Petition mitzeichnen!! - EU will Waffenrecht verschärfen, auch Schreckschuss, Deko, Salut betroffen

Es gibt 1.588 Antworten in diesem Thema, welches 301.188 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2018 um 12:40) ist von Mad Dog Tannen.

  • Was darüber steht hätte mehr Sinn gemacht ;) Passend zum EU Unsinn

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • @Crawler_Newbee: Wenn du hier einen Text postest, den du nicht selbst geschrieben hast, dann kennzeichne den doch bitte als Zitat und gib die Quelle mit an. Dann kann man das auch entsprechend einordnen.
    Das hier kommt offenbar von zib-militaria.de

    Das ist korrekt, ich hatte vorher einen anderen, falschen Text stehen - da war Zitat und Quelle angegeben. Dann hab ich den Fehler gemerkt - es verändert, hochgeladen. Ich wollte dann noch Editieren - ging aber nicht mehr. Kam immer ne Fehlermeldung, dasss ich in den letzten 30 Sekunden eine Eingabe gemacht habe und nun 3000 Sekunden warten müsse. Daher dieses Durcheinander - sorry. Werde es ändern.

  • angegeben. Dann hab ich den Fehler gemerkt - es verändert, hochgeladen. Ich wollte dann noch Editieren - ging aber nicht mehr. Kam immer ne Fehlermeldung, dasss ich in den letzten 30 Sekunden eine Eingabe gemacht habe und nun 3000 Sekunden warten

    Kurz Offtopic:
    @Old_Surehand
    Das hatte ich vorhin auch. Obwohl ich die letzten 10 Minuten nicht geschrieben habe musste ich 1500 Sekunden warten!
    BTT

  • Das Komische an der ganzen Waffengesetzgebung ist ja, dass es nicht wirklich die Problemfelder trifft.
    Ein Regelung und auch Registrierung scharfer Schusswaffen muss sein, aber vieles was darüber hinausgeht beschränkt und behindert nur den Legalwaffenbesitzer.
    Zudem ist es interessant, dass man sehr genau differenziert, welche Personengruppen Waffen haben dürfen und welche nicht. Stichwörter sind da Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Weiterhin sind alle Waffenarten in Gruppen eingeteilt, die die Erlaubnisvoraussetzungen bzw. Verbot regeln.
    Letzteres ist ja eine Gruppierung, die ausschließlich eine denkbar mögliche Deliktrelevanz bzw. Gefährdung der Waffen einteilt. Sie lässt aber die tatsächliche Benutzung bei Straftaten weitgehend außer Acht. Wenn man das nun einfach ausdrückt, wird einfach mutmaßlich eine Gefährdung angenommen, ohne dass diese durch Statistik (PKS!) belegt ist. Wir wissen alle, dass dann allen voran das Messer, SSW und wahrscheinlich Softair neu geregelt sein müssten, denn damit werden die meisten Straftaten begangen.

    Was die Personengruppen betrifft, so schließt man Personen mit bestimmten Krankheiten (insb. Sucht) vom Waffenbesitz aus, wie auch Personen, die in der Vergangenheit Verfehlungen begangen haben. Das ist auch prinzipiell nicht zu beanstanden. Aber eine ethnische Auswahl gibt es nicht, wobei sich gerade bestimmte Gruppen mit Straftaten hervortun. Das geht nach dem Grundgesetz nicht, wird man einwenden. Komisch nur, dass der (registrierte) Waffenbesitzer genau die Einschränkung im Grundrecht - nämlich der Unverletzlichkeit der Wohnung - unterschreiben und dulden muss.
    Oder anders herum gesagt: Waffen beurteilt man nach der Möglichkeit bzw, Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs. Bei Personen zählt nur die belegbare Vergangenheit, die gegen einen Waffenbesitz sprechen.

    Damit habe ich mich mal ganz weit aus dem Fenster gelehnt, aber tatsächlich gibt es Waffengesetze in Europa, die genau das machen und damit im Prinzip auch gegen das Gleicheitsgebot verstoßen, dem alle EU-Länder unterliegen.
    Mir ist auch bewusst, dass es unmöglich ist, das Tatmittel Nr. 1 - dem Messer - zu verbieten. Mir fällt da auch keine andere sinnvolle Regelung ein, die nicht den unbescholtenen Bürger hauptsächlich betreffen würden. Die im Gespräch befindlichen Waffenverbotszonen sind ein bürokratisches Hilfsmittel, was einfach den Verteil hat, das die Bundesländer das selbst regeln können.

    Was die kommende Europäische Regelung betrifft, so kann ich nur einen Punkt nachvollziehen. Es muss eine einheitliche Regelung zur Dekativierung der Waffen her. Es kann nicht richtig sein, dass unterschiedliche Regelungen zur Folge haben, dass sich jemand aus mehreren deaktivierten Waffen eine funktionsfähige durch Austausch der Teile untereinander bauen kann. Das soll so angeblich vorgekommen sein. Wenn das tatsächlich so ist, kann das nicht so bleiben. Ich gehe aber davon aus, dass die bestehende Deutsche Vorschrift zur Deaktivierung völlig ausreichend ist und sich "mechanisch" auch nichts ändern wird.

    Dazu müsste man aber wollen,ich glaube auch nicht das Einzellader Langwaffen eine große Deliktrelevanz haben ,sonst wären die 1970 nicht frei verkäuflich gewesen.

    Das sich bestimmte Gruppen hervor tun möchte man nicht wahr haben ,wobei dies ja ein offenes Geheimnis ist ,zumal man ja aus manchen Statistiken herraus lesen kann das in manchen Bundesländern diese Gruppe 0,1% der Bevölkerung ausmachen,aber 10% davon Inhaftiert sind.

    Aber genau dort müsste man ansetzen um der Lage Herr zu werden.

    Ich glaube die Gesetze werden Schrittweise immer weiter verschärft weil sich die Bevölkerung Schrittweise immer weiter verändert,die Bevölkerung von 1960 hat sich eben ganz anders zusammengesetzt als 2018 was zu Spannungen führt .

    Aber da nützt es nichts an irgendeinem Waffengesetz herrumzudoktern ,damit beseitigt man die Uhrsache nicht sondern versucht nur die Symtome irgendwie im Zaum zu halten was auf lange Sicht eh in die Hose geht,siehe England .

  • In der Visier ist in einem Artikel zur aktuellen Dekowaffenverordnung zu lesen, dass ab sofort auch einschüssige Vorderlader deaktiviert werden müssen. Haben wir da jetzt eine Lücke bis zur Feuerwaffenrichtlinie, wonach die erst ab Herbst auf WBK gehen?

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Also wenn man sich diesen Mann

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    ansieht wundert einen gar nichts mehr das die da auf so irrsinnige Ideen kommen.

  • Nein es ist nur noch ein Beweis wie Brüssel tickt. Es wird doch immer nach beweisen gefragt. So das ist so einer für die Arbeitsweise von Politikern. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen müß man bei denken nicht nur über den Tellerrand gucken sondern gleich auf alle Nachtbarteller.

  • Stimmt -- das meiste davon verdanken wir allerdings nicht Brüssel, sondern dem neuen deutschen Datenschutzgesetz, das deutsche öffentliche Stellen sehr weitreichend von der in der DSGVO geforderten Zweckbindung und Datensparsamkeit befreit. Und was die Hersteller machen, verstößt m.E. ziemlich klar gegen die DSGVO, da werden sicher auch entsprechend Klagen kommen.

    Das wird jetzt allerdings ziemlich offtopic Wir reden hier nicht über allgemeine Politik, sondern das Waffenrecht.

  • Stimmt -- das meiste davon verdanken wir allerdings nicht Brüssel, sondern dem neuen deutschen Datenschutzgesetz, das deutsche öffentliche Stellen sehr weitreichend von der in der DSGVO geforderten Zweckbindung und Datensparsamkeit befreit. Und was die Hersteller machen, verstößt m.E. ziemlich klar gegen die DSGVO, da werden sicher auch entsprechend Klagen kommen.

    Das wird jetzt allerdings ziemlich offtopic Wir reden hier nicht über allgemeine Politik, sondern das Waffenrecht.

    Das mit dem Offtopic stimmt - deshalb kam mein Einwurf. Das gehört hier nicht hin.

  • In der Visier ist in einem Artikel zur aktuellen Dekowaffenverordnung zu lesen, dass ab sofort auch einschüssige Vorderlader deaktiviert werden müssen. Haben wir da jetzt eine Lücke bis zur Feuerwaffenrichtlinie, wonach die erst ab Herbst auf WBK gehen?

    Zunächst: Vorderladerwaffen werden nur dann auf WBK gehen, falls dies in einem neuen Waffengesetz so steht. Eine Richtlinie ist erst danach verbindlich.

    Im Gegensatz gilt eine Verordnung unmittelbar. Die 2016er Verordnung wurde durch die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/337 geändert bzw. konkretisiert. Vorher wurden die Maßnahmen allgemein beschrieben und dann per Kreuztabelle den Waffenarten zugeordnet. Jetzt finden sich alle Maßnahmen zu Vorderladen (ohne Revolver) in Abschnitt 8 direkt gelistet.

    Die Verordnung definiert aber lediglich das Verfahren der Unbrauchbarmachung und gilt ab 28.06.2018. Sie sagt nichts über einzelstaatliche

    • Umgangserlabnisse mit nicht deaktivierten Waffen
    • Registrierungspflichten und Verfahren
    • wer die Daktivierung durchführen darf
    • Sanktionen bei Verstoss gegen eine einzelne Vorschrift

    Generell ist die aktuelle Gesetzgebungspraxis bei Deko Kindergeburtstag: Da gibts im aktuellen WaffG eine Verordnungsermächtigung für das BMI, ohne Zustimmung des Bundesrats zu regeln. Im BeschussG gibt es eine Verordnungsermächtigung, mit Zustimmung des Bundesrats zu regeln, das BMI darf die Altdekoregelungen ausser Kraft setzen, Sanktionen wird er aber maximal im Ordnungswidrigkeitsbereich festlegen dürfen usw.

    Transarms bietet auf egun (Ingram MP) und in der Visier Dekowaffen mit aktuellem Beschussamtszertifkat an. Hat sich da einfach mal ein Amt für zuständig erklärt oder gibt es tatsächlich ein gültiges Verfahren ?

    Andreas

  • Na das werden ja hässliche Dekos werden.
    Revolver:
    Lauf: Einschneiden eines Längsschlitzes (Breite > Hälfte des Kalibers; Länge: mindestens Hälfte der Lauflänge ab dem Laufmundstück).

    Das ist ja kein Schlitz mehr. Da wird ja der Lauf zur Hälfte weggefräst und das auf halber Lauflänge. Da bleibt ja kaum noch was vom Lauf übrig. Wer hat sich denn so einen Sch.e.i.ß ausgedacht ;(

    Nachtrag:
    Zitat aus der Bescheinigung ... der Dekowaffe: " WICHTIGER HINWEIS: Diese Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument. Sie soll vom Besitzer einer deaktivierten Feuerwaffe jederzeit vorgezeigt werden können. Die wesentlichen Bestandteile der deaktivierten Feuerwaffe, für die diese Bescheinigung ausgestellt wurde, sind mit einem offiziellen Prüfzeichen versehen; derartige Zeichen dürfen nicht entfernt oder verändert werden."

    Wenn ich mir vorstelle, dass bei Gebrauchtverkauf scharfer Waffen in aller Regel überhaupt keine Papiere dabeiliegen, wie soll das bei Deko klappen? Wird die Dekowaffe illegal, wenn dieses Stück Papier nicht dabei liegt?

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (23. Juli 2018 um 17:28)

  • Ein normal denkender Mensch kann so etwas nicht mehr verstehen.
    Die Eurokraten müssen diese Ideen beim Junkers in gemütlicher Runde und hochprozentigem Feuerwasser bekommen haben.
    Anders kann man sich das nicht erklären.

    freischütz

  • Zunächst: Vorderladerwaffen werden nur dann auf WBK gehen, falls dies in einem neuen Waffengesetz so steht. Eine Richtlinie ist erst danach verbindlich.

    Das ist richtig. Es hängt davon ab, ob Repliken weiterhin wie bisher in Deutschland als historische Waffen anerkannt bleiben und damit aus der Richtlinie entfallen. Hier ist Aufklärungsarbeit der Verbände nötig. Würden die Repliken moderne Nitropulver aushalten, dann hätten sie den entsprechenden Beschuss. Haben sie aber nicht. Insofern ist die Argumentation der höheren Gefährlichkeit von Repliken ggü. Originalen nicht haltbar.

    Vom DSB gab es ja auch die rechtliche Stellungnahme, dass kein Änderungsbedarf besteht.

    Hätte man die Kategorie D nicht gestrichen, könnten die Repliken einfach darunter weiterlaufen. Hat man aber. Und Kat. C geht bei uns nunmal auf WBK. Wie gesagt: es steht und fällt mit der Einstufung der Repliken. Wenn sie historisch bleiben (ist in Deutschland durch die Kopplung an historische Baumuster gegeben), dann ist alles gut. Wenn nicht, dann Kat. C und damit meldepflichtig auf gelbe WBK.

    Das sagt meine Glaskugel.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Ich meine in Erinnerung zu haben, dass die EU Vorgabe in Sachen historische Waffen besagte, dass eine Neueinstufung entfallen kann, wenn nationale Regelungen dieser Waffenart bestehen. Das gibt es ja bei uns. Daher denke und hoffe ich, es wird sich im Bezug (einschüssige) VL nichts ändern.