WBK trotz keiner Möglichkeit, mit eigenen Waffen im Verein schießen zu können?

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 8.929 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. April 2015 um 22:12) ist von Grün.

  • Hallü ^^

    wie man vielleicht schon aus der Überschrift entnehmen kann bezieht sich meine Frage darauf, ob es genauso möglich ist, nach einem Jahr die WBK zu machen, auch wenn es im eigenen Verein keine Möglichkeit gibt, mit privaten Waffen zu schießen.

    Klar ist das ein klein wenig... Suboptimal im Bezug auf Wettbewerbe, wenn man seine eigenen Pistolen nicht schießen kann, aber meine Frage bezieht sich auch eher auf die grundsätzlichen Möglichkeiten.

    Danke schonmal für die Antworten :)

  • Ohne WBK kann man sich keine Eigene Pistole kaufen was ja klar sein sollte. Trotzdem kann man Sich auf die Vereins WBK eine Waffe kaufen sofern dies Der Verein ermöglicht.

    Jedoch muss dann die Waffe die man selber Bezahlt beim Verein verwahrt werden und darf nicht mit nach hause genommen werden.

    Wenn man dann nach 1 Jahr die eigene WBK hat und man hat die Wartezeiten Hinter Sich kann man seine Eigene Waffen von der Vereins WBK auf seine eigene WBK übertragen lassen und kann dann die Waffe auch bei Sich zu Hause unter Einhaltung der Gesetzlichen Vorschriften lagern.

    Mfg Torsten

  • Auf den Formularen steht, dass ein Nachweis gegeben sein muss, dass die beantragten Waffen auch geschossen werden können.
    Du brauchst ja Schießtermine mit scharfen Waffen, demnach auch eine Möglichkeit, diese zu schießen.

  • auch wenn es im eigenen Verein keine Möglichkeit gibt, mit privaten Waffen zu schießen.

    Was ist damit denn gemeint?
    - kann man in dem Verein keine WBK Waffen schießen? (Standzulassung)
    - ist es in dem Verein nur gestattet Vereins-WBK Waffen zu schießen? (Watt iss'n dat für'n Verein? :wogaga: )

    Der normale Ablauf für den Sportschützen ist ja:
    Vereins bzw. Verbandszugehörigkeit von mindestens einem Jahr,
    Schießnachweise min. 12/18 mal im Jahr - mit WBK Waffen!
    Der Verein bestätigt das, man beantragt die Verbandsbescheinigung (Nachweise Sachkunde etc.)

    Mit entsprechenden Unterlagen geht's dann zur Behörde.
    Kommt man da mit Unterlagen von einem Verein in dem keine WBK Waffen geschossen werden, werden Fragen kommen.
    Ansonsten ist es der Behörde selbst relativ egal wo man schießt - entscheidend ist das man (regelmäßig) schießt.

  • Für den Antrag einer erlaubnispflichtigen Waffe auf WBK ist vorher der Schießnachweis mit erlaubnispflichtigen Waffen im Verein als Mitglied über ein Jahr zu führen.
    Für den nötigen Bedürfnisantrag muss der Verein bestätigen, dass die beantragte Waffenklasse im Verein "schießbar" ist. Daher schließt das Vereine aus, die nur LG Schießstände haben, sofern deren Mitglieder nicht über einen Nutzungsvertrag Zugriff auf eine Schießbahn eines andren Vereines haben, der diese Möglichkeit bietet.

  • ok ich glaube ich habe da ein klein wenig an Informationen geknausert.. :D mea Culpa

    der Ablauf ist mir bekannt, hab mich extra eingelesen und an mehreren Stellen erkundigt, daher auch meine Vereissuche


    also es geht mir um Folgendes: Nach ablauf des einen jahres im Verein möchte ich meine eigene WBK beantragen. der Verein hat auch einen eigenen Schießstand mit mehreren Bahnen, zugelassen für LG und für KK. als ich mir allerdings informationen eingeholt habe und auch die Möglichkeit der Privatwaffen zur Sprache kam, wurde mir von einem der Vorstandsmitglieder (Vater meiner Ex, aber trotzedem noch gut auf mich zu sprechen wie sich herausstellte) gesagt, dass in diesem Verein nur mit Vereinswaffen geschossen wird und er auch der einzige ist, der eine WBK hat. Dass KK in dem Verein nicht schießbar ist, wage ich also anzuzweifeln, da


    Die anfrage hier habe ich gestellt, weil ich gerne eine WBK für KK beantragen würde, aber bisher nicht herausfinden konnte, wie es sich da in eben diesem speziellen Fall verhält

    das "nur Vereinswaffen" Gebot beschränkt sich dort allerdings nicht nur auf KK, sondern auch auf Luftgewehre und -Pistolen... Nach Airsoft hab ich nicht gefragt, wär aber lustig gewesen. Auf nachfrage, warum das denn so ist kam leider keine eindeutige antwort..

