Messer führen: speziell -> ESEE 4

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 3.738 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Februar 2016 um 17:10) ist von MartinL.

  • Hallo,

    ein Bekannter möchte - gegen meine Empfehlung - zur SV ein Messer führen. Er hat sich das ESEE 4 geholt, da es unter 12 cm Klingenlänge hat.

    Ich kenne mich mit Messern überhaupt nicht aus. Wie sieht es denn in diesem konkreten Fall aus? Darf er bedenkenlos durch die Stadt laufen mit dem Messer am Körper? Gibt es sowas wie die Auflage beim KWS, dass man das nicht bei Versammlungen tragen darf?

    Grüße

    Axxl1994

  • Führen darf er ein feststehendes Messer wie das ESEE in der Öffentlichkeit schon, nicht aber auf Versammlungen und Veranstaltungen. Hier greift der § 27 des Versammlungsgesetz. Dieser untersagt Waffen oder gefährliche Gegenstände (ergibt sich aus Eignung und Bestimmung) dort zu führen. Auch wenn die Bestimmung nicht zweifelfrei festgestellt werden kann, was bei der Aussage "SV" allerdings klar ist, werden derlei Gegenstände zumindest zur Gefahrenabwehr sichergestellt.

  • Auch wenn die Bestimmung nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, was bei der Aussage "SV" allerdings klar ist, werden derlei Gegenstände zumindest zur Gefahrenabwehr sichergestellt.

    nachdem das Versammlungsgesetz den Begriff Waffen und gefährliche Gegenstände sowieso weiter fasst, als die Definition des Waffengesetzes kann es ohnehin sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Und ein solches Messer, an einem solchen Ort… Schwups, weg. Normalerweise wird es später wieder ausgehändigt, wenn der Zweck der Maßnahme erreicht ist und es nicht durch Verstoß eingezogen wird.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • nachdem das Versammlungsgesetz den Begriff Waffen und gefährliche Gegenstände sowieso weiter fasst, als die Definition des Waffengesetzes kann es ohnehin sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Und ein solches Messer, an einem solchen Ort… Schwups, weg. Normalerweise wird es später wieder ausgehändigt, wenn der Zweck der Maßnahme erreicht ist und es nicht durch Verstoß eingezogen wird.

    LG, Andreas :)

    Danke für die Antwort. Also heißt das, dass er es führen darf. Jedoch kann es jederzeit von der Polizei beschlagnahmt werden, weil die Gefahr besteht das es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen könnte. Sollte die Polizei ihm das Messer ("zur Gefahrenabwehr") wegnehmen, hat er Anspruch darauf es auf jeden Fall wieder zu bekommen? Und mit einer Anzeige oder Ordnungswidrigkeit ist auch nicht zu rechnen?

    Grüße :D

  • Also er darf es auf Veranstaltungen (z.B. Volksfest) und Versammlungen (Demonstration) nicht führen. Auch dort nicht, wo es durch das Hausrecht geregelt ist (z.B. Schwimmbad).

    Wenn er in polizeiliche Maßnahmen kommt, kann es passieren, dass das Messer folgenlos sichergestellt und später wieder ausgehändigt wird. Allerdings kann das Führen eines Messer zur SV durchaus zur dauerhaften Einziehung führen. Auch wenn kein direkter Rechtsverstoß vorliegt, wird auch bei "legalen" Messern eine sozialadäquate Verwendungsabsicht vorrausgesetzt. SV zählt nicht dazu!

  • Sag bloss nicht "zur Selbstverteidigung" wenn du nach dem "Warum ?" gefragt wirst ! :bash:

    Verwendest du es tatsächlich zur SV unterstellt man dir ganz schnell einen Vorsatz - weil du das Messer eben bei dir hast !

    Nebenbei kann DEIN Messer ganz schnell zum Bumerang werden wenn du an mehrere oder auch nur an einen TRAINIERTEN Kontrahenten gerätst !
    (....nebenbei möchte ich den Typen sehen, der die Eier hat wirklich zuzustechen ! ....wahrscheinlich die wenigsten unter uns ! )


    Ich selber halte es ( seit Jahren ) so: ich hab immer nen halben Meter Kompressorschlauch in der Innentasche wenn ich in den gewissen Stadtvierteln zu tun hab ! ( eingerollt - wird SEHR schnell gezogen )

    guckst du:

    http://i.ebayimg.com/images/i/221509306513-0-1/s-l1000.jpg

    Und wenn ich mit dem so richtig zum wirbeln beginne halte ich mir zwei Messertypen ohne Anstrengung vom Hals - ohne Bedenken !

    ( wenn du es richtig hart magst, dann montierst du an einer Seite noch eine Schlauchkupplung ! - kann böseste Platzwunden verursachen ! :)) )

    ...und vom psychologischen her schlägst du mit dem Schlauch schneller zu als dass du jemand das Messer in den Körper rammst ! Viele von uns würden im Notfall das Messer vielleicht ziehen - aber aus Angst vor den Folgen nicht zustechen ! Ich wette darauf ! Und somit iss aus mit SV !

    Beispiel : drei Rabauken wollen dich verprügeln ! Stichst du zu ? ...zu 90% NEIN ! .....aber mit meinem Schlauch mach ich denen Beine , die laufen schneller als mein Hund ! :D

    VORTEIL :

    Wird deine Selbstverteidigung aktenkundig und man fragt dich warum du den Schlauch bei dir hattest, dann kannst du sagen "..als Muster...ich wollte einen Ergänzungsschlauch kaufen ! "

    Mit dem Schlauch kann mir NIE jemand einen Vorsatz oder gar Waffeneinsatz unterstellen - und sehr effektiv - glaube mir ! ;^)

    Der Schlauch kommt in seiner Wirkung (mit der Schlauchkupplung) einem Nunchaku gleich ....welcher verboten ist zu führen...der Schlauch NICHT !


    Gruss, Detonex

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    2 Mal editiert, zuletzt von Detonex (21. Januar 2016 um 09:15)

  • Ist richtig ! Im Gebrauchsfall hast du jedoch ein SEHR grosses Problem !

    Wenn du ...( auch in "Notwehr" ... was dir dann der Richter auslegt ob es überhaupt eine war ! ) ...jemand stichst bedarf es einer Begründung !

    Sei nicht so blauäugig und denke immer nur an die max. 12 cm Klingenlänge !

    Im Ernstfall hast du mit einer Waffe jemand verletzt oder gar getötet ...da musst du dich warm anziehen.

    Fazit: Du gehst zwar straffrei wegen dem führen unter 12cm - Körperverletzung mit Waffengebrauch bleibt hängen ! Hat der andere einen guten Anwalt kriegst du auch den Vorsatz angedichtet....weil du das Messer bei dir hattest !


    ( ich darf auch bis 0,49 Promille Autofahren (in Österreich)...gibt's nen Unfall ist klar wer die Schuld kriegt )

    Gruss Detonex

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    2 Mal editiert, zuletzt von Detonex (21. Januar 2016 um 09:32)

  • Bis 12 cm ist richtig, allerdings sollte man auch drauf achten was für ein Messer.
    2 Schneidige Dolche oder Karambit Messer darf man zb. nicht Führen.
    Hieb und Stoßwaffen unterliegen dem Führungsverbot.
    Kommt halt auch drauf an wofür das entsprechende Messer entwickelt wurde bzw. womit der Hersteller wirbt.
    Wenn der nun in der Produktbeschreibung was von Tacktischen Kampfmesser oder so schreibt kann das bei einem BKA Feststellungsbescheid ein Verbot nach sich ziehen.
    Bei dem Link kann man sich auch mal anschauen wie das BKA verschiedene Messer einordnet.


    http://www.bka.de/nn_205628/DE/T…html?__nnn=true

    Einmal editiert, zuletzt von Schultz (21. Januar 2016 um 11:38) aus folgendem Grund: Die letzten vier Zeilen ergänzt.

  • ohne witz ;( :D :D richtig geil :thumbsup:

  • [quote='Detonex','index.php?page=Thread&postID=1061085274#post1061085274'

    Mit dem Schlauch kann mir NIE jemand einen Vorsatz oder gar Waffeneinsatz unterstellen [/quote]

    Außer natürlich gewisse Behörden würden hier mitlesen und du hättest wirklich Pech ;)

    Schon allein deswegen bin ich ganz froh, dass ich das Haus schon aus gewohnheit nicht ohne etwas zum jonglieren (im weitesten Sinne) verlasse.
    Und das nehm ich auch wirklich genau dafür mit.

    Gut, dass sich ein mit Aluendkappen versehener Stab oder zwei mit Bleischrot gefüllte Tennisbälle an Schnüren auch anders verwenden lassen (Jonglierkeulen brauch ich wohl nicht extra erwähnen, oder?^^), und ähnliches für so ungefähr jedes andere Spielzeug, das ich je nach Tageslaune mitnehm gilt... das ist ne andere Geschichte.

    Aber hey, es ist mein Hobby und (neben)Job Dinge um mich herumzuwirbeln. Auch wenn ich grundsätzlich lieber die Beine in die Hand nehmen würde... Mal ehrlich, wer sich mit jemandem anlegt, der einen Stab mit Metallenden spazierenträgt und in jeder freien Minute das Ding um sich rumdreht ist schon ein bisschen selber Schuld^^

    R.I.P. Sir Terry Pratchett


  • Mit einem Messer schneidet Mann.
    Z. B. Sehnen. ;^)

    Wer kriegt ne höhere Strafe ?

    DU, wenn du dem Kontrahenten zB. mit deinem Messer die Sehnen seiner Hand zerschneidest

    oder ich, der ich dem Kontrahenten mit dem Schlauch die Handwurzelknochen breche ?

    KEINER von uns beiden - sofern die Notwehr gerechtfertigt ist. Ist sie strittig, brauchst DU den dickeren Pullover !

    WARUM ? ...Zitat meines Anwalts : "...Weil sich derjenige , der das Messer gegen einen Kontrahenten zum Einsatz bringt sich der Folgen eines Messereinsatzes gegen einen Menschen durchaus bewusst sein muss und gewöhnlich auch ist, und durch den Einsatz des Messers diese Folgen billigend in Kauf nimmt ! "

    Ich mit Schlauch - ebenfalls Zitat meines Anwalts : "...sich derjenige, der in einer Stressituation ein gerade zur Verfügung stehendes Arbeitsmittel ( in meinem Fall der Schlauch ) zu seiner Verteidigung verwendet , gewöhnlich keine Gedanken darüber machen wird - und im Falle eines unmittelbaren Angriffes die Zeit auch nicht hat über die Folgen nachzudenken..."

    ...ich zitiere ihn weiter : ...." ...auch ist abzuwägen , dass im Falle eines Messereinsatzes zur Selbstverteidigung zu hinterfragen ist, warum derjenige das Messer bei sich geführt hat. Rechtfertigt er sich damit, dass dieses eben zur Selbstverteidigung immer mitgeführt wird , lässt dies schon darauf schließen, dass derjenige keine , oder zumindest sehr wenig Achtung vor dem Leben und der Gesundheit seiner Mitmenschen an den Tag legt, da die Folgen eines Messereinsatzes gegen einen Menschen hinlänglich bekannt sind ! "

    ....liest sich interessant, nicht wahr ?

    ...weiter sein Zitat : ...." sicher kann es zu Situationen kommen , in der der Einsatz eines Messers zur SV gerechtfertigt erscheint, dies stellt jedoch sicher eine Ausnahme dar ! Gerade in der heutigen Zeit, in der andere SV - Mittel zur Verfügung stehen , die keine oder sehr minimale Folgen nach sich ziehen ( Sprays, E-Schocker , zudem ist der Großteil der Bevölkerung mit Handys ausgerüstet ) ...ist von jedem mündigen Bürger zu erwarten, die Mittel seiner SV - Ausrüstung entsprechend zu wählen ! "

    Allerdings hat er mich auch gewarnt , die Sache mit dem Schlauch breitzutreten. Wird nämlich publik, dass der Schlauch regelmässig zur SV mitgeführt wird, hab ich das geiche Problem wie du mit dem Messer ! Dann steht der Vorsatz und "gebilligte schwere Verletzungen" im Raum !

    Also KEINEM erzählen, dass man den Schlauch mithat - auch nicht dem besten Freund !

    Gruss, detonex

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Was die Notwehr und die Gefahr der Verurteilung angeht, liegst Du sicher richtig.
    Inzwischen scheint mir zwar, das es fast egal ist, was man wie, wann und womit tut, es scheint teils nach "Kindergärtnerinnenlogik" geurteilt zu werden ("Gewalt ist immer falsch und wenn sich zwei streiten/prügeln, bestrafe ich halt beide") , aber mit einem Messer ist man da sicher "gefährdeter".
    Ein nicht unwesentlicher Gefährdungsanteil, zumindest in der Stadt, findet sich aber da, wo m.E. Dein Schlauch nur sehr, sehr schwer einsetzbar ist: in öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Wenn Du Deinen Schlauch in einer S- oder U-Bahn oder in einem Bus wirbeln willst, stößt Du da schnell an Grenzen, bzw. noch schlimmer, verletzt wahrscheinlich noch Unschuldige mit.
    Ein Messer dürfte da unter Umständen für Dich und Deine Umgebung unschädlicher sein.

    Edit: Das hier ist so ein Urteil.
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.umstrit…239c65dee6.html