Pfefferpatronen in Notwehrsituationen - legal oder illegal?

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 14.851 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2014 um 21:04) ist von YKK.

  • Mich würde interessieren, ob ich in irgendwelche juristische Schwierigkeiten geraten würde, wenn ich zur Notwehr (!) Pfefferpatronen gegen Menschen anwende.
    Ich habe mich ein wenig in die Thematik eingelesen und Pfefferpatronen scheinen doch effizienter zu sein, als CS-Gas (würde wahrscheinlich beide Munitionsarten im Magazin kombinieren). Zumal es evtl. auch dazu kommen könnte, dass ich mich bspw. gegen einen Hund zur Wehr setzen muss.

    Das Problem: Offiziell sind solche Geschosse ja nur zur Tierabwehr zugelassen. Allerdings steht es mir rein rechtlich auch zu, mich in solchen Fällen sogar mit lethalen Mittel (etwa einer scharfen Waffe, die ich als solche ja gar nicht führen darf) zu verteidigen. Somit müsste es ja eigentlich legal sein, gegen Angreifer Pfefferpatronen einzusetzen.

    Also wie sieht's aus? Müsste ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ich Pfefferpatronen im Magazin habe und auf einen Angreifer das Feuer eröffne?
    Hat hier jemand dahingehend Erfahrungen und/oder tiefergehende juristische Kenntnisse?

  • Egal ob CS oder Pfeffer, beides ist Körperverletzung, mit den gleichen Folgen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Grundsätzlich darf PV( Pfeffer) da es keine BKA Zulassung hat von Zivilisten nicht gegen andere Personen eingesetzt werden.
    Allerdings ist in einer Notwehrsituation jedes Mittel Recht.
    Dh. Hast Du Pfeffer geladen ist dies offiziell zur Tierabwehr. Kommst Du jedoch in eine Notwehrsituation und Du nutzt dann diese um Dich zu verteidigen ist es völlig unerheblich ob Du CS PV nutzt (rechtlich)
    Es wird Dir dann ohnehin ein Strick gedreht das Du Dich verteidigt hast.

  • Egal ob CS oder Pfeffer, beides ist Körperverletzung, mit den gleichen Folgen.

    Aber im Falle der Notwehr dürfte Körperverletzung doch keinerlei rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Oder irre ich mich?

    Grundsätzlich darf PV( Pfeffer) da es keine BKA Zulassung hat von Zivilisten nicht gegen andere Personen eingesetzt werden.
    Allerdings ist in einer Notwehrsituation jedes Mittel Recht.
    Dh. Hast Du Pfeffer geladen ist dies offiziell zur Tierabwehr. Kommst Du jedoch in eine Notwehrsituation und Du nutzt dann diese um Dich zu verteidigen ist es völlig unerheblich ob Du CS PV nutzt (rechtlich)


    Das Problem allerdings ist, dass ich bei meinem Antrag auf den kleinen Waffenschein als Bedürfnis den "Wunsch
    nach einem legalen Mittel zum Zwecke der Selbstverteidigung
    " angegeben habe. Die Waffe soll "in
    Abwesenheit einer Möglichkeit zur Flucht und dem Versagen verbaler Mittel als
    ultima ratio bei Gefahr für Leib und Leben dienen
    ". Könnte man das vor Gericht dann nicht gegen mich verwenden? Im Sinne davon, wieso ich denn Pfeffermunition geladen hatte, wenn die Waffe doch der Verteidigung gegen menschliche Angreifer hätte dienen sollen. Vielleicht in einem solchen Fall einfach behaupten, dass ich erst nachträglich auf die Idee kam, mich auch gegen Tiere zu verteidigen und deshalb 4 der 8 Patronen Pfefferpatronen waren?

    Es wird Dir dann ohnehin ein Strick gedreht das Du Dich verteidigt hast.


    Soll heißen? Ich bekomme so oder so Ärger, auch wenn ich mich an die geltenden Gesetze gehalten habe?

  • Zitat von »Nordwolf84«
    Es wird Dir dann ohnehin ein Strick gedreht das Du Dich verteidigt hast.


    Soll heißen? Ich bekomme so oder so Ärger, auch wenn ich mich an die geltenden Gesetze gehalten habe?


    Soll heißen wenn du in eine Notwehrsituation kommst wo du z.B. kulturell bereichert werden sollst und dich dessen unwillig zeigst biste der Dumme wenn der Andere egal durch was zu Schaden kommt weil er sich dann als das Opfer hinstellt und die haben dann in diesem Land leider immer "Recht"

    Schlussfolgerung ist also, dass man in einer Notwehrsituation angemessen reagiert und sich dann aus dem Staub macht weil alles weitere mit solchem Zeugs zu nichts positivem führt.

