Kleiner Waffenschein?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 6.602 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Dezember 2015 um 16:01) ist von Floppyk.

  • Hallo Leute,

    habe grad ein Video gesehen in dem über den kleinen Waffenschein "aufgeklärt" wurde. Stimmt es das die Polizei ins Haus kommt um sich ein Bild von dem Antragsteller zu machen?

    Hier der Link
    https://www.youtube.com/watch?v=ekFr4Qjpe-A


    Würde mich wundern wenn die Polizei sich mit sowas beschäftigt bzw beschäftigen müsste.

  • Kommt wohl tatsächlich teilweise vor. Persönlich kann ich mir das zwar auch kaum vorstellen, aber scheint tatsächlich möglich zu sein. Du hast recht, dass die Polizei eigentlich genug zu tun haben sollte.

  • Ja je nach Landkreis bekommst du Besuch und es erfolgt ein Gespräch,oder aber du musst Persönlich bei der Behörde erscheinen.

    Kosten je nach Landkreis 50-150€ und alle 3 Jahre gibts wieder eine Überprüfung wo du dann auch wieder ne Zahlungsaufforderung bekommst.

  • Natürlich "darf" die Polizei zu Hause klingeln, aber es gibt im Waffenrecht keinen Versagungsgrund, den die Polizei persönlich in Augenschein nehmen müsste. Ebenso muss man die Beamten auch nicht in die Wohnung lassen. Das geht sie nichts an. Allerdings gehört die Abfrage der örtlichen Polizei mit zur Zuverlässigkeitsprüfung, was die Waffenbehörde bei Anträgen aller waffenrechtlichen Erlaubnisse veranlasst. Die Polizei wird um Stellungnahme gebeten, wie auch das Bundeszentralregister und das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister nach Einträgen abgefragt wird.
    Ich will auch gleich den Grund dafür nennen.
    Jemand mit strafrechtlichen Verurteilungen ist je nach Schwere nach dem Waffenrecht unzuverlässig. Ebenso wird der Antrag vorerst beiseite gelegt, wenn der Staatsanwalt ein Verfahren eröffnet hat und das mögliche Strafmaß im Falle einer Verurteilung noch nicht gesprochen ist. Das wird jedem einleuchten. Aber es gibt auch Fälle der Regelunzuverlässigkeit von Personen, die z.B. mehrfach wegen Trunkenheit oder Landfriedensbruch des öfteren im Polizeigewahrsam waren. Diese Leute müssen daher nicht zwangsläufig straffällig geworden sein, aber einem stadtbekannten Alkoholiker wird man ebenso eine Erlaubnis versagen. Daher die Polizeiabfrage, ob der Antragsteller dort mehrfach negativ aufgefallen ist.
    Daher ist das der Regelweg, aber dazu gehört nicht der Besuch.

  • Ich habe den kleinen Waffenschein am vergangenen Montag beantragt. Das geht bei uns sogar online, über sie Internetseite des Landradsamtes.
    Da ich dort einige Leute kenne, habe ich mal interessehalber angefragt, wie das Abläuft. Wenn der Antrag eingeht, wird bei Polizei und
    Staatsanwaltschaft nach Vorstrafen und aktuellen Delikten gefragt. Fällt das negativ aus MUSS der kleine Waffenschein erteilt werden.
    Sollte hier jedoch was vorliegen kommt aber eher jemand vom Ordnungsamt um sich die Verhältnisse und den Antragsteller (Behördendeutsch)
    in Augenschein zu nehmen. .
    Wer schon mehrfach wegen einschlägiger Delikte was auf dem Kerbholz hat, bekommt den Schein erst gar nicht und da kommt auch keiner
    vorbei. Ablehnungsbescheid und Schluss ist. Solche Fälle gab es schon ein paar und bis jetzt hat sich auch keiner getraut, den kleinen
    Waffenschein Gerichtlich zu erstreiten. Warum dürfte ja klar sein.

  • Dennoch gibt es keinen Versagungsgrund wegen "nicht normaler" Wohnungsumstände - sinngemäß zu verstehen. Daher muss eigentlich die Erlaubnis nach reiner Aktenlage entscheiden werden und daher ist der Besuch mumpitz.

  • Hallo,

    in Brandenburg ist es wohl auch üblich (zumindest im Landkreis Teltow-Fläming). Bei uns schaute derselbe Polizist 2 mal vorbei (als ich für mich und einige Wochen später für meine Frau Formulare ausgefüllt und abgeschickt hatte). Beim 1. Besuch wollte er wissen, ob ich bereits eine Waffe besitze, wie die aufbewahrt wird und hat die Nummer aufgeschrieben (dabei kam auch eine Empfehlung einen Tresor irgendwo einzubauen). Beim 2. mal war es viel kürzer - er hat nur gefragt, ob es sich um dieselbe Waffe handelt und in ca 5 Minuten war er schon weg.

  • Mal ne kurze Zwischenfrage: Ist das mit der Nachkontrolle nach 3 Jahren eine neue Regelung?

    Ich hab meinen KWS schon länger, damals beim Antrag hat mir davon keiner was gesagt und ich hab den auch schon länger als 3 Jahre, da kam noch keiner und wollte nachkontrollieren.


