Was muss ich beim Kauf bei Waffen auf die Gelbe WBK beachten?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 15.375 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. April 2014 um 22:23) ist von Grün.

  • Hallo,

    da ich mir offen halten möchte, eine Langwaffe auf die Gelbe WBK zu kaufen, wollte ich gerne nochmal genau wissen, wie es bei einem Kauf von Statten geht. Vllt bin ich etwas paranoid, was die gesetzlichen Bestimmungen und Regularien anbelangt, aber:

    • Ich brauche keinen Voreintrag
    • Erwerb muss binnen 14 Tagen aufm Amt berichtet werden
    • Die 2/6-Regel muss seit einem Urteil von 2007 beachtet werden


    Weitere Bestimmungen habe ich aber nicht gefunden.

    Kann ich nun einfach mit meiner WBK zu einem Privatem (natürlich legal) gehen, welcher eine entsprechende Langwaffe verkaufen will, und diese einfach mitnehmen und binnen zwei Wochen auf dem Amt erscheinen? Muss der Verkäufer die Waffe austragen lassen, bevor ich sie mitnehmen kann, respektive gleichzeitig?

    Muss vor dem Kauf die Waffe auf die eigene WBK eingetragen werden, um diese direkt mitnehmen zu können? Wie erfolgt der Kauf in einem Geschäft? Wird dort vom Händler Seriennummer, Hersteller etc. eingetragen um die Waffe vor Ort mitnehmen zu können?

    Auch auf die Gefahr hin, mir einfach zu viele Gedanken zu machen oder sonstwas, ich will keinesfalls aus dem rechtlich erlaubten Bereich rausfallen und lieber einmal zu oft gefragt, als dann aufgeschmissen.

    Sollte der Thread im falschen Bereich sein, bitte verschieben.

  • Binnen 2 Wochen gehste zum Amt mit den Waffendaten,- Kaliber, Art, Name, Nummer, Überlasser. Gibts aber normal auch Formulare die du auszufüllen hast.
    Waffe kannste nach dem Kauf mitnehmen.
    Der Überlasser trängt sie dann aus. Ist es Vereinsintern kannste dir vom Verkäufer sammt Vollmacht auch seine WBK mitgeben lassen, dann muss er nicht extra hinrennen , du kannst die Waffe bei ihm austragen lassen und sie bei dir eintragen lassen.

  • Weiteres gibt es nicht zu beachten.
    Du kannst beim Händler die Waffe einfach kaufen. Dann aufs Amt und anhand der Rechnung bzw. den beiliegenden Papieren wird Dir Dein SB dann die Waffe auf der WBK eintragen.. Was Privatverläufe angeht kann ich Dir nichts dazu sagen , aber in der Regel muss zunächst auch die Waffe von der WBK des Verkäufers ausgetragen werden.

  • Leider ist es keiner aus dem Verein, die WBK kann ich eventuell als Kopie erhalten.

    Dass ich die Daten eintragen lassen muss, ist klar, was mir aber im Hinterkopf schwirrt: Darf ich die Waffe, wenn sie auf meiner WBK nicht eingetragen ist, einfach von Privat mitnehmen und erst dann zum Sachbearbeiter gehen? Mir wurde nämlich von einem Bekannten geraten, erst die Daten zu holen, eintragen zu lassen und dann das Gerät abzuholen...

  • Wie gesagt: Mir wurde halt eben geraten, alle Daten zu organisieren, voreintragen zu lassen (nicht zu verwechseln mit dem Voreitnrag auf der Grünen) um sie direkt mitnehmen zu dürfen. Begründung war: Es ist kein Händler, welcher das gleich eingeben kann ins Register, bzw. ZWR...

  • §14 Abs.4 WaffG

    Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10
    Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3
    eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von
    Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von
    Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen
    Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz-
    und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.
    Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis
    erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen
    zwei Wochen zu beantragen.

    Da haste einfach Quatsch erzählt bekommen von deinem Bekannten.

  • Vielen Dank für die Antworten, hat mir sehr geholfen.
    Gerade da ich zwar das Gesetz gelesen hatte, aber eine abweichende (e:/ bzw. ergänzende, verkomplizierte Regularien) Meinung hierzu gehört hatte, war ich etwas verunsichert.

    Nun, dann ist ja alles klar und ich zeig meine Pappe, krall mir das Teil und alle relevanten Daten und gut ist. Schick.

  • Ja gut, das wäre ansonsten unglücklich^^

    Wie gesagt, danke für das Erhellen der Angelegenheit.

