Startpistole zum 100 Meter Start LA

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.564 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Dezember 2014 um 15:50) ist von Derringer.

  • Hallo zusammen,

    ist eine Startpistole (nicht elektrisch) eine SSW ? Was ist mit dieser Pistole zu beachten beim Transport? Braucht man eine Erlaubnis, wenn man die Pistole außerhalb des Sportplatzes bei sich hat ? Z.B. um sie von einem Platz zum nächsten zu bringen. Hatten gerade die Diskussion bei unser Weihnachtsfeier. Ich bin LA Trainer und wurde gefragt, wie es mit der o.g. Frage sich stellt. Und da ich mit SSW nichts am Hut habe, frage ich lieber mal in die Runde.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Hallo,

    die Frage erübrigt sich schon von allein:

    Eine SSW darfst Du nicht zu öffentlichen Veranstaltungen führen und schon gar nicht benutzen.

  • Wie schaut´s mit dem guten alten Startbrett aus?
    http://www.alge.ch/shop/product_info.php…91f8597dbe6cb98

    Wird nur im Training benutzt, aber im Wettkampf wird eine Pistole genommen.

    Frage stellt sich, weil angeblich auch ein Polizist gesagt hat, Startpistole ist frei und kann überall mit hingenommen werden. Und bevor einer von uns Trainern das Ding mitnimmt zu anderen Sportplätzen wollten wir es nun mal klären. Und meine Kenntnisse belaufen sich auf Luftgewehr und Pistole, bloß mit denen lässt es sich schlecht starten :D

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Bogenschuetze (18. Dezember 2014 um 23:07)

  • Hallo,

    verlass Dich bloß nicht darauf was Dir ein Polizist sagt, da biste schon verraten und verkauft :P

    Er meint bestimmt so ne elektrische... Kann mir gar nicht vorstellen, dass ein Polizist so "dumm" sein kann und Dir rät mit ner SSW zu irgendwelchen Veranstaltungen zu latschen.

  • Entweder verschlossenes Führen, genannt Transport, oder offenes Führen mit kleinem Waffenschein ist erlaubt.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Vor Jahren hab ich da mal was gelesen - da wurde irgendein Promi angezeigt wegen Verstoß gegen das Waffengesetz... weil er mit nem Schreckschußrevolver einen Marathonlauf gestartet hatte... :wogaga:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

    entnommen hieraus: https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Custom&pageID=1

  • Richtig. Endlich bringt jemand mal der Gesetzestext. Bis zu dem Punkt, wo die optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist, also direkt beim Wettkampf, muss die Waffe aber dennoch verschlossen oder geKWSt sein.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hallo,

    die Frage erübrigt sich schon von allein:
    Eine SSW darfst Du nicht zu öffentlichen Veranstaltungen...und schon gar nicht benutzen.

    Leider falsch, denn zu Sportveranstaltungen darf man sie selbstverständlich als Startsignal benutzen.
    Der Transport / das Führen bis hierhin regelt ein "verschlossenes Behältnis" oder aber der "Kleine Waffenschein".