    Ich werde am 10.04. mal zum Pistolenklub erscheinen (4x5 schuss für 3€) und mich da noch einmal erkundigen, auch wenn mir das recht seltsam vorkommt... und je nachdem, inwieweit sich da möglichkeiten ergeben, muss ich mir doch einen anderen Verein suchen..

  • Eh?

    Komischer Verein.
    Lage: Du schießt mit den Vereinswaffen 12/18 im Jahr (abhängig wie es bei dir klappt) und da geht es ja nicht mit eigenen, also vom Verein oder wem anders. DAS ist egal.

    Dann hast du die Termine zusammen und da der Verein ja in einem Verband ist, machst du folgendes: Du lässt dir vom Cheffe abzeichnen, dass du die entsprechende Anzahl an Terminen hast (Sachkunde und Tresor müssen vorhanden sein!) und dann schickst du deinen Antrag mit folgendem an den Verband:

    - Nachweis Schießtermine
    - Antrag für KurzwaffeN auf Grüne WBK (1x KK und eine in .45 ACP^^)
    - Kreuz machst du auch bei "WBK nach §14.4 (die Gelbe! -> Gleich mitbeantragen)

    Dann Geld überweisen, warten und ab zum Sachbearbeiter, wenn Zeug zurück.

    e:/
    Rechtlich ist es ja so, dass der Verein nur bescheinigen muss, DASS du geschossen hast UND dass geeignete Bahnen vorhanden sind. Wobei das mit der .45er dann bisl eklig wird, aber ist der KW-Stand wirklich nur KK? Also kA 200 J?
    Der Rest geht über den Verband und wenn nach jedem Schießtermin lässt du dir einen Stempel ins Schießbuch geben... Zählt zwar nicht, weil der Cheffe den Wisch unterzeichnen muss, dass das so stimmt, aber machs. Für jedes Schießen wird sich auch ins Buch im Verein eingetragen und dann später aufs Antragsformular übertragen.

    Was sich bei dir rauslesen lässt: Es sollen Mitglieder keine eigenen Waffen haben, weil ... halt?

  • Wenn die dort nicht wollen dass die Mitglieder ne eigene WBK bekommen bestätigen die auch die Termine nicht.
    Auf solche Vereine kann man verzichten, such dir nen anderen.

  • Na ja, diese Form von 'Vereinsgebaren' ist irgendwie nicht nachvollziehbar.
    Such Dir einen anderen Verein.


    Ganz meiner Meinung! Komischer Verein mit seltsamen Vorgaben. Es wird dann auch wohl kaum anzunehmen sein, dass der Vereinsvorstand den Bedürfnisantrag eines Vereinsmitgliedes unterschreiben und zum Verband weiterreichen wird.

  • Wenn die dort nicht wollen dass die Mitglieder ne eigene WBK bekommen bestätigen die auch die Termine nicht.
    Auf solche Vereine kann man verzichten, such dir nen anderen.

    Man sagte mir, es wäre wohl möglich, sämliche Prüfungen abzulegen, werde da noch einmal nachfragen am 10. Momentan lese (QUÄLE) ich mich durch die Satzung, habe aber noch nichts dazu gefunden, vielleicht suche ich an falscher Stelle

    Komischer Verein.

    aye. Ganz meine Meinung

    Nachtrag: eigentlich wollte ich da auch erstmal nur als Gastschütze tätig werden, damit meine "Spielsachen" Mal Distanzen über 5 Meter kennen lernen.. naja wird dann wohl doch nix ._.

  • Ich hab mir den Laden grad mal auf der Webseite angesehen, die ist durchaus löblich, da hinken die Schützenvereine der Zeit hinterher. Ansonsten, riiichtiger Trachtenverein, aber Hauptsache man kann den blöden Geier abschießen :rolleyes:
    Warum will man sich das freiwillig antun ?

