Vorderladerpistole

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.961 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. September 2018 um 23:07) ist von Floppyk.

  • Ich Interessiere mich für eine Vorderladerpistole Marke '' Tingle Kaliber 44 " weiß jemand eine Internetadresse wo ich Sie kaufen kann? Waffenschein ist vorhanden.Möchte hier noch was Berichtigen,Ich habe mich hier nur Angemeldet,mein Cousin hat aber die Frage geschrieben.

    Einmal editiert, zuletzt von Didi53 (21. Januar 2016 um 16:59)

  • Wenn die Waffe kein Historisches Vorbild hat, braucht man eine WBK um sie zu kaufen. Einen Waffenschein benötigt man um die Waffe führen zu dürfen.

  • Eine Tingle ist als eine der wenigen einschüssigen VL-Waffen WBK-pflichtig.
    Allerdings scheint der Fragensteller wohl doch nicht so ganz informeiert zu sein, bzw. tatsächlich eine Erlaubnis zu besitzen. Er redet von "Waffenschein". Der kleine Waffenschein reicht nicht dazu und wenn er sachkundig wäre, so würde er eine WBK kennen oder sogar besitzen. Zudem gibt es reichlich freie VL-Waffen.
    Übrigens bedarf es zum Erwerb des nötigen Schwarzpulvers und dem Schießen mit Vorderlader egal welchen Types einer Sprengstofferlaubnis, dem Pulverschein.

  • Ich Interessiere mich für eine Vorderladerpistole Marke '' Tingle Kaliber 44 " weiß jemand eine Internetadresse wo ich Sie kaufen kann? Waffenschein ist vorhanden.

    Wenn ich deinen Post lese, bezweifel ich, das du WEDER einen WS (=Waffenschein), noch eine WBK (=Waffenbesitzkarte) hast !!! ;^)

    Wie der Vorredner schreibt, ein WS ist zum Führen einer Waffe, eine WBK zum besitzen einer Waffe (-->kurz und knapp gesagt).

    Da diese Tingle KEIN historisches Vorbild hat, welches vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde, ist der Erwerb der Tingle EWB/WBK-pflichtig.

  • Ist doch eigentlich egal. Ob er sich jetzt verschrieben hat oder es nur vortäuscht. Ohne WBK kann er die Tingle doch eh nicht kaufen.
    Helft ihm doch einfach wo er sie erwerben kann. Er fragt ja nicht wo er Illegal son Ding bekommt. ;^)


    Just my two Cents.

  • Ist doch eigentlich egal. Ob er sich jetzt verschrieben hat oder es nur vortäuscht.


    Nicht ganz. Sachkundige Leute verwechseln so etwas nicht. Er täuscht wohl möglich eine Erlaubnis vor, die er nicht hat - auch wenn uns das nun egal sein sollte.

    Ohne WBK kann er die Tingle doch eh nicht kaufen.


    Auch da muss ich leider widersprechen. Da gerade der Tingle immer noch unregistriert in wahrscheinlich etlichen Haushalten unregistriert "rumtingelt", besteht gerade bei diesem Teil die Möglichkeit des illegalen Erwerbs unter die Theke, weil es sich mittlerweile herumgesprochen hat, dass diese Dinger WBK-pflichtig geworden sind und der Besitzer das Teil aus diesem Grund einfach loswerden will.
    Wer so etwas ohne Erlaubnis kauft, holt sich einen schwarzen Peter ins Haus, der bei Entdeckung böse geahndet werden wird. Man darf auch nicht vergessen, dass man den ja auch schießen möchte und da man das bekanntlich nur auf Schießständen machen darf, ist das Teil schon mal in bestimmten Kreisen halbwegs öffentlich zu sehen. Dann ist es besonders tragisch, wenn es denn einen unwissenden Schützen trifft, der an der Erlaubnisfreiheit dieser Waffe glaubt und diesen mit diesen Gedanken für umsonst oder wenig Knete gekauft hat.

    BTW: Mich wundert allerdings, warum er genau dieses Modell sucht, wo doch alle anderen einschüssigen VL frei sind. Wenn man denn diese revolverartige Form haben will und hätte eine WBK, dann doch lieber gleich zum richtigen Revolver. "Erlaubnistechnisch" wäre das egal.

