Dekowaffen-Verordnung 2016 der EU

Es gibt 122 Antworten in diesem Thema, welches 39.483 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2016 um 18:40) ist von coltm4.

  • Ja Klaus?

    Hab es so verstanden, das Altbestand auch nicht mehr privat verkauft werden dürfen.

    Händler dürfen es auf jeden Fall nicht, war aber auch schon vorher so bei Altdeko Karabinern.


    Wenn Verkauf privat weiterhin erlaubt bleibt, werden die Preise anziehen....

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • "(9) In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung
    deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche
    Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden. "

    Also ich lese da raus das das auch innerhalb Deutschlands gilt.

  • Hab es so verstanden, das Altbestand auch nicht mehr privat verkauft werden dürfen.


    Da drin steht:

    Zitat

    2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese
    Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.
    Artikel 2

    Wenn Verkauf privat weiterhin erlaubt bleibt, werden die Preise anziehen....


    Fein, ich habe noch einen Nagant-Deko an der Wand.

  • "(9) In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung
    deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche
    Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden. "

    Also ich lese da raus das das auch innerhalb Deutschlands gilt.


    So wie ich das lese, steht dieser Absatz im ersten Teil der Verordnung und ist eine Begründung bzw. Ergänzung. Der eigentlich verbindliche Text kommt erst darunter und beginnt mit "Artikel 1".
    Daher gilt schon mein oben Geschriebenes weiterhin.

  • Wobei ich mich Frage wie das ganze überhaupt zustande kam?
    Das Halbautomatische Dekos mit auf den EU Plänen mit drauf waren war ja bekannt; aber nun gilt schon seit Ende Dezember ne Verordnung für alle Dekos die so garnicht in den 2 bekannten Sitzungen besprochen wurde. ;(

  • Zumindest wird da der Hintergrund für die Verordnung klar. Dass die Charlie-Hebdo-Morde mit umgebauten Dekowaffen verübt wurden, wußte ich persönlich nicht.

    Was natürlich nichts daran ändert, dass von der EU wieder unterschiedliche Dinge über einen Kamm geschoren wurden.

  • Die aktuellen Infos rund um DekoFeuerWaffen können sich ganz schön nervenaufreibend gestalten - wenn man sich zusehr darauf einlässt...

    Aus meiner Sicht wird so der ausführenden Kraft der Gesetzgebung ein Zugewinn an Freiraum eingeräumt - um schnell und zielführend handen zu können.

    Verfolgt man dabei die nunmehr geltende Theorie - kann man schon auf eine Menge Widersprüche stoßen.

    Dennoch es gilt -> wer muckt, mißbraucht, sich auffällig verhält oder gar selbstgefällig anwendet bzw. unkontrolliert veräußert -> wird künftig durchaus mit Folgeerscheinungen "zwangsenteigent" werden.

    Für ein ruhiges "Sammeln und Genießen" wird es wohl auch weitethin Tolleranzen geben :)

    ...meine persönliche Einschätzung hierzu -> egal ob Deko, SSW, Softair, Vorderlader & Co :^)

  • Zumindest wird da der Hintergrund für die Verordnung klar. Dass die Charlie-Hebdo-Morde mit umgebauten Dekowaffen verübt wurden, wußte ich persönlich nicht.

    Was natürlich nichts daran ändert, dass von der EU wieder unterschiedliche Dinge über einen Kamm geschoren wurden.


    Der Artikel klärt aber auch auf, dass deutsche Dekoumbauen nicht das (europäische) Problem sind. Das es im europäischen Raum verschiedene Standards oder auch gar keine Regeln zum Dekoumbauten gibt, ist einleuchtend, aber von unserer Seite auch nicht nicht zu widerlegen.
    Weiterhin scheinen ja bereits vorhandene Dekoumbauten auch nicht unser Problem zu werden, zumindest nicht, wenn diese außerhalb Deutschlands verkauft werden sollen.
    Wenn das so stimmt, war zumindest das eine heiße viel diskutierte Blase, die und nicht weiter tangiert. Aber das Thema ist noch nicht beendet und so wollen wir mal schauen was da noch kommt. Es stehen ja noch weitaus üblere Sachen auf der Liste.

  • Da steht aber ODER in Verkehr gebracht werden. In Verkehr bringen wäre doch dann der Verkauf, Tausch oder Schenkung - oder sehe ich da was falsch`?


    Dachte zuerst auch... so ein Mist, in Bezug auf künftigen Verkauf.... aber dieser ist wohl nicht betroffen.

    Zitat

    2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese
    Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.

    ..das sagt ganz klar, dass künftige "Altabänderungen" vor dem Stichtag in 2016 nicht betroffen sind.
    Das mit dem in Verkehr bringen bezieht sich, eindeutig den anderen Mitgliedsstaat.

  • Zumindest wird da der Hintergrund für die Verordnung klar. Dass die Charlie-Hebdo-Morde mit umgebauten Dekowaffen verübt wurden, wußte ich persönlich nicht.

