Gebrauchte Zoraki 918 als neu verkauft?

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 13.153 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. September 2015 um 13:44) ist von florentino.

  • moin leute!

    ich habe da ein paar bedenken, dass meine ssw ( zoraki 918 ), die ich heute von shoot-club.de geliefert bekommen habe, gebraucht ist.
    es ist meine erste ssw und bin ein absoluter neuling in diesem bereich. :S

    ich werde fotos hinzufügen. es sieht ZIEMLICH danach aus, als ob es ein benutztes teil ist.
    da ich neu bin, weiß ich auch nicht, ob die vor dem schicken noch einen test durchführen, oder so.

    als ich es auspackte, zog ich max. 5 mal an der schlittenführung (sagt man das so?) und betätigte max. 10 mal den abzug.
    könnten die gebrauchsspuren vielleicht auch teilweise davon kommen?

    falls es ein no-go und ich es zurückschicken sollte, noch eine kleine info: ich hatte es per ratenkauf erworben und für einen umtausch haben die z.Z. keine anderen auf lager. :(

    ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    vielen dank im voraus
    mfg shuek

  • Die ist mit Sicherheit gebraucht, und das nicht zu knapp. Anders ist das m.M. nach nicht zu erklären. Zurück damit, egal ob die Ersatz haben oder nicht. Das wäre mir persönlich komplett egal. Es sei denn, sie haben Dir die Waffe ausdrücklich als gebrauchte Ware verkauft.

    Je suis Charlie...

  • ok, euch vielen dank!

    @ fagi1977: nein, es wurde nicht als gebraucht verkauft.

    habe jetzt eine email gesendet. hoffe mal, dass die jetzt nicht von mir verlangen den versand selber zu zahlen.

  • Da die Waffe sicher mehr als 40 Euro gekostet hat, ist Shoot-Club glaube ich dazu verpflichtet, die Versandkosten zu übernehmen. Müssten dir also so einen Retoureschein schicken oder dir im Nachhinein die Kosten für das Versenden erstatten.

    Gut Schuss!

  • Da die Waffe sicher mehr als 40 Euro gekostet hat, ist Shoot-Club glaube ich dazu verpflichtet, die Versandkosten zu übernehmen. Müssten dir also so einen Retoureschein schicken oder dir im Nachhinein die Kosten für das Versenden erstatten.


    Diese Regelung gibt's leider nicht mehr. Onlineshops KÖNNEN die Rücksendekosten auch über 40€ Warenwert nun auch dem Kunden auflasten.
    In diesem vom TE beschriebenen Fall ist das aber kein Gebrauch des 14tägigen Umtauschrechts, sondern es liegt ein Mangel an der Sache vor und somit muss der Verkäufer unabhängig vom Wert der Sache die Versandkosten übernemen.

    Zu der Waffe: Schreckschusswaffen werden doch beschossen, also sind sie ja nie komplett "neu"

  • Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen aber unter 200€ auf Ratenkauf, ist es da nicht ratsamer zu überlegen ob man so etwas überhaupt braucht wenn man sich für so kleine Beträge verschulden muss. Davon ab zurück damit das ist unter aller Sau wenn die so zu dir geliefert wurde, und auch ein Ratenvertrag kann rückgängig gemacht werden. Das sollte nicht das Problem sein.

  • Zu der Waffe: Schreckschusswaffen werden doch beschossen, also sind sie ja nie komplett "neu"

    aber ist es auch normal, dass es so schlimm mitgenommen aussieht? ein - zwei stellen sind da noch, die zerkratzt sind, die ich nicht gezeigt habe.
    außerdem habe ich nirgendwo gelesen, dass die die waffen vorher auf ihre funktionalität prüfen.

    Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen aber unter 200€ auf Ratenkauf, ist es da nicht ratsamer zu überlegen ob man so etwas überhaupt braucht wenn man sich für so kleine Beträge verschulden muss

    -nun ja, mit dem ganzen schnick schnack drum herum, kam ich schon auf etwas über 200 euro.
    -brauchen tun es wohl eh die wenigsten. doch ich denke die meisten hier verstehen mich, wenn ich eine ssw sehr gerne besitzen möchte. :^) ich hatte es zu silvester bestellt, jedoch kam es erst jetzt an. naja...

  • In diesem vom TE beschriebenen Fall ist das aber kein Gebrauch des 14tägigen Umtauschrechts, sondern es liegt ein Mangel an der Sache vor und somit muss der Verkäufer unabhängig vom Wert der Sache die Versandkosten übernemen.

    Das habe ich auch gedacht.

    Nachdem sich jedoch Shoot - Club eine Weile nicht bei mir gemeldet hat bzgl. der Rücksendung einer schlecht verarbeiteten SSWs bekam ich keinen Retourschein,
    musste die Rücksendung selbst zahlen und zusätzlich die "Überprüfungsgebühr" der Waffe blechen.

  • Gut zu lesen was bei shoot-club so abgeht. :thumbdown:

    Hab da auch schon Munition bestellt.

    Aber ne gebrauchte Waffe die einem als neu verkauft wird geht mal gar nicht !!!

    Der Lauf sieht auch sehr schmutzig aus innen und auch der Schlitten. Als wenn da schon jemand mit geschossen hat...

  • Und das soll so rechtens sein? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Selbst dann nicht, wenn sie es in Ihren AGB´s verankert hätten.

    Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen den Kauf rückgängig machen (Fernabsatzrichtlinie). Erst recht, wenn der Gegenstand des Kaufvertrags nicht dem zugesicherten Zustand (neu) entspricht.


    Siehe hierzu Wikipedia:


    Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361aBGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
    Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware.
    Kein gesetzliches Widerrufsrecht bestand bei Fernabsatzverträgen


    -zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre
    -zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren
    -zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
    -zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder[*]die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen wurden
    -zur Lieferung von Frischwaren (z.B. Blumen)

    Das Widerrufsrecht konnte gemäß § 3 Abs. 3 FernAbsG durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht (§ 361b BGB a. F.) ersetzt werden. Das Recht des Verbrauchers auf Widerruf (bzw. Rückgabe) war nicht abdingbar, es konnte also nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

    Je suis Charlie...

  • Das habe ich auch gedacht.

    Nachdem sich jedoch Shoot - Club eine Weile nicht bei mir gemeldet hat bzgl. der Rücksendung einer schlecht verarbeiteten SSWs bekam ich keinen Retourschein,
    musste die Rücksendung selbst zahlen und zusätzlich die "Überprüfungsgebühr" der Waffe blechen.

    Irgendwoher müssen die günstigen Preise ja kommen. Dann wird halt jede "Serviceleistung" berechnet. Verschenken tun die auch nix. Andere Händler sind dann etwas teurer, handhaben solche Fälle dann aber auch anders.

  • Ich will hier nichts unterstellen aber ich habe nun schon öfter gehört, dass es Leute gibt, die sich in einem Onlineshop eine Waffe bestellen, dann ein paar Tage (z.B. ein Wochenende) damit "spielen" sie also benutzen und dann an den Shop zurück schicken.

    Je nachdem wer in dem Shop die Retoure annimmt, wird entweder nur die Vollständigkeit überprüft oder aber (und das wohl nur selten) die Waffe auf Beschädigungen/Gebrauchsspuren, Verschmutzungen, etc. überprüft.

    Kann also gut sein, dass du so eine Waffe bekommen hast.

  • Irgendwoher müssen die günstigen Preise ja kommen. Dann wird halt jede "Serviceleistung" berechnet. Verschenken tun die auch nix. Andere Händler sind dann etwas teurer, handhaben solche Fälle dann aber auch anders.

    Ne, so einfach ist es eben nicht. Die Regelungen hierfür sind gesetzlich geregelt. Egal, ob der Händler günstiger ist als andere und daher an den von Dir erwähnten "Serviceleistungen" verdienen will.

    Je suis Charlie...

  • die würd ich so auch nicht durchgehn lassen, muss aber sagen dass shoot-club zumindest bei mir immer sehr korrekt und hilfsbereit war,
    Wenn du das Teil nicht für die Vitrine gekauft hast und dir die "Schäden" egal sind würd ich mal freundlich Anfragen wie's mit einer Preisminderung aussieht wenns mit dem Umtausch nicht klappt.

  • Wenn du das Teil nicht für die Vitrine gekauft hast und dir die "Schäden" egal sind würd ich mal freundlich Anfragen wie's mit einer Preisminderung aussieht wenns mit dem Umtausch nicht klappt.

    ne, ich bin eh sehr pingelig und sowas sprengt leider meine toleranz. :/

  • Ne, so einfach ist es eben nicht. Die Regelungen hierfür sind gesetzlich geregelt. Egal, ob der Händler günstiger ist als andere und daher an den von Dir erwähnten "Serviceleistungen" verdienen will.

    Dem Händler ist es immer noch freigestellt ob er die Rücksendekosten erstattet oder nicht. Es muss in seinem Widerrufsrecht stehen. Eine Erstattung wäre Service. Und eine Überprüfungsgebühr ist m.M.n. Geldmacherei.

    Ich habe letztes Jahr im September bei WO eine Co2 Pistole bestellt. Nachdem ich sie erhalten hatte, stellte ich fest, dass die Lackierung an einer Stelle schlecht ausgeführt war. Es stellte keinen Funktionsmangel da, sah einfach nicht schön aus.
    Habe dann von WO ein Retourenmarke bekommen, das Ding zurückgeschickt und eine neue, bessere erhalten. Alles ohne einen Cent mehr bezahlen zu müssen. Geht auch!
    Ob die Firma das immer so handhabt, weiß ich jedoch nicht.