Feinwerkbau 300s Lauf abgesägt, was nun?

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 11.468 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. März 2015 um 10:02) ist von Cedred.

  • Hallo.
    Folgendes Problem: Mein Opa hat mir im laufe dieser Woche sein altes Feinwerkbau 300s vermacht. So weit so gut, jedoch
    hat er vor einiger Zeit (wohl vor mehreren Jahren) den Lauf verkürzt, um es handlicher zu machen. (Ein Freund von ihm sägte es ab)
    Leider geschah dies Privat und es wurde leicht schief gesägt.
    Laut seiner Aussage schießt es noch gut, aber es soll durch den "Lauffehler" gelegentlich etwas nach rechts schießen.
    Ich selbst kam jedoch noch nicht dazu, mich selbst zu vergewissern, wie gravierend es sich auf die Präzision auswirkt
    bzw. ob es präzise "schief schießt" oder streut.
    Wie kurz darf das Gewehr überhaupt sein? Ab wann wäre es illegal?
    Kann man überhaupt einen Ersatzlauf einbauen? (man hört ja so einiges, dass dies nicht geht bei einem Feinwerkbau 300s)

    3 Mal editiert, zuletzt von Cedred (6. März 2015 um 11:31)

  • SChade ,
    aber nun isser ab .
    Ein Bild der Mündung wäre hilfreich , wenn die nur abgesägt wurde , müsste die mal richtig
    abgedreht werden , damit es vorne gut aussieht , die Mündung ist entscheidend für die Treffer .

    Und kürzer als 60cm sollte die sein .

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Moin und willkommen im Forum!

    Da schießt einem ja das Wasser in die Augen! :cry: Das arme Gewehr!

    Also Lauf austauschen geht nicht, da Lauf und Hülse fest mit einander verbunden sind!

    Mit Tipp: Ab zum BüMa, Lauf vorn begradigen und eine neue Laufkrone aufdrehen lassen!

    Allerdings sollte das, meiner Meinung nach, nicht mehr als 50-100€ kosten, da Du ein ungekürztes FWB300S in halbwegs guten Zustand schon für etwa 150-200€ bekommst!


    Viele Grüße

    Thorsten

    Edit: In wie weit das Gewehr überhaupt noch zulässig ist, da es nicht mehr dem Original entspricht, ist wieder eine andere Sache. Da kennen sich bestimmt andere hier besser aus!

    Fällt mir grad mal so ein!

    Einmal editiert, zuletzt von LuPi Luke (6. März 2015 um 11:20)


  • Edit: In wie weit das Gewehr überhaupt noch zulässig ist, da es nicht mehr dem Original entspricht, ist wieder eine andere Sache. Da kennen sich bestimmt andere hier besser aus!
    Fällt mir grad mal so ein!


    Eigentlich darf man selbst keine wesentlichen Waffenteile verändern, wobei es sich in diesem Fall ja um ein "F" Gewehr handelt, und die Leistung durch den kürzeren Lauf eher verringert wurde, von daher sehe ich da jetzt kein Problem.
    Einzige Möglichkeit, wie schon geschrieben, such dir einen BüMa oder Jemanden mit einer Drehmaschine und lass die Mündung sauber abdrehen und entgraten. Viel mehr kannste da nicht mehr machen.
    Bei der Leistung wird bei F Waffen nicht zwischen Gewehr und Pistole unterschieden, von daher ist die Gesamtlänge egal. Bei WBK Waffen liegt die Grenze der Gesamtlänge bei 60 cm.
    Gruß Ingo

  • Der Lauf ist ein wesentliches Waffenteil, F hin, Leistungsverringerung her.
    Die Bearbeitung ist Personen mit entsprechender Berechtigung vorbehalten.

    Die Kosten, um das Gewehr legal zu bekommen und die Arbeit fachmännisch ausführen zu lassen, übersteigen sehr warscheinlich den Preis für eine gut erhaltene Gebrauchte.

    Der Büma will Geld und das Beschussamt auch. Ja, richtig, bei derartigen Änderungen muss neu beschossen werden.
    Fahrtkosten, Versandkosten, Zeitaufwand. Rechne mal, was da zusammen kommt. Ich behaupte so 150-200€


    Edit:
    In der Energie keine Unterscheidung, in der Waffenart aber schon. Die Waffe wurde von der PTB als Langwaffe abgenommen und muss daher über 60cm kleinste verwendbare Gesamtlänge kommen.

  • Danke für die schnelle Hilfe!
    Dann werde ich auf jeden Fall in nächster Zeit mal einen Büchsenmacher aufsuchen und mich
    Informieren lassen, was er davon hält und was noch machbar wäre.
    Ist natürlich wirklich schade um das Gewehr, da es keine wirklichen Ersatzläufe gibt.

  • Brauchst nimmer zum BÜMA :D spar dein Geld, FWB Läufe sind gechoked, d.h. der Lauf hat im vorderen Bereich eine Verengung, diese dient der Präzision.
    Wollte auch eine für einen Spezialumbau kürzen lassen. Nach Rücksprache mit BM u. FWB habe ich es dann gelassen.
    Auch wird es sehr schwierig die FWB in eine Drehbank zu spannen:
    1. Wegen der Länge
    2. Wegen der Unwucht die durch das System entsteht.

