Petition mitzeichnen!! - EU will Waffenrecht verschärfen, auch Schreckschuss, Deko, Salut betroffen

Es gibt 1.588 Antworten in diesem Thema, welches 301.122 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2018 um 12:40) ist von Mad Dog Tannen.

  • Nichtsdestoweniger finde ich diese Kleine Anfrage inhaltlich bedenklich. Mich macht der letzte Fragepunkt stutzig, denn ich empfinde ihn als Widerspruch zum Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Die Bremer SPD fragt dort immerhin, wie man eine legal handelnde Minderheit unter Missachtung der geltenden Bundesgesetze zu einem bestimmten Handeln "bewegen" (quasi zwingen) kann!

    If G is the number of guns you currently own and N the number of guns you desire, then: N = G + 1

  • 8. Welche Möglichkeiten des „Nudging“ sieht der Senat, um die bremischen Legal-besitzer eines AR-15, zur freiwilligen Abgabe ihrer Waffe zu bewegen?

    Mich macht der letzte Fragepunkt stutzig, denn ich empfinde ihn als Widerspruch zum Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Die Bremer SPD fragt dort immerhin, wie man eine legal handelnde Minderheit unter Missachtung der geltenden Bundesgesetze zu einem bestimmten Handeln "bewegen" (quasi zwingen) kann!

    Es sind keine konkreten Handlungsstrategien benannt.
    Auch in der Antwort des Senates wird davon abgesehen. Ganz im Gegenteil.

    Ich sehe keine Rechtsstaatlichkeit verletzt.

  • Die haben Angst vor einer "abstrakten Gefahr". Abstrakt ist auch die Angst davor, dass den Bremern der Himmel auf den Kopf fallen könnte.
    Das zeigt auf jeden Fall, dass beim Thema Waffenbesitz von Seiten der Gungrabber viel mit Propaganda und diffusen Drohkulissen gearbeitet wird. Alternative Fakten wird sowas neudeutsch genannt.
    Wenn ihr Leute aus Bremen kennt, dann befragt die mal nach der inneren Sicherheit. Legaler privater Waffenbesitz ist da das kleinste Problem.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Sind für Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen jetzt auch Änderungen zu erwarten was den Besitz oder das Kaufen/Verkaufen von Privat an Privat betrifft?

  • Die sind in der Sommerpause, da wird momentan gar nichts durchgewunken, wenn sie dann Anfang September wieder eintrudeln eilt es, und dann wirds durchgewunken ;)

    Einmal editiert, zuletzt von John Matrix (16. Juli 2018 um 01:04)

  • Ich hatte davon gelesen, dass der Verkauf von privat an privat sich bei scharfen Waffen insofern verkompliziert, als dass nicht mehr der Verkäufer das Vorliegen einer EWB prüfen kann, sondern das nun eine Behörde oder eben ein Händler oder Makler machen muss (Makler könnte dann ja vielleicht auch eine Plattform wie Egun sein). Das Eigentum muss danach aber nicht erst auf einen Händler- quasi als Zwischenhändler- übertragen werden, sondern geht weiterhin direkt von privat an privat über. Oder sehe ich das falsch?

    Übertragen auf Schreckschusswaffen könnte das bedeuten, dass man etwa bei Egun dann nur noch als zertifiziertes Mitglied solche erwerben darf. Das ließe sich verschmerzen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kai78 (15. Juli 2018 um 19:35)

  • (Makler könnte dann ja vielleicht auch eine Plattform wie Egun sein). Das Eigentum muss danach aber nicht erst auf einen Händler- quasi als Zwischenhändler- übertragen werden, sondern geht weiterhin direkt von privat an privat über. Oder sehe ich das falsch?

    Ich vermute - ja. Denn es ist wohl erklärtes Ziel die Abgabe an Berechtigte zu sichern, in dem er diese bei einer offiziellen Stelle unter Vorlage der Erlaubnis abholt. Ich glaube kaum, dass sich da die Behörden einspannen lassen, weil man dann Waffen und ggf. Munition in Rathäusern, Polizeistellen und anderen Behördengebäuden dulden müsste, was bislang ein Tabu sein dürfte.
    Man wird die Waffenhändler damit beauftragen, so dass das so kommen sollte.
    Mich ärgert an der Sache aber etwas Grundsätzliches. Wiedereinmal wird sachgrundlos eine Verschärfung durchgesetzt, die auf keine Grundlage früherer Verfehlungen fußen lassen könnte.
    Ähnlich den geplanten Verschärfungen bezüglich Vorderlader. Hat man schon eine Bank mit einem VL überfallen??

  • Die bekannte Salamitaktik...

    Stück für Stück alles verschärfen, bis alles erschwert wird und die Leute keine Lust mehr auf Waffen haben.

    Ich hab schon nen großen Teil verkauft, nur die seltenen Sachen bleiben.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Das Komische an der ganzen Waffengesetzgebung ist ja, dass es nicht wirklich die Problemfelder trifft.
    Ein Regelung und auch Registrierung scharfer Schusswaffen muss sein, aber vieles was darüber hinausgeht beschränkt und behindert nur den Legalwaffenbesitzer.
    Zudem ist es interessant, dass man sehr genau differenziert, welche Personengruppen Waffen haben dürfen und welche nicht. Stichwörter sind da Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Weiterhin sind alle Waffenarten in Gruppen eingeteilt, die die Erlaubnisvoraussetzungen bzw. Verbot regeln.
    Letzteres ist ja eine Gruppierung, die ausschließlich eine denkbar mögliche Deliktrelevanz bzw. Gefährdung der Waffen einteilt. Sie lässt aber die tatsächliche Benutzung bei Straftaten weitgehend außer Acht. Wenn man das nun einfach ausdrückt, wird einfach mutmaßlich eine Gefährdung angenommen, ohne dass diese durch Statistik (PKS!) belegt ist. Wir wissen alle, dass dann allen voran das Messer, SSW und wahrscheinlich Softair neu geregelt sein müssten, denn damit werden die meisten Straftaten begangen.

    Was die Personengruppen betrifft, so schließt man Personen mit bestimmten Krankheiten (insb. Sucht) vom Waffenbesitz aus, wie auch Personen, die in der Vergangenheit Verfehlungen begangen haben. Das ist auch prinzipiell nicht zu beanstanden. Aber eine ethnische Auswahl gibt es nicht, wobei sich gerade bestimmte Gruppen mit Straftaten hervortun. Das geht nach dem Grundgesetz nicht, wird man einwenden. Komisch nur, dass der (registrierte) Waffenbesitzer genau die Einschränkung im Grundrecht - nämlich der Unverletzlichkeit der Wohnung - unterschreiben und dulden muss.
    Oder anders herum gesagt: Waffen beurteilt man nach der Möglichkeit bzw, Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs. Bei Personen zählt nur die belegbare Vergangenheit, die gegen einen Waffenbesitz sprechen.

    Damit habe ich mich mal ganz weit aus dem Fenster gelehnt, aber tatsächlich gibt es Waffengesetze in Europa, die genau das machen und damit im Prinzip auch gegen das Gleicheitsgebot verstoßen, dem alle EU-Länder unterliegen.
    Mir ist auch bewusst, dass es unmöglich ist, das Tatmittel Nr. 1 - dem Messer - zu verbieten. Mir fällt da auch keine andere sinnvolle Regelung ein, die nicht den unbescholtenen Bürger hauptsächlich betreffen würden. Die im Gespräch befindlichen Waffenverbotszonen sind ein bürokratisches Hilfsmittel, was einfach den Verteil hat, das die Bundesländer das selbst regeln können.

    Was die kommende Europäische Regelung betrifft, so kann ich nur einen Punkt nachvollziehen. Es muss eine einheitliche Regelung zur Dekativierung der Waffen her. Es kann nicht richtig sein, dass unterschiedliche Regelungen zur Folge haben, dass sich jemand aus mehreren deaktivierten Waffen eine funktionsfähige durch Austausch der Teile untereinander bauen kann. Das soll so angeblich vorgekommen sein. Wenn das tatsächlich so ist, kann das nicht so bleiben. Ich gehe aber davon aus, dass die bestehende Deutsche Vorschrift zur Deaktivierung völlig ausreichend ist und sich "mechanisch" auch nichts ändern wird.

  • Was ich mir auch gut Vorstellen kann das in absehbarer Zeit alles was eine Waffe ist registriert werden muss. Auch LG und SSW.

    Mal sehen wie lange noch Pistolen und Revolver legal sind auf WBK...

    In manchen Ländern müssen ja schon Dolche registriert werden und mit Nummer versehen.

  • Die deutsche Vorschrift hat sich bei Dekos schon geändert...

    Es wird alles zusammen geschweißt, es bewegt sich nichtmal mehr der Abzug, zerlegen unmöglich etc.

    Deswegen war es das auch mit den Dekos, die bekannten Shops stellen den Verkauf ein

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  • "1.) 06.06.2018: Der Abverkauf der durch die kommende EU-Feuerwaffenverordnung betroffenen Produkte hat begonnen. Dies sind im wesentlichen die freien Teilesätze, Gehäuse und Gehäuseteile (Upper/Lower), Magazine über 10 Schuss für Langwaffen, Magazine über 20 Schuss für Kurzwaffen, Griffstücke mit vollautomatischen Modus und Mg Gurte. Die Verordnung tritt am 14.09.2018 in Kraft. Die Magazinbeschränkung gilt nur für Schützen, die die passende Schußwaffe besitzen. Die Richtlinie 2017/853 finden Sie mit klick hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…17L0853&from=DE

    (2016 wurde unser Sortiment bereits massiv von der EU Verordnung 2015/2403 für Dekowaffen, die den Handel von Dekowaffen demilitarisiert nach deutschem Gesetz beendete, beschnitten und die Feuerwaffenrichtlinie 2017/853 wird zu noch massiveren Veränderungen führen. Aktuell gilt das nationale Waffenrecht in seiner bisherigen Form. Haben Sie Interesse an Produkten im obenstehenden Bereich dann sollten Sie diese jetzt erwerben. Wir haben die massiv aufkommenden Anfragen der Kunden nach deutschen Dekowaffen nach dem 08.04.2016 erlebt und mussten all diesen Anfragern die ein paar Tage zu spät waren absagen. Besorgen Sie Ihren Bedarf in obentstehenden Produktenfeldern zeitig.)

    2.) Sortimentseinschränkung. Aufgrund aktuell sehr hoher Nachfrage im Bereich der freien Waffenteile und Magazine haben wir die Kategorien 1./ 2. Weltkrieg, Vietnam, Militärlackfarben, Luftdruck-/Schreckschußwaffen und allgemeine Militaria derzeit ausgeblendet. Wir haben uns aktuell auf den Verkauf der sichtbaren Kategorien zu fokussieren und bitten um Ihr Verständnis. Die ausgeblendeten Kategorien werden wieder sichtbar geschaltet sobald wir wieder personelle Kapazitäten dafür frei haben."

    Quelle: ZIB-Militaria, Startseite

  • Was willst du uns damit sagen? :D

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  • 1.) 06.06.2018: Der Abverkauf der durch die kommende EU-Feuerwaffenverordnung betroffenen Produkte hat begonnen. Dies sind im wesentlichen die freien Teilesätze, Gehäuse und Gehäuseteile (Upper/Lower), Magazine über 10 Schuss für Langwaffen, Magazine über 20 Schuss für Kurzwaffen, Griffstücke mit vollautomatischen Modus und Mg Gurte. Die Verordnung tritt am 14.09.2018 in Kraft. Die Magazinbeschränkung gilt nur für Schützen, die die passende Schußwaffe besitzen. Die Richtlinie 2017/853 finden Sie mit klick hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…17L0853&from=DE

    [...]

    @Crawler_Newbee: Wenn du hier einen Text postest, den du nicht selbst geschrieben hast, dann kennzeichne den doch bitte als Zitat und gib die Quelle mit an. Dann kann man das auch entsprechend einordnen.

    Das hier kommt offenbar von zib-militaria.de