Würden solche LEDs das "Ziel" beleuchten?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 11.399 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2014 um 16:25) ist von Kawasaki-Z.

  • Hallo, co2air!

    Folgende Überlegung:

    Mit etwas wie diesem hier: KLICK MICH HART könnte ich theorethisch eine tolle SJ4000 an meine P22 klatschen (was für Silvester schon irgendwie interessant wäre). Das Problem wäre nur folgendes: Die Gute hätte eine LED, die nach oben (bei der hier gezeigten Montage dann folglich nach unten) und eine die nach hinten zeigt. Wären schwache Funzeln und und würden nun wirklich kaum strahlen. Die Preisfrage: Dürfte ich das denn? Mal abgesehen davon, dass eine SSW nicht mal wirklich ein "Ziel" hat?

    mit freundlichen Grüßen
    Der König des Konjunktivs.

  • Wenn ich wollte, würde ich das sowieso machen. Aber wenn mich der nette, übereifrige, kleinkarierte Spaßbrems-Spießbürger in tannengrün/kotzbraun von nebenan dabei beobachten würde, wäre es doch besser zu wissen, ob das ganze legal wäre ;^)

    Gruß,
    schousta

  • Wenn ich die Diskussionen darüber korrekt interpretiert habe, ist alles, was ein "Ziel" anstrahlt und an einer Waffe montiert werden KANN (reicht schon!), ein verbotener Gegenstand. Soll heißen, eine Taschenlampe ist legal, eine Taschenlampe in ZFR-Montage hundepfui. 8|

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Naja, es ist ja keine Lampe , sondern eine Kamera . Das ist ja nicht verboten ,sofern die Kamera keine Beleuchtung für die aufnahme hat , bzw. nen Blitz .

    Mfg Timy

  • Will jetzt keine große Diskussion anfechten (die gibt es ja bestimmt schon).

    Aber warum ist das eigentlich verboten?
    Ich meine, mann kann ja auch die Lampe in der Hand halten und das "Ziel" anleuchten.
    Da wäre es doch egal, ob ich diese Lampe an die Pistole befestige oder in der Hand halte, oder?

    Wie gesagt, bitte keine Diskussion darüber.
    Würd mich jetzt einfach mal interessieren.

    Gruß Tommi
    SSW: Glock 17 Gen5 SV - Retay Big Fifty brüniert Custom - Ekol Viper 4,5" nickel -
    HK P30 - Record Cop nickel
    T4E:  2 x Walther PDP 4" Compact , cal.43 (einmal mit und einmal ohne Holosun Red Dot)
    Co2: Diana Airbug

  • Aber warum ist das eigentlich verboten?
    Ich meine, mann kann ja auch die Lampe in der Hand halten und das "Ziel" anleuchten.
    Da wäre es doch egal, ob ich diese Lampe an die Pistole befestige oder in der Hand halte, oder?

    Man muss sich immer wieder nur wundern welche geistigen ' Lichtblitze ' unsere Volksvertreter manchmal so haben und die auch noch zum Gesetz machen.
    Wenn sich so etwas Ingenieure in der Wirtschaft leisten würden, wäre Deutschland längst pleite.

    freischütz

  • Aber warum ist das eigentlich verboten?


    Es sollte das Wildern erschweren.
    Viele angestrahlen Wildarten verharren am Platz; Stichwort: Reh im Scheinwerferlicht.

    Unter der Annahme, dass sich gesetzestreue Bürger wie Wilderer an das Waffengesetz halten, hat das sicher viel gebracht, und nicht nur allen Anderen das Leben erschwert, wie z.B dem Jäger bei der Nachsuche im Unterholz oder Schützen die heute gerne einen Laser verwenden würden, den damals noch keiner Vorhersehen konnte.

  • Wildern mit ner SSW?

    Ja ne is klar..

    Gruß Tommi
    SSW: Glock 17 Gen5 SV - Retay Big Fifty brüniert Custom - Ekol Viper 4,5" nickel -
    HK P30 - Record Cop nickel
    T4E:  2 x Walther PDP 4" Compact , cal.43 (einmal mit und einmal ohne Holosun Red Dot)
    Co2: Diana Airbug

  • Es geht um eine SJ4000 (ein GoPro-Klon) und neine, die hat keine LED, die Richtung "Aufnahme" zeigt oder bei selbiger hilft. Sprich: Kein Blitz. Nur eine Status-LED oben und eine hinten.

    Gruß,
    schousta

    P.S.: Bitte meinen Thread nicht mit Grundsatzdiskussionen derailen ;)

  • Ich hätte dafür jetzt auch nicht im Forum rumgefragt, den deine Antwort hast du dir ja selbst gegeben.

    Keine "Ziel"-Beleuchtung, kein Problem. Wenn du Sorgen wegen der Status-LED hast, schwarzes Isolierband drüber, fertig.

    PS:
    Der Krempel mit der Beleuchtungseinrichtung an der Plempe ist schon ein bischen älter als das unsere jetzige, vorherige oder vor-vorherige Regierung etwas dafür könnte. Und da keiner wirklich Plan davon hat und sich folglich in die Hose macht wenn er den Text liest, macht auch keiner was dran.

  • Wildern mit ner SSW?


    Es ist schon richtig. Lampen sind aus Gründen des nächtlichen Wilderns verboten. Deswegen auch das Verbot der Nachtzielgeräte.
    Die Art der Beleuchtung spielt auch keine Rolle, wie auch die Wellenlänge des Lichtes. Ich erinnere mich daran, dass sogar die Entfernungsmessung bei teuren Zielfernrohren normalerweise dem Verbot unterlegen hätten. Der Hersteller hatte aber wohl belegen können, dass der gesendete (Infrarot-)Lichtimpuls zur Messeung nur ultrakurz ist man das nicht zum Zielen selbst benutzen kann. Es stellt im Verbotssinne kein Anleuchten des Zieles dar und deswegen ist es erlaubt. Gab es diesbezüglich nicht sogar ein Feststellungsgutachten?
    BTW: Auch wenn die LEDs einen anderen Zweck haben, sie stellen aber eine Beleuchtung dar, die an einer Waffe montiert eben dem Verbot unterliegen. Diese LEDs in der Kamera dienen ja dazu ein Objekt fotogerecht aufzuhellen und das auch in einiger Entfernung zur Kamera.
    Aber das Verbot umfasst auch Bildwandler und andere elektronischen Einrichtungen, mit denen für das Auge unsichtbare Strahlung sichtbar gemacht wird. Das trifft für jede Digitalkamera zu. Kann ein jeder mit herkömmlicher Digitalkam und einer simplen Fernbedienung prüfen. Damit kann man wunderbar die Funktion der Inrfarot-LED sehen.

    Streng ausgelegt dürften m.M. Digitalkameras aus beiden Gründen nicht an Schusswaffen montiert werden.

  • Streng ausgelegt dürften m.M. Digitalkameras aus beiden Gründen nicht an Schusswaffen montiert werden.


    Das ist aber schon sehr streng ausgelegt, auch wenn rein prinzipiell sicherlich richtig ;)

    Der primäre Zweck einer Digitalkamera besteht jedoch nicht darin, unsichtbare Strahlung sichtbar zu machen, das tut sie sogar nur sehr schlecht, jedenfalls im direkten Vergleich mit speziell daraufhin optimierten Geräten. Es ist mehr ein Zufallsprodukt und auch nicht sinnvoll nutzbar, da dafür die Empfindlichkeit bei einer herkömmlichen Kamera, ohne speziell daraufhin optimiertem Chip, bei weitem zu schlecht ist. Diese Passage im Gesetz bezieht sich wohl auf analoge Nachtsichtgeräte und entstammt definitiv aus einer Zeit, in der die Verantwortlichen noch nicht einmal wußten wie man das Wort "digital" schreibt oder buchstabiert. :))

    Was man jetzt daraus macht bleibt jedem selbst überlassen... :whistling:

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Ja ohne solche zielhilfen ist das jagen auch gleich vieeeeel
    Gerechter.

    Achtung Sarkasmus !

    Doof nur das wir wegen solchen "Gesetzen" nicht mal mit nem Laser plinken dürfen. ;(

    .............Klingonenschubser..............

  • Diese LEDs in der Kamera dienen ja dazu ein Objekt fotogerecht aufzuhellen und das auch in einiger Entfernung zur Kamera.

    Nein, eben nicht.


    Das hier ist besagte Kamera. Die LEDs befinden sich OBEN (an der Waffe wäre das dann UNTEN, also Richtung BODEN) und HINTEN also Richtung SCHÜTZE.
    VORNE, zum Ziel befindet sich nichts.
    Die Frage war eigentlich nur, ob an so einem Anbauteil überhaupt in irgendeine Richtung etwas leuchten darf.


    Schousta schreibt doch oben das die Kamera keine LED's zur Zielbeleuchtung hat, nur eine Status-LED. Also ich sehe da kein Problem. Man kann natürlich eins draus konstruieren.

    Danke, wenigstens einer hats komplett gelesen ;)

    Gruß,
    schousta

    P.S.: ein Reddot leuchtet ja auch "zum Schützen" und ist erlaubt. Und das Ganze trotz "Wellensichtbarmachendieeigentlichdaabernichtsichtbarundsomitverbotensindoderso".

  • Hahaaa sagt der Staatsanwalt, Du könntest die Kamera nur zur Tarnung dabei haben, um sie dann beim Wildern falsch herum zu montieren, damit die hintere Status-LED nun nach vorne den Elch anleuchtet und in gleißendes Licht taucht. :knicker: :elkgrin:

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)