Bear Grylls Ultimate Pro 31-001901

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 3.048 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Mai 2015 um 09:20) ist von Arutha.

  • Ein Hallo an alle Fachkundigen!

    Seit etwas über einen Jahr besitze ich ein Gerber Messer (Bear Grylls Ultimate Pro 31-001901) und bin sehr zufrieden damit.
    Nun möchte ich ein paar Tage Urlaub in Thüringen machen, das Messer mitnehmen und nicht sichtbar bei mir tragen.
    Ist das in Deutschland erlaubt oder nicht? Bei meinen Wanderungen in Österreich ist es kein Problem.

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

  • Knappes Ding! Auf Amazon wird die Klingenlänge mit 12,2 cm angegeben. 12,0 cm sind erlaubt. Ggf. das eigene Messer noch mal nachmessen. Wichtig: Gemeint ist die Länge der gesamten Klinge, nicht nur der Schneide!

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Jain

    die Klinge ist zu lang um legal getragen zu werden, aber:

    4.2 Berechtigtes Interesse,

    und jetzt wird es richtig schwierig.

    Nimmt der entsprechende Gesetzesvertreter dir ab, das du das Messer benötigst, ist es legal. Kannst du Ihn nicht überzeugen illegal. Die Definition von (Berechtigtes Interesse) ist absichtlich nicht gegeben, so das du voll und ganz der Willkür unsere Gesetzesvertreter ausgeliefert bist :D .

    Willkommen in Deutschland

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Wie meine Vorschreiber schon geantwortet haben...(Streng gesehen) Nein, da es zu lang ist, dennoch mit Ausnahmen. Mitbringen darfst du es natürlich, nur lass es beim Stadtspaziergang oder einkaufen im Hotel. Gehst du wandern, darfst du es mitnehmen, da wandern nach unseren Gesetzen ein allgemein anerkannter Zweck ist. Genauso die Ausführung eines Hobby's wie schnitzen.
    Wir haben da schon strenge Gesetze, auf dein Messer verzichten musst du aber nicht. Die Zweckdienlichkeit derer, berufen sich hauptsächlich für/auf Ballungsgebiete, dass niemand zu Schaden kommen kann o.ä....

    Trägst du es im Rucksack oder unter dem Pulli, verhältst dich nicht wie ein Psychopath, wird dir niemand was böses wollen. Nebenbei...Im Wald traf ich noch nie Ordnungshüter oder Polizisten an. Wenn überhaupt, dann mal ein Förster. Die interessieren sich doch gar nicht für dich, wenn du dich ordentlich benimmst.

    Grüße, Mario

  • Trägst du es im Rucksack oder unter dem Pulli, verhältst dich nicht wie ein Psychopath, wird dir niemand was böses wollen.

    Nun ich bin über 50 und eher ein friedlicher Typ. Tragen würde ich es in so einer Bauchtasche (Banane oder so ...), da hängt mein Bauch tlw. drüber :rolleyes: , und auch nur bei Spaziergängen im Grünen.
    Besten Dank jedenfalls an Alle die mir geantwortet haben und ich denke ich werde in Deutschland besser darauf verzichten. Mir ist das Messer durch seine griffige Handhabe als ständiger Begleiter über die warme Jahreszeit irgendwie ans Herz gewachsen, doch unbedingt nötig ist es ja nicht.

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

  • Im schönen Thüringer Wald wandern mit einem Messer am Gürtel ist doch kein Problem.
    In Erfurt schon was anderes, da Artfremd.
    Der Förster der mich letztens sah sprach mich zwar an, war aber mehr am Messer interessiert als an Gesetze.
    Leute, laßt die Kirche im Dorf.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Rifleman,

    lass das Messer zuhause. Für die Wanderung durch den Thüringer Wald reicht ein einfaches Taschenmesser. Statt Bären gibt es nur noch Beeren und Wölfe haben es offenbar auch noch nicht bis in den TW geschafft. Die Wanderwege sind gut ausgeschildert und du wirst selten von jeglicher Zivilisation entfernt sein. Es besteht also keine Gefahr wilde Tiere abwehren zu müssen und unfreiwillig im Wald zu übernachten. ;^)

  • Eine weitere Idee wäre natürlich noch, die "fehlenden" zwei Millimeter abzuschleifen und somit das Messer §42a konform zu machen. Mit nem Lansky z.B. würde ich das versuchen wollen.

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Rifleman,

    lass das Messer zuhause. Für die Wanderung durch den Thüringer Wald reicht ein einfaches Taschenmesser. Statt Bären gibt es nur noch Beeren und Wölfe haben es offenbar auch noch nicht bis in den TW geschafft. Die Wanderwege sind gut ausgeschildert und du wirst selten von jeglicher Zivilisation entfernt sein. Es besteht also keine Gefahr wilde Tiere abwehren zu müssen und unfreiwillig im Wald zu übernachten. ;^)

    Eine weitere Idee wäre natürlich noch, die "fehlenden" zwei Millimeter abzuschleifen und somit das Messer §42a konform zu machen. Mit nem Lansky z.B. würde ich das versuchen wollen.

