Rolling Block Rifle frei erwerbbar?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 11.266 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juni 2014 um 23:32) ist von Blacktimberwolf.

  • Hallo liebe Forums-Mitglieder,

    ich habe hier eine interessante Option entdeckt, zu der ich gerne Eure Meinung hören würde.

    Pedersoli hat ein neues Rolling Block Gewehr im Angebot, siehe nachfolgenden Link (Seite 4):

    http://www.davide-pedersoli.com/uploads/news_e…13depliant1.pdf

    Diese hat das klassische Vorderlader-Kaliber .50. Entwickelt wurde diese System 1863, damit also wohl nachweislich vor dem 01.01.1871, siehe hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Rolling-Block-Verschluss

    Dieses Gewehr wird u.a. vertrieben über den französischen Händler Beck Chasse in Bordeaux, siehe hier (glückliche Franzosen, alle Waffen der sogenannten 8. Kategorie sind frei erwerbbar ab 18 Jahren, also auch alle klassischen Vorderlader-Revolver und doppelläufigen Vorderlader-Waffen):

    http://www.beckchasse.com/armes-de-colle…al-50-4539.html

    Ich gedenke, den Versuch zu wagen, dieses zu erwerben (Schwarzpulverschein vorhanden) und auf dem Schießstand zum Einsatz zu bringen.

    Traditionell kennen wir das Rolling-Block-System als typischen frühzeitlichen Hinterlader, also etwa im Kaliber 50-70 oder 45-70. Hier aber scheint es sich um ein Perkussions-System für Messingpatronen im Kaliber .50 zu handeln (vergleichbar dem Sharps, Smith oder auch Gallagher). Gegebenenfalls sind sogar die Hülsen des Smith Carbine, beziehbar etwa über egun, verwendbar.

    Was haltet Ihr von der Sache? Falls ein legaler Erwerb möglich wäre, hätte man die Möglichkeit, ein relativ modernes System frei zu erwerben, was ein echter Knaller wäre.

    Besten Dank für Euer Feedback im Voraus.

    wuestenfuchs42

  • Laut Black Powder No.1 ist eine Erwerbsberechtigung notwendig.
    Das kann ich mir nur erklären wenn die Version mit Perkusionszündung erst nach 1871 produziert wurde, die Sharps sind ja mit Perkusionszündung frei.
    Am besten fragst Du dort mal nach.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Das Gewehr gibt's nur auf WBK, es ist ein sogenannter Inline-Vorderlader, alle namhaften amerikanischen Waffenhersteller haben so etwas im Programm und jetzt auch Pedersoli.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Doch da gibt es welche.
    Die mit den Papierpatronen ( oder auch Metall Ladehülsen) und Perkusionszündung sind frei. Die Sharps mit normalen Patronen mit eigenen Zünder aber nicht.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Das Gewehr gibt's nur auf WBK, es ist ein sogenannter Inline-Vorderlader, alle namhaften amerikanischen Waffenhersteller haben so etwas im Programm und jetzt auch Pedersoli.


    Bei den modernen Inline-Vorderladern gibt es aber anders als beim Rolling Block gerade kein historisches Vorbild von vor 1871. Und ob das Zündsystem nun inline oder sonstwo liegt, kann doch solange egal sein, wie es ein historisches Vorbild gibt. Ich glaube eher, bei Black Powder No.1 wurde die Waffe mit "erwerbspflichtig" gekennzeichnet, weil dem Importeur das Diskussionseisen zu heiss ist.

  • Ganz nebenbei und völlig unabhängig von Sharps und Rolling Block:

    Es gab tatsächlich auch früher schon Inline-Vorderlader!
    Habe selbst auf einer Waffenbörse mal ein Exemplar in Perkussion gesehen, allerdings eine Pistole, garantiert historisch.
    Trotz schrottigem Zustand zu teuer für mich, daher bliebt sie, wo sie war.

    Und eins meiner Waffenbücher zeigt ein Gewehr aus dem späten 18.Jahrhundert, welches über ein Inline-Steinschloss verfügt.
    Alles komplett innenliegend, die Batterie schließt außen nahtlos mit dem Achtkantlauf ab, innen ist ein "Schlagbolzen" mit Steinhalter.
    Beim Schuss drückt letzterer wie gehabt die Baterie

    Also keine Erfindung der Neuzeit!


    Stefan

  • Wir hatten hier im Forum auch schon mal einen Link zu einem Foto (Bericht) einer historischen Inline Doppel Steinschloss Flinte. Den Link finde ich leider nicht mehr.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!


  • Bei den modernen Inline-Vorderladern gibt es aber anders als beim Rolling Block gerade kein historisches Vorbild von vor 1871. Und ob das Zündsystem nun inline oder sonstwo liegt, kann doch solange egal sein, wie es ein historisches Vorbild gibt. Ich glaube eher, bei Black Powder No.1 wurde die Waffe mit "erwerbspflichtig" gekennzeichnet, weil dem Importeur das Diskussionseisen zu heiss ist.


    Es ist aber nicht egal wo das Zündsystem ist, Inline Vorderlader sind in Deutschland WBK pflichtig.

