Kennt wer Messer von Deejo?

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 12.707 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2014 um 21:13) ist von Daily Carry.

  • Hallo Forengemeinde,

    ich bin auf der Suche nach einem möglichst leichtem Messer mit Clip.

    Feststehende Messer kommen nicht in Frage weil meist zu schwer und bei den meisten Messerscheiden wäre es klug einen Gürtel zum Festmachen zu benutzen, leider benutze ich aber keinen.

    Also war ich auf der Suche nach einem Klappmesser ohne viel Schnick und noch viel weniger Schnack.

    Denn die ganze Gesetzeslage mit den Einhandmessern, Fingerlöchern, federunterstützenden Öffnungshilfen usw. ist mir einfach zu anstrengend.

    Ich möchte das Messer einfach nur dabei haben, ohne besondere Aufgaben wie Verteidigung, Nahrungsaufnahme oder Rettungsaktionen.

    Denn ein Mann ohne Taschenmesserchen ist kein richtiger Mann. :D

    Nach langer Suche bin ich auf die Seite von Deejo.fr gestoßen.

    Die Messer dort treffen genau meinen Geschmack und ich hätte sogar die Möglichkeit verschiedene Muster und Griffe zu wählen inkl. Gravur.

    Nun meine Frage:

    Hat jemand mit den Messern schon Erfahrungen oder schon mal damit zu tun gehabt?

    Denn wenn ich ein Messer kaufe möchte ich auch gern was schickes und nicht so alltägliches kaufen.

    Ich bitte inständig um Keine Diskussionen über die Verteidigung mit Messern oder wann ein Mann ein Mann ist und wann nicht. ;^)

  • Wenn du den Einschränkungen beim Führen aus dem Weg gehen willst, würde ich mir ein anderes suchen. Die Deejo sind eindeutig einhändig verriegelbar. Ein Pin oder Fingerloch ist bei der offenen Bauweise dazu nicht nötig.

  • Bist Du Dir sicher das das mit 1ner Hand aufgeht?

    Der "Pin am Heft ist ja nur zur Klingenarretierung.

    Öhm, darf man denn gar kein Klappmesser mehr mit verriegelbarer Klinge führen?

    Bist Du Dir sicher das "Staatliche Organe" im Falle eines Falles bei einer Kontrolle auf dem Schirm haben was das überhaupt ist?
    Denn ich schau mich viel nach Messern um aber sowas hab ich auch zum ersten Mal gesehen.

  • Ich habe ein CRKT KISS, das ist im Prinzip die gleiche Konstruktion, nur nicht so hübsch. Den beim KISS vorhanden Pin habe ich sofort abgeschraubt. Zum einhändigen Öffnen ist der Pin absolut unnötig.
    Was bei einer Kontrolle herauskommen würde kann ich dir natürlich auch nicht sagen. Nachdem aber das Pohl Force Foxtrott Two vom BKA als Einhandmesser eingestuft wurde, ist es klar, dass keine besonderen Bedienelemente mehr für die Definition als Einhandmesser notwendig sind.

    Öhm, darf man denn gar kein Klappmesser mehr mit verriegelbarer Klinge führen?


    Das Gefühl beschleicht mich allmählich auch.

  • Wenn man es so sieht darf man ja gar kein Klappmesser mehr führen, denn jeder Mensch besitzt unterschiedliche Fähigkeiten mit nur 1ner Hand :D umzugehen.

    Bestimmt gibt es jemanden in Deutschland der z. B. abgebildetes Messer mit 1ner Hand aufbekommt.

    Ist es deshalb generell für alle 80 Millionen in Deutschland lebenden und 6,92 Milliarden nach Deutschland einreisend könnteten Menschen verboten zu führen?

    8|8|

  • Ich schätze das könnte gerade so als "Zweihandmesser" durchgehen :^) , vor allem weil es scheinbar nicht verriegelt. In der Begründung warum das Foxtrott Two ein Einhandmesser ist, stand irgendwas von "ohne besondere Übung zu öffnen und zu verriegeln". Das dürfte bei deinem abgebildeten Messer wohl nicht der Fall sein. Das KISS ist aber durch die offen liegende Klinge auch ohne Pin problemlos einhändig zu bedienen, das dürfte bei den Deejo nicht anders sein.

    Das ist natürlich nur meine persönliche Einschätzung, andere können das gegenteilig sehen.

  • Die Beschränkungen betreffs der Einhandmesser wurden ja hauptsächlich wegen der schnellen Öffnungsmöglichkeit und dem daraus resultierenden "Unfugspotenzial" gemacht.

    Wenn ich mir nun vorstelle mit so einem Deejo Messer "Unfug" betreiben zu wollen schlitz ich mir doch die Hand oder die Finger auf. ;^)

  • Die Beschränkungen betreffs der Einhandmesser wurden ja hauptsächlich wegen der schnellen Öffnungsmöglichkeit und dem daraus resultierenden "Unfugspotenzial" gemacht.


    Nö, die Beschränkungen wurden aufgrund einer Lüge eines gewissen Herrn Tölle gemacht.

  • Legal zu führen wäre das Böker Plus XS. Habe ich selber und bin zufrieden damit! Ist jeden Tag dabei :thumbsup: Ist aber mit 113g kein absolutes Leichtgewicht. Ich selber merke es in der Jeanstasche allesdings nicht.

    EDIT: Grad noch mal die Deejos angesehen. Ich sehe beim besten Willen keine einhändige Öffnungsmöglichkeit. Der Pin ist tatsächlich nur als Anschlag für die geöffnete Klinge da. Weiterhin heißt es im §42a ja sinngemäß "einhändig zu öffnen UND zu arretieren". Wie funktioniert denn hier der Feststellmechanismus? Ist zur Beurteilung der legalen Führbarkeit ja wesentlich! Davon abgesehen ist es für mich persönlich ein §42a konformes Teil, ich würde es führen...

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

    Einmal editiert, zuletzt von wern0r (27. August 2014 um 13:05)

  • Was bei einer Kontrolle herauskommen würde kann ich dir natürlich auch nicht sagen. Nachdem aber das Pohl Force Foxtrott Two vom BKA als Einhandmesser eingestuft wurde, ist es klar, dass keine besonderen Bedienelemente mehr für die Definition als Einhandmesser notwendig sind.

    Dem besagten BKA-Feststellungsbescheid liegt keine Bösartigkeit oder gar eine neue Politik der Wiesbadener Behörde zugrunde. Vielmehr wurde der seit 2008 geltende § 42a Abs. 1 WaffG korrekt angewendet. Seit Jahren kursieren - auch in den diversen Waffen- und Messerforen - verschiedene Theorien über die Definition des Begriffes "Einhandmesser" und aufgrund welcher Merkmale bestimmte Messer dem Führverbot unterliegen sollen oder nicht. Leider macht sich kaum jemand die Mühe, ins Waffengesetz zu schauen. Dort heißt es klipp und klar:

    "Es ist verboten [...] Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) [...] zu führen."

    Mithin kommt es schon seit sechs Jahren nicht auf irgendwelche "einhandtypischen" Bedienelemente an, sondern einzig darauf, ob sich die Klinge eines Klappmessers bei einhändiger Bedienung feststellen läßt. Das ist beim Aufschleudern unzweifelhaft der Fall. Nichts neues also.

    Daraus folgt für den Käufer eines Messers, der dieses Schneidwerkzeug auch legal führen möchte, daß er sich vor dem Kauf (bzw. innerhalb der Rücksendefrist beim Kauf im Versandhandel) davon überzeugen muß, ob sich das Messer auch ohne spezielle Öffnungshilfen einhändig öffnen und feststellen läßt. Ist dem so, so sollte er von einem Erwerb Abstand nehmen.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Ok, wenn ich mir das Video so ansehe würde ich behaupten, ich bekäme es mit einer Hand auf und verriegeln tut es ja von alleine. Ich nehme somit alles zurück und behaupte das Gegenteil 8) Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, such dir eine eindeutig legale Alternative wie z.B. das XS. Von Böker gibt es eine ganze Reihe legal führbarer Messer, diese haben dann den Namenszusatz "42". Evtl. wäre das Subcom 42 was für dich? Wiegt auch nur 68g und gibt es in diversen Farben, u.a. pink :thumbsup:

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    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Öhm, ganz ehrlich das bekommt man ja viell leichter auf weil zudem eine Art "Pin" vorhanden ist.

    Außerdem steht es bei Böker unter Taktische Einsatzmesser.