    Bin kein Metaller, aber es gibt noch andere Möglichkeiten.

    Mein Rat: Zerlegen und die Einzelteile auf Egon verscherbeln und vom Erlös was gescheites kaufen.

    Gruß Tua

  • Der Büma will Geld und das Beschussamt auch. Ja, richtig, bei derartigen Änderungen muss neu beschossen werden.


    Druckluftwaffen werden nicht beschossen!
    Bitte diesen Unsinn nicht ständig wiederholen.


    In der Energie keine Unterscheidung, in der Waffenart aber schon. Die Waffe wurde von der PTB als Langwaffe abgenommen und muss daher über 60cm kleinste verwendbare Gesamtlänge kommen.


    Auch nicht richtig. Die Bearbeitung wesentlicher Teile ist erlaubnispflichtig,
    der Besitz (wenn es sich um Teile freier Druckluft-Waffen handelt) nicht.
    Also von einem Berechtigten den Lauf abdrehen und senken lassen und
    alles ist gut.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Natürlich muss die Plempe neu beschossen werden, wenn am Lauf was gemacht wurde...

    Eigenimporte kommen auch zum Beschussamt, damit diese das F erhalten.

    Ein Büchsenmacher darf das schon lange nicht mehr.


    Nur Massenprodukte werden nicht alle einzeln beschossen... Nur das Muster.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Häufiges Wiederholen macht etwas nicht richtig.
    Kannst du diese Behauptung auch belegen?
    Am besten mit einem einschlägigen Gesetz?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • elias, definnire mal bitt das Wort "Beschuss"
    Kuk einfach mal nach was nei diesrm vorgang "Beschuss" gemacht wird.
    Schnell wirst du erkennen das rin Beschuss im herkömmlichen sinne bei DL-Waffen auf grund der fehlenden komponenten nicht möglich ist.
    Geprüft würde sie aber trotzdem gerne vom PTB.

  • Beschuss bedeutet nicht, das eine Patrone und heiße Gase mit im Spiel sind....

    Es muss geprüft werden, ob die Waffe nach der Laufkürzung noch unter 7,5j ist...

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  • Beschuss bedeutet nicht, das eine Patrone und heiße Gase mit im Spiel sind....

    Es muss geprüft werden, ob die Waffe nach der Laufkürzung noch unter 7,5j ist...

    Der begriff Beschuss ist vom Beschussamt klar definiert. Das was du meinst ist eine e0 bzw. e1 Prüfung, aber kein Beschuss.
    Dies Prüfung macht überings das PTB, bei bestandener Prüfung geben dai dann die Waffe an das Beschussamt zum Stempeln, wenn nötig. is quatsch
    so läuft es -> Link
    Wie gesagt, das ist kein Beschuss, beim Beschuss wird die Haltbarkeit/Sicherheit der Waffe getestet, mit Überdruck Munition (30%)
    Bei Kaltgaswaffen wird die Bewegungsenergie der Geschosse aus dieser Waffe ermittelt.


    Zitat

    Die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) ist für die Bauartzulassung von Handfeuerwaffen und Einsteckläufen nach § 7 und § 8 Beschussgesetz zuständig. (Bitte entsprechenden Suchbegriff auf der Homepage der PTB unter "Suche" eingeben

    .)

    6 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (6. März 2015 um 12:58)

  • Laut seiner Aussage schießt es noch gut, aber es soll durch den "Lauffehler" gelegentlich etwas nach rechts schießen.


    Ich würde auf die Aussage von Leuten, die ander Leute den Choke absägen lassen, nicht allzuviel geben. "Selbst testen" heißt die Devise. Wenn das Gewehr noch gut schießt, dann kann dir die Laufmündung egal und du glücklich mit dem FWB sein.


    (Das Prüfen beim Beschussamt nennt man landläufig "Beschuss" und der Schein, auf dem der Waffenbesitz erlaubt wird, ist nunmal ein "Waffenschein". Auch wenn es im Juristendeutsch Karte heißt ist es doch ganz offensichtlich ein Schein.)

  • Nochmal, aber gerade absägen, oder den schrägen Schnitt gerade feilen und die Mündung ansenken. Und gut is...
    Geht schneller... als den Rechner hochfahren und zu posten.

    So könnte man es machen, oder so könnte es vor Urzeiten gemacht worden sein Der Büchsenmacher ist allerdings vor 30 Jahren verstorben. RIP

    auf eigene Gefahr und ohne Gewehr 8o

  • Beschuss hin oder her.

    Halten wir doch einfach mal fest, das der Büma früher nach einer Veränderung an wesentlichen Teilen, die eine Neuabnahme erforderlich gemacht hätten, das F noch selbst vergeben durfte und heute dies nur noch durch das Beschussamt geschehen darf.

    Oder sehe ich hier etwas falsch?

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Vor kurzen war hier jemand der hatte sein Lg Lauf bei einem Büma kürzen lassen,der hatt sogar ein Foto von der Quittung gepostet.
    Dann wird es wohl der Büma machen dürfen!!!
    Einfach mal beim Büma deines vertrauens anrufen und nachfragen,dann werden sich wohl deine Fragen klären.


    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^