Was muss ich beim Kauf bei Waffen auf die Gelbe WBK beachten?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 15.376 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. April 2014 um 22:23) ist von Grün.

  • was heißt verlernt..

    nie groß "praktiziert" .. ziemlich ruhiger DSB-Verein bei mir. KK-Gewehr auf 50m, ansonsten SpoPi auf 25m .. links und rechts guckt da keiner sonst mal

    Lieben Gruß aus Essen,
    Jan :^)

  • Meine Sachkunde ist schon 2 Jahre her..

    was heißt verlernt..

    nie groß "praktiziert" .. ziemlich ruhiger DSB-Verein bei mir. KK-Gewehr auf 50m, ansonsten SpoPi auf 25m .. links und rechts guckt da keiner sonst mal


    Na hast aber schon was bei der Sachkunde gelernt oder nicht?
    Also ich habe obendrein auch noch Unterlagen von der Sachkunde in die man Notfalls auch mal schauen kann.

  • Nun, dann ist ja alles klar und ich zeig meine Pappe, krall mir das Teil und alle relevanten Daten und gut ist. Schick.

    Nur mal so am Rande, wenn ich der Überlasser (Verkäufer) der Waffe wäre, würdest Du mir vor einem eventuellen Treffen Deine Daten (Name, Geburtsdatum), die Nummer Deiner WBK und die ausstellende Behörde mitteilen müssen. Egal ob Du mein Schützenbruder bist.
    Dann vergewissere ich mich bei Deiner Behörde, daß mit Dir alles in Ordnung ist und ich Dir eine Waffe übergeben darf. Im Idealfall frage ich die Behörde, ob Du so eine Waffe überhaupt haben darfst, auch gelbe WBK (egal ob alt oder neu) in nicht immer gleich gelbe WBK.
    Wenn wir uns treffen, vergewissere ich mich anhand Deines Personalausweises wer da vor mir steht, ich mache ein Foto von Vorder- und Rückseite.
    Dann machen wir den schon erwähnten Kaufvertrag (mit Kopie) auf dem wir unser beider Daten, die Daten der Waffe, Ort und Uhrzeit notieren.
    Dann bekomme ich mein Geld, Du bekommst die Waffe.
    Dann schicke ich meine WBK mit dem Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige an meine Behörde.
    Ende.

  • [...]wenn ich der Überlasser [...] der Waffe wäre, würdest Du mir vor einem eventuellen Treffen Deine Daten (Name, Geburtsdatum), die Nummer Deiner WBK und die ausstellende Behörde mitteilen müssen.[...]
    Dann vergewissere ich mich bei Deiner Behörde, daß [...] ich Dir eine Waffe übergeben darf. Im Idealfall frage ich die Behörde, ob Du so eine Waffe überhaupt haben darfst, auch gelbe WBK (egal ob alt oder neu) in nicht immer gleich gelbe WBK.
    Wenn wir uns treffen, vergewissere ich mich anhand Deines Personalausweises wer da vor mir steht, ich mache ein Foto von Vorder- und Rückseite.
    [...]
    Dann schicke ich meine WBK mit dem Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige an meine Behörde.
    Ende.

    Klar, Daten gebe ich raus. Aber da ich die Gelbe WBK nach §14.4 (WBK für Sportschützen) habe, an einer Ordonnanzlangwaffe (generelles Interesse, Mehrlader, Kaliber <8mm) interessiert bin, ist das schon abgedeckt. Die WBK selbst nehm ich einfach mit inkl. einer Kopie und auf der WBK kann man die erwerbsfähigen Waffen auch nachlesen.

    Der Witz war ja: WAS ich kaufen darf und wo ich es nutzen kann, die Eintragungsfristen etc. waren mir ja bekannt, nur wurde mir halt von einem Kollegen "erklärt", dass es bei Privat bisl anders/umständlicher sei, was im Verlauf des Threads widerlegt/geklärt wurde.
    Daten und alles werde ich mitnehmen, Kopie kann ich da lassen und sonst sind ja die Unklarheiten beseitigt.