    Am Ende ist es noch ein Einhändig zu öffnendes Kampfmesser? 8|

  • Die von mir vorgeschlagenen Messer sind allesamt ohne Verriegelung und daher 42a-konform. Wenn du (nahezu) 100%ige Rechtssicherheit anstrebst, muss du für das entsprechende Messer einen Feststellungsbescheid beim BKA beantragen! Außerdem ist ein Einsatzmesser noch lange kein Nahkampfmesser :rolleyes: Und das einhändige Öffnen alleine ist kein Kriterium für das Führverbot. Es muss einhändig zu öffnen und einhändig zu verriegeln sein. Wurde aber ja schon zwei mal hier geschrieben...

    airgunsmith.tumblr.com
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  • Ich habe identische Messer von Baladeo (die blanke Ausführung). Man kann sie mit einer Hand öffnen, allerdings nur mit mehrmaligem Nachfassen und akuter Gefahr für den Daumen. Deshalb in meinen Augen kein Einhandmesser und Begleiter, wenn ich mal Anzug tragen muss. Hiermit ohne Gefahr für das Taschenfutter. Sitzt angenehm stramm am Gürtel, man darf es nur nicht versehentlich aufschieben, dann steht die Klinge halt offen ab.

    hth,
    dagger

    malum pro malo

  • Habe gerade herausgefunden, dass Baladeo die Messer mittlerweile unter der Marke Deejo vertreibt. Insofern genau identisch, nicht nur sehr ähnlich.

    dagger

    malum pro malo

  • Daraus folgt für den Käufer eines Messers, der dieses Schneidwerkzeug auch legal führen möchte, daß er sich vor dem Kauf (bzw. innerhalb der Rücksendefrist beim Kauf im Versandhandel) davon überzeugen muß, ob sich das Messer auch ohne spezielle Öffnungshilfen einhändig öffnen und feststellen läßt. Ist dem so, so sollte er von einem Erwerb Abstand nehmen.

    Ich habe noch kein feststellbares Messer gesehen, dass ich nicht einhändig auf bekommen hätte. Daher:

    Zitat von »Butika«
    Öhm, darf man denn gar kein Klappmesser mehr mit verriegelbarer Klinge führen?


    Das Gefühl beschleicht mich allmählich auch.

    Das dies keine Bösartigkeit des BKA ist, sondern lediglich die Umsetzung bestehender Gesetze, ist klar. Das Foxtrott Two diente lediglich als Beleg, dass bei einem Einhandmesser nicht unbedingt ein Pin, Daumenloch ... vorhanden sein muss.

  • Ich habe noch kein feststellbares Messer gesehen, dass ich nicht einhändig auf bekommen hätte.

    In meinem Besitz befinden sich mittlerweile einige Zweihandmesser, die man einhändig kaum öffnen, geschweige denn feststellen kann (letzteres ist das entscheidende Merkmal). Es geht auch nicht um Fingerakrobatik, sondern um eine mehr oder weniger flüssige Handbewegung. Daß dies beim Aufschleudern der Fall ist, dürfte unstreitig sein.

    Das Thema wird wohl ohnehin vor allem "kastrierte" Einhandmesser betreffen. Bei einigen Modellen namhafter Hersteller hatte ich den Eindruck, daß die Leichtgängigkeit der Klinge durchaus beabsichtigt war. Nur können solche Messer eben auch nicht durch das Entfernen des Daumenpins o.ä. zu einem Zweihandmesser gemacht werden.


    Das dies keine Bösartigkeit des BKA ist, sondern lediglich die Umsetzung bestehender Gesetze, ist klar.

    Na ja, in manchen Forenbeiträgen hierzu wurde schon der Eindruck erweckt, durch den BKA-Bescheid hätte sich eine neue Rechtslage ergeben. Anscheinend hatten zuvor einige unserer Kollegen tatsächlich geglaubt, ein Klappmesser, welches sich mit einer Hand aufschleudern und feststellen läßt, würde wegen der entfernten Öffnungshilfe nicht unter § 42a fallen.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Also mal abgesehen von dem leidigen Thema §42a und isses nun ein Einhandmesser oder nicht: Die Messer sehen toll aus und die Webseite samt dem integrierten Konfigurator ist das Beste, was ich seit langem gesehen habe! Auch die angebotenen Preise sind auch erfreulich niedrig.

    Ich werde jetzt mal noch eine Nacht drüber schlafen und mir dann überlegen, eins davon in unserer Firmenfarbe und mit Firmenschriftzug zu bestellen. Schließlich braucht man auch am Schreibtisch und im Büro immer mal wieder ein gescheites Messerchen für alles Mögliche. Und dort geht mir der §42a aber sowas von an 60° Süd vorbei! (Geht er sowieso, aber gut..)

    Und wenn das was taugt, könnten es auch noch mehr werden, mal sehen. Jedenfalls vielen Dank an Butika für den Beitrag, da wäre ich sonst vielleicht nie drauf gekommen.

    Gruß

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §