie man dann z.B. Rasenmähen oder das Schießen einordnen kann, darf sich jeder selbst überlegen.

  • Da wird ja jetzt "ermittelt", was da jetzt ungesetzlich war.

    ...die finden schon was.
    ...und wenn nix war, bekommst du das eben einfach nicht zurück.
    Hab ich beim Bekannten gesehen.

    Schiegermutter erzählt in der Schule der Rektorin, dass der Schwiegerson im Keller eine Waffe in der Hand hatte und damit hantiert hat.
    (Das nennt man übrigens Waffenreinigen nach dem Schießen.)
    Polizei trommels ein Einsatzkommando mit 20 Mann zusammen.
    Sie wollen ihn aus dem Haus locken.
    Er riecht den Braten.
    Bittet sie hinein und fragt worum es geht.
    Sie ziehen ihn aus dem Haus, werfen ihn zu Boden, kniehen auf ihn, fesseln ihn.
    Transporter wird heran gefahren und der Keller wird ausgeräumt, das ganze Haus wird durchsucht.
    Alles wird abtransportiert.
    Gedauert hat dann alles dann ein Jahr.
    Waffen im Wert von locker 20000 € sollten verschrottet werden obwohl nichts vorlag.
    Das Ende der Geschichte:
    Der Staatsanwalt kommt persönlich vorbei und will eine Waffe übergeben, nimmt diese aus seiner Aktentasche und fleht, dass er die übernimmt da er nicht transportieren darf.
    Er nimmt die Waffe in gewahrsam und übergibt dirse an einen Händler zur Aufbewahrung.
    Er wartet das Gerichtsurteil ab.
    Danach hat man uns die Waffen in der Polizeibehörde wieder übergeben.
    Mangels Taschen sind wir mit geschulterten Gewehren wieder aus der Wache herausgekommen.
    Wir mussten mehrmals laufen. Das Auto stand 100 m von der Wache entfernt.

    Mehr Fehler kann die Polizei und die Staatsanwaltschaft nicht machen.

    Er ist Sportschütze und er hat keine Fehler gemacht.
    Die Polizei wollte übrigens für die Waffen Lagerkosten haben.

    So sind sie halt, die Schwiegermütter, Rektoren und die Staatsorgane

  • Dankeschön Floppy! das war mir tatsächlich Neu. Damit fällt das Salutschießen wohl in Zukunft für mich Flach wenn ich mir die Höhe der Möglichen Strafe angucke.

    :S

    Hoffe mal das mein LG. nicht lautgenug ist um die Nachbarn zu stören aber da sich seit 12 Jahren noch keiner Beschwert hat, soll es wohl gutgehen.




    § 117
    Unzulässiger Lärm

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

  • Ich assistiere mal... Grundsätzlich geht aus dem Bericht nichts Verbotenes hervor.
    War vielleicht nicht clever von dem "Schützen" aber auch nicht schlimm.
    Die Waffen werden bei sowas routinemäßig sichergestellt/beschlagnahmt und von einer Fachdienststelle oder einem sachkundigen Beamten auf Manipulationen o.ä. untersucht. Ist alles ok, sollte der Mann auch alles ohne Nachteile wiederbekommen.
    DAS steht dann aber nicht in der Zeitung... Hoffen wir mal für ihn, das Zeug lag nicht lose herum, während jemand anders drankonnte...

    @ Steffirn: gutes Beispiel, wie es nicht laufen sollte... :cursing:

    Field Target im SC :W: ernsdorf

    Einmal editiert, zuletzt von Oneshot (26. Januar 2016 um 22:13)

  • Dankeschön Floppy! das war mir tatsächlich Neu.


    Ich habe schon seit Jahren immer mal wieder auf diesen Umstand hingewiesen, wenn jemand meinte so einfach im Garten schießen zu dürfen. Man verstößt dann zwar nicht generell gegen das WaffG, aber da ist halt noch mehr zu beachten.

  • Wo kein Kläger, da kein Richter. Den kurzzeitigen Lärm beim Funktionstest einer neuen Waffe im eigenen Garten, ohne jemanden zu gefährden, würde ich als unvermeidbar ansehen. Leider ist ist unsere Gesellschaft bei allem was Waffen betrifft, sehr dünnhäutig geworden.
    Viel nerviger finde ich die heute zu jedem Furz abgehalte Böllerei. (Geburtstag, Fußball, Niederkunft des Hamsters)

    Manchmal werden die Waffen auch erstmal sichergestellt, um die Allgemeinheit zu beruhigen und kurz darauf wieder ausgehändigt.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Er hat nichts falsch gemacht, außer, dass ihn Passanten beobachten konnten und ihn denunziert haben. Erst wird ermittelt, heißt Waffen einsacken und danach wird geguckt, ob ein Vergehen vorlag oder nicht.

    Finde ich in Fällen wie diesen falsch, ist aber nun mal so in diesem Land. Wegen Knall-Spielzeug für Erwachsene... :rolleyes:

    Wie oft ich schon in Polizeigewahrsam hätte sein müssen. :D

  • Hallo liebe Leute,

    das ist die traurige Realität in diesem Land! Durch die uns bekannten Umstände, wird hier mit vielem übertrieben dünnhäutig umgegangen.
    Wenn die Passanten doch schon mit dem "Probeschützen" gesprochen haben, braucht doch nicht noch die Polizei dazugerufen zu werden.

    Aber so ist es halt, der berühmte Spruch mit dem Lump und Denunzianten....!

    Andererseits verstehe ich den Schützen aber auch nicht, muß ich mir doch darüber im Klaren sein, was es für eine Auswirkung hat, wenn ich ausgerechnet in dieser "übersensiblen", derzeitigen Entwicklung mit einer SSW ungedämpft durch die Prärie schiesse!!
    Auch wenn er vielleicht das Recht hat dieses zu tun, ist es äußerst fahrlässig, auch auf diesem Recht zu bestehen, oder dieses Recht wahrzunehmen.

    Bei YT gibt es zahlreiche Anleitungen zum Bau einer Knallkiste. Wenn ich meine SSW ausprobieren möchte, komme ich nicht umhin, mir eine solche Kiste zu bauen!

    Ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass ein SSW Sammler seine Waffen im Wohnzimmer auf dem Tisch gereinigt hat. Selbiger wohnt im Erdgeschoß. Das ist weder verboten, noch gefährdet er damit in irgendeiner Weise sein Umfeld.
    Ein Nachbar oder Passant hat im Vorbeigehen durch das Fenster gesehen, dass mehrere Waffen auf dem Tisch lagen. Das Ende vom Lied war ein SEK Einsatz mit den üblichen Konsequenzen für den SSW Fan.

    Traurig, traurig, aber leider wird das wohl weiter in der nächsten Zeit zu lesen sein, wenn der Sammler oder Schütze das Ausleben seines Hobbys nicht den veränderten gesellschaftlichen Gegenbenheiten anpasst.

    Man wird also gezwungen, mit keinem Aussenstehenden über sein Hobby zu reden, und seine Waffen hinter zugezogenen Gardinen zu reinigen oder anzuschauen - (So mache ich das) - um nicht in ungerechtfertigter Weise belangt zu werden.

    Die Polizei hat nunmal bei zivilem Waffengebrauch die gesetzliche Vorgabe/Pflicht vollumfänglich im Rahmen der allgemeinen Sicherheit dagegen vorzugehen.
    Die unsägliche Presse/Medien tun ihr Übriges wohlwollend dazu. Dann hat die Öffentlichkeit zum Glück wieder einen "Sünder" zum Ausschlachten.


    Gruß
    Marcus :winke:


    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Zitat

    Am Montagnachmittag, 26. Januar, erhielt die Polizei die Mitteilung, dass aus einem Anwesen in Alteglofsheim geschossen wurde.

    Zwei Personen hatten gegen 13.45 Uhr einen Mann bemerkt, der mit einer Pistole aus der geöffneten Terrassentüre eines Anwesens schoss. Laut Mitteilung wurde nicht gezielt auf die Passanten geschossen und es war auch niemand verletzt worden. Allerdings fühlten sich die Betroffenen durch die Schüsse stark verunsichert und sprachen den Mann an, das Schießen zu unterlassen.

    Zahlreiche Streifen der Polizei rückten zum Ereignisort aus. Im Rahmen des Einsatzes konnte der Tatverdächtige, der zwischenzeitlich mit seinem Fahrzeug unterwegs war, unweit seines Anwesens festgestellt und in Gewahrsam genommen werden. Im Rahmen der Folgeermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann eine Schreckschusswaffe erworben und diese zuhause ausprobiert hatte. Er hatte die Passanten nicht bemerkt und auch nicht auf sie oder in Richtung Straße, sondern in Richtung des eigenen Nebengebäudes im Hofraum des Anwesens gezielt.

    Ich denke die beiden Personen werden da was von Kriegsgeballer usw. gefaselt haben und extrem genervt. Das die zwei Personen da Hausfriedenbruch begannen haben müßen wird mal locker unterschlagen.

  • Ihr Lieben.
    Warum sollte ich in Ortschaften, zu jeder beliebigen Zeit - auch auf eigenem Grund - Munition verschießen dürfen, wenn ich ähnliche Geräusche mit Silvesterfeuerwerk nur am 31.12 und 01.01. verursachen darf (§ 23 SprengV)?
    Allerdings kennt man sich hier auf dem Dorf. Höchstwahrscheinlich würde man das persönliche Gespräch suchen. Ich ziehe das sowieso vor.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (27. Januar 2016 um 13:48)

  • Hallo Jhary,

    es ist von mir in Deine Richtung nicht böse gemeint, aber solche Artikel verleiten stark in die Bereiche der Spekulation.
    Wer jetzt was warum und wieso gesagt hat, ist nicht mehr festzustellen, zumindest nicht für uns hier.

    Der Artikel soll für uns aber eine Warnung und Ansatz dafür sein, wie wir uns generell mit unserem Hobby verhalten sollten.

    Ich bin weisgott kein Freund der leisen Töne oder Befürworter den unteren Weg zu gehen, aber leider beschäftigen wir uns mit einem Thema, welches von der Öffentlichkeit in keinster Weise anerkannt oder geschweige denn akzeptiert wird!
    Durch dieses "unvorsichtige" Verhalten des Mannes bekommt die Bevölkerung Wasser auf die Mühle und es wird uns weiter schwer gemacht dafür Freunde zu gewinnen.

    Wie ich vorher schon geschrieben habe, muss ich mir tatsächlich darüber Gedanken machen, wie ich mit meinen SSW umzugehen habe, damit es möglichst KEINER mitbekommt. Schade ist das allemal, aber in diesem Staat nicht grundlegend zu ändern!

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Sein Hauptproblem war dass er dem Deutschen Denunziantentum zum Opfer gefallen ist, dabei hatte er noch Glück, vor kurzem ist bei einem ähnlichen Fall gleich das SEK anmarschiert.