  • Nun,
    zur Anzeige kommt es immer, auch ein Polizist der angegriffen wird, und sich wehrt bekommt formell eine Anzeige.

    Bei Notwehr und Notwehrhilfe wird die Anklage fallen gelassen, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

    Der Anwalt des Täters wird aber versuchen dich als bösen da stehen zu lassen.

    Bekam auch schon nen Brief mit Anklage schwere Körperverletzung, aufgrund Notwehr.

    Auch wenn das viele nicht hören wollen, vergesst SSW mit CS oder Pfeffer zur Selbstverteidigung... ein Spray/Gel ist effektiver.

    Auch da hab ich Erfahrungen gemacht... ein betrunkener lacht nur über CS und Pfeffer, wird nur aggressiver dadurch.

    Es sei denn du schiesst paar Schuss und rennst davon....

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
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  • Das Problem allerdings ist, dass ich bei meinem Antrag auf den kleinen Waffenschein als Bedürfnis den "Wunsch
    nach einem legalen Mittel zum Zwecke der Selbstverteidigung" angegeben habe. Die Waffe soll "in
    Abwesenheit einer Möglichkeit zur Flucht und dem Versagen verbaler Mittel als
    ultima ratio bei Gefahr für Leib und Leben dienen". Könnte man das vor Gericht dann nicht gegen mich verwenden? Im Sinne davon, wieso ich denn Pfeffermunition geladen hatte, wenn die Waffe doch der Verteidigung gegen menschliche Angreifer hätte dienen sollen. Vielleicht in einem solchen Fall einfach behaupten, dass ich erst nachträglich auf die Idee kam, mich auch gegen Tiere zu verteidigen und deshalb 4 der 8 Patronen Pfefferpatronen waren?

    In der Begründung steht hier ja soweit nichts von explizit "menschlichen" Angreifern ... die Formulierungen passen so ja auch zur Angst vor tierischen Angreifern, und wenn da die verbalen Mittel ("Sitz ! Aus ! Platz ! Böse ! Hilfe ! ... etc.) versagt haben, dann eben ... (peng)

  • Pfeffer bzw. OC haben keine Zulassung für die Anwendung am Menschen. (Weil noch keiner Geld für Menschenversuche ausgeben wollte.) Das heißt, sie dürfen dafür legal nicht beworben oder verkauft werden. Ich wiederhole, es geht um den Verkauf, nicht um die Anwendung oder die Absicht der Anwendung. Bitte merkt euch den Unterschied.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Soll heißen wenn du in eine Notwehrsituation kommst wo du z.B. kulturell bereichert werden sollst und dich dessen unwillig zeigst biste der Dumme wenn der Andere egal durch was zu Schaden kommt weil er sich dann als das Opfer hinstellt und die haben dann in diesem Land leider immer "Recht"

    Schlussfolgerung ist also, dass man in einer Notwehrsituation angemessen reagiert und sich dann aus dem Staub macht weil alles weitere mit solchem Zeugs zu nichts positivem führt.

    Wenn "die" immer im Recht wären, würde ich mir ja gar keine solchen Sorgen machen müssen - ich bin Türke ;^)
    Aber ganz ehrlich: Solchen Ärger kann jeder verursachen und tut es auch, ungeachtet seiner/ihrer Herkunft. Vor gut einem Jahr hat ein Russlanddeutscher versucht, mich umzubringen - entsprechend die Klage seitens der Staatsanwältin wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung. Und als ich letztens an Halloween im Bus saß, wurde ich als "Maddafagga" beschimpft und bedroht. Der gute Bursche (nicht betrunken, aber irgendetwas hatte er definitiv intus) schien alles andere als einen Migrationshintergrund zu haben. Fazit: Pöbler und Spinner finden sich wirklich überall. Vielleicht ist Gewalt einfach Teil der menschlichen Natur...


    Wie dem auch sei, für mich klingt es nicht so, als müsste ich mir bei Anwendung von Pfefferpatronen großartig Sorgen machen. a.neumann hat durchaus Recht: Die Formulierung ist unpräzise genug. Werde wohl vier Schuss Pfeffer und vier Schuss CS laden. Wenn die ersten vier Schüsse mit CS-Patronen nicht ausreichen, kommt das Pfeffer  8)


  • Auch wenn das viele nicht hören wollen, vergesst SSW mit CS oder Pfeffer zur Selbstverteidigung... ein Spray/Gel ist effektiver.