  • Hy,
    Ich muss diesen Beitrag mal wieder nach vorne holen weil mich die Tingle auch interessiert.
    Dass man sie in die WBK eintragen lassen muss ist klar und leider nach deutschem Gesetz logisch.
    Aber erstens, auf welche, grün oder gelb kommt sie?
    Und was für ein Bedürfnis braucht man dafür?
    In welcher Klasse kann man sie beim DSB schießen?
    Und gleich noch hinterher gefragt, falls sich jemand hier damit auskennt, wie kann ich eine doppelläufige Perkussion Vorderlader Waffe beantragen, auch da ist die Frage, mit welchen Bedürfnis ich es beantragen kann, weil, wo darf man sie im DSB schießen, wenn es dafür keine Disziplin gibt?
    Gruß
    Freudi

  • So weit ich mich erinnere gibt es beim DSB nur Vorderlader Disziplinen mit historischen Vorbildern
    oder eben halt Originale. In jedem Fall muss sie auf grün, denn selbst wenn man sie in irgendeinem
    Verband sportlich schießen kann, gilt die neue Gelbe nur für mehrschüssige Vorderladerkurzwaffen
    und Einzellader Kurzwaffen mit Patronenmunition. Die Tingle passt da nirgends rein.
    Bei der doppelläufigen Perkussionspistole bin ich überfragt. Möglicherweise kann man sie beim DSB
    schießen. Es wird unterschieden in Revolver und Pistole. Doppelläufig ist ja auch Pistole. Ich denke,
    dass ist noch nie vorgekommen.

  • Richtig.
    Da das historische Vorbild fehlt, ist sie auch als einschüssige Pistole WBK-pflichtig.
    Da die gelbe Sportschützen-WBK nur mehrschüssige VL kennt, müsste der Tingle auf Grün, was einen wertvollen Platz des Kontingentes belegt. Daher ist der Tingle völlig uninteressant, unabhängig davon, ob er im DSB oder sonstwo eine Disziplin finden würde.
    Der Sportschütze sollte sich lieber um einen VL-Revolver bemühen, denn der kann auf der Gelben und jeder Verband mit Vorderladerdisziplinen stellt dafür auch ein Bedürfnis aus, sofern der Verein eine für Vorderlader zugelassene Bahn hat.

    Ist mit einer doppelläufigen Perkussionswaffe eine Flinte gemeint?
    Wenn ja, so sollte das auch als Sportschütze gehen. Der DSB hat eine Vorderladerflintensiziplin. Ob man allerdings dafür Tontaubenschießstände findet, bzw. Schießzeiten bekommt, würde ich mal ein Fragezeichen dran setzen. Ich vermute mal stark, dass die VL-Flinte nur gemeinsam geschossen werden kann. Da nun Trap und Skeet jeder Durchgang immer aus mehreren Schützen besteht, müssten wahrscheinlich alle Schützen die gleichen Waffenart schießen. Die müssten sich erst einmal zusammen finden.
    Ansonsten - VL-Flinte ist sicherlich interessant und spaßig zu schießen, aber wenn ich daran denke, wie viel Patronen ich schon auf Tontaube losgelassen habe, würde ich das nicht einmal im Ansatz mit einem VL machen wollen. Das kostet einfach zu viel Zeit und Mühe.
    Auch hier gilt - der Sportschütze kann problemlos nach den gesetzlichen Regeln eine normale (doppelläufige) Flinte auf der Gelben bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (11. September 2018 um 10:32)

  • Doppelläufige VL-Kurzwaffen schießt man nicht. Wenn man denn eine ergattern kann, sammelt man diese!

    Wenn man VL im DSB schießen möchte, so empfiehlt sich grundsätzlich erst einmal gar nichts zu kaufen, sondern ein paar Wochen als Gastschütze dort zu schießen. Im Prinzip wird jedes Mitglied aushelfen und einen Gast auch mal schießen lassen. Dann bekommt man ein Gespür, was man später kaufen sollte.
    Bleibt man dabei, empfehle ich eine einschüssinge Perkussionspistole. Diese sind im Erwerb frei ab 18. Man kann mit einer einfachen Adresa anfangen, jedoch ist das nichts für den Wettkampf, zumal einige Ardesa Modelle ein beim DSB unzulässig hohes Korn haben. Will man eine wettkampftaugliche Waffe haben, so ist die Pedersoli Continentel Target 45 eine gute Wahl. Kostet aber dann auch schon 500 €.
    Ein Perkussions-VL ist unkomplizierter, einfacher zu putzen und man braucht etwas weniger Werkzeug und einfacher zu Schießen, als Steinschloss.

    Ist man ein Jahr Mitglied kann man die WBK anstreben und dann auf VL-Revolver aufrüsten.
    Irgendwann sollte dann auch der Pulverschein her, damit man selbst das nötige Schwarzpulver kaufen und laden darf.

    Kosten:
    Nebst der Mitgliedschaft und der Waffe sollte man in etwa 150 - 200 € für Werkzeug einplanen. Der Pulverschein kostet zwischen 250 und 350 €, incl. Unbedenklichkeitsbescheinigung, Lehrgang und der Erlaubnis.
    Ansonsten ist VL-Schießen ein billiges Vergnügen. Ein Kilo SP reicht für etwa 750 Schuss und kostet 30 €. Kugeln so etwa 15 € per 100, plus Schusspflaster 6 € per 100.
    Man darf nicht vergessen, dass man bei weitem nicht auf die Schusszahlen einer Patronenwaffe kommt. Bei VL sind 20 Schuss abendfüllend.

    Hier meine Pedersoli:
    http://www.pulverschein.de/CIMG3798.JPG