    Einen Unterschied zw. Privat und Händler (geht jetzt auf Verkäuferseite ums Austragen) hab ich übrigens gefunden, weswegen das mit der Geschichte des Bekannten zumindest irgendwie nachvollziehbar war, dass bei Kauf von Privat für mich irgendwas daszukommen KÖNNTE (daher auch die jetzt geklärte, obrige Frage):

    "Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe einem anderen überlässt, muss
    der Behörde nach § 34 Abs. 4 WaffG schriftlich mitteilen, wem er die
    Waffe überlassen hat. Diese Meldung muss Name, Vorname, Geburtsdatum,
    Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers enthalten sowie die Art und
    die Gültigkeitsdauer der Erwerbsberechtigung. Hier ist also anzugeben,
    dass die Waffe z.B. aufgrund eines Jagdscheines, gültig bis zum
    31.03.2008, verkauft wurde.

    Wird die Waffe an einen Händler verkauft, so genügt die Angabe des Namens der Firma sowie die Adresse."

  • Guten Abend, der Inhaber einer WBK weiß nicht was er tun muss?


    Guten Abend: Der Inhaber der WBK hat zwar das Gesetz gelesen, aber von Personen, die schon wesentlich länger Inhaber entsprechender waffenrechtlicher Erlaubnisse sind und schon auf die WBK für Sportschützen Sportgeräte käuflich erwarben, oben geschilderten Sachverhalt erläutert bekommen. Da aber diese zusätzlichen Regularien (Unterscheidung beim Erwerb zwischen Händler und Privatperson) im Waffengesetz nicht erwähnt wurden, wollte der Threadstarter nun in Erfahrung bringen, was an den Schilderungen und Empfehlungen des entsprechenden Erlaubnisinhabers dran ist.

    Die eingangs erwähnte Frage wurde aber mit Hinweis auf die Gesetzestexte und Ausräumen der Zweifel hinreichend geklärt.

  • Du kannst einen kurzen Kaufvertrag machen, aus dem Waffe, Beteiligte, deren WBK-Nr. und Erteilungsbehörde und Tag des Überlassens hervorgehen. Dann gibts auch keinen Streß, falls Du bevor der Eintrag erfolgt ist, zum Stand fährst und Ihr habt beide die Daten für die Überlassungs-/Erwerbsanzeige. Das freut das Amt ;)

    Nebenbei: Zum sportlichen Schießen in irgendeiner Disziplin irgendeines Verbandes sollte das Teil zugelassen sein, also keine Glattlauf-Gartenflinte in Flobert-Schrotkaliber.

    Andreas

  • Zum sportlichen Schießen in irgendeiner Disziplin irgendeines Verbandes sollte das Teil zugelassen sein


    Aber ich muss diesem Verband doch auch angeschlossen sein als WBK-Inhaber, oder nicht? Z.B. wenn mein Verein dem DSB angehört, dann bringt mir keine Disziplin beim BDS etwas, da ich doch kein Bedürfnis dafür nachweisen kann, weil ich es nicht schiessen kann?!
    Oder hab ich da etwas falsch aufgefasst? 8|

    Lieben Gruß aus Essen,
    Jan :^)

  • Bei der gelben muss nicht für jede Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen werden.
    Das Bedürfnis wurde bereits zum Erwerb der WBK nachgewiesen.
    Somit sind alle Waffen legitim die in einerm Verband zugelassen sind auch wenn man diesem nicht angehört.

    Bei der grünen is des wieder anders.

    PS
    Die Waffen die gemeint sind beziehen sich natürlich auf die Waffen die auf der gelben überhaupt eintragungsfähig sind.

  • Danke für die schnelle Antwort!

    Und der SB fragt für gewöhnlich auch nicht doof, wenn man mit einer Waffe ankommt, die in der eigenen Satzung gar nicht zuzuordnen ist?

    Fragen die nicht, wo man das Gerät nutzen will? Oder kann man das als "Gastschütze" dann begründen und alles ist tutti?

    Ich habe zwar auch beide Karten, aber noch ziemlich frisch erst und mit Käufen, Eintragungen, etc noch keine großen Erfahrungen gesammelt. Erst eine Neuwaffe auf grün über´n Händler..

    Lieben Gruß aus Essen,
    Jan :^)

  • Wie gesagt wenn die Waffe egal in welchem Verband auch immer für irgendeine Disziplin zugelassen ist dann darfste diese auch haben .
    Klar solltest Du Dich voher informieren in welchem Verband und welcher Disziplin die Waffe zugelassen ist .
    Glaube die Sachkunde dürfte noch nicht allzulange hersein bei Dir oder?


    Und das hat nicht mit frisch oder nicht frisch zutun. Stell Dir vor ich habe das letzte Wochenende erst meine Sachkunde gehabt und habe noch Wartezeit bis nächsten März .


  • Meine Sachkunde ist schon 2 Jahre her..


    Und wieder alles verlernt?
    Du solltest halt schon schauen das es Disziplinen in den Verbänden gibt.
    Da sollten die geläufigsten Dinge schon zuhaben sein auf die Gelbe.
    Und wenn es jetzt nicht unbedingt ne .700 NE ist dürfte es dann auch keine Probleme mit dem SB geben.