    Diese Gewehre gibt es auch von Ruger und Remington und zwar mit Zylinderverschluss. Es ist aber die gelbe WBK ausreichend. Genauso verhält es sich auch mit der Tingle Pistole, ebenfalls WBK gelb pflichtig, sie ist auch nur ein einschüssiger Vorderlader, vorbild war die "Remington Rolling Block" Pistole. So wie sie jetzt gebaut werden haben sie kein historisches Vorbild, auch wenn es etwas ähnliches oder gleichwertiges schon gegeben hat. Wie unsinnig das ganze ist ist ja nicht Bestandteil dieses Beitrags. Diese Waffen sind im Ausland bei den SP-Schützen ausgesprochen beliebt, da man sie ohne Schutzbrille schiessen kann, oft sind sie sogar für Schrotzündhütchen eingerichtet, und weil sie die Bohrungen für die ZF-Montage schon ab Werk haben, deshalb unter anderem auch kein historisches Vorbild.

    Steinschlosswaffen sind ein eigenes Kapitel, ebenso wie Zündnadelsysteme. Steinschlosswaffen sind auch mehrschüssig frei erwerbar, Zündnadel ebenso.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Inline sind frei, sofern die vor 1871 mal gebaut wurden, nur die Art der Zündung spielt beim Gesetzgeber eine Rolle. Nicht wo diese ist. Es gibt einige davon, Sharps wurde schon erwähnt. M1841, das Werder Gewehr, das Ghassepot uvm.

  • Könntet ihr versuchen, hier nichts zu verwechseln?

    Das Chassepot ist aber keine Vorderlader-, sondern eine Patronenwaffe mit Zündnadelzündung.
    Das Werdergewehr ist eine reine Patronenwaffe für Metallpatronen, und alles andere als frei.
    Beide haben nichts, aber auch absolut nichts mit VL oder Perkussion zu tun, eben weil sie Zündung, Ladung und Geschoss in einer Patrone vereinen.

    Das Sharps ebensowenig, fällt aber dank seiner externen Zündung unter die Perkussionswaffen.


    Zündnadel ist frei, weil es eben Zündnadel ist, entsprechendes Alter vorausgesetzt.
    Vorderlader sind frei, weil sie eben Vorderlader sind, entsprechendes Alter vorausgesetzt (das schließt dann auch Lunten- und Funkenzündung mit ein).
    Hinterlader sind dann frei, wenn sie über eine externe Zündung verfügen, entsprechendes Alter vorausgesetzt.

    Alle drei Varianten dürfen aber nicht verwechselt werden!


    Stefan

  • Genau so ist es, die Patronen, egal ob Messing oder Papier, haben keine Zündhütchen.
    Es ging ja um die Waffen aus dem Pedersolikatalog, also fabrikneue,nicht um Orginale mit einem Baujahr vor 1871.
    Die Zündnadel waren nur ein Beispiel, da kann man auch Neufertigungen frei kaufen, vor zwanzig Jahren wurde ein Zündnadelrevolver in Kleinserie neu gebaut und war frei verkäuflich und ist es immer noch.
    Die Sharps Gewehre sind nur frei wenn sie Perkussionszündung haben, alle Sharps mit Metalleinheitspatrone ( d.h. : Geschoss, Treibladung und Zündhütchen sind in einer Patronenhülse) sind EWB pflichtig.

  • Das Zündnadelrevolver frei sein sollen, wär mir neu.
    Im Waffengesetz ist klar definiert, was frei ist.
    Einschüssige mit Perkussionszündung und historischen Vorbild
    und ein und mehrschüssige mit Funkenzündung ( Lunte und Flint).
    Mehr iss nicht. Ob sie von hinten oder vorn geladen werden ist
    wurscht.
    Das Pedersoli Teil ist ein reines Phantasieprodukt.

    Inline Vorderlader sind moderne Gewehre, was Schaftform, ZF Montage
    und Sicherheit anbelangt und machen in USA auch deswegen Sinn, weil
    dort, wenn ich nicht irre, in einigen Staaten damit die Jagd auf Wildtiere
    mit weniger Hürden verbunden ist.

    Gruß Klaus

  • Im WaffG steht nur "Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist. " drin.
    Von daher wären Zündnadel Revolver frei.
    Der Zusatz "Einläufige Einzelladerwaffen" ist ja nur bei Perkusionszündung drin.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Es ging ja um die Waffen aus dem Pedersolikatalog, also fabrikneue,nicht um Orginale mit einem Baujahr vor 1871.

    Ob Original oder Replika spielt rechtlich keine Rolle.
    Das einzige, was eine Rolle spielt, ist die Beschusspflicht.
    Davon sind Originale bis zu einem bestimmten Stichtag befreit.

    Gruß Klaus

  • Im WaffG steht nur "Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist. " drin.
    Von daher wären Zündnadel Revolver frei.
    Der Zusatz "Einläufige Einzelladerwaffen" ist ja nur bei Perkusionszündung drin.

    Joachim

    OK, das kann sein, dass man die vergessen hat oder in der Vormulierung nicht aufgepasst hat.
    Uns solls Recht sein. Kaufen wir uns alle Zündnadelrevolver :D

    Gruß Klaus