    Zitat von gilmore

    Du kannst einen kurzen Kaufvertrag machen, aus dem Waffe, Beteiligte, deren WBK-Nr. und Erteilungsbehörde und Tag des Überlassens hervorgehen.
    Dann gibts auch keinen Streß, falls Du bevor der Eintrag erfolgt ist,
    zum Stand fährst und Ihr habt beide die Daten für die
    Überlassungs-/Erwerbsanzeige. Das freut das Amt ;)

    Das mit dem Überlassen is auch gut. Danke dafür.

    2 Mal editiert, zuletzt von Grün (17. April 2014 um 12:30)

  • Aber da ich die Gelbe WBK nach §14.4 (WBK für Sportschützen) habe, an einer Ordonnanzlangwaffe (generelles Interesse, Mehrlader, Kaliber <8mm) interessiert bin, ist das schon abgedeckt.

    Da muß ich jetzt nochmal nachfragen: Du hast also eine NEUE gelbe WBK, wo das auch wirklich alles draufsteht, weil Du es beantragt und Dein Verein es unterschrieben hat ? Denn der Salmon aus §14.4 steht da nicht automatisch so vollständig drauf. Bei meiner steht es auch drauf, weil mir ein wohlmeinender Schützenkamerad beim ausfüllen geholfen hat. "Hier UND hier UND hier UND hier machst Du noch ein Kreuz. Ich frag "Was brauch ich mehrschüssige Kurz-und Langwaffen mit Zündhütchenzündung ? " Die Antwort war: "Mach das Kreuz, Du wirst es irgendwann wollen."
    Hättest Du eine alte gelbe WBK, hättest Du ein Problem mit dem "Mehrlader" bei Deiner Ordonnanzlangwaffe.

  • Da muß ich jetzt nochmal nachfragen: Du hast also eine NEUE gelbe WBK, wo das auch wirklich alles draufsteht, weil Du es beantragt und Dein Verein es unterschrieben hat ? Denn der Salmon aus §14.4 steht da nicht automatisch so vollständig drauf. Bei meiner steht es auch drauf, weil mir ein wohlmeinender Schützenkamerad beim ausfüllen geholfen hat. "Hier UND hier UND hier UND hier machst Du noch ein Kreuz. Ich frag "Was brauch ich mehrschüssige Kurz-und Langwaffen mit Zündhütchenzündung ? " Die Antwort war: "Mach das Kreuz, Du wirst es irgendwann wollen."
    Hättest Du eine alte gelbe WBK, hättest Du ein Problem mit dem "Mehrlader" bei Deiner Ordonnanzlangwaffe.


    Nun wenn Du aber den Thread gelesen hättest , würde sich Deine Frage erübrigen. 8o
    Edit : Post 17

  • Bei mir im Formular gabs nur ein einziges Kreuz für die WBK für Sportschützen ("neue" Gelbe) zu machen und ich hab das einfach mitbeantragt, denn ich wäre ja blöd, wenn ich eine Gelegenheit ausschlagen würde...

    Und da steht quasi der gesamte Text drauf und genau deswegen hab ich mir ja überlegt, keine zweite Waffe auf die Grüne eintragen zu lassen im ersten Halbjahr, sondern mal die Gelbe zu entjungfern.

  • Der gleiche Salmon steht bei mir auch drauf. Ich habe meine seit rund 3 Wochen, viel ausfüllen oder Häkchen setzen musste ich auch nicht auf dem Antrag.

    Lieben Gruß aus Essen,
    Jan :^)

  • Bei mir im Formular gabs nur ein einziges Kreuz für die WBK für Sportschützen ("neue" Gelbe) zu machen und ich hab das einfach mitbeantragt, denn ich wäre ja blöd, wenn ich eine Gelegenheit ausschlagen würde...


    Ok, scheint von Bundesland zu Bundesland (Behörde zu Behörde ?) unterschiedlich zu sein.

    Der BDS LV1 in Berlin teilt dies hier aus:

    Und wenn da die Kreuzchen nicht korrekt gesetzt sind, steht es auch hinten auf der WBK nicht drauf.

  • Da mein Formular vom BSSB ist, ein hessisches einer Inquisition gleicht, würde ich ein annehmen, dass es verbandsintern unterschiedlich gehandhabt wird. Naja, die Vorraussetzungen hab ich alle, nur der Ablauf des Verkaufs oder generell Übereignung wurde halt mir anders geschildert, als es gesetzlich geregelt ist. Somit bin ich dank der schnellen und detailierten Antworten vollstens zufrieden.

  • Ich denk man sollte sich beim Kauf von Privat noch davon überzeugen das die Waffe auch auf einer aktuell gültigen WBK eingetragen ist.

    Bei Mehrladern sollte man noch schauen ob Veränderungen am Magazin vorgenommen wurden.
    Evtl. wurde die Waffe ja als Jagdwaffe auf 2 Patronen / Magazin begrenzt oder gar zum Einzellader umgebaut, bzw. als Einzellader eingetragen.
    Gerade bei Ordonanzwaffen, die schon einige WaffG Änderungen erlebt haben, ist ja vieles möglich.

    Neben einen Formlosen Übergabe Vertrag oder einer Überlassungserklärung die neben den Waffendaten
    auch die Daten der WBK Käufer und Verkäufer enthalten würde ich auch noch auf eine Kopie der WBK,
    auf welcher die Waffe aktuell eingetragen ist bestehen.

    Unsere Behörde ist recht pfiffig, da gibt es einiges an Formularen zum herunterladen.
    Zum Beispiel auch eine "Anzeige über Erwerb / Überlassen von Schusswaffen".

    Diese ausgefüllte Anzeige sowie die entsprechende WBK langt dann auch für den Behördengang,
    mehr wollen die bei uns gar nicht sehen (auch dank Zentralregister 8) ).
    Dauert 10 Minuten "18 Euro bekomme ich dann noch - Danke - Bitte - gern geschehen, schönen Tag"

    Die WBK Kopie des Verkäufers sowie die Überlassungserklärung / Kaufvertrag - wie auch immer braucht man für die Behörde eigentlich nicht,
    allerdings als Nachweis das alles seine Richtigkeit hat solange die Waffe nicht auf die eigene WBK eingetragen ist.
    Das ist aber auch üblich wenn man eine Waffe vorübergehend Überlasst (Zwecks Verwahrung im Urlaub oder auch zum schießen).

    Man kann sich ja als Käufer dieses oder jenes an Papierkram einstecken, man wird sich mit dem VK dann schon einig, ob Er das noch ergänzen mag.
    Die Waffe nimmt man gleich mit. Lässt eintragen und der VK lässt austragen.

    Schau / oder Frage auch einfach einmal bei Deiner Behörde nach, vielleicht gibt es dort entsprechende Formulare - das vereinfacht dann einiges.

  • Nun wenn Du aber den Thread gelesen hättest , würde sich Deine Frage erübrigen. 8o

    Edit : Post 17

    Sorry, aber wenn DU den vollständigen Thread gelesen hättest, hättest Du bemerkt, daß Beitrag 17 nicht vom Thread Starter kommt, sondern von Silent Hunter und daß sich meine Frage auf die Aussage von Grün bezieht, daß er eine gelbe WBK hat und er sich für eine Ordonnanzlangwaffe interessiert.

  • Und der SB fragt für gewöhnlich auch nicht doof, wenn man mit einer Waffe ankommt, die in der eigenen Satzung gar nicht zuzuordnen ist?

    Fragen die nicht, wo man das Gerät nutzen will? Oder kann man das als "Gastschütze" dann begründen und alles ist tutti?