    Dem kann ich nur zustimmen, hol dir ne gute Dose Gel, ggf. auch einen Elektroschocker mit integriertem Pfefferspray da bekommste wenigstens nicht die Hälfte selber ab wie bei einer Pistole/Revolver, des weiteren hast du dann eben keine Schusswaffe sondern ein Abwehrspray/Gerät in den Händen, den kleinen Waffenschein mit seinen Bedingungen/Folgen brauchst du dafür auch nicht.
    Eine Notwehr muß um Straffrei zu sein immer angemessen sein, was in einer plötzlich auftretenden Situation immer schwierig einzuschätzen ist, hinterher vor dem Richter aber Haarklein auseinandergepflückt wird.
    Und da hast du mit einer Dose bessere Karten als mit einer Pistole die evtl. noch "provoziert", du musst immer damit rechnen daß in der Situation Aussage gegen Aussage stehen kann.

  • Guten Abend Zusammen :)

    Ich bin den CS oder Pfefferkartuschen aus SSW auch sehr skeptisch gegenüber.
    Ich durfte auch schon die Erfahrung machen, in eine Wolke Pfeffer reinzulaufen..naja..ist sicher nicht angenehm...aber mal ehrlich..der Burner ist es nicht. Also einen wutentbrannten "Berserker" stoppst Du damit nicht..der nimmt eher noch ne Nase voll und empfindet das als Aufpuschmittel, dich ganz platt zu machen.
    Mal davon abgesehen, dass es wohl nichts unpraktischeres zum mitschleppen gibt, wie ne SSW.
    Und nicht jeder wird mit einer "Tactical" Weste den ganzen Tag rumrennen.
    Und auch wenns jetzt saudoof klingt...Ihr kennt sicherlich die Instantzitrone aus den kleinen gelben Plastik- "bomben" wo man vorne öffnet und bei Druck der Saft rauskommt.
    Bekommt das mal ins Auge...ich sag Euch...da ist Schluß mit Lustig. Das brennt wie Sau....
    Und kriegste für nen Appel und ein Ei in jedem Supermarkt..darfste in beliebigen Mengen führen..lässt sich gut verstauen...wiegt wenig...spritzt bei Druck meterweit und keiner kann Euch an den Karren fahren...ist ein Lebensmittel...Punkt.
    Wie gesagt..bitte nicht falsch verstehen, das soll jetzt kein Schwachsinnsbeitrag sein...ist ne Alternative...und auch ein Mittel, was im ersten Step nicht eskalierend auf nen Kontrahent wirkt...eher Erstaunen....

    Grüße, Kai

    PS: Bei JackAss warnen die am Ende auch immer..jetzt bitte nicht in die Küche gehen und ausprobieren ;)

  • Vermutlich wird da auch ein pfiffiger Staatsanwalt fragen, wozu man sowas zugriffsbereit mit sich rumschleppt.... aber cool ist die Idee schon.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Von Piexon: "Jetprotector JPX" oder "Guardian Angel II"

    Notwehr muß immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit stehen.
    Das heißt es muß immer das mildeste Mittel gewählt werden, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf ein geschütztes
    Rechtsgut abzuwehren.


    Wenn Gegenstände oder Waffen im Spiel sind (versuchte oder vollendete gefährliche Körperverletzung -Offizialdelikt-), kommt
    eigentlich immer der Staatsanwalt mit auf den Plan. Bei dem Verdacht daß es sich um ein Offizialdelikt handelt, sind die Straf-
    verfolgungsbehörden dazu verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. (Anders sieht das bei einem Antragsdelikt aus z.B. Körperverletzung)


    Dieser entscheidet dann, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde und das Verfahren eingestellt wird, oder
    ob man vor dem Richter landet.


    Also bei Peffer, Gas oder den von mir aufgeführten Tierabwehrgeräten aufpassen.


    Kommt einer mit `ner Axt um die Ecke und kündigt an, Dich kalt machen zu wollen und macht vielleicht auch schon entsprechende
    Anstalten, wird das Verfahren sicherlich eingestellt werden. Vorausgesetzt die Sachlage ist klar und es bedarf keiner großartigen
    weiteren Ermittlungen.


    Kommt einer mit `nem Knüppel um die Ecke, kann es schon Problematisch werden mit der Verhältnismäßigkeit.

    Will Dich jemand schlagen, mit einfacher körperlicher Gewalt, dann hast Du fast sicher ein Problem mit dem Richter.


    Gruss Hotte

  • Diese Verhältnismäßigkeitsdiskussion hatten wir doch schon x-mal mit offenem Ausgang.

    Wenn Du in einer Notwehrsituation darüber nachdenken kannst, ist der vorliegende Angriff wohl noch nicht so ganz unmittelbar ;)

    Wer nun meint, der Staat sei so böse :schluchz: , weil doch nur Gute schießen und er keine Freigabe fürs jederzeitige Shoot-Out gibt, dem sei diese Meinung gegönnt und auch damit zu leben.

    -------------------------------------------------------------

    Ein paar Gedanken zu "OC mit der Absicht des Einsatzes gegen Menschen haben" , obwohl sie in Beitrag #3 schon genannt wurden :

    Die Tierabwehr ist als Zweck vom WaffG so weit ausgenommen, das sie dort noch nicht mal genannt ist. Man merkt es nur an der praktischen Umsetzung, die bei anderem Gerät zweckunabhängig mit "gehe direkt in das Gefängnis" gehandhabt wird.

    Hast Du OC mit der Absicht es gegen Menschen zu nutzen, greift die Wesensbestimmung des

    Zitat

    Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen


    also das WaffG.

    Wenn Du also den Packungsaufdruck "Nur zur Tierabwehr" nicht lesen kannst, spielst Du in der Liga "Verbotene Waffen"
    nach Anlage 2 Abschnitt 1

    Zitat

    1.5.2 Geschosse oder Kartuschenmunition mit Reizstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;


    Erzählst Du es so einem Cop, darf er das geführte Gerät einkassieren. Du hast Glück, das es m.W. keine Sanktionsnorm dafür gibt.

    Ob es il/-legal ist, läßt sich z.Zt. nicht am Gegenstand erkennen, sondern spielt sich, solange Du es nicht sagst, in Deinem Kopf ab.
    Die Ausnahmehandhabung "zur Tierabwehr" gibt es bei anderen verbotenen Gegenständen nicht. Sie findet auch bei OC nicht auf der Gesetzesebene statt, sondern im sehr schwammigen Bereich der Umsetzung. Diese ließe sich ohne viel Federlesen ändern. Deshalb sollte man darüber nicht allzu laut diskutieren.

    Bei der Notwehr greifst Du zu dem, was geht. Das kann auch ein dickes Telefonbuch oder der Badreiniger-Spray sein.
    Und nein, deshalb gilt nicht: Telefonieren/Bad putzen nur mit über 18 ;)

    Es dürften sich durchaus Richter finden, die bei festgestellter Einschränkung auf verbotene Mittel in der Vorbereitung auf die Notwehr, die in entspannter Situation mit klarem Kopf stattfand, ein gewisses Mitverschulden sehen.

    Andreas

  • ...bei festgestellter Einschränkung auf verbotene Mittel in der Vorbereitung auf die Notwehr, die in entspannter Situation mit klarem Kopf stattfand, ein gewisses Mitverschulden sehen.

    Eigentlich dürfte so etwas juristisch nicht haltbar sein, denn ich bereite mich auf eine Notwehr gegen Tiere (Hunde, Wildschweine, Rindvieher aller Art etc.) vor. Wenn ich dann zufällig in eine Notsituation gerate und dabei leider unter Streß dieses Mittel gegen Menschen eingesetzt habe (was ich gar nicht wollte und es bedauere aber damals keine andere Möglichkeit sah), war es gewiß keine "Vorbereitung mit verbotenen Mitteln".
    Ja ich weiß, vor Gericht und auf hoher See...

    Grüße - Bernhard

  • In letzter Zeit kann ich einfach zu manchen Sachen meine Finger nicht stillhalten.

    Die Frage ob das illegal ist oder nicht gehört meiner persönlichen Meinung und Einschätzung nach einfach nicht hier her. Das ist eine Sache für ein Juristen-Form, und selbst dort wird einem keine rechtssichere Auskunft erteilt.

    Wer solch eine Frage in einem Forum für freie Waffen stellen muss, der tut gut daran besser keine Schreckschusswaffe zum Zwecke der eventuellen Selbstverteidigung zu führen. Zeigt doch eine solche Frage das sich der Fragesteller über die möglichen (und wahrscheinlichen!) Konsequenzen überhaupt nicht im Klaren ist.

    Von mir deshalb ganz klar: Finger weg lassen, Waffengesetz lesen, Juristen befragen und dann wahrscheinlich zum Schluss kommen das der KWS mit seinen turnusmäßigen Gebühren (bestimmt auch noch nicht gelesen, oder?) für einen selber eher Mumpitz ist; Da die Plempen die es gibt entweder kaum etwas taugen, die Wirkstoffmenge zu gering ist oder die damit verbundenen Einschränkungen (evtl. keine Mitfahrt mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn Waffe dabei) einfach nur nerven.

    Das soll kein persönlicher Angriff sein, aber offensichtlich ist dem TE in keinster Weise klar auf was er sich evtl. einlässt, im Fall der Fälle. Legalität des Abwehrstoffes ist das noch das geringste Problem.

  • Da die Plempen die es gibt entweder kaum etwas taugen, die Wirkstoffmenge zu gering ist oder die damit verbundenen Einschränkungen ... einfach nur nerven.


    Aber, aber!... Die knallen doch so schön laut. 8)

    Gibt es eigentlich Pfefferspray in Kombination mit Fanfarenhupe?

    Grüße - Bernhard