    Was natürlich nichts daran ändert, dass von der EU wieder unterschiedliche Dinge über einen Kamm geschoren wurden.

    Das die Morde mit "Dekos" verübt wurden wurde schon früher berichtet. Dann wurde aber auch wieder berichtet das es Scharfe sind. Ich würde der FAZ nicht so sehr trauen.
    Zudem gab es auch berichte das die Waffen zum leichteren Schmuggeln als Dekos ausgegeben werden, allerdings nie Deaktiviert wurden, Finde den Bericht auf die Schnelle nicht aber reiche ihn nach sobald ich ihn finden sollte.

    Die FAZ hat ja schon nach ihrem Letzten Artikel "Aus Sport wird eben doch Mord" zugeben müssen das die Quellen nicht geprüft wurden.
    Zudem stimmen die Angaben die sie machen auch mal wieder nicht.  

    Zitat

     Die Verordnung über die Mindeststandards tritt Anfang März in Kraft – sehr zum Unmut von Waffenlobbyisten. Denn der „Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen wird nicht mehr gestattet sein, auch wenn die Waffen deaktiviert sind“.


    Die tritt mitte April in Kraft und von einem Verbot von den gefährlichsten Deko Feuerwaffen ist mir auch nichts bekannt.

    Allerdings fällt mir auf das im letzten Hetz Artikel das "Gefährliche" Bild der einschüßigen Luftpistolen, gegen ne Halbautomatische Pistole mit montierter Lampe getauscht wurde. Sowas besitzt natürlich ein "Legaler" Sportschütze. :rolleyes: Soviel zu der FAZ und Waffen. :thumbdown:

    2 Mal editiert, zuletzt von Schultz (26. Januar 2016 um 15:16) aus folgendem Grund: Besser Formuliert, gleicher Inhalt.

  • Wenn das jetzt irgendwas bringen würde... Dann könnte ich ja noch verständnis aufbringen.
    Aber das ist so sinnlose Volksverdummung... Jetzt wird Europa sicherer.
    Selbst von Waffen völlig unbeleckte im Bekanntenkreis schütteln den Kopf.

    Facebook: Streu Kreis

  • Dachte zuerst auch... so ein Mist, in Bezug auf künftigen Verkauf.... aber dieser ist wohl nicht betroffen.

    Zitat
    2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese
    Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.


    ..das sagt ganz klar, dass künftige "Altabänderungen" vor dem Stichtag in 2016 nicht betroffen sind.
    Das mit dem in Verkehr bringen bezieht sich, eindeutig den anderen Mitgliedsstaat.

    Eher nicht. Es sind zwei getrennte Klauseln, die eine betrifft die Verbringung in einen anderen Mitgliedsstaat, die andere betrifft das In-den-Verkehr-bringen. Und dabei wird nicht festgelegt, wo dies erfolgt, d.h. darunter fällt also auch Verkauf/Weitergabe in unserem schönen deutschen Staat. :rolleyes:

  • Der FAZ Artikel ist mal wieder ein Beispiel das u.a. bewusst maßlos überspitzt und falsch berichtet wird, um es dramatisch ausehen zu lassen.

    Es waren keine umgebauten Dekowaffen bei dem Charlie Hebdo Attentat, es waren Salutwaffen aus der Slowakei.

    Es gibt auch im nicht EU Ausland keine Dekos die so einfach umgebaut sind....ganz im Gegenteil, es gibt da teilweise viel strengere Maßnahmen.

    Die Saluts waren in der Tat schlecht umgebaut, die hatten nur einen Bolzen im Lauf, benutzt wurden die Original Platzpatronen, alles frei ab 18.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • [...] die andere betrifft das In-den-Verkehr-bringen. Und dabei wird nicht festgelegt, wo dies erfolgt, d.h. darunter fällt also auch Verkauf/Weitergabe in unserem schönen deutschen Staat. :rolleyes:

    Bist du sicher? Ich weiß nicht, wie "In Verkehr bringen" definiert ist, und das wäre hier ja schon wichtig. Wenn ich eine Dekowaffe gekauft habe und verkaufe die weiter, bringe ich sie dann wirklich in den Verkehr? Mein Verständnis wäre intuitiv erstmal, dass nur der Hersteller oder derjenige, der die Waffe im Dekozustand erstmalig verkauft, diese in Verkehr bringt. Wenn ich sie habe und weiterverkaufe, ist sie ja schon im Verkehr....

  • Wenn ich sie habe und weiterverkaufe, ist sie ja schon im Verkehr

    Das ist eine gute Frage. Rechtlich gibt es da anscheinend unterschiedliche Vorgaben, z.Bsp. "die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt" oder "die Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte"....
    Auf dieser Seite steht zu dem Thema etwas: http://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html , aber was davon bzw. ob davon überhaupt etwas auf Dekowaffen Anwendung finden kann, weiss ich nicht.