Kennt das einer?

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 2.306 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. März 2015 um 21:49) ist von Müller1234.

  • Na ja, sobald Du z.B: eine Lampe in eine ZF Montage baust, hast Du Dir ja einen verbotenen Gegenstand hergestellt.

    Grauzone hin oder her, wir können hier die Angelegenheit sicher von Allen Seiten aus beleuchten.
    Vermeiden sollte man, das dies Anwälte vor Gericht tun müssen.

    Hier mal aus dem WaffG - mag sein das sich die Verwaltungsvorschrift das besser ausdrückt.
    Hab nur im Moment keine Lust zum suchen, und die VV ist ja auch für den normalen Bürger ...

    Da steht grob übersetzt:

    Für Schußwaffen bestimmte (Montagemöglichkeit) Gegenstände die das Ziel beleuchten (oder anstrahlen wie: Lampen, Laser, Kameras (Bildwandler/verstärker) sind verboten (Verbotene Gegenstände).
    Der Besitz ist nach WaffG bereits strafbar.

  • Naja was verboten und erlaubt ist legt der Polizeibeamte eh aus wie er will/weiß...

    Im verdorbensten Staate sind die meisten Gesetze.

    Publius Cornelius Tacitus (um 55 - um 120 n. Chr.)

  • Also halten wir fest. Fast jeder der eine Halterung für ein ZF hat macht sich strafbar da man da auch ohne weiteres Taschenlampen befestigen kann.
    Auch viele RedDot sind mit solcher Halterungen befestigt.

    Laut des Waffengesetz in DE sind das Verbotene Gegenstände.

  • Nö, die Lampe in Kombi mit der Montage ist ein verbotener Gegenstand...die Gegenstände für sich alleine sind kein Problem. Aber sobald man den Kram so fertigmacht, das er an eine Waffe montiert werden kann ist es illegal.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-