MP 40 Neuigkeiten ?

Es gibt 433 Antworten in diesem Thema, welches 89.934 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. August 2019 um 21:34) ist von stereonoise.

  • an finanzamt hab ich nicht gedacht . hab ich seit 30 jahren kein kontakt und auch jetzt als rentner nicht... obwohl ich sogar 450 frei dazuverdienen könnte..

    stimmt. die gibnts ja auch noch...

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich habe als Sportschütze noch einen Eintrag für eine Selbstladepistole in 9 mm Luger frei. Welcher Voreintrag ist denn erforderlich für die GSG-MP40?

    Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“10.05.2017

    MP40 Gesamtlänge: 825/605mm Lauflänge: 253mm
    Wenn ich davon ausgehe, dass bei GSG die Lauflänge ohne Verschluss angegeben ist, dann müsste die MP40 als Langwaffe/Selbstlader gelten. Im Zweifelsfalle bei Deiner Behörde oder bei GSG nachfragen.

    Es grüßt der
    Theo :thumbup:

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (nach Benjamin Franklin)

  • Bei Shoot Club gibt es die MP40 gerade im Angebot. Von dort erhielt ich folgende Auskunft:

    "Für die GSG MP-40 ist ein Voreintrag für eine Selbstladebüchse in der grünen WBK notwendig."

  • Sollte kein Problem sein. Normalerweise gehen die Behörden bzw. Schießsportverbände von einem Grundbedürfnis für zwei Kurzwaffen und zwei SLBs aus.

    Es grüßt der
    Theo :thumbup:

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (nach Benjamin Franklin)

  • Als Sportschütze kann man das Vorhaben wohl gleich wieder knicken..ist zwar eine Langwaffe, aber der Lauf an sich ist reichlich kurz.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Sollte kein Problem sein. Normalerweise gehen die Behörden bzw. Schießsportverbände von einem Grundbedürfnis für zwei Kurzwaffen und zwei SLBs aus.

    Korrekt. Aber ich darf dann erstmal wieder 18 Einträge im Schießbuch mit einer SLB sammeln, bevor das Bedürfnis vom Landesverband bestätigt wird. Und ich bin ja nur Sportschütze und will Langwaffen gar nicht in der patronierten Version schießen. 10 m Luftgewehr auf die Meyton-Anlage im Verein genügt mir völlig als sportliche Betätigung mit Langwaffen.

    Die MP40 wäre so ein netter Scherzartikel gewesen, um den offenen WBK-Eintrag zu nutzen. Ich bin nämlich mit meiner Erstwaffe sehr zufrieden und benötige nicht unbedingt ein weiteres Sportgerät in 9x19.