Crosman 2240 auf 4,5 mm umbauen ?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 11.434 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. März 2015 um 12:36) ist von MarcKA.

  • Moin ,
    Ich spiele mit dem Gedanken , meine Crosman 2240 im cal.22 5,5 mm umzubauen in cal.177. 4,5 mm.
    Der lauf der Crosman 1740 passt wohl laut internet ohne änderungen und hat , abgesehen vom kalieber die gleichen Abmessungen.
    Jetzt kommt der der knackpunkt der geschichte: verhält sich das ganze dann , von der gesetzeslage her ,wie beim Wechselauf für Luftgewehre- also legal, oder ist es in D schlichtweg verboten ?

    Mfg Timy

    3 Mal editiert, zuletzt von Hw37 timy (28. Februar 2015 um 07:30)

  • Da du nur den lauf wechseln willst wirst du am ende mehr Joule haben als erlaubt sind.

    Von daher wird es wohl verboten sein.

    Gruss

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Setz dich mit deinem für dich zuständigem Beschußamt in verbindung,die werden dir eventuell weiter helfen können,den neu beschossen werden muß sie danach so oder so.

    Feinwerkbau 150,150 Tirolerschaft,300,300 Tirolerschaft,300S,601,Feinwerkbau 65,1911 Wilson Combat Classic 45 ACP,Sauer & Sohn K98 8X57IS.

  • Mister-L,

    Wo sollen denn die zusätzlichen Joule herkommen?
    Üblicherweise bleibt bei einem Laufwechsel die Grundenergie erhalten, aber durch das geringere Kaliber und auch das geringere Gewicht der Diabolos dürfte sich die Anfangsgeschwindigkeit gegenüber dem .22er Lauf erhöhen.

    Und nimmt man einen längeren Lauf, dann steigt ebenso wenig die Basis-Energie. Was steigt ist der Anteil der nutzbaren Energie, was durch geringere C02-Verluste zu erklären ist.

    Gruß,
    ThunderDragon

  • Wenn du nur den Lauf austauscht ohne diesen zu bearbeiten
    und die Energie unter 7,5J bleibt gibt es keine Norm welche
    dagegen spricht.
    Eine Beschußpflicht gibt es für Druckluftwaffen nicht. Dazu
    gehören auch CO2-Antriebe.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Äh,

    natürlich gibt es eine Beschusspflicht, der F Stempel wird dann erteilt.

    Imho ist das wechseln des Laufes nicht erlaubt, da die Waffe nicht damit das F bekommen hat.


    Die Vo steigt bei der 2240 mit einem längeren Lauf gut an, da beim kurzen nicht der ganze CO2 Austoß genutzt wird....

    Was nun mit nem .177 Lauf passiert.... Vo könnte auch ansteigen, theoretisches denken bringt hier nichts, wäre mal interessant wenn das jemand testet... Soweit er das darf.

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  • natürlich gibt es eine Beschusspflicht, der F Stempel wird dann erteilt.


    Wo soll das stehen?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Jede CO2/Luftdruckwaffe mit dem F im Fünfeck wurde Beschossen damit ist sie frei ab 18,alle Waffen ohne diesen Stempel nach 1970 sind WBK Pflichtig,also besitzt du eine Lupi ohne F Bj. nach 1970 ist es Illegaler Waffenbesitz und du hast ärger,sind wenn ich mich nicht irre 6 Monate auf Bewährung,gilt jetzt alles nur für Deutschland.

    Feinwerkbau 150,150 Tirolerschaft,300,300 Tirolerschaft,300S,601,Feinwerkbau 65,1911 Wilson Combat Classic 45 ACP,Sauer & Sohn K98 8X57IS.

  • Jede CO2/Luftdruckwaffe mit dem F im Fünfeck wurde Beschossen


    Sorry, aber das stimmt nicht.
    Das F wird auch nicht vom Beschußamt
    sondern vom Hersteller angebracht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • F-Waffen werden nicht "beschossen" im herkömmlichen Sinne bzw. allgemein Druckluftwaffen. Das würde ja heißen dass JEDE F-Waffe einmal zum Beschussamt müsste. Es gibt da ein Muster was abgenommen wird und das war's.

    Einmal editiert, zuletzt von Eisenschwein (28. Februar 2015 um 19:38)


  • Sorry, aber das stimmt nicht.
    Das F wird auch nicht vom Beschußamt
    sondern vom Hersteller angebracht.


    Das war früher so, auch konnte früher der Büma das "F" nachstempeln, heute behält sich das Beschussamt exklusiv diese Option vor.


    Quelle: http://www.muzzle.de/Recht/recht.html

    Ich denke auch eine hier im Forum anerkannte Persönlichkeit.

    Laufwechsel geht in D legal nur, wenn dieser ein "F" Stempel aufweist.Z.B. Weihrauch Wechselläufe bei SWS Schneider, sind alle F gestempelt.

    Randbemerkung: meine 2240 im Originalzustand hat nirgends ein "F', obwohl in Deutschland gekauft, vor 1970 dürfte sie kaum in den Handel gekommen sein. In Österreich nutzen wir die 2240 mit längerem Lauf und auch noch einigen anderen Tuningmassnahmen, z.B. einstellbare Feder, optimierter Abzug, SD ( der hat sogar ein "F" ). Die Leistung der Waffe liegt, je nach Diabolo und Temperatur bei 6,5-6,8 Joules.

    Somit würde man sich in D strafbar machen, im Sinne der "F" Thematik und das war es dann auch.

    Da aber keinem bekannt ist, welcher Lauf da in Rede steht, empfiehlt sich unbedingt die Leistung zu messen.

    Rechtliche Hinweise siehe oben

    "Wege entstehen dadurch, dass man Sie geht" ( Franz Kafka )

  • Wechselläufe brauchen kein F. Schalldämpfer brauchen auch kein F. Alles alte Hüte hier im Forum.

    Für serienmäßig gefertigte Waffen braucht auch ausser dem/der Muster nichts zum Beschussamt, das F kann der Hersteller bzw. dessen Importeur selber auf der Waffe anbringen.

    Ich verweise da gerne auf offizielle Seiten:
    http://www.ptb.de/cms/fachabteil…nr1-beschg.html

    Wechselläufe ohne Kaliberkennzeichnung sind doof, da diese auf der Waffe angebracht sein muss.

  • Liegt also keine Erlaubnis zur "Bearbeitung einer Schusswaffe" vor, dann liegt eben keine Erlaubnis dazu vor, demnach scheint es also nicht erlaubt sein zu können tun.

  • Bearbeitet ist das Stichwort.

    Ganz klassische Situation bei den Blaser Repetierbüchsen R93: Hier kann ich meine Läufe problemlos selber wechseln, auch wenn diese und die dazugehörigen Verschlussköpfe eingetragen sein müssen. Diese Situation gibt es noch bei zig anderen Gewehrtypen und auch genau so bei Luftgewehren und -Pistolen.

  • Hi!

    Bei scharfen Waffen darfst Du nur Wechselläufe in kleineren oder gleichen Kalibern verwenden, habe ich gelernt. Weshalb man immer die größte Kalibervariante kaufen und in die WBK eintragen sollte. Auch wenn man hinterher nur 9mm Para. schießt.


    Bei der 2240 sinkt durch den 4.5mm Lauf die Energie unter 7,5 Joule, konnte man in den technischen Daten der US Versionen nachlesen. Auch mit den langen Läufen kommt man in 4.5mm nicht mehr über 7,5 Joule, während die 5.5mm durch die langen Läufe noch etwas gewinnen.
    In 5.5 mm hat sie angeblich über 9 Joule, in Tests aber eher etwas um die 8. Allerdings ist das natürlich stark Diabolo abhängig, in den USA wird oft auch mit der Geschwindigkeit der leichten Zinn Diabolos geworben. Da kann man schnell durcheinander kommen.

    Das konnte man, wie gesagt, aus den Daten auf den Crossman US Seiten nachlesen. Man konnte sich dort sogar seine "eigene" 2240 oder 1740 (4,5mm=.177")zusammenstellen, mit allen Tuningteilen. Leider haben sie das Programm etwas gestrafft. Zur Zeit wird dafür wieder ein auf der 2240 basierendes Gewehr angeboten, aber leider nur direkt über den US Shop. Auch wenn es bei uns ohne Umbauten legal wäre. Ich gehe mal davon aus das die Plastik Pistolen und Gewehre für Crossman deutlich mehr Gewinn bringen als die ganzen Varianten der 2240, weshalb sie die nicht unbedingt gerne und oft liefern, schon gar nicht über Händler, die auch noch dran verdienen wollen. Der Preis von gerade mal 69 $ ist nun wirklich sehr günstig, vor allem bei der unveränderten Produktion in den USA! Sie wurde ja schon öfter abgekündigt, aber nach Protesten der Kunden weiter produziert, genau wie die Pump Versionen.

    Gruß!

  • Das man auch als Nicht-Büchsenmacher Wechselläufe hin- und herschrauben darf hat mit dem Erwerb doch grundsätzlich erst mal gar nix zu tun. Einen Jäger zb. interessiert das gar nicht. Auch auf die Gelbe kann ich einen kalibergrösseren Wechsellauf kaufen und eintragen lassen.

    Bei vielen Luftgewehren, für die es Wechselläufe gibt, ergibt sich hier keine Problematik da es das betreffende Gewehr in dem Kaliber meist schon am Markt gibt.