  • Ich hab mir den Laden grad mal auf der Webseite angesehen, die ist durchaus löblich, da hinken die Schützenvereine der Zeit hinterher. Ansonsten, riiichtiger Trachtenverein, aber Hauptsache man kann den blöden Geier abschießen

    ja, wirklich hübsch dort, nicht wahr?

    Warum will man sich das freiwillig antun ?

    weil der nächste Verein mit eigener Schießbahn eine halbe stunde fahrtzeit mit dem Fahrrad entfernt ist? werde Mitwoch aber dennoch mal dort vorbei schauen..

    Die Frage ist doch: Bestätigen die Dein Bedürfniss? Wenn nicht, dann den Verein wechseln. Gruß HD

    keine ahnung, mal nachfragen. und wechseln geht schlecht, dafür muss ich ja erst eintreten ;P

  • Wenn Du eine eigene, WBK-Pflichtige Waffe erwerben willst muss Dein Verein das Bedürfniss bestätigen. Gruß HD

    ich werde mich am 10. mal erkundigen, aber aus dieser Perspektive könnte es schwer werden, wenn eben kein Bedarf in diesem Verein vorliegen kann...
    Zitat aus der Schießordnung :

  • Ich dreh die Uhr mal zurück.

    Du möchtest eine WBK erwerben! Vermutlich eine gelbe Sportschützen WBK? (Es gibt ja auch noch grüne und rote.)

    Eine Sportschützen WBK kannst du nur (ja, ich habe gelesen, dass du dich bereits erkundigt hast) für eine bzw. mehrere anerkannte Sportschützendisziplinen erwerben, in einem Verein der einem Verband angehört, der diese Disziplinen wettkampfmäßig durchführt.
    Gehört ein Verein weder dem BDS, noch dem DSB, noch dem BDMP o.ä. an, hat also keine anerkannte Sportordnung für spezielle Schießsportarten... dann kann man auch über einen solchen Verein niemals eine Sportschützen WBK für eine spezielle Schießsportart und damit Schusswaffe erlangen.

    Vorab: Ob "eigene" Waffen (die man ja noch gar nicht haben darf, weil der Erwerb der WBK ja genau das sportliche Schießen mit WBK-pflichtigen Waffen voraussetzt) oder mit Vereinswaffen ist völlig unerheblich.

    Gesetzlich ist zum Erwerb einer Sportschützen-WBK vorgeschrieben:
    - Der Nachweis eines Sportschützenvereins (in einem für die Sportart in einem Verband anerkannten Verein) für eine oder mehrere Disziplinen, basierend auf regelmäßig nachgewiesenem Training (Schießbuch) über mindestens ein Jahr. Der Verein reicht das Gesuch nach Ausstellung einer WBK an den Verband weiter, dieser wiederum prüft und bestätigt das BEDÜRFNIS an die zuständige Behörde des Antragstellers weiter. (So war es zumindest bei meiner gelben WBK).
    - Sachkundenachweis (Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung), in der Regel "Wochenendkurs" bei einem anerkannten Prüfer außerhalb des Vereins.

    Die Sportschützen-WBK schränkt je nach Bundesland, Region und auch Sachbearbeiter den Erwerb von Schusswaffen ein.

    Beispiel: Meine gelbe WBK wurde 2005 ausgestellt. Die Beschränkung "Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm" wurde durchgestrichen und ersetzt durch " Schusswaffen i.S. des $ 14 (4) WaffG". Das war das positive Ergebnis von "Überzeugungsarbeit" beim Sachbearbeiter, gegen den Vordruck. Ich hätte so auch Repetierer oder einschüssige Kurzwaffen erwerben können.
    Vorausgegangen waren regelmäßige Trainings im DFTC2000 mit meinem 7,5J Luftgewehr aber auch mit WBK-pflichtigen 16J Luftgewehren, Teilnahme an Vereinswettbewerben. Der DFTC2000 ist Mitglied im BDS und der BDS ist immer noch der der einzige Verband, der Field Target Schießwettbewerbe offiziell in seiner Sportordnung führt. Also konnte nur der BDS mein BEDÜRFNIS als FT-Sportschütze an meine zuständige Kreispolizeibehörde weiterleiten und somit die Ausstellung der gelben WBK ermöglichen.