    Der WBK-Inhaber und Sportschütze muss ggf. die sportliche Nutzbarkeit der Waffe belegen können. Das heißt im Klartext, der Sportschütze muss genau diese Waffe einer Sportordnung eines beliebigen Verbandes zuordnen können. Das impliziert auch das Verbot bestimmter Waffenausführungen nach § 6 AWaff. Letzterer schließt eine sportliche Nutzung von Kurzwaffen mit Lauflängen unter 3 Zoll, sowie bestimmte Selbstladelangewaffen aus. Der Gesetzgeber erlaubt den Erwewrb von Waffen auf Gelb, auch wenn diese als Gastschütze gelegendlich in "fremden" Verbänden und damit unter anderen Sportordnungen geschossen werden.
    Ich empfehle grundsätzlich sich in diesem Fall das Schießen als Gastschütze mit eben dieser Waffe auch (im Schießbuch) bestätigen zu lassen. Ansonsten würde diese Waffe keine Sinn ergeben, wenn diese nicht auf dem "Hausschießstand" benutzt werden kann.
    Ist die grundsätzliche Nutzbarkeit als Sportwaffe ohne Frage, darf der Inhaber einer gelben WBK (oder auch Jagdschein) die Waffe sofort vom Überlasser übernehmen und somit erwerben (§ wurde genannt). Ich empfehle grundsätzlich einen Kaufvertrag, dem eine Kopie des Überlassers bzw. Erwerbers angehangen ist. Das erleichtert auch den Eintrag der Daten und der SB freut sich.

    Zu beachten ist auch, dass der Munitionserwerb erst bei eingetragener Waffe zulässig ist (siehe § 10, Abs. 3), sofern nicht bereits der Munitionserwerb über eine andere Waffe mit gleicher Munitionsbezeichnung eingetragen ist oder bei Langwaffenmunition eine generelle Munitionserwerbserlaubnis über den Jagdschein oder eines MES erteilt worden ist.

  • Habe ich das richtig verstanden ? Wenn ich eine Spopi und eine Freie Pistole haben will muss ich die Grüne und die Gelbe WBK beantragen ?


    Korrekt! Zimindest ist es empfehlenswert. Prinzipiell dürfen alle Waffen auf Grün, aber wenn es die Waffe erlaubt, sollte man die Gelbe beantragen. Auf Gelb sind bekanntlich spätere Käufe einfacher und billiger.

  • Gut zu wissen dann beantrage ich die Grüne und die Gelbe muss ich auf der Gelben sofort eine Waffe eintragen lassen um sie zu bekommen?

    Ich bin neu im Bereich der WBK pflichtigen Waffen, Ich plane zu ende des jahres mir eine eigene zuzulegen (Spopi & Freie) ich weiß nur noch nicht so recht ob es eine neue oder eine Gebrauchte werden soll (Die Freiepistole wird ne neue sein) bei der Spopi bin ich noch unschlüssig ich habe gelesen das die älteren Modelle nicht so Munitionsfühlig sein sollen wie die neuen. Bei den Gebrauchten habe ich mir folgende ausgeschaut Hämmerli 208-215 je nach zustand Hämmerli 280, S&W41( nur mit Formgriff ),Walther KSP200,Sako,Erma esp85.(nur top gepflegte und fast neuwertige)

    Bei den neuen stehen zur Auswahl Hämmerli SP20,Matchguns MG2, was taugt die Benelli MP905 wurde mir neu vom Händler angeboten für 650 wie sieht es da mit Ersatzteilen und der zuverlässigkeit aus?das selbe gilt für die Matchgun MG2. Für eine Spopi hab ich nicht so viel über wie für die Freie Pistole deshalb habe ich fürs erste die Hochpreisigen ausgeschlossen. (Sollten die genannten Modelle nicht taugen,Das soll heißen: Nicht zuverlässig ,schlechte ersatzteilversorgung und andere negative seiten haben)Ich will bei der Anschaffung halt alles perfekt haben ! ich denke ihr wisst was ich meine.

    solid made from steel HW:schland: