Haben alle polnische Luftgewehre mehr als 7,5 J??

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 21.348 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. September 2014 um 16:24) ist von Conner2.

  • Frage:

    Ich hab neulich ein LG gekauft

    Später ist mir aufgefallen, dass kein F Zeichen drauf ist. Ergo, polnisches Gewehr.

    Da ich gerade keine Möglichkeit habe, die Geschwindigkeit zu messen, möchte ich Euch fragen:

    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Gewehr mehr als 7,5 j hat? Haben alle Gewehre in Ost-Europa mehr als 7,5j?

    Obwohl ich ein WBK-Besitzer bin, möchte ich mir trotzdem nicht die Finger verbrennen

    Mir ist schon bewusst, dass keiner von euch eine Glaskugel hat. Trotzdem möchte ich eine Einschätzung haben

    Danke!

    3 Mal editiert, zuletzt von sinusvi (29. August 2014 um 14:03)

  • wichtiger als die Energie ist das Baujahr des Luftgewehres.
    Wenn es vor 1970 gebaut wurde, ist es frei - unabhängig von der Energie.
    Wenn es nach 1970 gebaut wurde und kein F hat ist es WBK-pflichtig - ebenfalls unabhängig von der Energie.

    zeig mal Bilder

    Gruß
    Gerald

    collector

  • Bilder habe ich keine. Aber der Gunimo hat das Gewehr auf seiner HP unter Druckluftwaffen. Ziemlich unten, sieht aus wie ein Sturmgewehr, mit Klappschaft

    Das Ding ist definitiv junger als 1970.

    gilmore: das müssen dann um die 5 Joules sein. Dann müsste alles passen

  • Floppyk
    und wie erklärt er seinem SB den unerlaubten Waffenbesitz?
    Aber es ist sicher gut wenn er seine WBK dabei hat, die kann
    der SB dann gleich behalten...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • NC9210 Der war gut :thumbsup: ,ne mal scherz bei Seite besprich das mit nem Büchsenmacher.

    Feinwerkbau 150,150 Tirolerschaft,300,300 Tirolerschaft,300S,601,Feinwerkbau 65,1911 Wilson Combat Classic 45 ACP,Sauer & Sohn K98 8X57IS.

  • Na die Waffe ist ja noch in seinem polnischen Ferienhaus. Bevor die natürlich mit nach Deutschland darf muß das mit dem Eintrag und der Waffenverbringung geklärt sein.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Floppyk: ich würde grundsätzlich alles in Frage stellen, was "NC..." schreibt. Ist ja nicht das erste mal, wo er Unsinn von sich gibt ;)

    Ich besitze die Gelbe WBK und darf alle arten v. Einzelladern rechtmäßig erwerben. Die 2 Wochen Meldefrist ist noch nicht rum, also habe ich noch nichts illegales gemacht.

    Vor einer Stunde die Geschwindigkeit messen lassen, liegt bei ca 160m/s. Also, um die 6 Joule

    Alles gut

  • sinusvi
    Dann erkläre doch mal bitte wie/wo du das Gewehr erworben hast.

    In Polen? Ohne Verbringungserlaubnis nach Deutschland gebracht?
    Oder von jemandem der es nicht auf der WBK hatte in Deutschland?

    Beides ein wenig schwierig ...

    Und ohne F ist eben nicht alles gut.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Vielleicht sollten man, bevor man die Waffe aus dem polnischen Ferienhaus in den Geltungsbereich unseres WaffG überführt,
    doch noch einmal mit Seinem SB darüber sprechen wie denn wohl eine "Erlaubnis zum Verbringen" aussieht und wie man die erlangen kann.

    Soll keine Klugscheißerei sein - nur so eine Idee. ;^)

  • sinusvi
    Dann erkläre doch mal bitte wie/wo du das Gewehr erworben hast.

    In Polen? Ohne Verbringungserlaubnis nach Deutschland gebracht?
    Oder von jemandem der es nicht auf der WBK hatte in Deutschland?

    Beides ein wenig schwierig ...

    Und ohne F ist eben nicht alles gut.

    Warum soll ich DIR irgendwas erklären? Soweit ich mich erinnern kann, bist du gegen vernünftige Argumente immun.

    "Ein Sportschütze, der ein Luftgewehr auf seiner WBK hat, verkauft das Gewehr einem anderen. Die Waffe wird beim Verkäufer ausgetragen und beim Käufer in die gelbe eingetragen"
    Disziplin (obwohl für die gelbe irrelevant): Field Target

    reicht es dir, als Erklärung? ;^)

  • Wenn das Gewehr bereits auf einer deutschen WBK eingetragen war ist doch alles gut.
    Nur verstehe ich dann den ganzen Thread nicht wirklich.

    Aber mal was Anderes ...
    besteht denn vielleicht die Möglichkeit die gegenseitige anpinkelei via PN auszutragen?
    Ich meine das ist doch wirklich nichts was der Nachwelt erhalten bleiben muß.

  • Zitat

    "Ein Sportschütze, der ein Luftgewehr auf seiner WBK hat, verkauft das Gewehr einem anderen. Die Waffe wird beim Verkäufer ausgetragen und beim Käufer in die gelbe eingetragen

    Wäre das so gewesen hättest du diesen Thread
    nicht aufgemacht. Also war es anders.
    Für wie dämlich hältst du die User hier?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Helmut: das ist ja interessant! Woher weißt du, dass mich einer gerade eben per PN angepinkelt hat?? ;^)

    der Sinn von dem Thread war nicht über das Waffenrecht zu diskutieren, sondern um zu erfahren, wie es in Ost-Europa mit baugleichen Gewehren so ist und evtl. jem. zu finden, der so ein Gewehr hat.

    Nicht mehr und nicht weniger ;^)
    Wäre das so gewesen hättest du diesen Thread

    Zitat

    nicht aufgemacht. Also war es anders.
    Für wie dämlich hältst du die User hier?

    das war ja klar, dass ausgerechnet du hier anfängst. Hat dich deine Wahrsagerin informiert, warum ich gefragt habe?

  • besteht denn vielleicht die Möglichkeit die gegenseitige anpinkelei via PN auszutragen?


    Ich wollte Ihn ja nur davor warnen einfach mal so die
    Kniffte seinem SB vorzustellen. PN brauch ich dazu keine.
    Meinethalben kann er seine WBK abgeben - ist mir 88.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.