    Natürlich gibt es auch 100 andere Möglichkeiten für den legalen Erwerb von WBK-pflichtigen Luftgewehren, KK-Gewehren, GK-Gewehren und auch Kurzwaffen. Aber wir sind ja hier in einem Forum für freie Waffen mit "Sonderabteilung" WBK-pflichtige Luftgewehre für Field Target.
    Es kommt natürlich auch immer darauf an, was man eigentlich will. Auf meine gelbe WBK wollte ich auch nichts anderes erwerben als 16J Luftgewehre für Field Target, auch wenn der Erwerb von anderen Geräten möglich gewesen wäre .... aber das Bedürfnis (wenn man damit keine Wettbewerbe schießt) ist nicht vorhanden, das kann heutzutage durchaus Probleme bereiten.

    Gruß,
    Musashi

    Einmal editiert, zuletzt von Musashi (5. April 2015 um 01:03)

  • ich entschuldige mich schonmal für die Ahnungslosigkeit, die dieser Post ausstrahlen wird...

    Du möchtest eine WBK erwerben! Vermutlich eine gelbe Sportschützen WBK? (Es gibt ja auch noch grüne und rote.)

    wenn das die für KK-Pistolen ist? die Grundvoraussetzungen kenne ich, nur die Einteilung verwirrt ein wenig.. die Rote war nur für Sammler oder? (wie wird man das? wäre auch interessant.. o.o )

    Wichtig ist aber immer erst, dass der Verein einem Verband angehört, wo die entsprechende Schießsportart anerkannt ist.

    ob der verein einem Verband angehört, und wenn ja welchem, kann ich leider nicht herausfinden, ich weiss nur, was auf deren Seite steht, die besagt, dass sie "auch den Wettkampf mit anderen Vereinen" nicht scheuen. aber vielleicht habe ich den Eintrag ja nur noch nicht gefunden..


    Die Grundidee, weswegen ich bei diesem Verein vorgesprochen habe ist die gewesen, eben meine eigenen Spielzeuge mal mit auf die Bahn zu nehmen, damit man eben was da rausholen kann aus den teilen. Mit dem gedanken, Sportschütze zu werden hab ich zwar auch gespielt, wusste aber nicht ob das da auch möglich ist. ich hab mich aber auch nach dem Gespräch da noch weiter mit der Idee befasst, darum kommt dieser Post auch etwas später nach meinem eigentlichen Besuch dort.

    "Meine" Disziplin wäre sowieso das Pistolenschießen, da "Bolt action gewehre nach art von Springfield oder Krag-Jørgensen wahrscheinlich nicht wirklich zu bekommen sind (wenn doch dann.. wie? ._. ich find die Dinger echt grossartig )


    ausserdem.. das eine Jahr find ich nicht mal schlimmda hat man immerhin noch die Möglichkeit, sich sicher darüber zu werden, ob dieser Sport denn zu einem passt.

    Ich werd mir aber anscheinend doch einen anderen verein suchen müssen, denn einige der anderen Mitglieder sind auch personen, mit welchen ich eine unangenehme Vergangenheit teile... naja, ist immerhin Training für die Beine, immer zum anderen Verein zu radeln...

  • Wenn Du eine eigene, WBK-Pflichtige Waffe erwerben willst muss Dein Verein das Bedürfniss bestätigen.

    Schon ungefähr 10 Jahre nicht mehr, dieses Privileg haben nun die Schießsportverbände, der Verein muss aber trotzdem mit ins Bot, er bestätigt die Schießtermine 12/18 und das für die beantragte Waffe ein geeigneter Stand zur Verfügung oder im Mietverhältniss steht.

    Beispiel: Meine gelbe WBK wurde 2005 ausgestellt. Die Beschränkung "Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm" wurde durchgestrichen und ersetzt durch " Schusswaffen i.S. des $ 14 (4) WaffG". Das war das positive Ergebnis von "Überzeugungsarbeit" beim Sachbearbeiter, gegen den Vordruck. Ich hätte so auch Repetierer oder einschüssige Kurzwaffen erwerben können.
    Vorausgegangen waren regelmäßige Trainings im DFTC2000 mit meinem 7,5J Luftgewehr aber auch mit WBK-pflichtigen 16J Luftgewehren, Teilnahme an Vereinswettbewerben. Der DFTC2000 ist Mitglied im BDS und der BDS ist immer noch der der einzige Verband, der Field Target Schießwettbewerbe offiziell in seiner Sportordnung führt. Also konnte nur der BDS mein BEDÜRFNIS als FT-Sportschütze an meine zuständige Kreispolizeibehörde weiterleiten und somit die Ausstellung der gelben WBK ermöglichen.

    Es kommt natürlich auch immer darauf an, was man eigentlich will. Auf meine gelbe WBK wollte ich auch nichts anderes erwerben als 16J Luftgewehre für Field Target, auch wenn der Erwerb von anderen Geräten möglich gewesen wäre .... aber das Bedürfnis (wenn man damit keine Wettbewerbe schießt) ist nicht vorhanden, das kann heutzutage durchaus Probleme bereiten.

    Grundsätzlich kann man auf Neu Gelb Einzelladerlangwaffen (dazu zählen z.B. auch Doppelflinten und Bockflinten), Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf, Einzelladerkurzwaffen sowie mehrschüssige Perkussionswaffen erwerben sofern diese auf irgendeine Disziplin eines anerkannten Schießsportverbandes passt, es spielt dabei keine Rolle ob der eigene Verband diese Disziplin anbietet oder ob sie auf dem eigenen Stand geschossen werden kann. Dies war ja die vom Gesetzgeber vorgesehene Intention der Gelben.
    Bei der Beantragung der Gelben an sich wird von den Verbänden mittlerweile meistens eine Disziplin verlangt die man im eigenen Verband hat, was aber kein Problem darstellt, jeder Verband hat eine Disziplin für KK Gewehre im Angebot.
    Die Bestätigung des Vereins für den Verband über 12/18 muss dennoch vorliegen, sonst geht sich nix.
    Die Gelbe WBK ist kein Freifahrtsschein fürs Waffen kauffen, nach der 3, 4 oder was weiß ich, gleichen Waffenart wird die Behörde die Bremse ziehen, also Obacht, die Gelbe ist keine Sammler WBK.
    Was Behörden gerne machen ist dass sie bei einer vollen Gelben und somit einer fälligen Neuausstellung wieder ein Bedürfniss vom eigenen Verband für die erste Waffe die auf die neue Karte soll fordern.

    Zitat

    Die Sportschützen-WBK schränkt je nach Bundesland, Region und auch Sachbearbeiter den Erwerb von Schusswaffen ein.

    Sollte nicht so sein und war auch nie die Idee des Gesetzgebers, mir ist aber bekannt dass einige Behörden das versuchen.

    Zitat

    wenn das die für KK-Pistolen ist? die Grundvoraussetzungen kenne ich, nur die Einteilung verwirrt ein wenig.. die Rote war nur für Sammler oder? (wie wird man das? wäre auch interessant.. o.o )
    "Meine" Disziplin wäre sowieso das Pistolenschießen, da "Bolt action gewehre nach art von Springfield oder Krag-Jørgensen wahrscheinlich nicht wirklich zu bekommen sind (wenn doch dann.. wie? ._. ich find die Dinger echt grossartig )

    Nur die Freie Pistole ginge auf Gelb, da Einzellader, halbautomatische Pistolen gehen auf Grün, d.h. volles Programm inkl. Nachweis des Bedürfnisses für eine Disziplin des Verbandes, Anrechnung auf Grundbedürfnisses.
    Das Springfield M 1903 und natürlich auch der Krag Jörgensen sind Ordonannzgewehre, dafür haben alle relevanten Verbände Disziplinen, und es ist natürlich eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf, also auf Gelb möglich.


    So wie ich das sehe verhindert aber schon die Schießstandordnung des Vereines dass sie dir irgendwas bestätigen.

    PS: Ich hoffe für dich du bist mit deiner "unangenehmen Vergangenheit" nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wäre weniger förderlich für dein Vorhaben.

    PPS: Ich muss da morgen nochmal drüber schauen, ist zu spät für geistige Höchstleistungen :o:

  • okay, okay, ich werde mich morgen und Montag noch mal tiefer in die Themen einarbeiten, dann bin ich auch nicht mehr so durch den Wind

    PS: Ich hoffe für dich du bist mit deiner "unangenehmen Vergangenheit" nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wäre weniger förderlich für dein Vorhaben.

    nein, nur mit meinem Schlafrythmus, meinem Liebesleben, einigen meiner Freunde und meinem Gehör.. und noch viel mehr, aber das ist eine andere geschichte.

    Mit dem Gesetz bin ich, und werde ich auch (hoffentlich) nie in konflikt geraten, das ist so gar nicht mein Stil ;)

    ich bin ein gesetzestreuer Bürger und bleibe es auch gerne (°-°)7

    Zitat

    PPS: Ich muss da morgen nochmal drüber schauen, ist zu spät für geistige Höchstleistungen

    dem stimme ich uneingeschränkt zu, dann mal gute nacht xD