EIgenbau einer Armbrust

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 3.855 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. November 2014 um 23:32) ist von Zündnadel.

  • Hi :),
    Ich bin Schüler der 10. Klasse und habe mich entschieden für meine Nwt-Facharbeit eine Armbrust zu bauen.
    Leider bin ich absoluter Anfänger in Sachen Armbrust und habe demnach nur wenig Ahnung  :pinch: .
    Könntet ihr mir in Sachen Materialien zum Bau usw. helfen ?
    Grüße und danke schonmal :)
    Excalibur333

  • Hallo!

    Ich glaube in diesem Forum bin ich der einzige der seine ABs selber baut. Aber da Du noch keine 18 Jahre bist machst Du dich strafbar es sei denn es handelt sich um eine Spielzeugarmbrust.

    Steven

  • Da ich selber Arbeitslehre auf Lehramt studiert habe begrüße ich es immer wenn Schüler in Projektarbeiten sich wirklich selber Gedanken machen und sich etwas suchen was auch ihren eigenen Interessen entspricht. Das ist erfahrungsgemäß sehr ergibig.
    Es wäre sehr interessant zu wissen wann eine Armbrust als Spielzeug gilt und wann als Waffe (gilt da die 0,5 J Grenze?). Bautechnisch gibt es da ja bis auf die Bolzen und die Energie keine wirklichen Unterschiede.
    Eigentlich kann man ihm ruhig helfen. Ich finde dass unterstützenswert. Würde das selbst auch jederzeit als Projekt (mit klaren Regeln) genehmigen. Das ist ja nun keine heimliche mauschelei in Papas Keller, sondern hat einen offiziellen Character. Man könnte ja eine Richtige Armbrust bauen und nur einen ganz schwachen Bogen mit Pfropfenbolzen verwenden oder sowas.
    Gruße und berichte mal genaueres was deine Lehrerin/Lehrer zu deiner Idee sagen
    Jason

  • Danke für deine Antwort !
    Natürlich baut mein Vater mit und überwacht alles also gehts doch.

    Haha :D


    Nene, das ist eher weniger zum lachen. Dein Vater würde sich strafbar machen, wenn er dir eine Armbrust überlässt. Dir als Minderjähriger ist der komplette Umgang mit Waffen aller Art verboten. Eine Ausnahme gibt es nur unter Aufsicht im Schützenverein. Auch im Garten oder Keller darfst du damit nicht schießen.
    Dieses Verbot ergibt sich aus § 2 WaffG.
    Sorry für keine besseren Nachrichten.

  • Ich finde das immer sehr schade wenn ein solches Interesse gebremst werden muss. Klar, an Gesetze muss sich, besonders in diesem Falle, gehalten werden. Meistens gibt es aber Schlupflöcher. Mir würde da jetzt Spielzeugchrakter, aber in größere Dimension einfallen. Hat denn da irgendwer ne kreative Idee?
    Gruß Jason

  • Ja das ist schade aber auch verständlich :/ aber wenn mein Vater mir die Armbrust nicht überlässt und ich ihm beim bauen helfe und er mit zur Präsentation in die Schulde kommt würde es doch gehen oder ?
    Ideen wären echt cool!

  • Gesetz ist Gesetz, auch wenn ich es schade fände wenn für diesen speziellen Zweck das Engagement gebremst würde.

    Ich würde an deiner Stelle zuerst mal den zuständigen Lehrer fragen ob er dein Projekt begrüßt. Lehnt er es ab ist das Ding eh vom Tisch.
    Wäre er im Prinzip einverstanden würde ich ihn bitten mit dir zusammen den für Waffen zuständigen Beamten der für euren Bereich zuständigen Kreispolizeibehörde zu konsultieren.
    Was der dann entscheidet ist Fakt an den du dich dann unbedingt zu halten hast.
    Vielleicht hast du ja Glück...

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Prinzipiell, könnte er auch einen Armbrustkörper und nen Bogen getrennt voneinander bauen und beides dann vom Lehrer oder Vater bei der Präsentation zusammenfügen lassen. Schießen dürfte er natürlich auch nicht in der Schule. Ein Bogen ist ein Sportgerät, also legal für ihn. Der Rest ist ein Stück Holz mit nem Auslöser, also auch legal. Vielleicht gibt es ja auch einen Verein in seiner Nähe, in welchem ein Jugendtrainer vorhanden ist. Mit dem könnte er ja mal über eine Lösung reden.

    Zündnadel: Bei einer entsprechenden Behörde anfragen dürfte sehr wahrscheinlich schief gehen. Da setzt sich keiner in die Nesseln und dann ist es definitiv durch.
    Excalibur333: Wäre nett wenn du mal berichtest wie es ausgeht.
    Gruß Jason

  • ...
    Zündnadel: Bei einer entsprechenden Behörde anfragen dürfte sehr wahrscheinlich schief gehen. Da setzt sich keiner in die Nesseln und dann ist es definitiv durch.
    ...

    Ja, ist mir klar.
    Der Hinweis ging auch eher in die Richtung, nicht nur im Sinne des Vaters der es ausbaden müßte, keine Experimente mit dem bestehenden Recht zu machen.
    Mitunter sind diese zuständigen Sachbearbeiter aber freundlicher Natur, was immer auch etwas mit dem eigenen Auftreten zu tun hat, und den wir z.B. hier in Wuppertal haben ist recht verträglich und frist keinen auf.
    Allerdings wird er nach dem bestehenden Recht negativ entscheiden... entscheiden müssen.

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