    H5N1

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr

  • Das scheint wirklich je nach Bundesland bzw. Stadt/Region sehr unterschiedlich zu sein.
    Weiß auch nicht, wie oft die denn bei mir vorbeikommen wollen, bis ich denn mal tatsächlich zuhause bin?

  • Ich hab meinen KWS auch schon über drei Jahre und bisher nichts vom Amt gehört und auch keine Zahlungsaufforderung erhalten. Das wird offensichtlich sehr unterschiedlich gehandhabt.

  • So habe den Antrag heut zur Post. Bin mal gespannt was da passiert. Ich hab nichts auf dem Kerbholz und ein reines polizeilichen Führungszeugnis, die Frage stellte ich nur weil ich auf einen kleinen - sehr kleinen - Dorf wohne und Nachbarn bzw eher ältere Nachbarinnen ja doch gern reden ;^) . Ich arbeite am Flughafen da hab ich ja eine ähnliche Prüfung gehabt mir Wohnsitz der letzten 5 Jahre und Führungszeugnis der Polizei zwecks Vorstrafen etc. daher werd ich wohl vorab mal was wegen Überprüfungen sagen :^) . Wenn ich mir jetzt eine Pistole hole, wär die HW97 eurer Meinung nach ein gute Wahl um sich mit der Materie Pistolen, Pistolentechnik und Handhabung vertraut zu machen?

  • Mal ne kurze Zwischenfrage: Ist das mit der Nachkontrolle nach 3 Jahren eine neue Regelung?

    Ich hab meinen KWS schon länger, damals beim Antrag hat mir davon keiner was gesagt und ich hab den auch schon länger als 3 Jahre, da kam noch keiner und wollte nachkontrollieren.


    H5N1

    mir hat man vor kurzem auf dem amt erklärt, dass es diese 3 jährigen "kontrollen" schon länger gibt. allerdings waren die mal nicht kostenpflichtig. und die "nachkontrolle" besteht auch nur aus den bekannten abfragen bei den relevanten behörden. und wenn da nichts auffälliges ist, wird das auf dem amt als ok abgehakt. deswegen wirst du da nichts gemerkt haben davon. aber da diese sachen nun auch was kosten, muss man ja einen finden der das bezahlt ... und das bist du dann ;^) und darüber wirst du dann schon benachrichtigt.

  • Wenn ich mir jetzt eine Pistole hole, wär die HW97 eurer Meinung nach ein gute Wahl um sich mit der Materie Pistolen, Pistolentechnik und Handhabung vertraut zu machen?


    Nicht wirklich, weil Gewehr. Der KWS bezieht sich im Übrigen nur auf Waffen mit dem PTB-Zeichen im Kreis: :ptb:

  • Mal ne kurze Zwischenfrage: Ist das mit der Nachkontrolle nach 3 Jahren eine neue Regelung?


    ich bin nicht ganz sicher, ob diese Regelung schon mit der großen Novelle des Waffenrechts zu 2003 entstanden ist, aber mindestens seit der letzten größeren Änderung 2009. Aber das dürfte keine Rolle spielen. Diese Überprüfungen laufen immer im Hintergrund ab und in aller Regel erfährt der Erlaubnisinhaber nichts von seiner Überprüfung. Einige Bundesländer erheben allerdings eine Gebühr und wenn diese Rechnung kommt, weiß man es natürlich. Das Erheben dieser Verwaltungsgebühr war lange Zeit umstritten, aber leider ist das inzwischen von mehreren Gerichten für zulässig erklärt worden. Davon sind übrigens alle Erlaubnisinaher betroffen, egal ob WBK, Jagdschein oder eben den KWS.
    Man findet diese Regelung im § 4 WaffG:


    Anmerkung: Das mit der Versicherung betrifft nur den "großen" Waffenschein.

  • Es geht nur darum sich einen persönlichen Eindruck vom Antragsteller zu verschaffen. Wenn ihr den Antrag persönlich abgebt, dann könnte ihr einen Hausbesuch der Polizei umgehen. Den persönlichen Eindruck kann sich auch ein Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde verschafften und das ist die Waffenbehörde ja.

    Die Polizei wird trotzdem um Stellungnahme gebeten, aus Gründen die Floppy angeführt hat, aber ein Besuch durch die Polizei entfällt in der Regel. Unterhaltet euch mit dem Mitarbeiter der Behörde und dann könnte ihr ja mal einfließen lassen, ob ein HB wirklich noch sein muss, wegen Nachbarn oder so. Aber wenn ihr den Antrag persönlich abgebt, dann entfällt in der Regel der Besuch durch die Cops.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Als ich damals den kleinen Schein bei der Kreispolizeibehörde in Wuppertal beantragt habe mußte man persönlich hin, und dann nach einer Benachrichtigung über die Fertigstellung nochmal persönlich hin um den Schein abzuholen.
    Ne andere Möglichkeit gab´s damals nicht.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    • Antrag im Inet ausgedruckt und ausgefüllt.
    • Kleiner Begleitbrief dabei mit der Bitte um Ausstellung und Kontaktdaten bei Fragen
    • In Polizeibriefkasten geworfen
    • Gestern per Post erhalten. Schein direkt nach Hause und Rechnung 55,00 EUR.

    [/list]
    So ist's bei mir im Münsterland gewesen.

    2 Mal editiert, zuletzt von mecaline (18. Dezember 2015 um 15:46)