    Wie schon geschrieben, ich werde in Deutschland auf das Gerber Messer verzichten. In meinen bevorzugten Urlaubsländern, Österreich, Kroatien und Italien gab es noch keine Probleme damit. Ich will mir nicht unbedingt eine Ordnungswidrigkeit einhandeln, wenn ich am Waldesrand harte Wurst oder Brot damit schneide. Letztes Jahr war ich ohne dem Ding im Rennsteiggarten und da es genügend Einkehrmöglichkeiten gab, ging es mir auch nicht ab. Heuer werde ich mit meinem Hund im Thüringerwald ein wenig umherschlendern, weil Hunde im Rennsteiggarten nicht erlaubt sind, und da hätte ich es halt mitgenommen.
    Sei es wie es sei, 2 bis 3mm abschleifen, nur das es in Deutschland dem Gesetz entspricht, mache ich sicher nicht. Da lass ich es lieber zu Hause. Übrigens, vor Bären und Wölfen fürchte ich mich auch ohne Messer nicht. ;^)

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

  • Es gibt auch für wenig Scheine durchaus brauchbare D-konforme Schneidwerkzeuge. ;^) :D Ich jedenfalls würde nicht an dem Messer rumbasteln, nur um es gefahrlos führen zu können - je hochwertiger das Messer, umso mehr wäre ich darüber verärgert.

    Ich besitze u.a. ein Walther Backup, Klinge 105 mm - nicht unbedingt ein Spitzenmodell, aber für mich völlig ausreichend, und mit rund 30 Euro vergleichsweise günstig.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (13. Mai 2015 um 11:31)

  • Obwohl ich mich schon entschlossen habe das Bear Grylls Ultimate Pro nicht nach Thüringen mitzunehmen, so hat mir das Thema doch keine Ruhe gelassen. Als ich mir das Messer genau angesehen habe und dabei drei verschiedene Klingenlängen gemessen habe, stellt sich nun die Frage, welche der drei Klingenlängen ist nun für das deutsche Waffengesetz die Gültige bzw. Ausschlaggebende - A, B oder C. :?:

  • bo... du stellst Fragen.
    Im Gesetz steht nuur was von"gesamte Klingenlänge" Wie das bei deinem Messer zu deuten ist weiß ich auch nicht. Allgemein würde ich mir aber echt nicht so Kopf machen. Ich würde es im Wald durchaus tragen.
    Im aller schlimmsten Fall musst du mit einem Bußgeld rechnen, aber das ich kann mir eigentlich nicht vorstellen.
    Gruß

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Wie das bei deinem Messer zu deuten ist weiß ich auch nicht.

    Nun ich denke es kommt auf die max. Eindringtiefe an, das würde zumindest Sinn machen.
    Das wäre bei obigen Foto 11,8cm also C, tiefer kann die Klinge nicht eindringen.

    @Alle

    Bitte, ich will Euch mit meiner Frage keinesfalls ärgern, es war nur so eine theoretische Idee als ich mir das Messerheft genauer angesehen habe. Nach irgendwelchen Kriterien sollten ja die max. 12cm im Gesetz zustande gekommen sein.

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

  • Man kann nie so verwurschtelt denken wie ein deutscher Polizist oder Richter. Angesichts der Griff-Form käme ich aber auch zu dem Schluß, daß im Zweifelsfall von den 122 mm ausgegangen würde. Wenn es um das Waffengesetz geht, heißt es meistens "im Zweifel gegen den Angeklagten - nicht für..." :S

    Das war ja auch so bei dem S&W Stiefelmesser mit Tanto-Klinge. Hat mir auch gut gefallen, aber das was ich in der Hand hatte, hatte an der Schneide entlang 119 mm und am Griffrücken 121 mm - im dümmsten Fall hätte ich damit böse Ärger bekommen und habe mich darum für das Walther Backup entschieden. :D

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
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  • Zitat

    Allgemein würde ich mir aber echt nicht so Kopf machen. Ich würde es im Wald durchaus tragen.
    Im aller schlimmsten Fall musst du mit einem Bußgeld rechnen, aber das ich kann mir eigentlich nicht vorstellen.

    Ich möchte meinem eigenem Zitat widersprechen. Ich habe ein wenig nachgelesen. Das Waffengesetz ist hier wohl mit Absicht unpräzise. Es handelt sich hier weniger um eine Regulierung, sondern mehr wie so ne Art Erziehungsmaßnahme mit deutlich formulierter Absicht ( das Tragen von Messern zu verhindern). Auch die Busgelder sind dem entsprechend möglich (Bis 10.000€). Auch das "Berechtigte Interesse" ist sehr eng gefasst. Keine Changs für ein Wanderer oder Bushcrafter.

    Der Gesetzgeber will einfach nicht das du ein Messer trägst, und hat sich die Möglichkeit geschaffen dir das sehr deutlich klarzumachen. Deshalb ist in meinen Augen auch eine Definition über Klingenlänge sinnlos.

    Gruß

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